Reisekranken- und Rückholversicherung
Prüfen Sie rechtzeitig vor der Reise Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland. Kontrollieren Sie unbedingt, ob ein Versicherungsschutz bei Erkrankung und Verletzung im Ausland durch Ihre Reisekrankenversicherung gegeben ist und in einer Notfallsituation eine Rückholung unter der Bedingung „medizinisch sinnvoll“ eingeschlossen ist. Lassen Sie sich dies ggfs. schriftlich bestätigen.