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Außenminister Steinmeier zur Aussetzung der Haftstrafe gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus

09.12.2015 - Pressemitteilung

Zu Aussetzung der Haftstrafe gegen die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus sagte Außenminister Steinmeier heute (09.12.):

Ich begrüße die Entscheidung eines Gerichts in Baku, die Haftstrafe gegen die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus zur Bewährung auszusetzen. Das ist ein wichtiger humanitärer Schritt. Leyla Yunus und ihr Ehemann Arif sollten außerhalb der Haft vor allem die dringend notwendige medizinische Betreuung erhalten können.

Hintergrund:

Ein Berufungsgericht in Baku hat heute (09.12.) die gegen die Menschenrechtsverteidiger Leyla und Arif Yunus in erster Instanz ausgesprochenen Haftstrafen auf 5 Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt.

Leyla Yunus und Arif Yunusov waren Ende Juli 2014 gemeinsam mit anderen prominenten Menschenrechtlern wegen des Vorwurfs der Spionage, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die NGO-Gesetzgebung verhaftet worden. Am 13. August 2015 wurden sie erstinstanzlich von einem Gericht in Baku zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Am 12. November 2015 gewährte das Berufungsgericht Arif Yunus Haftverschonung.

Leyla Yunus, Direktorin des Institute of Peace and Democracy, und ihr Ehemann Arif Yunusov haben sich mit großem Engagement für die Verbesserung der Menschenrechtslage, für mehr Demokratie sowie für einen stärkeren Dialog eingesetzt – innerhalb Aserbaidschans wie auch im Verhältnis zu Armenien.

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