Wie ist das Prozedere bei der Beantragung eines Arbeitsvisums?
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, Muster des Arbeitsvertrags) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.). Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung finden Sie auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Auch das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch über den nachfolgend eingestellten Link (Visabestimmungen) heruntergeladen werden.
Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird.