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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 26.02.2025
Aufnahme von Menschen aus Afghanistan in Deutschland
Frage
Es geht um einen weiteren Flug mit Menschen aus Afghanistan, der gelandet ist. Ich habe Fragen an das AA und das BMI; ich bin mir nicht ganz sicher. Ist es zutreffend, dass dieser Flug wegen der Bundestagswahl verschoben wurde? Wie viele Afghanen wird Deutschland noch über verschiedene Programme einfliegen?
Deschauer (AA)
Ich kann vielleicht einmal anfangen und Max Kall vom BMI dann gerne etwas ergänzen. – Ich kann einmal sagen, dass am 25. Februar ein Charterflug von Islamabad nach Berlin durchgeführt wurde. An Bord dieses Flugzeugs waren 155 gefährdete Personen. Sie kennen das: Es handelt sich um verschiedene Aufnahmelinien ‑ so nennt man das ‑, um Personen aus den Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan wie dem Bundesaufnahmeprogramm und auch dem Ortskräfteverfahren. Das hat die Bundesregierung durchgeführt. Die Personen sind hier gestern, am 25. Februar, in Berlin angekommen. Um vielleicht ‑ ich entnehme Ihrer Frage auch ein gewisses Interesse daran, wie sich diese Gruppe gegebenenfalls zusammengesetzt haben könnte ‑ auch noch einmal ein kleines Schlaglicht darauf zu werfen: Ungefähr 80 Frauen und Mädchen, darunter mehr als 60 Minderjährige und 40 Kinder unter zehn Jahren, waren an Bord dieser Maschine.
Sie kennen das im Grundsatz, und ich kann es noch einmal einordnen: Es gibt im Rahmen der Gesamtgeltungsdauer der Aufnahmeprogramme, die die Bundesregierung durchgeführt hat, eine Größenordnung von ungefähr 48 000 Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufnahmezusage erhalten haben. Davon sind ‑ die Kollegen, die zuhören, können das vielleicht noch korrigieren, falls die Zahl nicht ganz exakt ist ‑ ungefähr 35 500 nach intensivster Prüfung ‑ das umfasst Sicherheitsverfahren der Bundesregierung in Kooperation insbesondere mit dem BMI und der Bundespolizei inklusive Sicherheitsinterviews ‑ eingereist. Jetzt muss ich noch kurz die Passage finden, in der steht, wie viele Personen noch eine Aufnahmezusage ‑ ‑ ‑ Das sind ja rechtsverbindliche Zusagen, die dann auch einzuhalten sind. In Aufnahmeverfahren befinden sich insgesamt ‑ das ist summarisch und umfasst alle Aufnahmeverfahren ‑ ca. 3000 Personen mit einer Aufnahmezusage. Das ist der aktuelle Stand.
Die Kollegen haben zugehört. Es sind etwa 35 800 Personen, die nach der Sicherheitsüberprüfung in gemeinsamer Kooperation einreisen konnten.
Kall (BMI)
Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass es bei der Verlegung solcher Flüge oder der Terminierung solcher Flüge keinerlei Bezüge zu Wahlen gibt. Das hat mit der Bundestagswahl nichts zu tun gehabt, sondern dieser Flug ist auf Initiative des AA und mit Einverständnis des BMI jetzt auf diesen Tag terminiert worden. Das hat etwas mit Landegenehmigungen zu tun, mit Flügen, sozusagen mit den tatsächlichen Gegebenheiten dessen, wann das möglich ist.
Wir haben immer gesagt: Die Zusagen für Menschen, die jetzt auch schon in Pakistan sind, die schon verbindlich erteilt worden sind, müssen erfüllt werden. Aber es gibt keine neuen Aufnahmezusagen. Eine künftige Bundesregierung muss darüber entscheiden, wie es mit humanitären Aufnahmen besonders gefährdeter Personen aus Afghanistan weitergeht. Diese Bundesregierung ist sozusagen noch in der Pflicht, Zusagen zu erfüllen. Deswegen gibt es auch diese Aufnahmen noch.
Für uns hat Sicherheit oberste Priorität in diesen Verfahren. Es gibt sehr strenge Aufnahme- und Sicherheitskriterien inklusive der Sicherheitsinterviews, die vor Ort in Pakistan geführt werden, und natürlich inklusive einer Abfrage sämtlicher Erkenntnisse, die den Sicherheitsbehörden bezüglich der Personen vorliegen. Nur wenn keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen und diese strenge Überprüfung durchlaufen ist, kann eine Aufnahmezusage gegeben werden und auch eine Aufnahme in Deutschland erfolgen. Alle Personen, die aufgenommen werden, sind also sehr streng von den Sicherheitsbehörden überprüft worden.
Zusatzfrage
Ist bereits ein nächster Flug terminiert, und, wenn ja, für wann?
Kall (BMI)
So etwas kündigen wir nicht an. Das hängt immer von den Gegebenheiten ab, praktischen Gegebenheiten, logistischen Gegebenheiten, der Überprüfung der Personen etc., sodass man jetzt auch keinen Termin prognostizieren kann. Aber, wie gesagt, die Zusagen, die gegeben worden sind, müssen natürlich auch eingehalten werden.
Frage
Frau Deschauer, vielleicht habe ich es nicht mitbekommen. Wie viele Ortskräfte waren auf diesem Flug?
Es gibt wilde Angaben, was dieser Flug gekostet haben soll. Können Sie die Kosten nennen?
Deschauer (AA)
Ich meine, ich hätte die Zahl der Ortskräfte noch nicht genannt. Wie ich sehe, waren darunter unter anderem 27 Personen im Ortskräfteverfahren inklusive ihrer Familienangehöriger.
Bezüglich der Kosten würde ich an das BMI verweisen, aber auch auf das, was Max Kall gerade beschrieben hat. Wie Sie wissen und wie wir auch schon oft erläutert haben, handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren, für das verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, auch wenn es um die Terminierung geht. Es geht um Sicherheitsanforderungen, die natürlich vollumfänglich erfüllt sein müssen, um intensive Prüfungen. Auch die Landesinnenbehörden müssen natürlich entsprechend informiert sein. Die Flughäfen müssen überhaupt bereitstehen, damit solch eine Landung vonstattengehen kann, und auch ein Flugzeug muss bereitstehen. Insofern kann ich nur noch ergänzen, dass wir immer komplexe Verfahren vor uns hatten und haben. Was die Kosten angeht, kann Max Kall noch ergänzen.
Kall (BMI)
Die Kosten für eine einzelne Maßnahme kann ich Ihnen nicht nennen. Die Gesamtkosten für das aktuelle Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan liegen in dieser Legislaturperiode bisher bei ungefähr 25 Millionen Euro. Das sind, wie gesagt, die Gesamtkosten für das aktuelle Programm.
Frage
Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum der Flug verschoben wurde. Wie kam es dazu?
Die 3000, sind das diejenigen, die zwar eine Zusage haben, aber noch in Afghanistan sind? Sind das dann alle, oder ist das sozusagen ein weiterführender Prozess?
Kall (BMI)
Ich habe schon gesagt, dass keine neuen Zusagen erfolgen. Die Zahlen hat Frau Deschauer genannt.
Noch einmal: Es hängt von einer Vielzahl von Umständen von den Landegenehmigungen und Flügen, dem Chartern von Flugzeugen über die Unterbringungskapazitäten in Deutschland bis hin zur Überprüfung der Personen ab, wann eine solche Maßnahme stattfinden kann. Sofern nicht alle Voraussetzungen vorliegen, muss ein Flug gegebenenfalls verschoben werden. So war es auch in diesem Fall.
Frage
Herr Kall, vor allen Dingen nach dem Anschlag von Aschaffenburg gab es eine politische Diskussion über den psychologischen Zustand der Menschen, die nach Deutschland kommen. Hat sich diesbezüglich bei der Sicherheitsüberprüfung irgendetwas geändert? Sind bei der Untersuchung jetzt auch Psychologen an Bord?
Kall (BMI)
Die Sicherheitsinterviews werden von Expertinnen und Experten der Sicherheitsbehörden durchgeführt. Darin wird natürlich sehr genau auf etwaige Radikalisierungen und auf die Vorgeschichte der jeweiligen Person etc. geachtet. Sicherlich wird auch auf alles an Risikofaktoren geachtet, was die Sicherheitsbehörden kennen. Die Frage, ob auch Psychologen eingebunden sind, könnten Sie vielleicht direkt an die Behörden, an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das BKA, richten. Das kann ich Ihnen von hier aus nicht sagen.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die USA
Frage
Frau Deschauer, es geht um die Reisehinweise für die USA, die das Auswärtige Amt aktualisiert hat, und zwar zum Geschlechtseintrag im Pass. Wie lautet Ihre diesbezügliche Empfehlung genau? Warum gibt es diese Empfehlung jetzt?
Deschauer (AA)
Das müsste ich im Wortlaut, der mir gerade nicht vorliegt, nachschauen. Die Antwort würde ich Ihnen gegebenenfalls im Laufe dieser Sitzung, sofern sie nach dieser Frage noch weitergehen sollte, nachreichen.
[…]
Deschauer (AA)
Ich habe mich schlau gemacht, und wie Sie wissen, ist das Auswärtige Amt ein sehr serviceorientiertes Haus. Jedem, der einmal eine Reise tut, ist, glaube ich, auch schon aufgefallen, dass wir Reise- und Sicherheitshinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts führen. Diese werden regelmäßig aktualisiert. In der Rubrik der Reisehinweise aktualisieren wir natürlich auch ‑ so auch in diesem Fall ‑, wenn es Änderungen bei Einreisemodalitäten gibt. Das ist quasi eine Servicedienstleistung, die wir da zur Verfügung stellen.
Natürlich kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger besonders auch auf den entsprechenden einschlägigen Seiten der zuständigen Behörden ‑ das wäre in dem Fall die US-Botschaft ‑ oder auch der US-Regierung informieren, wie man denn am besten in die USA einreisen kann. Viele von Ihnen waren sicherlich schon dort und haben ein sogenanntes ESTA ausgefüllt. Dabei gab es eine Neuerung, die wir servicemäßig aufgenommen haben, nämlich eine Executive Order vom 20. Januar 2025, gemäß der Einreisende in die USA in Zukunft bei ESTA- oder Visumsanträgen das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben müssen. Ich lese jetzt nicht die ganze Passage vor; die findet sich in der Rubrik Reisehinweise als Service des AA. Für weiterführende Recherchen können Sie dann auf den Seiten der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika nachschauen.
Frage
Ich möchte trotzdem noch einmal nachhaken: Warum sahen Sie sich dazu veranlasst, diesen Reisehinweis jetzt so aufzunehmen?
Deschauer (AA)
Ich glaube, ich war da sehr ausführlich. Wir geben für alle Länder den bestmöglichen aktuellen, unserer Kenntnis nach bekanntem Stand. Dazu gehört dann auch die Information, inwiefern sich Reisemodalitäten verändern. Insofern ist die Aktualisierung der Reise- und Sicherheitshinweise ‑ in diesem Fall geht es um die Einreisemodalitäten ‑ ein ganz normaler Vorgang, den wir grundsätzlich vornehmen.