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Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert.

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert., © Britt Schilling

27.10.2023 - Artikel

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Durch das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR-Programm) fördert die Bundesregierung Maßnahmen, die dauerhafte, zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen demokratischen, nicht-staatlichen Akteuren in Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau, der Ukraine und Russland und ihre Vernetzung mit der deutschen Zivilgesellschaft auf- oder ausbauen.

Ziel ist dabei, die Zivilgesellschaften in den Programmländern in ihrer Rolle als wichtige Akteure für die demokratische Entwicklung zu stärken und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern zu unterstützen.

Das gesamte Spektrum kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit kann durch das Programm unterstützt werden: Medien, Wissenschaft, Bildung und berufliche Bildung, Kultur, Sprache und Jugendarbeit.

Zielländer und Projektinhalte

Im Rahmen des Programms fördert die Bundesregierung über das Auswärtige Amt Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft, die in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und Russland die Transformations- und internen Integrationsprozesse in umfassender Weise unterstützen.

Schwerpunkte des Programmjahrs 2024 sind:

  1. der Erhalt und Wiederaufbau demokratisch orientierter zivilgesellschaftlicher Strukturen in der Region oder im temporären Exil,
  2. die Stärkung der Resilienz von Gesellschaften, insbesondere gegenüber Desinformationen sowie
  3. die besondere Unterstützung vulnerabler Gruppen.

Ziele der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

Förderfähig sind Maßnahmen, die dauerhafte zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland auf- oder ausbauen. Projekte müssen außerdem eines der nachfolgenden vier Förderziele verfolgen:

  1. Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und Desinformation zu bekämpfen.
    Der Gedanke des Pluralismus ist ein zentrales Element moderner Demokratien. Deren Legitimität liegt vor allem auch in der Anerkennung und dem Respekt vor der Vielfalt der Meinungen, Interessen und Ziele, die es in der Gesellschaft gibt.
    Das Auswärtige Amt fördert Projekte, die den Auf- und Ausbau von Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt ermöglichen, Desinformation bekämpfen und Resilienzen erhöhen. Insbesondere werden dabei Projekte berücksichtigt, die zur Resilienz von Gesellschaften gegen unzuverlässige und falsche Informationen durch eine Stärkung und Qualifizierung der Medienakteurinnen und -akteure sowie zu einem besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen und pluralistischen (lokalen) Medienangeboten beitragen können. Zudem sollen Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende auch im temporären Exil so unterstützt werden, dass sie ihre bisherige Profession weiter ausüben können, bis eine Rückkehr in das Herkunftsland möglich ist.
  2. Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.

    Unter diesem Ziel können vor allem Austausch- und Kulturprojekte gefördert werden. Begegnungsmaßnahmen sollen ermöglichen, sich über fundamentale Grundwerte wie die Achtung der Menschenrechte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung sowie dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung auszutauschen. Gemeinsam für diese Werte einzutreten, fördert auch das gegenseitige Verständnis innerhalb der ÖPR-Region und das Bewusstsein über diese Länder in Deutschland. Förderfähig sind Maßnahmen, die oben genannte Grundwerte durch zivilgesellschaftlichen Austausch oder durch kulturpolitische Maßnahmen vermitteln, stärken und zur Netzwerkbildung der Zivilgesellschaft in den Partnerländern beitragen. Gefördert werden auch Initiativen, die die eigenständigen Identitäten der ÖP-Länder in Deutschland sichtbar machen, auch um ein differenziertes Verständnis für die Hintergründe des russischen Angriffskrieges sowie die Geschichte der gesamten ÖPR-Region in Deutschland zu etablieren.

  3. Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation schaffen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen, auf eine Annäherung an die EU hinzuwirken und gleichzeitig individuelle Bildungschancen zu ermöglichen.
    Unter diesem Ziel können Initiativen gefördert werden, die demokratische Bestrebungen stärken, zur Korruptionsbekämpfung beitragen und eine Annäherung der ÖPR-Länder an die EU fördern. Insbesondere in der Ukraine liegt unsere Priorität auf der Unterstützung von Transformationsprozessen und dem Erhalt und Wiederaufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen, die durch den russischen Angriffskrieg zerstört wurden. Darüber hinaus unterstützen wir auch Projekte, die gleichzeitig den perspektivischen EU-Beitritt der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens im Blick haben. Förderfähig sind zudem Maßnahmen der akademischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Aus- und Fortbildung, die zu mehr gesellschaftlichem Engagement motivieren und politische und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Auch sollen zivil-gesellschaftliche Strukturen dort erhalten werden, wo sie besonderen Herausforderungen unterliegen.
  4. Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.
    Förderfähig sind Maßnahmen, die unter Einsatz von Instrumenten aus dem Kultur- und Bildungsbereich in ungelösten regionalen Konflikten krisenpräventiv bzw. -bewältigend wirken und so die Weichen für eine perspektivische Verständigung stellen. 2024 richtet sich dieses Förderziel insbesondere an die Länder des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) sowie die Republik Moldau. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Südkaukasus ist die Förderung von Dialog und Annäherung in der Region besonders aktuell und weiterhin relevant. Förderfähig sind auch Projekte, die die Integration von in der ÖPR-Region Geflohenen mit den Gesellschaften an ihrem neuen Aufenthaltsort ermöglichen, denn viele Menschen aus der Ukraine, Russland und Belarus haben ihre Heimat verlassen, weil sie sich Bedrohungen und Repressionen angesichts ihrer Überzeugungen ausgesetzt sahen, und in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft Aufnahme gefunden.

Einreichung von Projektideen

Projektskizzen (auf Deutsch oder Englisch) für das Jahr 2024 können ab 20.10.2023 bis zum 17.112023 hier eingereicht werden. Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Einreichen von Projektskizzen. Die Auswertung der eingegangenen Projektskizzen wird voraussichtlich Anfang 2024 abgeschlossen sein. Interessenten erhalten per E-Mail eine Einschätzung, ob ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß § 44 BHO unter Berücksichtigung aller anderen eingegangenen Projektskizzen voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben wird.

Informationen zum Programm

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