Kann ich eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten?
Bereits seit dem 28.08.2007 tritt bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr ein.
Seit 27.06.2024 gilt, dass der antragsgemäße Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt