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Erklärung der Außenministerinnen und -minister der G7 zu Maritimer Sicherheit und Wohlstand
1. Wir, die Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Hohe Vertreterin der Europäischen Union bekräftigen das unerschütterliche Bekenntnis der G7, zu einem freien, offenen, sicheren und auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden maritimen Bereich beizutragen, der die internationale Sicherheit stärkt, wirtschaftlichen Wohlstand fördert und eine nachhaltige Nutzung der maritimen Ressourcen sicherstellt.
2. Maritime Sicherheit und Wohlstand sind von wesentlicher Bedeutung für die globale Sicherheit, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und das Wohlergehen aller Nationen. Die Erhaltung sowie die nachhaltige Nutzung der Meeresökosysteme stellen die Grundlage für alles Leben auf der Erde dar. Mehr als 80% des Welthandels werden auf dem Seeweg transportiert und 97% der globalen Datenströme werden über Seekabel übertragen. Störungen der Seewege stellen eine direkte Bedrohung für die internationale Ernährungssicherheit, kritische Mineralien, Energiesicherheit, internationale Lieferketten und wirtschaftliche Stabilität dar. Wir bringen unsere tiefe Besorgnis angesichts der wachsenden Risiken für die maritime Sicherheit, einschließlich strategischer Auseinandersetzungen, Bedrohungen für die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs sowie illegaler Schifffahrtsaktivitäten, zum Ausdruck. Staatliches Vorgehen in diesen Bereichen hat die Risiken für Konflikte und Umweltschäden erhöht und gefährdet den Wohlstand und den Lebensstandard aller Staaten, was insbesondere für die Ärmsten dieser Welt gilt.
3. Wir erkennen die Rolle des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) als Rechtsrahmen für die Regelung aller Aktivitäten in und auf den Ozeanen und Meeren an.
4. Wir verweisen auf die in Lübeck (2015) und Hiroshima (2016) verabschiedeten Erklärungen der G7 zu Maritimer Sicherheit. Wir begrüßen die diesbezüglich laufende Arbeit anderer G7-Fachministerprozesse und -Arbeitsgruppen zu einer Reihe von Themen wie der Sicherung von Unterseekabelnetzen und der Bekämpfung von zurückgelassenen Fischfanggeräten. Ferner begrüßen wir die Arbeit der G7 zu grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und Terrorismus mit Bezug auf maritime Bereiche, einschließlich der Bereiche der Piraterie und der bewaffneten Raubüberfälle auf See, des Menschenhandels und der Stärkung der Strafverfolgungskapazitäten der Küstenstaaten im Bereich des Seerechts. Wir erkennen die Bedeutung regionaler maritimer Sicherheitsstrukturen zur Unterstützung der Küstenstaaten bei der gemeinsamen Bewältigung von Risiken für die maritime Sicherheit an. Wir begrüßen bestehende Initiativen wie die der G7++ Gruppe der Freunde des Golfs von Guinea (G7++ FoGG, in diesem Jahr unter dem Vorsitz Kanadas), die sich als führendes Dialogforum für die G7-Mitglieder und deren Partner zu maritimer Sicherheit im Golf von Guinea etabliert hat.
Neue Bedrohungen für die Sicherheit auf See und die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs
5. Stabilität stärken: Wir unterstreichen die Bedeutung der Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs sowie anderer Nutzungsarten der Hochsee und der ausschließlichen Wirtschaftszonen im Einklang mit dem Völkerrecht sowie der damit verbundenen Rechte und Freiheiten in anderen Meereszonen, einschließlich der Rechte auf friedliche Durchfahrt, Transitdurchfahrt und Durchfahrt durch Archipelschifffahrtswege, wie im Völkerrecht vorgesehen. Wir teilen die wachsende Sorge über die jüngsten, nicht zu rechtfertigenden Versuche der Einschränkung dieser Freiheit und der Ausdehnung der Gerichtsbarkeit durch die Anwendung von Gewalt oder andere Formen der Zwangsausübung, unter anderem in der Straße von Taiwan und im Südchinesischen Meer, im Roten Meer und im Schwarzen Meer. Wir verurteilen Chinas illegale, provozierende, repressive und gefährliche Handlungen, deren Ziel eine einseitige Änderung des Status quo unter Inkaufnahme des Risikos einer Gefährdung der regionalen Stabilität ist, unter anderem durch Landnahme und den Bau von Außenposten sowie deren Nutzung für militärische Zwecke. In Bezug auf Gebiete, in denen eine endgültige Abgrenzung noch aussteht, unterstreichen wir die Wichtigkeit eines Verzichts auf einseitige Maßnahmen seitens der Küstenstaaten, die dauerhafte materielle Veränderungen der Meeresumwelt nach sich ziehen, insofern diese Maßnahmen den Abschluss einer endgültigen Vereinbarung gefährden oder behindern. Ebenso unterstreichen wir, wie wichtig es ist, jedwede Anstrengungen zu unternehmen, um in diesen Bereichen vorläufige praktische Vereinbarungen zu treffen. Wir verurteilen ferner gefährliche Schiffsmanöver, willkürliche Angriffe auf Handelsschiffe und andere Aktivitäten auf See, die die auf Rechtsstaatlichkeit und dem Völkerrecht basierende maritime Ordnung untergraben. Wir bekräftigen, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts vom 12. Juli 2016 einen bedeutenden Meilenstein darstellt, der für die Streitparteien rechtlich bindend ist und eine hilfreiche Grundlage für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien bietet. Wir bekräftigen, dass unsere grundsätzliche politische Haltung zu Taiwan unverändert bestehen bleibt und unterstreichen die Bedeutung von Frieden und Stabilität in der Straße von Taiwan als unverzichtbar für die internationale Sicherheit und den globalen Wohlstand. Wir begrüßen die Wiederaufnahme von Exporten aus den ukrainischen Schwarzmeerhäfen. Die Freiheit der gewerblichen Schifffahrt im Schwarzen Meer muss gewahrt bleiben.
6. Bestrebungen zur gewaltsamen Änderung des Status quo: Wir lehnen einseitige Bestrebungen ab, den Status quo, insbesondere durch Gewaltanwendung oder Zwangsausübung, zu ändern, auch im Ost- und Südchinesischen Meer. Wie verpflichten uns, Maßnahmen zur systematischen Nachverfolgung und Protokollierung von Versuchen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Status quo gewaltsam oder durch das Schaffen neuer geographischer Tatsachen zu ändern, darunter durch Zwangsmaßnahmen und gefährliche Handlungen auf den Ozeanen und Meeren, die dazu angetan sind, den regionalen und internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zu gefährden.
7. Schutz der kritischen maritimen und Unterseeinfrastruktur: Wir behalten die Tatsache im Auge, dass die kritische Untersee-Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur unsere Volkswirtschaften verbindet und von entscheidender Bedeutung für unseren Wohlstand ist. Wir erinnern an die Gemeinsame Erklärung der G7 zur Kabelkonnektivität für sichere und widerstandsfähige digitale Kommunikationsnetzwerke (2024) sowie an die New Yorker Gemeinsame Erklärung zur Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unterseekabeln in einer global digitalisierten Welt (2024). Wir teilen die wachsende Sorge, dass Untersee-Kommunikationskabeln, Untersee-Verbindungsleitungen und anderer kritischer Unterseeinfrastruktur durch Sabotage, schlechte Seemannschaft oder verantwortungsloses Verhalten erheblicher Schaden zugefügt wurde, der zu potentiellen Störungen des Internets oder der Energieversorgung in den betroffenen Regionen, Verzögerungen bei der globalen Datenübertragung oder einer Beeinträchtigung sensibler Kommunikation geführt hat. Wir werden unsere Zusammenarbeit mit der Industrie mit dem Ziel ausweiten, Risiken zu mindern, Engpässe bei operativen Aufgaben zu verringern und gleichzeitig Reparaturkapazitäten zu stärken, um die generelle Widerstandsfähigkeit der kritischen Untersee- und maritimen Infrastruktur zu verbessen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den im Februar 2025 von der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik verabschiedeten EU-Aktionsplan zur Kabelsicherheit.
8. Maritime Kriminalität: Die maritime Kriminalität, darunter Piraterie, bewaffnete Raubüberfälle und illegaler Waffenhandel auf See, Sanktionsumgehung, Menschenhandel, illegaler Drogenhandel und illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU), behindert weiterhin die maritime Sicherheit, die Freiheit der Schifffahrt sowie unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand. Wir haben gemeinsam daran gearbeitet, die maritime Kriminalität einzudämmen, allerdings haben sich illegale maritime Aktivitäten auf neue Bereiche erstreckt und sind so zu einem dringenden Thema geworden, dass angegangen werden muss. Wir begrüßen den G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten, der 2024 unter dem italienischen G7-Vorsitz verabschiedet wurde.
9. Schutz der Handelsfreiheit: Im vergangenen Jahr haben willkürliche Angriffe der Huthis im Roten Meer die maritime Sicherheit von Schiffen und ihrer Besatzung gefährdet, den internationalen Handel behindert und die Nachbarländer Umweltgefahren ausgesetzt. Diese durch iranische militärische, finanzielle und nachrichtendienstliche Unterstützung ermöglichten illegalen Angriffe haben auch zu einer Verstärkung der Spannungen im Nahen Osten und im Jemen beigetragen, mit schwerwiegenden Auswirkungen auf den innerjemenitischen Friedensprozess. Das von den Huthis gekaperte Schiff „Galaxy Leader“ muss unverzüglich freigelassen werden. Wir begrüßen die Anstrengungen all jener Länder, die sich durch die Absicherung wichtiger Schifffahrtswege und die Unterstützung bei der Wiederherstellung regulärer Handelsströme durch den das Mittelmeer mit dem Indischen und dem Pazifischen Ozean verbindenden Suezkanal bei der Gewährleistung der Freiheit der Schifffahrt im Roten Meer eingebracht haben. In diesem Zusammenhang würdigen wir die Bemühungen der EU-Marine-Operation „Aspides“ und der von den Vereinigten Staaten angeführten Operation „Prosperity Guardian“.
Sicherheit der Schifffahrt und der Versorgungsketten
10. Bekämpfung unsicherer und illegaler Praktiken in der Schifffahrt: Die Zunahme unsicherer und illegaler Praktiken in der Schifffahrt, einschließlich der betrügerischen Registrierung beziehungsweise Registerführung, stellt eine erhebliche Bedrohung für den Welthandel und die ökologische Nachhaltigkeit dar. Wir sind besorgt, dass unsichere und illegale Schifffahrt Wirtschaft, Regierungen sowie Bürgerinnen und Bürgern hohe Kosten verursachen. Russland konnte seine Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Einnahmen dadurch aufrecht erhalten, dass es mit seiner Schattenflotte aus zumeist älteren, unterversicherten und schlecht gewarteten Schiffen, die immer wieder ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem ausschalten oder falsche Signale aussenden („spoofing“), um unerkannt zu bleiben und die internationalen sicherheitstechnischen, umweltbezogenen und haftungsrechtlichen Regeln und Standards zu umgehen, die Maßnahmen der G7+ zur Deckelung der Öleinnahmen in großem Maßstab unterläuft.
Insbesondere durch illegale Handlungen auf See, darunter das verbotene Umladen von Öl und anderen, VN-Verboten unterliegenden Gütern, führt Nordkorea seine Programme zur Herstellung von Kernwaffen und ballistischen Raketen fort und umgeht weiterhin Sanktionen. Durch Koordination innerhalb der G7 haben wir aufgedeckt, dass Nordkorea verdeckt operierende Schiffe zu illegalen Handlungen einsetzt, um die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen zu umgehen. Russland und Nordkorea stärken ihre Wirtschaftsbeziehungen auch auf dem Seeweg, etwa durch den nachgewiesenen Transport von Erdölprodukten aus Russland nach Nordkorea. Ungemeldete, verdeckt operierende Schiffe betreiben IUU-Fischerei, zerstören Meereslebensräume und schädigen Fischbestände, was negative Folgen für die Biodiversität und die Ernährungssicherheit hat. Ungemeldete und unterversicherte Schiffe, die verdeckt operieren, stellen ferner ein hohes Risiko für Schiffsunfälle dar, auch in empfindlichen Ökosystemen wie Arktis und Antarktis. Wir verpflichten uns, die Koordination innerhalb der G7 und mit anderen Partnern zu stärken, um die Nutzung nicht oder absichtlich falsch registrierter, unversicherter und nicht den Standards entsprechender Schiffe, die zur Umgehung von Sanktionen, zum Verschieben von Waffen, zur illegalen Fischerei und zu illegalem Handel eingesetzt werden, zu unterbinden. Wir ermutigen die einschlägigen internationalen Organisationen, die Aufmerksamkeit im maritimen Bereich zu erhöhen, indem die satellitengestützte Schiffsverfolgung ausgeweitet wird und umfassende Datenerhebungen von Schiffsbewegungen und Umladeaktionen eingeführt werden, um illegale Aktivitäten auf See feststellen und verfolgen zu können. Wir bekennen uns ferner zum Kapazitätsaufbau der Länder in der Region im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung sowie die Steigerung der Aufmerksamkeit im maritimen Bereich.
11. Arbeitsgruppe Schattenflotte: Wir laden die Mitglieder der Nordisch-Baltischen Acht (Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden) und gegebenenfalls andere Länder ein, sich den an einer Arbeitsgruppe Schattenflotte teilnehmenden G7-Mitgliedern anzuschließen, um auf der Grundlage der Arbeit anderer in diesem Bereich Tätiger die Nutzung von Schattenflotten für illegale, unsichere oder ökologisch gefährliche Aktivitäten besser zu erkennen, zu überwachen oder auf andere Weise zu beschränken. Die Arbeitsgruppe wird eine Reaktion der teilnehmenden Staaten auf die Resolution A.1192(33) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation vom 6. Dezember 2023 darstellen, durch welche die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen Akteure aufgerufen wurden, Maßnahmen zu fördern, um illegale Operationen von Schattenflotten und ihren Flaggenstaaten im maritimen Bereich, darunter illegale Operationen zur Umgehung von Sanktionen oder von Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzauflagen, zur Vermeidung von Versicherungskosten oder zur Durchführung anderer illegaler Aktivitäten, zu unterbinden.
12. Stärkung der Resilienz der maritimen Lieferketten sowie der Energie- und Ernährungssicherheit: Maritime Lieferketten bleiben ein Stützpfeiler der Weltwirtschaft, doch sie sind bereits jetzt, aber auch in Zukunft einer Vielzahl von Bedrohungen ausgesetzt, die sowohl aus geopolitischen Spannungen sowie aus Umweltfaktoren resultieren. Störungen des Schiffsverkehrs steigern die Verbraucherkosten, erhöhen die Transitzeiten und können die Nachfrage in den Einfuhrstaaten reduzieren, was wiederum geringere Einnahmen und weniger Wettbewerbsfähigkeit für Hersteller in den Ausfuhrstaaten bedeutet. Diese Verletzlichkeit des Seeverkehrs kann die Energie- und Ernährungssicherheit untergraben, insbesondere im Hinblick auf Entwicklungsländer, einschließlich der kleinen Inselstaaten unter ihnen und der am wenigsten entwickelten Länder, die auf stabile Schifffahrtswege angewiesen sind. Wir begrüßen maritime Initiativen zur Förderung der Energie- und Ernährungssicherheit, die G7-Partner einbeziehen und von ihnen unterstützt werden, darunter das Programm „Grain from Ukraine“ (Getreide aus der Ukraine) und die ASEAN-Erklärung „Outlook on the Indo-Pacific“. Wir laden zur Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union im Rahmen der afrikanischen Seeverkehrsstrategie „Africa’s Integrated Maritime Strategy 2050“ und mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen ein, um bewährte Verfahren zur Stärkung der Resilienz seebasierter Lieferketten und zur Gewährleistung der Energie- und Ernährungssicherheit, auch in Zeiten geopolitischer Krisen, zusammenzustellen.
13. Förderung sicherer und resilienter Häfen und strategischer Wasserstraßen: Für die nationale Sicherheit ist es von Belang, wer Häfen besitzt beziehungsweise dort die Kontrolle ausübt, da Kontrolle und Einfluss aus dem Ausland im Hinblick auf die kritische Hafeninfrastruktur zu Verwundbarkeiten beim Handel, im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie bei der wirtschaftlichen Stabilität führen können. Die Resilienz von Häfen ist auch für die wirtschaftliche Stabilität und den Welthandel wichtig, und doch sehen sich Häfen wachsenden Risiken durch Umweltzerstörung, extreme Wetterereignisse und geopolitische Konflikte ausgesetzt. Für die Erhaltung eines sicheren und effizienten Seehandels sind die Stärkung der Hafensicherheit und die Modernisierung der Infrastruktur von grundlegender Bedeutung. Auch für die nationale Sicherheit ist wesentlich, dass Besitz und Kontrolle strategischer Wasserstraßen und von Nadelöhren im Seeverkehr nicht dem unzulässigen Einfluss potenzieller Gegner unterliegen. Wir unterstreichen, wie wichtig es ist, die Besitzverhältnisse sowie das Hafenmanagement und die Resilienz von Häfen im Rahmen unserer innerstaatlichen Rechtsordnungen genau im Blick zu behalten, insbesondere in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologiesysteme, damit sichergestellt ist, dass gegnerische Kräfte keinen Einfluss auf Lieferketten, militärische Operationen oder den Transport strategischer Ressourcen gewinnen. Wir werden mit Partnern und mit einschlägigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um uns für robuste Standards der Cybersicherheit in Bezug auf IKT-Infrastruktur von Häfen einzusetzen, die Resilienz in Bezug auf böswillige Cyber-Vorfälle gegen Seelogistik-Netzwerke zu verstärken, monopolistische Einflussnahme auf wesentliche Lieferketten-Knotenpunkte zu reduzieren, sichere und transparente Eigentumsverhältnisse in Bezug auf Häfen zu fördern, unerwünschten oder unangemessenen ausländischen Einfluss auf die kritische Infrastruktur und die strategischen Wasserstraßen einzudämmen und auch auf andere Weise die Aufmerksamkeit für solche potenziellen Gefährdungen zu schärfen.
14. Nicht zur Wirkung gelangte Kampfmittel im Meer stellen eine erhebliche Gefährdung der Meeresumwelt, der Sicherheit von Fischern und anderer Meeresnutzer sowie verschiedener Wirtschaftsaktivitäten im Seebereich dar. Wir verpflichten uns, die diplomatischen Bemühungen zu verstärken und bewährte Verfahren zwischen den einzelstaatlichen Behörden, einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen sowie den entsprechenden Wirtschaftssektoren auszutauschen, um die Entfernung von nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln aus den Meeren und Ozeanen zu beschleunigen.
Nachhaltige Bewirtschaftung von Meeresressourcen
15. Stärkeres Durchgreifen gegen IUU-Fischerei: Die IUU-Fischerei trägt wesentlich zur Verringerung der Fischbestände und zur Zerstörung von Lebensräumen im Meer bei. Möglicherweise macht sie ein Drittel der weltweiten Fischereiaktivitäten aus und bringt die Weltwirtschaft jährlich um mehr als 23 Milliarden US-Dollar, mit negativen Konsequenzen für die Fischerei als einem dauerhaften Wirtschaftsgut, auch für Entwicklungsländer. Wir begrüßen das unter kanadischer Federführung in Ecuador, Peru, Costa Rica, den Philippinen und Mitgliedern des Pazifikinsel-Forums (PIF) eingerichtete System zur Verfolgung von verdeckt operierenden Schiffen (Dark Vessel Detection System) und halten es für wünschenswert, ein System dieser Art auch zur Unterstützung von anderen Partnern einzuführen, deren Fischwirtschaft durch die IUU-Fischerei bedroht ist. Wir erkennen an, dass Datenaustausch und Transparenz in diesem Kampf eine zentrale Rolle spielen, indem die böswilligen Akteure entlarvt werden, und dass technologische Fortschritte zu einem robusten Umfeld für Monitoring, Überwachung, Kontrolle und Rechtsdurchsetzung beitragen können. Wir regen zu weiteren Fortschritten bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei an; hierbei wollen wir über einschlägige internationale Organisationen und mit ihnen zusammenarbeiten, um Regelungen für die nachhaltige Bewirtschaftung von Fischbeständen auf Hoher See aufzustellen bzw. zu stärken und die Durchsetzung dieser Maßnahmen zu verbessern, auch durch die Weiterentwicklung von Detektionstechnologien, durch Luftüberwachung und Kontrollen an Bord von Schiffen auf Hoher See, wobei wir auf dem „Ocean Deal“ der G7 von 2022 aufbauen.
16. Wir begrüßen die Dritte VN-Ozeankonferenz, die vom 9. bis zum 13. Juni 2025 in Nizza, Frankreich, stattfinden wird.
Partnerschaften
17. Diese G7-Erklärung zu Maritimer Sicherheit und Wohlstand bietet einen Rahmen zur Zusammenarbeit mit nicht der G7 angehörenden Partnern, darunter Länder mit wichtigen Häfen, großen Handelsflotten oder umfangreichen Schiffsregistern, sowie mit einschlägigen regionalen und internationalen Organisationen wie der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation und ASEAN. Wir würden eine tatkräftige Zusammenarbeit mit Partnern aufbauend auf den Bemühungen der G7-Länder begrüßen, um den in dieser Erklärung niedergelegten Zielsetzungen unter Einhaltung der Grundsätze der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit näherzukommen, wozu auch eine freie, offene, wirtschaftlich erfolgreiche und sichere indopazifische Region zählt, um eine freie und offene rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ordnung der Schifffahrt aufzubauen und ein Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Meeresgebiete abzugeben.
18. Wir begrüßen die Zusammenarbeit im Bereich der Aufgaben der Küstenwache, einschließlich des Weltforums „Global Coast Guard Forum“, das 2025 von Italien ausgerichtet wird, sowie des „Arctic Coast Guard Forum“, wodurch die Zielsetzungen dieser Erklärung ebenfalls unterstützt werden könnten.