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Auswärtiges Amt zu Anti-Homosexuellengesetz in Uganda
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte anlässlich der Bestätigung des sogenannten Anti-Homosexuellengesetzes durch den Obersten Gerichtshof in Uganda am 03.04.2024:
Das sogenannte Anti-Homosexuellengesetz in Uganda sehen wir mit großer Sorge. Uganda ist mit der Unterzeichnung internationaler Menschenrechtsabkommen wie dem UN-Zivilpakt und v.a. der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verbindliche menschenrechtliche Verpflichtungen eingegangen. Das Gesetz stellt eine Verletzung dieser grundlegenden und allgemeinen Menschenrechte von queeren Personen dar. Unsere Überzeugung ist klar: Jede Person hat das Recht zu lieben, wen sie will. Dass das Gesetz nun nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Kraft bleibt, ist sehr besorgniserregend. Besonders, da auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden kann – eine Form der Strafe die Deutschland und seine europäischen Partner unter allen Umständen ablehnen.
Deutschland wird sich gegenüber der ugandischen Regierung und mit der Zivilgesellschaft in Uganda auch weiterhin für die Würde und Menschenrechte eines jeden Einzelnen unabhängig von seinem Geschlecht und seiner sexuellen Orientierung einsetzen.