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Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens
Hinweise rund um Inhalt und Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst ist ein zweistufiges Verfahren, das aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Während das schriftliche Verfahren zum Ziel hat, Ihre intellektuellen Fähigkeiten und Sprachkenntnisse zu prüfen, dient der mündliche Teil der Feststellung, ob Sie von Ihrer Persönlichkeit her für den gehobenen Auswärtigen Dienst geeignet sind.
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
Der schriftliche Abschnitt umfasst einen mehrstündigen kognitiven Leistungstest, der Ihre Eignung für den gehobenen Auswärtigen Dienst feststellt. Es werden Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens gestellt, ebenso Aufgaben zur Erfassung der eigenen Arbeitseffizienz. Zudem werden Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung erfasst sowie Allgemeinbildung, Verwaltungswissen und Wirtschaftswissen überprüft.
Ferner finden schriftliche Sprachtests in Englisch und der zweiten von Ihnen gewählten Prüfungssprache (Französisch, ersatzweise Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch oder Ukrainisch) statt. Die Sprachprüfungen erfolgen in Form grammatikalisch-lexikalischer Tests. Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik und Wortschatz der beiden Fremdsprachen, z.B. anhand der Lektüre fremdsprachiger Zeitungen.
Sie können sich selbst einen Eindruck über die Anforderungen der fremdsprachigen Tests verschaffen, indem Sie sich unsere Sprachtests aus früheren Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst ansehen.
Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
Diejenigen Bewerber*innen, die sich aufgrund der im ersten Abschnitt erzielten Ergebnisse für den mündlichen Verfahrensteil qualifizieren, werden anschließend zum eintägigen mündlichen Teil des Verfahrens („Assessment Center“) eingeladen, der in der Regel im Februar/März in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin stattfindet. Er besteht aus strukturierten Interviews (vor der Kommission und als Einzelgespräch mit psychologischem Fachpersonal, die den Ausschuss beraten), einem Kurzvortrag und einem Rollenspiel.
In den Interviews verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von Ihrer Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis können bei dieser Prüfungsstation gestellt werden. Der fünfminütige Kurzvortrag, den Sie individuell vorbereiten können, wird in möglichst freier Rede gehalten. Es werden Themen aus dem politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zeitgeschehen zur Wahl gestellt. Im Rollenspiel versetzen wir Sie in eine Situation aus dem Berufsleben im gehobenen Auswärtigen Dienst.
Für die Entscheidung über eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist Ihre Eignung und Leistung maßgebend. Sofern Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im mündlichen Abschnitt des Auswahlverfahrens für den Vorbereitungsdienst vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Einstellungszusage. Diese steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz einer Einstellung nicht entgegenstehen. Was unter „gesundheitlicher Eignung“ zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik Fragen und Antworten ausführlich erläutert.
Informationen für schwerbehinderte Bewerber*innen
Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerber*innen. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen, nichtbehinderten Bewerber*innen.
Das Auswärtige Amt lädt schwerbehinderte Bewerber*innen gemäß § 82 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht im vorausgehenden schriftlichen Teil ihre offensichtliche Nichteignung für den gehobenen Auswärtigen Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien „überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit“ und „gute Sprachkenntnisse“ sind ein psychologischer Eignungstest sowie ein Sprachtest. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 82 SGB IX liegt dann vor, wenn im psychologischen Eignungstest keine höhere Einstufung als „ungeeignet“ und im Sprachtest kein besseres Ergebnis als „ungenügend“ erzielt wird.
Interessierten schwerbehinderten Bewerber*innen stehen die Mitarbeiter*innen der Akademie Auswärtiger Dienst sowie des Gesundheitsdienstes gern zu einem ausführlichen Informationsgespräch zur Verfügung.
Nach dem Auswahlverfahren - so geht es weiter
Sofern Sie auch das mündliche Auswahlverfahren bestehen und für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie eine entsprechende Einstellungszusage (i.d.R. im April/Mai). Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die noch durchzuführende Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung positiv verlaufen. Informationen zur Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung finden Sie in den Häufig gestellten Fragen.
Die Einstellung und Vereidigung zu Beamt*innen auf Widerruf erfolgt im darauffolgenden Jahr jeweils zu Ende Juli.
Hier finden Sie die genaue Terminplanung für das laufende Bewerbungsjahr.