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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 19.03.2025

20.03.2025 - Artikel

Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul

Frage

Ich habe genau eine Frage zur Türkei: Was sagt die Bundesregierung zur Festnahme von Istanbuls Bürgermeister Ekrem İmamoğlu?

Fischer (AA)

Die Verhaftung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu und zahlreicher weiterer Personen in der Türkei ist ein schwerer Rückschlag für die Demokratie in dem Land am Bosporus. Die Festnahme reiht sich ein in eine Serie erhöhten juristischen Drucks gegen den Istanbuler Oberbürgermeister. Für uns ist die Achtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien Grundbedingung für eine funktionierende Demokratie.

Frage

Herr Fischer, das sind recht deutliche Worte. Folgt daraus auch irgendetwas? Wird es dazu beispielsweise Gespräche mit dem türkischen Botschafter geben?

Fischer (AA)

Sie wissen, wir sind in einem ständigen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Türkei, sowohl über die türkische Botschaft hier als auch über unsere Botschaft in Ankara. Ich bin sicher, dass auch dieses Vorgehen in angemessener Weise gegenüber unseren türkischen Ansprechpartnern adressiert werden wird.

Frage

Dazu will ich direkt nachfragen. Es gibt unterschiedliche diplomatische Eskalationsstufen, die Sie noch viel besser kennen. Bleibt es jetzt einfach bei Gesprächen, oder wird womöglich der Botschafter einbestellt? Ist da irgendetwas geplant?

Fischer (AA)

Ich werde hier nicht darüber spekulieren, was wir genau tun werden. Aber wir werden uns, wie gesagt, in angemessener Weise gegenüber den türkischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern zu Wort melden. In welcher Form genau das geschieht, müssen wir noch sehen. Aber auch die öffentliche Äußerung hier wird sicherlich in die Türkei transportiert und dort wahrgenommen werden.

Frage

Herr Fischer, können Sie bitte sagen, ob dieser Schritt, diese Verhaftung für Sie überraschend kam? Herr Erdoğan hatte ja nach seiner Wiederwahl, zumindest was seine internationalen Beziehungen angeht, einen etwas moderateren Ton angeschlagen. Ist das jetzt eine überraschende, neue Entwicklung, oder gab es Anzeichen dafür, dass sich der innenpolitische Kurs jetzt wieder verhärtet?

Fischer (AA)

Die Verhaftung des Oberbürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, stellt sicherlich eine neue Qualität dar. Aber wir haben durchaus schon vorher wahrgenommen, dass eine ungewöhnliche Häufung von Verfahren gegen ihn angestrengt wurde.

Zusatzfrage

Dürfte ich noch einmal nachfragen, wie Sie das interpretieren? Was ist das Ziel? Geht es darum, einen politischen Konkurrenten auszuschalten?

Fischer (AA)

Ich werde hier nicht spekulieren. Wichtig ist, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler in der Türkei respektiert wird. Das gilt für alle Demokratien. Die Menschen in der Türkei haben ein Recht auf demokratisch legitimierte Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Das ist Herr İmamoğlu zweifellos. Die jüngsten Verhaftungen werfen dementsprechend ein zutiefst beunruhigendes Licht auf die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundprinzipien in der Türkei, zu denen sie sich als EU-Beitrittskandidatin, aber eben auch als Mitglied des Europarats verpflichtet hat. Genau das machen wir, wie gesagt, auch gegenüber unseren türkischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern deutlich.

Beschluss des Bundeskabinetts zur Nominierung von Annalena Baerbock als Präsidentin der UN-Generalversammlung

Frage

Ich habe eine Frage an Herrn Hebestreit und an Herrn Fischer. Was sagen Sie denn zu dem Ansinnen von Frau Baerbock, Präsidentin bei den Vereinten Nationen zu werden? Für diese Entscheidung gab es im „Tagesspiegel“ vergleichsweise deutliche Kritik von Sigmar Gabriel und Christoph Heusgen. Christoph Heusgen sprach von einer Unverschämtheit und stellte die Frage, ob das feministische Außenpolitik sei. Diese Frage würde ich gerne weitergeben.

StS Hebestreit

Ich werde mit Ihnen nicht über Stilfragen diskutieren, insbesondere nicht im Falle Heusgen. Ansonsten hat das Bundeskabinett im Umlaufbeschluss beschlossen, Annalena Baerbock als Präsidentin der UN-Generalversammlung zu nominieren. Im Juni gibt es innerhalb der Vereinten Nationen eine Abstimmung dazu. Das muss man abwarten. Sie ist hoch qualifiziert für diesen Job, sie ist hoch anerkannt. Gleichzeitig sagt das nichts über etwaige andere Bewerberinnen aus, die genauso anerkannt und auch qualifiziert sind. Es gibt diese eine Position, und die Bundesregierung hat sich, auch im Einvernehmen mit der künftigen potenziellen Bundesregierung, darauf verständigt, Frau Baerbock zu nominieren.

[…]

Frage

Im Juli 2024 hatte die Bundesregierung bereits die international anerkannte deutsche Spitzendiplomatin Helga Schmid für diesen Posten nominiert. Wieso nimmt man diese Nominierung einer mehrsprachigen, fachlich ausgebildeten Spitzendiplomatin zurück und setzt dafür eine Personalie wie Frau Baerbock ein, die weder über eine diplomatische Fachausbildung noch, von ihrem Denglisch einmal abgesehen, über mehrsprachige Fähigkeiten verfügt, und versucht, diese auf das UN-Amt zu hieven?

In welchen Bereichen sehen Sie also Frau Baerbock höher qualifiziert als Frau Schmid und rechtfertigen damit diese neue Nominierung?

Fischer (AA)

Die vielen Unterstellungen in Ihrer Frage teile ich nicht. Das wird Sie nicht weiter überraschen. Ich glaube, es ist ein besonderes Zeichen, dass Deutschland die Außenministerin als Kandidatin nominiert. Viele ihrer – meistens waren es ja – Vorgänger waren Regierungschef eines Landes oder auch Außenministerin oder Außenminister zum Beispiel der Slowakei, Dänemarks, Ugandas, Schwedens, Nordmazedoniens, Südkoreas, Bangladeschs, der Malediven. Ich könnte die Liste fortführen. Die Besetzung mit der deutschen Außenministerin reiht sich hier ein. Den aktuellen Vorsitz führt übrigens ein ehemaliger Premierminister, nämlich der Premierminister Kameruns, Philémon Yang.

Ich glaube, Sie sehen daran, dass diese Kandidatur auf hoher politischer Ebene das deutsche politische Bekenntnis zu den Vereinten Nationen und unsere Bereitschaft, in schwierigen Zeiten besondere Verantwortung für dieses multilaterale System zu übernehmen, unterstreicht.

Auch ich möchte noch einmal sagen: Helga Schmid ist eine hoch qualifizierte und angesehene Diplomatin. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung der Münchner Sicherheitskonferenz. Wie Sie wissen, gibt es dort derzeit eine Vakanz im Vorsitz, weil der dafür vorgesehene norwegische ehemalige NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg jetzt erst einmal das Amt des Finanzministers in Norwegen versieht. Während dieser Vakanz wird Frau Schmid gemeinsam mit dem Präsidenten des Stiftungsrats der Münchner Sicherheitskonferenz dazu beitragen, diese Lücke zu füllen und dort sozusagen das operative Geschäft mit versehen. Zugleich ist sie auch Vorsitzende der Nah- und Mittelostgruppe der Münchner Sicherheitskonferenz, die sich darum bemüht, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus der Region zusammenzubringen und diplomatische Wege nach vorn zu entwickeln.

Zusatzfrage

Ich habe Ihre Antwort auf meine Frage nicht ganz verstanden. Ich habe gefragt: Was bringt Frau Baerbock mehr an Qualifikation mit als Frau Schmid, die ja bereits im Juli von der Bundesregierung just für diesen Post nominiert wurde?

Frau Baerbock hat sich bereits ob ihrer undiplomatischen Art mit zwei ständigen Vertretern im UN-Sicherheitsrat überworfen, hat durch ihre Israel-Politik – wohl einmalig in der Geschichte der BRD – einen enormen Reputationsverlust in Nahost zu verantworten. Nach allem, was man hört, hat sie, sagen wir einmal, durch ihre Art der westlichen Wertearroganz auch in Afrika einiges an Scherben hinterlassen.

Vorsitzender

Ich glaube, wir haben es verstanden!

Zusatz

Das alles steht im totalen Widerspruch zu der Position der zuvor Nominierten, die sich auch bei den Iran-Deals etc. wirklich ein Standing erarbeitet hat. Deswegen: Könnten Sie bitte ganz kurz noch einmal ausführen, wieso man bewusst die Nominierung von Frau Schmid zurückgenommen und dafür Frau Baerbock eingesetzt hat und welche Qualifikationen für Frau Baerbock im Gegensatz zu Frau Schmid sprechen? Das hat sich mir in Ihrer Antwort noch nicht erschlossen.

Fischer (AA)

Darauf werde ich sofort antworten. Eine technische Anmerkung nur: Ihre Zuschauerinnen und Zuschauer steigen ja im Regelfall nach 20 oder 30 Sekunden aus Ihrer Show aus. Insofern frage ich mich, wer denn jetzt überhaupt meine Antwort schaut. Aber okay, lassen wir das einmal weg.

Zuruf

Ich habe darunter immer noch das Wortprotokoll. Es ist also alles kontextualisiert!

Fischer (AA)

Sehr gut. – Ich werde mich gewiss nicht auf diese Polemik einlassen. Man muss ja auch nicht über jedes Stöckchen springen, das einem hingehalten wird. Ich kann nur sagen, das Feedback, was wir zu der Kandidatur der Außenministerin aus dem Kreis der Staats- und Regierungschefs und aus dem Kreis der Außenministerinnen und Außenminister erhalten haben, ist durchweg positiv. Das, was uns erreicht hat, war eine Vorfreude darauf, mit der Außenministerin zukünftig in anderer Form, im UN-Kontext, zusammenarbeiten zu können. Das hat uns alle doch sehr ermutigt.

Frage

Herr Fischer, direkt daran anschließend: Können Sie noch einmal erklären, was nach der Nominierung eigentlich passiert? Eine Nominierung heißt ja noch nicht, dass die Person dann automatisch diesen Posten bekommt. Also wie groß schätzen Sie die Chancen ein, dass Frau Baerbock wirklich gewählt wird, und wie ist der Zusammenhang mit der deutschen Kandidatur für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat? Vielleicht gibt es da einen, und wenn ja: Können Sie den erklären?

Fischer (AA)

Zunächst einmal ist die Nominierung durch die Bundesregierung der erste Schritt. Das hat aber schon einen längeren Vorlauf, weil der Vorsitz der UN-Generalversammlung zwischen den fünf Regionalgruppen rotiert. Deutschland ist Mitglied der WEOG, also der westeuropäischen und anderer Staaten. Die WEOG wird die Präsidentschaft der UN-Generalversammlung 2025/2026 turnusgemäß übernehmen. Bereits Mitte der 2010er-Jahre ist innerhalb der WEOG die Entscheidung getroffen worden, diesen Vorsitz dieses Mal an Deutschland zu geben. Die Bundesregierung hat jetzt die amtierende Außenministerin für dieses Amt nominiert. Sie wird im Mai ihr Programm vorstellen, und Anfang Juni wird es eine Wahl durch die Generalversammlung geben. Dann wird sie im September ihr Amt antreten.

Zusatzfrage

Ich fragte nach den Chancen. Es kam eben der Hinweis, dass die deutsche Außenpolitik unter anderem wegen der Unterstützung für Israel international diskutiert wird oder umstritten ist. Rechnet die Bundesregierung fest damit, dass Frau Baerbock auch gewählt wird?

Fischer (AA)

Ja. Sonst hätten wir sie ja nicht nominiert.

Zusatzfrage

Der andere Zusatz, die Frage nach dem UN-Sicherheitsrat, können Sie dazu noch etwas sagen?

Fischer (AA)

Der UN-Sicherheitsrat und die UN-Generalversammlung sind unterschiedliche Organe der Vereinten Nationen. Aber wir sehen, dass in den letzten Jahren die UN als Ganzes in schwieriges Fahrwasser geraten ist. Wenn eine deutsche Präsidentin der Generalversammlung dazu beitragen kann, in der Generalversammlung für ein konstruktives Miteinander zu werben, reflektiert das sicherlich auch auf unsere Kandidatur für die Sicherheitsratspräsidentschaft.

Frage

Ich habe die Nachfrage, wie das mit dieser Nominierung läuft. Denn es gab ja im Sommer 2024 die Information, die auch Ihr Haus mitgeteilt hat, dass Helga Schmid nominiert worden ist. Bedeutet das rein formal, dass das AA oder die Bundesregierung der UN jetzt mitgeteilt hat: „Wait a minute! Wir ändern unsere Nominierung!“, oder wie läuft das jetzt ab?

Fischer (AA)

Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ja erst heute Vormittag final getroffen worden. Wir werden auf dieser Grundlage jetzt zunächst die Ländergruppe WEOG, aber auch die restlichen Vereinten Nationen darüber informieren, dass Annalena Baerbock die deutsche Kandidatin für das Amt der Präsidentin der UN-Generalversammlung ist.

Zusatzfrage

Das heißt aber, dass man die alte Nominierung quasi damit ändert. Dahingehend hätte ich schon noch eine Frage. Ich gehe davon aus, dass das, als es im Sommer 2024 beschlossen wurde und auch Ihr Haus dazu kommuniziert hat, mit der Außenministerin abgestimmt war. Das heißt, dass Frau Baerbock quasi ihr Go für Frau Schmid gegeben hatte. Wer hatte denn jetzt die Entscheidung, dass diese Nominierung noch einmal abgeändert wird? Also wer konkret hat das entschieden? Ist das eine Entscheidung von Frau Baerbock oder von Frau Baerbock in Abstimmung mit den anderen Ministerinnen und Ministern? Also wer ist dafür verantwortlich?

Fischer (AA)

Das hat Herr Hebestreit schon gesagt. Das ist eine Entscheidung der Bundesregierung, die auch von der mutmaßlich zukünftigen Bundesregierung geteilt wird.

Frage

Ich habe auch noch eine Nachfrage dazu. Warum musste die Entscheidung, Frau Baerbock zu nominieren, noch von der scheidenden Bundesregierung getroffen werden? Gab es Zeitdruck, oder hätte man eigentlich noch etwas warten können?

Fischer (AA)

Die Entscheidung stand jetzt an.

Frage

Noch eine kurze Verständnisfrage zu der vorherigen Frage des Kollegen. Es gibt Medienberichterstattungen, die sagen, der Vorschlag ging ursprünglich vom Auswärtigen Amt aus. Deswegen: Können Sie definitiv dementieren, dass dieser Vorschlag, Frau Baerbock in die Position der zuvor nominierten Schmid einzusetzen, nicht von Frau Baerbock selbst ausging?

Fischer (AA)

Wie gesagt: Es ist eine Entscheidung der Bundesregierung.

Zusatzfrage

Ich habe „Von wem?“ gefragt. Wir leben ja in einer Welt, in der Menschen und keine Institutionen Entscheidungen treffen. Deswegen würde ich ganz gerne wissen - - -

Fischer (AA)

Das Bundeskabinett ist ein Kollegialorgan.

Zusatzfrage

Und dieses Kollegialorgan hat in seiner gemeinsamen Intelligenz beschlossen, Frau Baerbock zu nominieren?

Fischer (AA)

Es hat einvernehmlich entschieden, Frau Baerbock zu nominieren.

Frage

Noch eine kurze Nachfrage, Herr Fischer, zu Frau Schmid. Sie haben die Münchner Sicherheitskonferenz erwähnt. Ich wollte es noch etwas präziser haben. Sie sagten, da gibt es eine Vakanz im Vorsitz. Heißt das, dass Frau Schmid jetzt zusammen mit dem Vorsitzenden des Stiftungsrats Übergangsvorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz ist?

Fischer (AA)

Es gibt eine Interimsvakanz im Amt des Vorsitzenden der Münchner Sicherheitskonferenz. Gleichzeitig gibt es die Stiftung der Münchner Sicherheitskonferenz. In diesem Stiftungsrat ist Helga Schmid stellvertretende Präsidentin. Und gemeinsam mit dem Präsidenten des Stiftungsrates, Wolfgang Ischinger, wird sie jetzt verstärkt das operative Geschäft übernehmen, solange die Vakanz besteht.

Zusatzfrage

Nur, um es zu verstehen, Entschuldigung: Heißt das, die beiden übernehmen jetzt erst einmal den Vorsitz?

Fischer (AA)

Es gibt, wie gesagt, eine Vakanz, und diese Vakanz muss gefüllt werden. Es gibt zwei stellvertretende Vorsitzende, es gibt den Stiftungsrat, und gemeinsam wird es darum gehen, die Münchner Sicherheitskonferenz im nächsten Jahr so gut wie möglich vorzubereiten.

Frage

Sie sagten gerade, dass die künftige Bundesregierung darüber auch informiert wurde. Dazu habe ich eine Nachfrage: Wann ist das passiert? Hat die mutmaßliche künftige Bundesregierung also auch erst gestern davon erfahren, oder gab es schon früher Absprachen?

Fischer (AA)

Sie können davon ausgehen, dass es einen gewissen Vorlauf gab.

Frage

Ich habe noch eine Verständnisfrage. Herr Fischer, können Sie uns so ein ganz bisschen hinter die Kulissen führen? Wie hat denn Frau Schmid selbst darauf reagiert, dass sie jetzt zurücktreten und Frau Baerbock den Platz freimachen muss? War sie euphorisch oder darüber eher gekränkt?

Fischer (AA)

Ich muss Sie leider enttäuschen, ich habe selbst nicht mit Frau Schmid sprechen können.

Zusatzfrage

Können Sie das noch nachreichen?

Fischer (AA)

Ich glaube nicht, dass das sozusagen etwas ist, das die Öffentlichkeit interessiert, zumal, wenn sie das öffentlich machen will, sie es ja selbst tun kann.

Frage

Herr Fischer, war die Nominierung von Frau Schmid gegenüber den Vereinten Nationen eigentlich schon notifiziert worden und musste jetzt zurückgenommen werden, oder war dieser Schritt noch gar nicht erfolgt?

Fischer (AA)

Die Nominierung von Helga Schmid war den Vereinten Nationen jedenfalls bekannt. Ich weiß nicht, welcher einzelne Schritt erfolgt ist, aber dass sie früher einmal die deutsche Kandidatin für das Amt war, war dort bekannt. Sie hat dort auch Gespräche geführt. Insofern können Sie sozusagen davon ausgehen, dass das so war.

Treffen zwischen den Präsidenten Ruandas und der Demokratische Republik Kongo in Katar

Frage

Wie bewertet die Bundesregierung das überraschende Treffen zwischen den Präsidenten Ruandas und der DR Kongo in Katar?

Fischer (AA)

Erst einmal ist es ja eine gute Nachricht, wenn die Präsidenten der beiden Länder miteinander ins Gespräch kommen, weil wir die Situation eines furchtbaren Krieges in Ostkongo gewärtigen. Sie haben ja mitbekommen, dass das auch ein Thema des Außenrats gewesen ist. Alles, was dazu beiträgt, diesen Konflikt zu befrieden, und gleichzeitig dazu beiträgt, das Schicksal der Millionen davon betroffenen Menschen zu verbessern, ist sicherlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Zusatzfrage

Ist die Bundesregierung bereit, diplomatische Vermittlung oder humanitäre Unterstützung anzubieten?

Fischer (AA)

Wir sind natürlich immer bereit, diplomatisch zu unterstützen. Es hat ja auch Gespräche der Außenministerin mit ihren Amtskollegen in Kongo und Ruanda gegeben. Auch auf anderen Ebenen hat es da Gespräche gegeben. Das heißt, wir setzen uns natürlich dafür ein, diesen Konflikt zu befrieden, auch gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union. Der Außenrat hat ja am Montag, wie gesagt, auch entsprechende Beschlüsse gefasst. Wir haben, wie Sie sicherlich wissen, auch den Vorsitz in der internationalen Kontaktgruppe für die Großen Seen inne, und auch in dem Rahmen setzen wir uns für eine Entschärfung und letztlich eine Beilegung dieses Konfliktes ein. Vordringlich ist jetzt erst einmal eine Waffenruhe in Ostkongo.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu den USA

Frage

Herr Fischer, wenn ich das richtig sehe, hat das AA seine Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA jetzt erneut aktualisiert. Darin wird jetzt unter anderem auf die Möglichkeit von Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebungen bei der Ein- oder Ausreise hingewiesen, wenn es falsche Angaben gibt. Ist das eine direkte Folge der neuen Migrationspolitik unter der Trump-Administration? Was sollten deutsche Reisende mit Blick auf geplante oder mögliche Reisen in die USA jetzt vielleicht noch zusätzlich beachten?

Fischer (AA)

Ich habe hier am Montag, glaube ich, schon gesagt, dass wir die Vorfälle der vergangenen Woche bei der Einreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die USA sehr ernst nehmen, und habe gesagt, dass wir das beobachten. Gestern haben wir entschieden, die Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA anzupassen, insbesondere was den Punkt der Einreisekontrollen betrifft. Aber um auch das klarzustellen: Es handelt sich nicht um eine Reisewarnung. Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigen. Die finale Entscheidung darüber, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Auch das ist aber keine Überraschung; denn das ist auch in Deutschland so.

Zusatzfrage

Wie bewerten Sie denn das, was in den USA gerade passiert? Wir haben jetzt ja beispielsweise auch die Abschiebeflüge nach El Salvador gesehen haben, wo Menschen vorgeführt werden, ihnen die Haare geschoren werden und das Weiße Haus in diesem Zusammenhang von Monstern spricht, die abgeschoben werden. Gibt es dazu schon eine Reaktion des AA?

Fischer (AA)

Ich glaube, Sie vermischen hier verschiedene Dinge: Das eine ist die Einreise von deutschen Staatsbürgern, das andere ist sozusagen die Abschiebepraxis der Vereinigten Staaten. Es gilt aber natürlich, dass die Vereinigten Staaten wie alle anderen Partner auf der Welt, die wir haben, an die internationalen Mindeststandards in diesem Bereich gebunden sind.

Zusatzfrage

Sind die erfüllt?

Fischer (AA)

Wir nehmen das in unseren Gesprächen mit den amerikanischen Partnern auf und werben dafür, diese Standards einzuhalten.

26. Jahrestag des Beginns des NATO-Einsatzes im Kosovo

Frage

In wenigen Tagen, am 24. März, jährt sich der erste völkerrechtswidrige Angriffskrieg in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. An diesem waren auch deutsche Soldaten beteiligt, die ohne explizites UN-Mandat 400 Kampfeinsätze flogen und dabei über 200 Raketen auf das Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien abfeuerten ‑ ein souveränes Land, das weder Deutschland noch einen NATO-Partner je angegriffen hatte.

Vorsitzender

Tun Sie mir bitte einen Gefallen und stellen Sie Ihre Fragen präzise und ohne langen Anlauf? Denn dann werden wir hier alle schneller fertig, und Sie bekommen im Zweifel schneller Ihre Antwort.

Frage

… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) ‑ Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob die Bundesregierung anlässlich dieses Jahrestags plant, sich für diesen völkerrechtswidrigen Angriff mit deutscher Beteiligung ohne UN-Mandat bei der Bevölkerung von Serbien und Montenegro zu entschuldigen.

Fischer (AA)

Wir beide haben dieses Thema schon einmal diskutiert ‑

Zusatz

Letztes Jahr.

Fischer (AA)

‑ genau, letztes Jahr ‑, und an der Antwort hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage

Aber Sie können es ja trotzdem noch einmal explizit formulieren. Zu sagen, ob Sie sich dafür entschuldigen ‑ ja oder nein ‑, kostet Sie jetzt auch nicht so viel.

Fischer (AA)

Ich werde jetzt in Ihre Polemik nicht einsteigen. Die Haltung der Bundesregierung ist klar und hat sich im letzten Jahr nicht geändert.

Zusatzfrage

Das heißt, die Bundesregierung bleibt dabei, dass die Beteiligung deutscher Soldaten beim Angriff gegen die Republik Jugoslawien nicht völkerrechtswidrig war?

Fischer (AA)

Die Haltung der Bundesregierung ist, dass der damalige Einsatz nicht völkerrechtswidrig war, sondern dem Schutz des Kosovo diente.

Zusatz

(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Fischer (AA)

Wie gesagt, wir haben diese Diskussion letztes Jahr schon einmal geführt. Sie können das Video vom letzten Jahr gerne erneut ausspielen.

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