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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 07.04.2025

08.04.2025 - Artikel

Zollpolitik der Vereinigten Staaten von Amerika

[…]

Zusatzfrage

Herr Wagner, Frau Baerbock, die noch amtierende Außenministerin, hat in einem Interview gegenüber CNN erklärt, die EU habe eigentlich durchaus bereits einen Korb oder Werkzeugkasten von Abwehrmaßnahmen parat. Der sei eigentlich im Hinblick auf China entwickelt worden. Nun müsse man ihn vielleicht gegenüber den USA anwenden. Worum handelt es sich dabei im Einzelnen?

Wagner (AA)

Ich werde hier nicht ins Detail gehen, aber ich schließe mich natürlich den Äußerungen der Sprecherin des Wirtschaftsministeriums und des Regierungssprechers an. Ich glaube, was die Außenministerin zum Ausdruck gebracht hat, ist ja, dass wir jetzt in der Tat besonnen reagieren, aber uns auch darauf stützen können, dass wir ein sehr starker und wichtiger Binnenmarkt sind und dass wir eben auch Instrumente in der Hand haben, die jetzt eben genau angeschaut werden. Deshalb gibt es ja eben auch die heutige Sitzung des Handelsministerrats in Luxemburg, wo er, glaube ich, stattfindet.

[…]

Abschiebehaft gegen einen deutschen Staatsbürger mit gültiger US-Einreisegenehmigung

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um die Einreise in die USA, speziell um einen Deutschen mit gültiger US-Einreisegenehmigung, der dort seit mittlerweile vier Wochen in Abschiebehaft sitzt.

Was tut das Auswärtige Amt in diesem Fall? Sind Ihnen weitere aktuelle Fälle bekannt?

Wagner (AA)

Wir sind dazu in den vergangenen Wochen schon verschiedentlich gefragt worden. Ich kann allein schon aus Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts jetzt nicht auf Details des Einzelfalls eingehen. Wir sind in diesem Fall in konsularischer Betreuung und mit den Angehörigen und auch den US-Behörden in Kontakt. In den letzten Wochen gab es vereinzelt Fälle, in denen Deutsche bei Einreisen in die USA Probleme hatten. Wir haben auch immer wieder auf unsere Reise- und Sicherheitshinweise verwiesen, die man bei uns auf der Homepage findet und die man sich gut durchlesen sollte. Am Ende sind für die Einreisen in die USA natürlich die amerikanischen Bestimmungen ausschlaggebend. Es gibt kein Anrecht auf eine Einreise, wenn man ein Visum oder eine elektronische Anmeldung hat.

Aber wir kennen die Fälle. Wir sind in diesen Fällen in Kontakt mit den Angehörigen und den Personen, leisten dort, wo gewünscht, konsularische Betreuung und thematisieren das auch mit den amerikanischen Behörden.

Zusatzfrage

Die Reisehinweise haben Sie schon erwähnt. Gibt es Pläne, das noch einmal zu aktualisieren? In welcher Form gibt es dabei möglicherweise auch Abstimmungen mit europäischen Partnern?

Wagner (AA)

Unsere Reise- und Sicherheitshinweise sind nichts, was wir von langer Hand planen, sondern sie sind immer aktuell, weil wir uns jeden Tag neu die Frage stellen, wie wir auf Entwicklungen in bestimmten Ländern, in Reisegebieten, reagieren. Insofern können Sie davon ausgehen, dass sie immer aktuell auf unserer Homepage zu finden sind. In der Tat gibt es ja ‑ auch das ist gute Praxis an sehr vielen Orten in der Welt ‑ eine enge konsularische Abstimmung zwischen Europäern und mit unseren Partnern vor Ort, wobei man beispielsweise schaut, ob auch sie von solchen Fällen betroffen sind und wie man darauf gegebenenfalls gemeinsam reagiert.

Frage

Sehen Sie einen Trend bei diesem Thema?

Wagner (AA)

Ich sprach gerade schon von Einzelfällen. Insofern würde ich diesbezüglich jetzt nicht von einem Trend sprechen. Es gab ein paar vereinzelte Fälle. Aber wir beobachten das natürlich sehr genau.

Reise von Staatsministerin im Auswärtigen Amt Dr. Lührmann nach Bosnien und Herzegowina

Frage

Herr Wagner, sicherlich haben viele den Bericht von Staatsministerin Lührmann aus der Republika Srpska über die unangenehme Begegnung mit Menschen, die sie Dodik zuordnet, verfolgt. Ihre Delegation soll bedroht worden sein.

Gibt es vonseiten des AA Bemühungen, etwa mit dem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter von Bosnien und Herzegowina ins Gespräch zu kommen, ihn also einzubestellen?

Wagner (AA)

Vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben gesehen, dass sich Staatsministerin Lührmann zu ihrem Besuch in Bosnien-Herzegowina auch selbst eingelassen hat. Auf diese Äußerungen würde ich Sie verweisen. Uns liegen die Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina natürlich sehr am Herzen. Das verfolgen wir sehr eng. Insofern haben wir auch die Drohungen, die dort ausgesprochen wurden, sehr ernst genommen und auch zurückgewiesen. Die Republika Srpska ist kein eigener Staat. Insofern sind solche Aussprechungen von Persona-non-grata-Maßnahmen nicht in der Hand von Herrn Dodik. Zu Herrn Dodik haben wir eine klare Position, die Sie sicherlich kennen. Wir haben sie hier immer wieder zum Besten gegeben. Attacken auf die Verfassungsintegrität von Bosnien-Herzegowina sind nicht akzeptabel. Insofern ist das etwas, was uns beschäftigt.

Ansonsten war der Besuch der Staatsministerin sehr gut. Sie hat auch Gespräche in Sarajevo geführt. Insofern thematisieren wir das natürlich auch mit dem Stellen vor Ort.

Zusatzfrage

Aber thematisieren Sie es nicht in dem Sinne, dass man, weil es so konkret war, einen Botschafter im persönlichen Gespräch noch einmal besonders auf diesen Fall hinweist und aufmerksam macht?

Wagner (AA)

Sie können davon ausgehen, dass die Stellen in Bosnien-Herzegowina darauf hingewiesen wurden.

Nahostkonflikt

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu zwei Aspekten, die politisch dann doch zusammengehören: Zum einen ist es die Erschießung von 15 humanitären Helfern bei Rafah am 23. März, zum zweiten die Ausladung Omri Boehms von der Buchenwald-Gedenkfeier. Sind das nicht zusammengenommen zwei Anlässe, die jetzt doch dazu führen könnten oder sollten, den israelischen Botschafter einzubestellen, Herr Wagner?

Wagner (AA)

Zu den Vorfällen in Rafah hatten wir schon letzte Woche gesagt ‑ und wenn man das Video vom Wochenende zur Kenntnis nimmt, kann man das nur noch einmal unterstreichen ‑: Das sind schockierende Vorwürfe. Das ist wirklich furchtbar, und sie müssen dringend aufgeklärt werden. Da stehen jetzt ja ganz erhebliche Fragen zum Vorgehen der israelischen Armee im Raum. Insofern braucht es da dringend eine Untersuchung, und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ich glaube, das ist auch eine Frage, an der sich am Ende die Glaubwürdigkeit des israelischen Rechtsstaates misst.

Zu dem zweiten Komplex gab es Einlassungen der Gedenkstätte, auf die ich Sie verweisen würde. Wir stehen in engem Austausch mit den israelischen Stellen. Ich habe hier jetzt aber keine Einbestellung des israelischen Botschafters zu verkünden.

Zusatzfrage

Die Debatte der vergangenen Woche habe ich natürlich wahrgenommen und verfolgt. Gleichwohl ist auch das Video vom Wochenende, das Sie noch einmal angesprochen haben, der Hintergrund meiner Frage heute. Dieses Video offenbart ja ganz eindeutig, dass die israelische Regierung bei dem, was sie als Begründung für die Tötung dieser 15 humanitären Helfer ausgegeben hat, schlicht und einfach und objektiv die Unwahrheit gesagt hat. Gleichzeitig hat sie eben Omri Boehm, einen deutsch-israelischen Philosophen, dessen Familie im Holocaust getötet wurde, auf Druck des israelischen Botschafters ausgeladen.

Vorsitzende

Wird das ein Diskussionsbeitrag oder eine Frage?

Zusatzfrage

Warum sind diese beiden Fakten zusammen, die auch die Stellung Deutschlands, das Israel so sehr solidarisch unterstützt, schwächen, kein Anlass, den Botschafter einzubestellen?

Wagner (AA)

Ich würde diese beiden Sachen ehrlich gesagt nicht vermischen. Das sind, glaube ich, zwei unterschiedliche Vorgänge.

Das Auswärtige Amt war nicht Teil der Veranstaltung in der Gedenkstätte des KZ Buchenwald. Ich habe aber auch wahrgenommen, dass die Stimme von Omri Boehm heute gehört worden ist, indem seine Rede in einer großen deutschen Zeitung abgedruckt worden ist. Ich will das aber gar nicht weiter kommentieren.

Was ich gerne kommentieren kann, sind die schwerwiegenden Vorwürfe, die zu dem Vorfall in Rafah im Raum stehen. Die sind eben ganz schwerwiegend, und deshalb müssen sie dringend aufgeklärt werden. In der Tat scheint es so zu sein, dass erst Dinge in den Raum gestellt wurden, die sich jetzt anders darstellen. Das ist auch nicht zum ersten Mal der Fall. Umso dringlicher ist die Aufklärung dieses Vorfalls, und umso wichtiger ist auch, dass die Täter und die Urheber zur Rechenschaft gezogen werden. Israel ist natürlich an das humanitäre Völkerrecht gebunden.

Frage

Herr Wagner, von welchen Vorwürfen sprechen Sie da? Es ist schwarz auf weiß auf Video, dass die Sanitäter umgebracht worden sind. Das sind keine Vorwürfe, das sind Fakten und Tatsachen. Wovon reden Sie?

Wagner (AA)

Das ist nichts, was ich hier als Sprecher des Auswärtigen Amtes beurteile, und wahrscheinlich auch Sie als Journalist. Das muss vielmehr von einem Gericht beurteilt werden, das muss vom Rechtsstaat beurteilt werden.

Zusatzfrage

Von einem israelischen Gericht am besten noch, ja?

Wagner (AA)

Ja, das ist ja etwas, was die Israelis ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Das Land, das gelogen hat über diesen Vorfall?

Wagner (AA)

Sie müssen mich schon ausreden lassen, wenn Sie mir eine Frage stellen. Dann lasse ich Sie gerne auch die Anschlussfrage stellen. ‑ Dass sie dort für Aufklärung sorgen wollen, ist ja etwas, was die israelischen Stellen in den Raum stellen. Ehrlich gesagt: Das ist letztlich auch das, an dem sie gemessen werden müssen.

Zusatz

Ich verstehe trotzdem nicht, warum das für Sie noch Vorwürfe sind. Das ist eindeutig.

Wagner (AA)

Ja, es gibt ein furchtbares Video, das wirklich schwerwiegende Fragen zum Vorgehen der israelischen Armee aufwirft. Es ist nicht aber an uns zu beurteilen, ob sich Israel in dieser Situation an humanitäres Völkerrecht gehalten hat. Das muss eine Justizstelle klären.

Frage

Herr Wagner, damit ich Sie richtig verstehe: Sie haben uns jetzt geschildert, dass Sie ‑ wie soll ich das sagen? ‑, vielleicht nicht erzürnt, aber zumindest nicht begeistert davon sind, dass israelische Stellen offensichtlich vorher eine falsche Darstellung vorgenommen haben. Was ist denn für das Auswärtige Amt tatsächlich die Konsequenz daraus, wenn solche Dinge häufiger vorkommen? Wie vertrauenswürdig sind die Informationen, die Sie von der israelischen Seite bekommen, aus Ihrer Sicht dann noch?

Wagner (AA)

Es geht ja nicht darum, ob ich hier über bestimmte Vorfälle erzürnt oder erfreut bin. Die Ereignisse des 7. Oktobers sind heute eineinhalb Jahre her und wir sehen, dass weiterhin Geiseln in Gaza feststecken, dass Gaza in Trümmern liegt und dass dort zehntausende Menschen tot sind und hunderttausende unter katastrophalen humanitären Bedingungen leben müssen. Der Frieden in Nahost scheint in dieser Situation ja so weit weg zu sein, wie er selten weg zu sein schien, und wir sind weit entfernt von einer Zwei-Staaten-Lösung. Insofern geht es uns ‑ und zwar sozusagen nicht nur als Diplomaten, sondern auch als Bundesregierung ‑ doch darum, dass wir zu einer Lösung des Konflikts kommen müssen. Es ist sicherlich nicht hilfreich, wenn solche Vorfälle und so schwerwiegende Vorwürfe, wie sie da jetzt im Raum stehen, nicht transparent, umfassend und rechtsstaatlich aufgeklärt werden.

Zusatzfrage

Das heißt, wenn das nicht geschieht, sind Sie dafür, eine internationale Untersuchung durchzuführen?

Wagner (AA)

Darum geht es doch nicht. Es geht darum, dass die israelische Regierung das tut, was sie auch angekündigt hat, nämlich dass sie diese Dinge aufklärt. Natürlich spielen diese Aspekte auch eine Rolle bei internationalen Gerichtsverfahren, die es im Moment ja auch gibt. Aber wie gesagt, am Ende muss die Glaubwürdigkeit des israelischen Rechtsstaats daran gemessen werden, dass er das liefert, was er ankündigt.

Haftbefehl des Internationalen Gerichtshofs gegen Benjamin Netanjahu

[…]

Zusatzfrage

Aber wenn Deutschland seine eigenen Verpflichtungen nicht ernst nimmt, die ja schwarz auf weiß nachzulesen sind ‑ ‑ ‑ Ich muss das einmal kurz zitieren, Frau Vorsitzende.

In § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, der sich auf Artikel 89 des Römischen Status bezieht, steht:

„Personen, um deren Überstellung der Gerichtshof in Übereinstimmung mit dem Römischen Statut ersucht hat und die sich im Inland aufhalten, werden zur Strafverfolgung und zur Strafvollstreckung nach Maßgabe des Römischen Statuts und dieses Gesetzes überstellt.“

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auch klargestellt, dass es keinen rechtlichen Spielraum für Deutschland gibt, das zu ignorieren. Dementsprechend ist nicht vorstellbar, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, wenn er hier ist. Genau das Gegenteil behauptet aber der Kanzler. Wie kann er das als Jurist behaupten?

StS Hebestreit

Sie sind ja auch nicht Jurist, wie Sie gerade sehr deutlich machen. Insofern würde ich immer vorsichtig sein, einzelne Paragrafen aus dem Zusammenhang zu nehmen und zu zitieren. Es gibt eine intensive Prüfung. Diese Prüfung läuft; das haben wir hier auch deutlich gemacht. Neben einer juristischen Prüfung gibt es aber natürlich auch immer eine staatspolitische Realität, die man beachten muss. Ich glaube, in diesem Gesamtzusammenhang muss sich eine Entscheidung dann rechtfertigen lassen. Dazu hat sich der geschäftsführende Bundeskanzler vergangene Woche geäußert, und der designierte Bundeskanzler ist sogar einen Schritt weiter gegangen. Insofern können Sie diese Frage dann mit der künftigen Regierung weiter diskutieren.

Frage

Herr Wagner, das Auswärtige Amt hat in der Vergangenheit sehr häufig das Römische Statut als Grundlage seines Handelns benannt. Deswegen möchte ich auch in diesem Kontext fragen: Gilt der eben vom Kollegen Jung zitierte Paragraf, der nicht von einer Kannregelung, sondern von einer Mussregelung spricht, juristisch uneingeschränkt auch in diesem Fall?

Wagner (AA)

In Deutschland gelten Recht und Gesetz, und an die geltenden Gesetze halten wir uns natürlich. Ich kann aber gern noch mal erläutern, dass die Diskussion, die wir hier im Moment führen, eine hypothetische Diskussion ist; denn es ist ja nach wie vor so ‑ das wissen Sie auch ‑, dass Israel Einspruch vor dem IStGH eingelegt hat. Das ist ja etwas, was das Gericht gerade auch noch prüft, und es gibt nach wie vor kein offizielles Ersuchen zur Umsetzung dieses internationalen Strafbefehls an Deutschland.

Zusatzfrage

Sie sagen, das sei eine hypothetische Frage. Hypothetisch war aber zunächst einmal die Aussage des amtierenden sowie wohl auch die Aussage des zukünftigen Bundeskanzlers, dass sie sich das nicht würden vorstellen können. Damit wurde die Hypothese eingeführt. Wenn der Kanzler das hypothetisch so sagen darf, dann möchte ich auch hypothetisch fragen dürfen: Gilt hypothetisch der schon zitierte Paragraf auch für den Fall, dass Herr Netanjahu deutsches Rechtsgebiet betritt?

Wagner (AA)

Sie können davon ausgehen, dass die Bundesregierung sich an Recht und Gesetz halten wird.

[…]

Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine

Frage

Ich habe eine Frage an Herrn Wagner: Die USA verhandeln mit Russland und der Ukraine über eine Waffenruhe. Noch ist es nicht so weit, aber es könnte kommen. In einigen Medien wird jetzt darüber nachgedacht, was mit den ukrainischen Geflüchteten in der EU passiert. Sie genießen ja temporären Schutz bis März 2026. Aber sollte es zu einer Waffenruhe kommen ‑ so verstehe ich das ‑, gibt es keine klare Regelung in der EU, was mit ihnen passiert. Vielleicht verlieren sie ihren Status. Die Frage ist: Wie ist der Stand der Überlegungen dazu in der EU, und was passiert mit den ukrainischen Geflüchteten in Deutschland, sollte es zu einer Waffenruhe kommen?

Wagner (AA)

Das ist eine wirklich sehr hypothetische Frage, die ich wahrscheinlich auch an den Kollegen des BMI abgeben müsste.

Aber vielleicht zu den laufenden Verhandlungen, die es gibt: Wir haben gerade auch beim NATO-Außenministertreffen Ende der Woche noch einmal sehr intensiv mit unseren amerikanischen Partnern gesprochen. Ich glaube, es geht weiter, was wir hier vorher auch gesagt haben: Es ist gut, dass es Gespräche gibt, weil wir und die Ukrainer als allererstes Frieden wollen. Aber es ist auch klar, dass es dafür bestimmte Parameter gibt und dass nichts über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer entschieden wird, die bei den Verhandlungen natürlich eine ganz wichtige Mitsprache haben. Insofern ist das ein Prozess, der läuft. Wir stehen dazu in enger Abstimmung mit der ukrainischen Regierung, aber auch mit den amerikanischen Partnern.

Zu Ihrer Frage zum Status der hierher Geflüchteten müsste ich tatsächlich an Herrn Kall abgeben.

[…]

Sicherheitslage in Taiwan

Frage

Herr Wagner, angesichts der G7-Erklärung zu Chinas Militärübungen rund um Taiwan würde ich gern wissen, wie Sie die Sicherheitslage für Deutsche in Taiwan einschätzen. Gibt es eine Ausreiseaufforderung angesichts dieser Tätigkeiten der Volksrepublik?

Wagner (AA)

Nein, die gibt es nicht. Aber ich würde Sie auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes verweisen, die, wie vorhin schon vorgetragen, stets aktuell sind. Da finden Sie den letzten Stand.

Forderung des estnischen Außenministers nach einem härteren Umgang der EU mit dem ungarischen Ministerpräsidenten

Frage

Ich bitte Sie um eine Reaktion auf den Vorschlag aus Estland. Der estnische Außenminister hat vorgeschlagen, Ungarn bei bestimmten Sicherheitsfragen unter Bezug auf Artikel 7 EU-Vertrag manchmal das Stimmrecht zu entziehen. Unterstützt die Bundesregierung dieses Vorhaben?

Wagner (AA)

Das kommentiere ich nicht. Das habe ich zur Kenntnis genommen.

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