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Mehr Schlagkraft für den Internationalen Strafgerichtshof

Außenminister Westerwelle präsentiert die Annahme-Urkunden zu den Kampala-Amendmeds zum römischen Statut des IStGH

Deutschland akzeptiert „Verbrechen der Aggression“ als Straftatbestand vor dem IStHG, © Photothek/Th. Imo

03.06.2013 - Pressemitteilung

Neben den Straftatbeständen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll der Internationale Strafgerichtshof künftig auch das Verbrechen der Aggression ahnden können. Außenminister Westerwelle hat für Deutschland die Annahmeurkunden zu den „Kampala-Amendments“ in New York hinterlegt.

Neben den Straftatbeständen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) künftig auch das Verbrechen der Aggression ahnden können. Bundesaußenminister Guido Westerwelle hat heute (03.06.) für Deutschland die Annahmeurkunden zu den „Kampala-Amendments“ zum Römischen Statut des IStGH in New York hinterlegt. Deutschland hat damit offiziell die in Kampala beschlossenen Änderungen ratifiziert.

Minister Westerwelle sagte in New York:

Ich freue mich, dass Deutschland zu den ersten Vertragstaaten des Römischen Statuts gehört, die diese historische Änderungen ratifiziert haben. Künftig können auch Verbrechen der Aggression vom Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden.

Damit unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof in seinem Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Menschenrechtsverletzungen.

Die 2010 in Kampala gefundene Einigung ist ein Durchbruch für die Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts. Die Bundesrepublik Deutschland war wesentlich an diesem Verhandlungserfolg in Kampala beteiligt.

Hintergrund:

Auf der ersten Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des IStGH, die vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala (Uganda) stattfand, verabschiedeten die Vertragsstaaten des Römischen Statuts nach intensiven Verhandlungen eine Definition des „Verbrechens der Aggression“ und die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit. „Das Verbrechen gegen den Frieden“, wie das Aggressionsverbrechen in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen genannt wurde, hatte bei der strafrechtlichen Verfolgung der Hauptkriegsverbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg eine besondere Rolle gespielt.

Zusätzlich beschloss die Überprüfungskonferenz in Kampala, Artikel 8 des Römischen Statuts zu ergänzen. Der Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der bereits im Falle ihrer Verwendung in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, soll im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht auch im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe stehen.

Mit dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Römischen Statut wurde der IStGH in Den Haag eingerichtet. Er hat Gerichtsbarkeit über die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.

Internationales Recht

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