Ich bin (nichtdeutscher) Unionsbürger und möchte mit meinem ausländischen Ehepartner (nicht Unionsbürger) nach Deutschland ziehen. Benötigt mein Ehepartner ein Visum?
Ihr Ehepartner, der Sie begleitet oder Ihnen nachzieht, hat ein von Ihnen als Unionsbürger abgeleitetes Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland (§§ 2 Abs.1, 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU). Das Recht auf Einreise und Aufenthalt besteht unabhängig davon, ob ihr Ehepartner sich bislang schon in der EU aufhält oder zwecks Begleitung oder Nachzug erstmals in die EU einreist.
Eine Visumpflicht besteht nicht, wenn Ihr Ehepartner eine von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ gemäß Art. 10 Abs. 1 der RL 2004/38/EG besitzt (§ 2 Abs. 4 S. 3 FreizügG/EU).
Besitzt Ihr Ehepartner keine Aufenthaltskarte, wird ein Einreisevisum benötigt, sofern Ihr Ehepartner aus einem Land stammt, das der Visumpflicht unterliegt. Die Visumvergabe und das Visumverfahren finden jedoch unter erleichterten Voraussetzungen statt.
Bei weiteren Fragen sollten Sie sich direkt an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Aufenthaltsland wenden sowie die Hinweise auf deren Webseite einsehen.