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Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ)

23.02.2023 - Artikel

Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) vom 10. April 1972 trat am 26. März 1975 in Kraft. Deutschland ratifizierte das BWÜ am 7. April 1983.

Es ist der erste multilaterale Vertrag, der eine gesamte Kategorie von Waffenverbietet und somit ein wichtiger Pfeiler des internationalen Nichtverbreitungsregimes von Massenvernichtungswaffen.

185 Länder, darunter alle EU- und NATO-Mitglieder, sind Vertragsstaaten des BWÜ. Am 15.02.2023 trat Südsudan dem Übereinkommen bei. Vier Länder haben das BWÜ zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert: Ägypten, Haiti, Somalia und Syrien. Acht Länder haben das BWÜ weder unterzeichnet noch ratifiziert: Deutschland setzt sich weiterhin für einen Beitritt dieser Länder zum BWÜ ein und verfolgt das Ziel der Universalisierung der Übereinkommens.

Das BWÜ (in englischer Sprache)

Vertrauensbildung in Abwesenheit eines Verifikationsregimes

Das BWÜ enthält kein Verifikationsregime zur Überwachung der Einhaltung der im Übereinkommen enthaltenen Artikel. Auf der Überprüfungskonferenz 2001 scheiterten die Vertragsstaaten daran, sich auf ein rechtlich verbindliches Zusatzprotokoll zu einigen, das Verifikationsregelungen beinhalten sollte.

Auf der Überprüfungskonferenz 1986 wurde ein Informationsaustausch der Vertragsstaaten, sogenannte „vertrauensbildende Maßnahmen“ (VBM), vereinbart.

Dieser Informationsaustausch beinhaltet jährliche Berichte über relevante biologische Aktivitäten, zivile Forschungs- und Produktionseinrichtungen sowie nationale Schutzprogramme gegen biologische Waffen und Toxinwaffen. Format und Inhalt dieser Berichte wurden von den Vertragsstaaten regelmäßig überarbeitet und ausgeweitet. 2022 reichten 53 Prozent der Vertragsstaaten Berichte ein.

Die Stärkung des BWÜ durch Überprüfungs­konferenzen

Die Einhaltung des BWÜ wird in der Regel alle fünf Jahre auf Überprüfungskonferenzen von den Vertragsstaaten erörtert. Nur auf diesen können die Vertragsstaaten rechtlich bindende Entscheidungen zur Weiterentwicklung des BWÜ treffen. Im Intervall zwischen den Überprüfungskonferenzen finden jährliche Treffen der Vertragsstaaten sowie Expertentreffen statt. Die 9. Überprüfungskonferenz fand vom 28. November bis 12. Dezember 2022 in Genf statt. Die Vertragsstaaten beschlossen die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ in all seinen Aspekten. Diese Gruppe wird sich mit internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung gem. Art. X (Ziel: Entwicklung eines Mechanismus), für das BWÜ relevanten wissenschaftlich-technologischen Entwicklungen (Ziel: Etablierung eines Mechanismus zur Beratung der Vertragsstaaten i. R. d. BWÜ), VBM und Transparenz, der Einhaltung des BWÜ und Verifikation, nationaler Implementierung, Unterstützung gem. Art. VII (im Falle, dass ein Vertragsstaat der Verletzung des BWÜ durch einen anderen ausgesetzt ist) und organisatorischen, institutionellen und finanziellen Fragen befassen. Eine Unterstützungseinheit, die sog. „Implementation Support Unit“, angesiedelt beim Abrüstungsbüro der Vereinten Nationen (UNODA) in Genf unterstützt die Vertragsstaaten administrativ und setzt sich für die Universalisierung des Übereinkommens ein.

Deutschland wird sich weiterhin für die Stärkung des Übereinkommens engagieren. Prioritäten sind u. a. die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums i. R. d. BWÜ, die Verbesserung der nationalen Implementierung des Übereinkommens, der Ausbau von VBM und die Förderung von Transparenzinitiativen. Ferner fördert Deutschland Maßnahmen zur Operationalisierung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung eines möglichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen (United Secretary-General’s Mechanism; UNSGM) mit Trainings für internationale Experten und Referenzlabore.

Deutsches Engagement im Bereich Biosicherheit

Am 1. Juli 2013 hat Deutschland im Rahmen der 2002 gegründeten und von den G7 geführten Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien das Deutsche Biosicherheitsprogramm ins Leben gerufen. Dieses setzt Maßnahmen für biologische Sicherheit in Afrika, Asien und Europa um. Es leistet einen Beitrag zu internationaler Zusammenarbeit der Vertragsstaaten des BWÜ gemäß Artikel X des Übereinkommens.

Näheres zum Deutschen Biosicherheitsprogramm finden Sie hier.

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