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Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert.

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert., © Britt Schilling

01.11.2024 - Artikel

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Durch das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR-Programm) fördert die Bundesregierung Maßnahmen, die dauerhafte, zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen demokratischen, nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren in Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau, der Ukraine und Russland sowie ihre Vernetzung mit der deutschen Zivilgesellschaft auf- oder und ausbauen.

Ziel ist dabei, die Zivilgesellschaften in den Programmländern in ihrer Rolle als wichtige Akteurinnen für die demokratische Entwicklung zu stärken und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern zu unterstützen.

Das gesamte Spektrum kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit kann durch das Programm unterstützt werden, insbesondere Medien, Wissenschaft, Bildung und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Sprache und Jugendarbeit.

Zielländer und Projektinhalte

Im Rahmen des Programms fördert die Bundesregierung über das Auswärtige Amt Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft, die in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und Russland die Transformationsprozesse in umfassender Weise unterstützen.

Im dritten Jahr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und angesichts sich weiter verengender Räume für zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sowie Strukturen in der Programmregion, bleibt die Unterstützung der Zivilgesellschaft in allen ÖPR-Programmländern äußerst relevant.

Mit Blick darauf setzt das ÖPR-Programm 2025 folgende Schwerpunkte:

  1. die Stärkung und der Wiederaufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen im Kontext der europäischen Integration und Kooperation;
  2. die Stärkung der Resilienz gegenüber russischen Destabilisierungsversuchen und die Förderung von unabhängiger, neutraler und inklusiver Berichterstattung durch Professionalisierung, Vernetzung und Weiterbeschäftigung von Journalistinnen und Journalisten und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure – auch im temporären Exil., sowie
  3. die Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von marginalisierten und vulnerablen Gruppen im Sinne der Leitlinien feministischer Außenpolitik.

Ziele der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

Gefördert werden können Maßnahmen, die dauerhafte zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland auf- oder ausbauen. Deshalb muss jeder Projektvorschlag von einem Tandem gemeinsam entwickelt werden, das aus einer deutschen zivilgesellschaftlichen Organisation und mindestens einer zivilgesellschaftlichen Organisation aus mindestens einem Programmlandbesteht. Im Geiste des Weimarer Dreieck können darüber hinaus zusätzlich polnische und französische zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt werden. Projekte müssen außerdem eines der nachfolgenden vier Förderziele verfolgen:

1. Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und Desinformation zu bekämpfen.

Pluralismus ist ein zentrales Element moderner Demokratien. Deren Legitimität liegt vor allem in der Anerkennung und dem Respekt vor der Vielfalt der Meinungen, Interessen und Ziele, die es in der Gesellschaft gibt.

Das Auswärtige Amt fördert Projekte, die den Auf- und Ausbau von Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt ermöglichen, Desinformation bekämpfen und Resilienzen erhöhen. Insbesondere werden dabei Projekte berücksichtigt, die zur Resilienz von Gesellschaften gegen unzuverlässige und falsche Informationen durch eine Stärkung und Qualifizierung der Medienakteurinnen und -akteure sowie zu einem besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen und pluralistischen (lokalen) Medienangeboten beitragen können. Zudem sollen Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende auch im temporären Exil so unterstützt werden, dass sie ihre bisherige Profession weiter ausüben können, bis eine Rückkehr in das Herkunftsland möglich ist.

2. Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.

Unter diesem Ziel können vor allem Austausch- und Kulturprojekte gefördert werden. Begegnungsmaßnahmen sollen ermöglichen, sich über fundamentale Grundwerte wie die Achtung der Menschenrechte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht auf Leben und freie Entfaltung sowie dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung auszutauschen. Gemeinsam für diese Werte einzutreten, fördert auch das gegenseitige Verständnis innerhalb der ÖPR-Region und das Bewusstsein über diese Länder in Deutschland.

Gefördert werden können Maßnahmen, die oben genannte Grundwerte durch zivilgesellschaftlichen Austausch oder durch kulturpolitische Maßnahmen vermitteln, stärken und zur Netzwerkbildung der Zivilgesellschaft in den Partnerländern beitragen. Gefördert werden auch Initiativen, die die eigenständigen Identitäten der ÖPR-Länder in Deutschland sichtbar machen.

3. Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation schaffen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen, auf eine Annäherung an die EU hinzuwirken und gleichzeitig individuelle Bildungschancen zu ermöglichen.

Unter diesem Ziel können Initiativen gefördert werden, die demokratische Bestrebungen stärken, zur Korruptionsbekämpfung beitragen und eine Annäherung der ÖPR-Länder an die EU fördern. Insbesondere in der Ukraine liegt unsere Priorität auf der Unterstützung von Transformationsprozessen und dem Erhalt und Wiederaufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen, die durch den russischen Angriffskrieg zerstört wurden. Darüber hinaus unterstützen wir auch Projekte, die gleichzeitig den perspektivischen EU-Beitritt der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens im Blick haben.

Gefördert werden können auch Maßnahmen der akademischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Aus- und Fortbildung, die zu mehr gesellschaftlichem Engagement motivieren und politische und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

4. Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die unter Einsatz von Instrumenten aus dem Kultur- und Bildungsbereich in ungelösten regionalen Konflikten krisenpräventiv bzw. -bewältigend wirken und so die Weichen für eine perspektivische Verständigung stellen. 2025 richtet sich dieses Förderziel insbesondere an die Länder des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) sowie die Republik Moldau. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Südkaukasus ist die Förderung von Dialog und Annäherung in der Region besonders aktuell und weiterhin relevant.

Im Zuge des russischen Angriffskrieges haben Menschen aus der Ukraine, Russland und Belarus ihre Heimat verlassen und sich in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft niedergelassen, weil sie aufgrund ihrer politischen Überzeugungen bedroht und eingeschüchtert werden. Projekte, die Menschen mit der (Zivil-)Gesellschaft ihrer neuen Heimat vernetzen, können ebenfalls gefördert werden.

Einreichung von Projektideen

Projektskizzen (auf Deutsch oder Englisch) für das Jahr 2025 können bis zum 08.11.2024 hier eingereicht werden. Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Einreichen von Projektskizzen. Bitte beachten Sie die Ziel- und Zweckbestimmung und die FAQs (als Download ebenfalls hier verfügbar) Die Auswertung der eingegangenen Projektskizzen wird voraussichtlich Anfang 2025 abgeschlossen sein. Interessenten erhalten per E-Mail eine Einschätzung, ob ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß § 44 BHO unter Berücksichtigung aller anderen eingegangenen Projektskizzen voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben wird.

Informationen zum Programm

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