Ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte in einem Mitgliedsland der Europäischen Union arbeiten. An wen wende ich mich, wenn ich Informationen benötige?
Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem EU-Land seiner Wahl zu reisen, zu leben, zu arbeiten, zu studieren und seinen Ruhestand zu verbringen.
Angebote über freie Stellen in Europa finden Sie am besten im Internet oder auf den Anzeigenseiten überregionaler und internationaler Zeitungen. Arbeitsplätze im Ausland vermittelt auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), 53107 Bonn, Telefon: 0228-713-0, Fax: 0228-713-1111.
Länderübergreifende Stellenangebote sind auch über den Stellen-Informations-Service (SIS) der Arbeitsagenturen verfügbar. Dort erhalten Sie auch die Broschüre „Arbeitsplatz Europa - Arbeitsaufnahme in den Ländern der EU“ (Heft 8 der Reihe „Ihre berufliche Zukunft“).
Der Europaservice der Bundesagentur für Arbeit bietet einen einfachen und übersichtlichen Zugang zur Gesamtpalette über deren europabezogene Dienstleistungen.
Bundesagentur für Arbeit
Auf europäischer Ebene wurde auch ein gemeinschaftsweites Netzwerk mit der Bezeichnung „European Employment Services - EURES“ eingerichtet. EURES-Beraterinnen und -Berater in den nationalen Arbeitsverwaltungen der Länder der EU und des EWR informieren Ratsuchende über die Vermittlungsmöglichkeiten sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Ländern. Sie haben Zugriff auf Stellenangebote in den jeweiligen Ländern und Ansprechpartner in den Arbeitsverwaltungen der übrigen Partnerländer. In dieses Netz sind die Arbeitsagenturen eingebunden.
Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) und der Bürgerservice der Europäischen Union bieten auf ihren Internetseiten u.a. Informationen zum Aufenthaltsrecht, den Arbeitsbedingungen und der Sozialversicherung in der Europäischen Union.
Konkrete Fragen können Sie auch an die Vertretung des jeweiligen EU-Landes in Deutschland richten.
EURES
„Ihr Europa“
Die Europäische Kommission gibt auch die Broschüre „Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit - Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ heraus.