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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verurteilung eines bahrainischen Menschenrechtsaktivisten
Die gestrige Verurteilung des bahrainischen Menschenrechtsaktivisten Nabeel Rajab zu zwei Jahren Gefängnisstrafe wegen Interviews mit ausländischen Medien hat mich enttäuscht. Meinungsfreiheit genießt auch in Bahrain verfassungsrechtlichen Schutz. Meinungs- und Pressefreiheit sind genauso wie Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit essentielle Voraussetzungen für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaats. Dazu gehört auch, dass regierungskritischen Meinungsäußerungen Toleranz entgegengebracht wird. Ich bedauere das Urteil gegen Nabeel Rajab und rufe die Regierung des Königreichs Bahrain auf, ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nachzukommen.
Hintergrund:
Der Menschenrechtsverteidiger Nabeel Rajab wurde nach seiner Begnadigung 2015 im Sommer vergangenen Jahres erneut inhaftiert und vor Gericht gestellt. Das gestrige Urteil des bahrainischen Strafgerichts erging wegen angeblich falscher und irreführender Informationen zur Lage der Menschenrechte und Demokratie in Bahrain, die Herr Rajab in Interviews mit ausländischen Fernsehsendern geäußert haben soll. Er kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Gegen ihn ist ein weiteres Strafverfahren wegen kritischer Twitter-Äußerungen anhängig.