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­Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

13.10.2020 - Artikel

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2018 bis 2020 in einem Monitoring überprüft, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert ist.

Eine junge Frau arbeitet an einer Maschine
Ein genauer Blick auf Unternehmensprozesse© Liesa Johannssen/photothek.net

Der Abschlussbericht des NAP-Monitoringprozesses wurde am 8. Oktober 2020 verabschiedet. Er enthält die Analyse und Bewertung der Gesamtergebnisse der drei Erhebungen von 2018 bis 2020. Darin wird auch das methodische Vorgehen dargestellt.

Dieser Prozess basiert auf einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 erfüllten 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen die NAP-Anforderungen („NAP-Erfüller“). Weitere 10 bis 12 Prozent der Unternehmen befinden sich „auf einem guten Weg“, die NAP-Anforderungen zu erfüllen: Sie haben noch Defizite, haben jedoch auch schon gute Praktiken. Damit wurde der von der Bundesregierung gesetzte Zielwert von mindestens 50 Prozent „NAP-Erfüllern“ verfehlt.

Die im NAP verankerten Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gelten als umgesetzt, wenn ein Unternehmen alle fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen eingeführt hat. Das Monitoring berücksichtigt auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen schlüssige Gründe erläutern kann, warum es von einzelnen Risiken nicht betroffen ist oder bestimmte Verfahren und Maßnahmen (noch) nicht umsetzen kann. Der Fragebogen sieht bei allen Fragen eine entsprechende Erklärungsmöglichkeit vor (Comply or Explain-Mechanismus). Unternehmen konnten im Fragebogen eine Umsetzungsplanung betreffend einzelne NAP-Anforderungen bis Ende 2020 geltend machen.

Erste qualitative Interviews mit 30 Unternehmen hatten im Herbst 2018 stattgefunden („explorative Phase“). Zudem gab es Gespräche mit neun Vertreterinnen und Vertretern von Stakeholdergruppen, d.h. Sozialpartnern, Wirtschaftsverbänden und Nichtregierungsorganisationen. Die Interviews lieferten wertvolle Erkenntnisse, wie die umfassenden Unternehmensbefragungen der Jahre 2019 und 2020 gut ausgestaltet werden können. Die erste quantitative Erhebung fand dann von August bis Oktober 2019 statt. Von März bis Mai 2020 lief die abschließende Monitoring-Erhebung.

Die Bundesregierung hat das Monitoring transparent und methodisch fundiert nach wissenschaftlichen Standards gestaltet. Ein differenziertes Bewertungssystem erlaubte es, die Vielfalt von Unternehmensrealitäten und Herausforderungen bei der Umsetzung der Kernelemente zu berücksichtigen. Die Auswertungen erfolgten anonymisiert und unter Anwendung der geltenden Datenverarbeitungsgesetzgebung.

Die Auskünfte der Unternehmen im Fragebogen wurden einer mehrstufigen Plausibilitäts-Überprüfung unterzogen. So wurden Antworten mit Medienberichten abgeglichen; ggf. gab es Rückfragen. Die Fragen und Antwortoptionen wurden schlüssig aus dem NAP, Kapitel III abgeleitet.

Es wurde beleuchtet, ob sich eine problematische Verzerrung der Ergebnisse infolge der Freiwilligkeit der Teilnahme am Monitoring zeigte. Soweit möglich wurden Verzerrungen durch statistische Methoden bereinigt.

Bei inhaltlichen Fragen zur Umsetzung der NAP-Anforderungen steht den Unternehmen der kostenlose Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung zur Verfügung. Zudem bietet das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) regelmäßig Schulungen und Webinare zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt an.

Alle zehn Ministerien des zuständigen Gremiums der Bundesregierung, dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) Wirtschaft und Menschenrechte, begleiteten das Monitoring durchgehend und eng. Alle Entscheidungen des IMA wurden im Konsens getroffen. Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte des Nationalen CSR-Forums wurde in die Arbeiten eingebunden. Mit den Erhebungen hatte das Auswärtige Amt ein Konsortium unter Leitung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) beauftragt. Neben EY gehörten Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright dem Konsortium an.

Zum Weiterlesen:

Weitere Informationen zum NAP-Monitoring finden Sie:

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