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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 03.08.2022

03.08.2022 - Artikel

Besuch von Nancy Pelosi in Taiwan

VORS. FELDHOFF: Die erste Frage hat mich von einem Kollegen erreicht. Es geht um Taiwan und den Besuch von Kongresssprecherin Pelosi in Taiwan am gestrigen Tag. Er fragt das Kanzleramt und das Auswärtige Amt. Der Besuch der US-Kongresssprecherin Pelosi in Taiwan wird von vielen als Provokation empfunden. Auch einige Äußerungen von Außenministerin Baerbock in ihrer Unterstützung für Taiwan werden als Hetze bezeichnet. Wie stehen das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt dazu?

BÜCHNER (BReg): Dann beginne ich einmal. – Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich nicht die Auslandsreisen von Repräsentanten dritter Staaten.

Klar ist: Die Bundesregierung verfolgt eine eindeutige Ein-China-Politik, ebenso wie die USA. Daran hat sich nichts geändert. Das hat ja auch die US-Regierung zuletzt wiederholt deutlich gemacht.

BURGER (AA): Ich kann das nur bestätigen. Wir verfolgen genau wie die USA seit Langem eine Ein-China-Politik, und wir erkennen die Volksrepublik China als einzigen souveränen Staat in China an. Die USA haben ja auch klargestellt, dass auch der Besuch von Speaker Pelosi keine Abweichung von dieser Politik bedeutet.

Gleichzeitig ist es auch seit Langem so, dass Deutschland im Rahmen unserer Ein-China-Politik enge Beziehungen zu Taiwan unterhält, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Taiwan ist als gefestigte Demokratie mit hohen Menschenrechtsstandards ein Wertepartner und auch ein wichtiger Wirtschaftspartner für Deutschland.

Unsere Auffassung ist, dass eine Änderung des Status quo in der Straße von Taiwan nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten erfolgen kann und dass derartige Besuche nicht als Anlass für militärische Drohgebärden und den Einsatz ökonomischer Zwangsmittel genutzt werden sollten. Wir bemühen uns gemeinsam mit unseren internationalen Partnern, zu einer Deeskalation in der Straße von Taiwan beizutragen.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben ja gerade betont, dass das ein inländischer chinesischer Konflikt sei. Könnten Sie denn noch einmal die Äußerung von Frau Baerbock einordnen? Sie sagt: Wir akzeptieren nicht, wenn das internationale Recht gebrochen wird und ein größerer Nachbar völkerrechtswidrig seinen kleineren Nachbarn überfällt. Das gilt natürlich auch für China. Das ist ja etwas anderes als im Falle Russlands oder der Ukraine. Die Ukraine ist ein souveräner Staat, der von einem anderen Staat angegriffen wird. Nach Ihrer Haltung ist Taiwan ja kein souveräner Staat, und Sie erkennen ihn ja auch nicht an. Inwiefern kommt die Außenministerin jetzt zum Beispiel mit dem Völkerrecht? Warum ist das relevant?

BURGER: Ich habe Ihnen die Haltung der Bundesregierung hier ja gerade dargelegt. Sie haben das jetzt sehr verkürzt in Ihren eigenen Worten dargestellt. Die Haltung der Bundesregierung und ausdrücklich auch die der Außenministerin habe ich Ihnen gerade dargestellt.

ZUSATZ: Aber das ist doch erklärungsbedürftig! Wenn Sie eine Ein-China-Politik verfolgen, dann ist das für Sie ein inländischer Konflikt.

BURGER: Nein.

ZUSATZFRAGE: Warum bringt die Außenministerin jetzt das Völkerrecht und das internationale Recht ins Spiel, wenn es hier um einen inländischen Konflikt geht?

BURGER: Ich glaube, das, was Sie hier vornehmen, ist eine grobe Verkürzung dessen, was ich gesagt habe. Ich habe ja auch gerade noch einmal gesagt, dass wir militärische Drohgebärden für inakzeptabel halten und insbesondere Drohungen mit scharfer Munition oder der Einsatz ökonomischer Zwangsmittel hier aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt sind. Deswegen setzen wir uns für eine Deeskalation ein, und wir erwarten gleichzeitig auch von China, dass es mit seinem Verhalten Frieden und Stabilität in der Region nicht gefährdet.

FRAGE: Taiwan steht ja sogar im Koalitionsvertrag, und zwar so, dass es mehr in internationale Organisationen eingebunden werden soll. Inwiefern steht das denn im Zusammenhang mit der Ein-China-Politik? Ist an Sie in diesem Punkt von chinesischer Seite auch einmal etwas herangetragen worden?

BURGER: Es steht im Rahmen unserer Ein-China-Politik ‑ ich habe das ja auch gerade ausgeführt ‑, dass wir unterhalb der Schwelle der Anerkennung als Staat Kontakte und Beziehungen zu Taiwan pflegen, und zwar sehr produktive, nämlich in den Bereichen, die ich gerade genannt habe, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Es ist auch genau auf dieser Basis, dass wir uns dafür einsetzen, dass Taiwan dort, wo das ohne die Anerkennung als souveräner Staat möglich ist, in die Arbeit internationaler Organisationen eingebunden wird. Ich glaube, genau so lautet auch die Formulierung im Koalitionsvertrag, aber ich habe sie nicht präsent.

FRAGE: Herr Burger, dennoch frage noch einmal in Bezug auf die Äußerung der Außenministerin: Kann denn ein Land sein eigener Nachbar sein? Das wäre die Logik des Satzes von Frau Baerbock. Sie sprechen von der Ein-China-Politik. Damit wäre Taiwan Teil Chinas. Frau Baerbock aber sagt „Wenn ein größerer Nachbar seinen kleineren Nachbarn überfällt“. Kann ein Land sein eigener Nachbar sein und damit sich selbst überfallen?

BURGER: Ich kann es auch gerne noch einmal ein drittes Mal sagen. Ich habe gerade versucht, ein bisschen differenzierter darzustellen, wie sich das Verhältnis zu Taiwan und zu China aus unserer Sicht darstellt, eben so, dass wir die Volksrepublik China als einzig souveränen Staat in China anerkennen und gleichzeitig zu Taiwan in den genannten Bereichen enge Kontakte pflegen und dass wir der festen Auffassung sind, dass jegliche Veränderung dieses Status quo nur auf friedlichem Weg und nur im Einvernehmen erfolgen darf.

ZUSATZFRAGE: Das verstehe ich. Aber dann habe ich die schlichte Nachfrage: Ist Taiwan für die Bundesregierung ein völkerrechtliches Objekt?

BURGER: Die Antwort darauf muss ich Ihnen nachreichen. Dafür, die Frage präzise beantworten zu können, bin ich nicht Völkerrechtler genug. Wir erkennen, wie gesagt, die Volksrepublik China als einzig souveränen Staat an. Es gibt ja im Völkerrecht durchaus auch Subjekte, die keine souveränen Staaten sind. Dazu, ob das nach völkerrechtlicher Lehrmeinung auf Taiwan zutrifft, muss ich Ihnen eine präzise Antwort nachreichen, wenn unsere Völkerrechtsexperten mir die liefern.

FRAGE: Herr Büchner, der außenpolitische Sprecher der FDP, Ulrich Lechte, sagt, es sollte auch ein deutscher Regierungsvertreter Taiwan besuchen. Ist ein solcher Besuch geplant oder überhaupt denkbar?

BÜCHNER: Wir kommentieren ja von hier aus üblicherweise nicht Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum. Meines Wissens sind keine Besuche geplant.

FRAGE: Herr Burger, die Flagge Taiwans findet sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes weiterhin nicht. Wird sich das innerhalb absehbarer Zeit unter Außenministerin Baerbock ändern?

BURGER: Das weiß ich nicht.

ZUSATZ: Unter Herrn Maas war es ja noch so, dass man aus Rücksicht auf China die Flagge nicht gezeigt hat. Vielleicht hat sich das ja gewandelt.

BURGER: Ich habe Ihnen ja gerade erklärt, was die Grundsätze unseres Verhältnisses zu Taiwan sind. Wir erkennen Taiwan nicht als unabhängigen, souveränen Staat an, sondern sind der Auffassung, dass die Volksrepublik China der einzige souveräne Staat in China. Gleichzeitig haben wir auf allen möglichen Ebenen Beziehungen zu Taiwan, so auf der wirtschaftlichen Ebene und auf der kulturellen Ebene. Wir betrachten Taiwan, wie gesagt, als gefestigte Demokratie und als Wertepartner.

Was das für die Verwendung der Flagge in einem gewissen Kontext bedeutet, kann ich Ihnen hier nicht im Einzelnen sagen. Aus unserer Sicht ist klar: Wir richten unser Handeln danach aus, dass wir nicht suggerieren, wir würden Taiwan als souveränen Staat anerkennen. Wenn die Verwendung einer Flagge in einem bestimmten Kontext diesen Eindruck erwecken würde, dann werden wir das nicht tun. Aber das Verhältnis ist eben so differenziert und vielleicht ein bisschen kompliziert, wie ich es Ihnen gerade dargestellt habe. Das ist einfach die Realität, die sich so über Jahrzehnte hinweg historisch entwickelt hat.

ZUSATZFRAGE: Frau Baerbock sieht Taiwan ja als Nachbarn Chinas an. Ist das auch die Haltung der Bundesregierung?

BURGER: Ich habe Ihnen gerade gesagt, was die Haltung der Bundesregierung ist.

ZUSATZ: Das habe ich ja nicht verstanden!

BURGER: Das tut mir leid.

ZURUF: Ist für die Bundesregierung ‑ ‑ ‑

BURGER: Ich kann es nur noch einmal in denselben Worten versuchen, mit denen ich es gerade ausgedrückt habe. Ich habe mich wirklich bemüht, ist differenziert zu tun.

[…]

BURGER: Vielleicht kann ich die Gelegenheit für eine Nachreichung für die Völkerrechtsfeinschmecker nutzen. Ein Kollege hatte gefragt, ob Taiwan aus Sicht der Bundesregierung ein Völkerrechtssubjekt sei. Auch hier ist die Antwort wie so oft nicht ein Schwarz-Weiß, sondern es gibt, wie ich gerade lerne, im Völkerrecht auch so etwas wie partielle Völkerrechtssouveränität. Das trifft aus Sicht der Bundesregierung auch auf Taiwan zu. Das heißt, dass sich daraus Teile der Rechte und der Pflichten ergeben, die andere Völkerrechtssubjekte haben.

Tötung eines Anführers von Al-Qaida bei einem Drohnenangriff der USA in Kabul

FRAGE: Herr Burger, es geht um den US-Drohnenmord in Kabul. Wie bewerten Sie diesen Angriff auf den Al-Qaida-Führer?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass Aiman al-Sawahiri ein international gesuchter Terrorist und Anführer eines der gefährlichsten Terrornetzwerke der Welt war und dass Al-Qaida für Tausende Terroropfer weltweit verantwortlich ist, unter anderem auch für die Anschläge des 11. September mit Tausenden Opfer.

Die Bewertung des Einsatzes militärischer Mittel ist immer von den genauen Umständen des Einzelfalls abhängig. Man muss sich jeden Fall genau anschauen. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den Details und Hintergründen des Drohnenangriffs in Kabul.

Ganz grundsätzlich gilt: Militärische Gewalt darf immer nur das letzte Mittel sein. Alle anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr ‑ das wäre bei uns in erster Linie eine polizeiliche Aufgabe ‑ müssen ausgeschöpft sein.

Jetzt sind die USA durchaus andere Wege gegangen und haben mit den Taliban eine Vereinbarung getroffen, dass Afghanistan nicht wieder als Rückzugsort genutzt werden kann, um die Sicherheit anderer Länder von afghanischem Staatsgebiet aus zu bedrohen. Die Anwesenheit eines international gesuchten Terroristen wie Herrn al-Sawahiris innerhalb Kabuls lässt erhebliche Zweifel daran zu, dass die Taliban zu ihren Zusicherungen stehen. Hier wurde diese Zusage offenbar gebrochen.

ZUSATZFRAGE: Ich frage deshalb, weil die Außenministerin letzte Woche beim türkischen Kollegen darauf hingewiesen hat, dass man immer das Völkerrecht verteidigt. Darum frage ich. Denn die herrschende Auffassung der europäischen Völkerrechtslehre definiert den Kampf gegen den Terror klar als polizeiliche Aufgabe der Kriminalitätsverfolgung und nicht als erlaubte staatliche Kriegsführung.

Protestiert man jetzt bei den Amerikanern gegen diesen staatlichen Mord?

BURGER: Ich habe ‑ ‑ ‑

ZUSATZFRAGE: War das jetzt eine Rechtfertigung von Ihnen, weil Sie den Terroristen quasi charakterisiert haben und gesagt haben, dass er ein ganz schlechter Mensch gewesen sei?

BURGER: Ich habe Ihnen gerade etwas zu den Umständen gesagt, wie wir sie wahrnehmen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir die genauen Details und Hintergründe dieses Drohnenangriffs in Kabul nicht aus eigener Erkenntnis kennen und deswegen keine abschließenden Bewertungen vornehmen können.

Sie haben auf die Äußerungen der Ministerin in der Türkei rekurriert. Auch dort hat die Ministerin sehr deutlich gesagt: Militärische Gewalt darf immer nur das letzte Mittel sein ‑ genau das habe ich hier auch gerade gesagt ‑ und auch nur dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. ‑ Ich habe hier auch gerade gesagt, dass Gefahrenabwehr natürlich zunächst eine polizeiliche Aufgabe ist.

FRAGE: Herr Burger, hat sich die Bundesregierung bemüht, Kenntnis darüber zu erlangen, ob Ramstein als Relaisstation für die Steuerung der Drohne diente, oder wird sie das noch tun?

BURGER: Dazu kann ich Ihnen wie immer wieder hier nur sagen, dass die USA wiederholt und regelmäßig zugesichert haben, dass sie bei der Nutzung der US-Luftwaffenbasis in Ramstein geltendes Recht inklusive des Völkerrechts achten. Dazu sind die USA auch nach geltendem Völkerrecht verpflichtet.

Wir sind grundsätzlich mit den USA zur Frage der Drohneneinsätze und zur Rolle der US-Luftwaffenbasis Ramstein in ständigem Austausch. Wir haben im Einzelnen keine Erkenntnisse darüber, ob und in welcher Form einzelne Drohneneinsätze über Signalweiterleitungen über die Relaisstation in Ramstein oder über andere Relaisstationen gesteuert werden.

ZUSATZFRAGE: Es klang schon in der vorhergehenden Frage an, dass die rechtliche Einschätzung, ob es sich bei Drohnenangriffen um völkerrechtlich zulässige Mittel oder um staatlichen Mord letztlich auch gegenüber einem Terroristen handelt, strittig ist. Das ist umstritten. Wäre es vor dem Hintergrund nicht doch geboten, dass die Bundesregierung die USA zu konkreter Aufklärung auffordert, was die mögliche Nutzung Ramsteins angeht, und darüber, ob die Station genutzt wurde?

BURGER: Dazu kann ich noch einmal auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 hinweisen, in dem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Bundesregierung ihren grundgesetzlichen Schutzpflichten hinreichend nachgekommen ist, die sich aus der möglichen Einbindung der Relaisstation in Ramstein in die Steuerung von Drohnen ergeben könnten.

FRAGE: Die Außenministerin hat sich in der Vergangenheit immer sehr kritisch gegenüber diesen US-Drohnenmorden geäußert. Es hat sich jetzt aber praktisch nichts an der Politik des Auswärtigen Amtes in Sachen Drohnenangriffe via Ramstein geändert.

Habe ich Sie richtig verstanden? Denn Sie haben ja jetzt genau das vorgetragen, was die alte Bundesregierung auch immer wieder gesagt hat.

BURGER: Ich habe Ihnen die geltende Rechtslage vorgetragen. Dazu gibt es, wie gesagt, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Gegen diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Das heißt, dass es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt. Insofern trage ich hier das vor, was von der Bundesregierung in der Vergangenheit zu diesem Sachverhalt rechtlich vorgetragen worden ist, und kann jetzt auch den weiteren Ausführungen der Bundesregierung in diesem laufenden Verfahren nicht weiter vorgreifen.

ZUSATZFRAGE: Die juristische Seite habe ich verstanden. Aber hat sich in Sachen US-Drohnenangriffe weltweit unter der Außenministerin Baerbock politisch irgendetwas geändert?

BURGER: Ich denke, es eignet sich nicht für eine politische Bewertung, alles, was man weltweit mit Drohnen macht, unter einen Hut zu packen. Eine Einschätzung der politischen Umständen und der politischen Bedeutung Aiman al-Sawahiris habe ich Ihnen hier gerade für die Bundesregierung gegeben. Ich denke nicht, dass es zielführend ist, allein aufgrund der Tatsache, dass eine Drohne oder irgendein anderes Waffensystem einbezogen war, Rückschlüsse auf andere mögliche Einsätze zu ziehen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass das Völkerrecht eingehalten wird. Die USA haben uns zugesagt, dass dies bei der Nutzung der Relaisstation in Ramstein und der Luftwaffenbasis in Ramstein überhaupt gesichert ist. An dieser Zusicherung orientieren wir uns.

FRAGE: Herr Burger, ganz allgemein gefragt: Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie keine Kenntnisse im Detail über diesen Angriff und auch keine eigenen Erkenntnisse haben. Rechnen Sie damit, dass sich Ihr Kenntnisstand bezüglich dieses Angriffs noch erweitert? Werden Sie dann vielleicht eine Einschätzung nachliefern?

BURGER: Das kann ich nicht voraussagen. Ich kann nur sagen, was unser Kenntnisstand im Moment ist. Er ist so, dass wir die Details, die konkret zu der Entscheidung über diesen Waffeneinsatz geführt haben, nicht kennen.

FRAGE: Bemühen Sie sich um Details?

BURGER: Ich habe ja gesagt, dass wir mit den USA grundsätzlich in einem laufenden Austausch zur Nutzung von Ramstein stehen.

Situation im Irak

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage eines Kollegen: Im Irak herrscht Chaos bis zur Gesetzlosigkeit. Demonstrationen haben das Parlament mehrfach gestürmt und besetzen die Sicherheitszone. Ist die deutsche Botschaft noch sicher?

BURGER (AA): Die deutsche Botschaft in Bagdad befindet sich physisch nicht in der Internationalen Zone und ist dadurch von den Ereignissen in der Internationalen Zone physisch nicht unmittelbar betroffen. Aber natürlich ist Bagdad ein gefährlicher Dienstort. Wir überprüfen laufend, ob die Sicherheit unserer Bediensteten vor Ort gegeben ist und welche Maßnahmen im Zweifelsfall erforderlich sein könnten, um die Sicherheit zu verbessern.

Zur ganz grundsätzlichen Situation in Irak kann ich Ihnen noch einmal sagen, dass es aus Sicht der Bundesregierung wichtig ist, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nicht für gewaltsame Proteste missbraucht werden darf. Bei den Protesten gab es bereits mehr als hundert Verletzte und auch Tote.

Wir rufen die politischen Akteure, die in Irak Verantwortung tragen, dazu auf, eine weitere Eskalation und Provokation auch rhetorischer Art zu unterlassen und insbesondere die Legitimität der politischen Ordnung nicht zu untergraben. Der Respekt vor den staatlichen Institutionen und der verfassungsmäßigen Ordnung des Iraks ist wichtig für eine gute und stabile Zukunft des Landes.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Hilfskräfte an den Flughäfen

FRAGE: Frau Wendt, könnten Sie etwas zum Stand in Bezug auf das Thema Hilfskräfte aus dem Ausland sagen, um die belasteten Flughäfen zu entlasten? Können Sie sagen, wie diesbezüglich die Sicherheitsüberprüfungen laufen und vielleicht auch Zahlen nennen?

WENDT (BMI): Das kann ich insofern nur, dass bekannt ist, dass wir auf Drängen der Verbände der Luftverkehrswirtschaft innerhalb kürzester Zeit ein Verfahren etabliert haben, um türkische Hilfskräfte für einen Einsatz an deutschen Flughäfen anzuwerben. Wir selbst als Bundesregierung werben aber nicht das Personal für die Flughäfen an. Diese Aufgabe liegt nach wie vor allein bei den in der Luftbranche tätigen Unternehmen.

Was die Frage der Anwerbung, Zahlen usw. angeht, müssten Sie diese bitte an die Unternehmen richten. Fragen in Bezug auf Visa sind ein Themenkomplex des AA. Das AA weiß im Zweifel, wie hoch die Zahl der Visa ist. Sicherheitsüberprüfungen werden von den Ländern durchgeführt.

BURGER (AA): Ich kann zu den Visa ergänzen. Ich habe leider nur den Stand von gestern; ich habe mir heute dazu keine tagesaktuellen Tatsachen geben lassen. Stand gestern war es so – aber tatsächlich auch erst seit wenigen Tagen ‑, dass bei uns 44 Anträge eingegangen waren, allerdings von diesen 44 Anträgen erst bei einem die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorlag und in einem Fall daher das Visum auch zügig erteilt werden konnte. Die anderen Verfahren konnten aufgrund dieser fehlenden Bescheinigung noch nicht abgeschlossen werden.

ZUSATZFRAGE: Frau Wendt, es gab die Kritik, dass es zu bürokratisch sei und diese Sicherheitsüberprüfungen zu lange dauern würden. Können Sie dazu aus Sicht des Bundesinnenministeriums etwas sagen?

WENDT: Wie ich schon gesagt habe, werden die Sicherheitsüberprüfungen von den Ländern durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass das, da es sich um eine kurzzeitige Anwerbung für die Sommermonate handelt, im Rahmen durchgeführt wird. Aber eine Sicherheitsüberprüfung muss natürlich auch korrekt durchgeführt werden. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Auch da müssten Sie sich im Zweifel bitte an die Bundesländer wenden.

BURGER: Wenn ich dazu noch ergänzen darf: Das Visaverfahren an sich, das dann eingeleitet wird, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist, sollte in der Regel nicht länger als zwei oder drei Tage dauern. Wir halten entsprechend Ressourcen vor, um sicherzustellen, dass die Bearbeitungskapazität ausreicht.

[…]

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