Welche Behörde ist für mich in Staatsangehörigkeitssachen zuständig?
Welche Behörde im Inland zuständig ist, hängt vom Bundesland ab, in dem Sie wohnhaft sind. Fragen Sie daher am besten bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei Ihrer Ausländerbehörde nach.
Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist das dem Bundesinnenministerium nachgeordnete Bundesverwaltungsamt (www.bva.bund.de). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zwecks erster Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung. Zahlreiche deutsche Auslandsvertretungen bieten auf ihrer Internet-Seite Informationen zu Fragen der Staatsangehörigkeit.