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Die Sicherheitsüberprüfung
Im Verlauf Ihres Bewerbungsprozesses müssen Sie ggf. der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung zustimmen. Die Überprüfung ist erforderlich, da das Auswärtige Amt im Rahmen eines staatlichen Auftrags mit Verschlusssachen arbeitet.
Sicherheitsüberprüfungen werden nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt, welches entsprechend der angestrebten Tätigkeit verschiedene Stufen vorsieht (§7 SÜG). Je nach Sicherheitsempfindlichkeit erfolgt entweder:
- eine einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“ bzw. „SÜ1“),
- eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“ bzw. „SÜ2“) oder
- eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“ bzw. „SÜ3“)
Wenn Sie sich auf eine der Laufbahnen im Auswärtigen Dienst bewerben, dann durchlaufen Sie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung. Diese schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in oder, bei zusätzlichen Sicherheitsermittlungen, weitere Referenzpersonen mit ein.
Die Sicherheitsüberprüfung findet nach dem mündlichen Teil des Auswahlverfahrens mit Annahme des Einstellungsangebots und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes statt. Daher erhalten Sie eine Einstellungszusage unter dem Vorbehalt, dass die folgende Sicherheitsüberprüfung einer Einstellung nicht entgegensteht.
Ihnen selbst sowie den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Personen wie Lebens- oder Ehepartner*in, aber auch befragten Referenz- und Auskunftspersonen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über ihre im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten.
Für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung wird sich unser Referat für Sicherheit und Geheimschutz an Sie wenden. Gern können Sie dies bei Fragen zur Sicherheitsüberprüfung kontaktieren.