Werden meine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt?
Die Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Lehrer, Physiotherapeut, Arzt, Krankenschwester, Hebamme, Apotheker, Architektin) ist in Deutschland an den Besitz bestimmter Befähigungsnachweise gebunden. Ob Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für die Ausübung der von Ihnen angestrebten Tätigkeit in Deutschland ausreicht, müssen Sie von der für die Anerkennung der jeweiligen Qualifikation zuständigen Stelle prüfen lassen.
Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation - unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Wie das Verfahren zur Anerkennung genau funktioniert und welche Möglichkeiten des Berufseinstiegs bestehen, erfahren Sie in der Beratung des Förderprogramms IQ. Die über 100 Beratungsstellen und mehr als 60 mobilen Angebote beraten individuell und kostenfrei. Die Beratung erfolgt persönlich, per E-Mail oder per Telefon.
Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von Berufsabschlüssen finden Sie unter:
· Anerkennung in Deutschland
· Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
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