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Ertüchtigung von Sicherheitskräften und Sicherheitssektorreform

Übergabe von Ausrüstung zur Kriminalitätsbekämpfung durch die deutsche Botschaft an die moldauische Nationalpolizei mit besonderem Fokus auf der Förderung von Frauen in den Sicherheitskräften., © GS-Foundation
Deutschland unterstützt weltweit im Rahmen seines integrierten Friedensengagements Partnerstaaten dabei, die Fähigkeiten ihrer militärischen und zivilen Sicherheitskräfte zu stärken, damit diese ihre Schutz- und Sicherheitsfunktion umfänglich erfüllen können.
Frieden und Stabilität können nur dort herrschen, wo sich Menschen sicher fühlen. In vielen Krisen- und Konfliktländern ist der Staat nicht in der Lage, die gesamte Bevölkerung gegen Sicherheitsbedrohungen zu schützen: Organisierte Kriminalität und gewalttätige Extremisten nutzen die Abwesenheit von Staatlichkeit und die Durchlässigkeit von Staatsgrenzen aus, um ihr Unwesen zu treibenund mit Gewalt ihre Ideologie durchzusetzen. In anderen Kontexten terrorisieren nichtstaatliche bewaffnete Gruppen ganze Regionen. Zum Teil sind es auch andere Staaten, die durch hybride Methoden Unsicherheit schüren und destabilisieren.
Deutschland unterstützt weltweit im Rahmen seines integrierten Friedensengagements Partnerstaaten dabei, die Fähigkeiten ihrer militärischen und zivilen Sicherheitskräfte zu stärken, damit diese ihre Schutz- und Sicherheitsfunktion umfänglich erfüllen können. Nur so kann das notwendige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat gefestigt werden. Dazu bedarf es auch immer wieder struktureller Reformen im Sicherheitssektor, um die Rahmenbedingungen für rechtsstaatliches, professionelles, transparentes und bürgerorientiertes Handeln von Sicherheitsakteuren zu verbessern. Gefördert werden zum Beispiel die Stärkung interner Aufsichtsmechanismen für Polizeikräfte in Tunesien oder die effektive Kontrolle des armenischen Parlaments über die Streitkräfte des Landes.
Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung
Gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium leistet das Auswärtige Amt seit 2016 durch die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten von Sicherheitskräften in Partnerländern und deren Fähigkeit, Sicherheitsaufgaben zum Schutz der eigenen Bevölkerung wahrzunehmen. Durch die Ertüchtigungsinitiative werden Partnerstaaten außerhalb von EU und NATO in die Lage versetzt, den Schutz und die Sicherheit ihrer Bevölkerung besser zu gewährleisten und auch verstärkt regionale und internationale Sicherheitsverantwortung zu übernehmen – beispielsweise durch die Beteiligung an Friedensmissionen oder verstärkte multilaterale Zusammenarbeit gegen Organisierte Kriminalität oder Terrorismus. Der Fokus des Auswärtigen Amts liegt dabei auf zivilen Sicherheitskräften wie der Polizei, dem Grenzschutz, Nachrichtendiensten, dem Zoll und dem Justizvollzug sowie auf anderen wichtigen Akteuren im Sicherheitssektor wie Parlamentsausschüssen, Medien und zivilgesellschaftlichen Gruppierungen. Geförderte Maßnahmen reichen von der Ausstattung von Bombenentschärfer-Einheiten der ukrainischen Polizei über Workshops zur besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gegen Drogenschmuggel zwischen Grenzschützern im Nahen Osten bis hin zum Menschenrechtstraining für zukünftige UN-Blauhelme aus Westafrika.
In Reaktion auf den Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wurden die Mittel für die Ertüchtigungsinitiative deutlich erhöht. Im Jahr 2024 standen so für zivile und militärische Unterstützungsmaßnahmen insgesamt 7,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Regionale Schwerpunkte sind die osteuropäischen Partnerstaaten Ukraine und Moldau, der Westbalkan, der Nahe Osten und Nordafrika, Westafrika und der Indopazifik.
Außerhalb der Ertüchtigungsinitiative fördert das Auswärtige Amt auch Sicherheitskräfte über das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) sowie das polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung (AAH-P). Bei diesen Förderprogrammen begleiten vor Ort eingesetzte Projektteams der Bundeswehr und der deutschen Polizeibehörden Partnerländer mit Beratung und finanzieller Unterstützung bei längerfristigen Maßnahmen wie zum Beispiel dem Aufbau von Spürhundestaffeln oder der Einrichtung eines Ausbildungszentrums für Pionierkräfte.
Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherheitssektorreform
Das Auswärtige Amt unterstützt im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative auch Reformen des Sicherheitssektors in Partnerländern, die auf den (Wieder-)Aufbau effektiver und rechtsstaatlicher Sicherheitsinstitutionen abzielen, die demokratisch kontrolliert und transparent arbeiten. Eng damit verbunden sind Fragen der Sicherheitssektorgovernance, also nach der Steuerung von Sicherheitskräften, der Durchsetzung von Entscheidungen und der Effizienz von Kontrollmechanismen. Im Sinne einer Feministischen Außenpolitik sollen dabei die besonderen Belange von Frauen und jungen Mädchen sowie anderer, marginalisierter Gruppen berücksichtigt werden, indem zum Beispiel Fragen des Schutzes vor Diskriminierung oder geschlechtsbasierter Gewalt in die Ausbildungsprogramme von Sicherheitskräften aufgenommen werden und Frauen für die Übernahme von Führungspositionen in Polizei und Militär gezielt gefördert werden. Auch Maßnahmen zur Stärkung von Fähigkeiten und Kapazitäten der Sicherheitskräfte können einen wichtigen Beitrag zur Sicherheitssektorreform (SSR) leisten, indem sie auf strukturelle und nachhaltige Verbesserungen abzielen, beispielsweise in der Verwaltung und im Hinblick auf die interne Führung und Kontrolle von Sicherheitskräften.
Deutschland unterstützt SSR-Prozesse in Absprache mit den jeweiligen Partnerländern. Die Hauptverantwortung für die jeweiligen Reformen liegt dabei immer bei den Partnerregierungen.
Bereits 2019 hat die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amts die „Ressortgemeinsame Strategie zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (SSR)“ erarbeitet. Die Strategie erfüllt zwei Funktionen: Erstens beschreibt sie ressortgemeinsame Zielsetzungen und Handlungsprinzipien und schafft damit die Rahmenbedingungen, um die Ressortkohärenz bei der Planung und Umsetzung von SSR-Maßnahmen zu verbessern. Zweitens definiert die Strategie konkrete ressortübergreifende Maßnahmen, um diese Zielsetzungen zu erreichen.