Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 09.04.2025
- Razzia der Bundespolizei gegen Schleusungskriminalität und Zwangsprostitution
- Richterliche Verfügung zur Wiederzulassung von Associated Press zum Oval Office und zu weiteren Bereichen
- Gedenkveranstaltungen anlässlich des Tags der Befreiung
- Äußerungen der EU-Erweiterungskommissarin über den serbischen Vizeministerpräsidenten
Razzia der Bundespolizei gegen Schleusungskriminalität und Zwangsprostitution
Frage
Das richtet sich wahrscheinlich an BMI und Auswärtiges Amt. Es geht um eine Razzia gegen Schleuser. Frauen aus Vietnam sind mit Visa hergebracht worden, mit denen wohl etwas nicht stimmte. Ich wüsste gerne, weil es in mehreren Bundesländern und wohl auch in Tschechien Durchsuchungen gab, auf welchem Wege diese Visa beschafft worden sind, ob das in deutschen Auslandsvertretungen der Fall gewesen ist, welchen Umfang das hatte, also was die Zahl der Betroffenen angeht, und wer alles an dieser Razzia beteiligt war.
Kall (BMI)
Ich kann vielleicht für das BMI anfangen. Die Bundesinnenministerin hat sich schon dazu geäußert und wird sich um 13 Uhr bei ihrem Besuch in der Bundespolizeiakademie in Lübeck noch einmal vor Kameras dazu äußern.
Der Bundespolizei ist heute ein weiterer wichtiger Schlag gegen Schleuserbanden gelungen in einem groß angelegten internationalen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Kiel und Chemnitz. Insofern müssten Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaften wenden, was jegliche Details zu den Ermittlungen angeht. Ich gehe davon aus, dass die sich auch noch äußern werden. 800 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind heute im Einsatz in zehn Bundesländern. Es gibt zahlreiche Durchsuchungen und mehrere Festnahmen. Das sind die groben Details, die wir zum Einsatz der Bundespolizei nennen können.
Wie gesagt, Details zu Ermittlungen und Ermittlungserkenntnissen ‑ das betrifft auch die Frage, auf welchem Weg Menschen an Visa gekommen sind ‑, müssten Sie aus unserer Sicht die Staatsanwaltschaften fragen. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt dazu etwas sagen kann.
Ein Zweck dieser Schleusungen war offenbar das Einschleusen von Frauen zur Zwangsprostitution; es geht hier also um wirklich schwerwiegende, organisierte Kriminalität. Dagegen ist die Bundespolizei heute erfolgreich vorgegangen.
Wagner (AA)
Ich habe dem zum jetzigen Moment nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Das heißt, Sie wissen nicht, ob das ‑ ‑ ‑
Wagner (AA)
Ich habe keine Details, die ich Ihnen jetzt hier mitteilen kann. Wenn ich etwas nachliefern kann, dann kann ich das gern tun. Aber am besten ist, Sie wenden sich auch an die Ermittlungsbehörden.
Zusatzfrage
Ja, aber ich denke, zu der Frage der Visa könnten Sie uns wahrscheinlich eher etwas liefern.
Wagner (AA)
Ich schaue noch einmal nach.
Richterliche Verfügung zur Wiederzulassung von Associated Press zum Oval Office und zu weiteren Bereichen
Frage
Es geht auch im weitesten Sinne um Pressefreiheit, aber eine andere Art von Pressefreiheit. Ein US-Bundesrichter hat das Weiße Haus angewiesen, der Associated Press wieder Zugang zum Oval Office, zur Air Force One und auch anderen Bereichen zu gewähren. Das war für die Kolleginnen und Kollegen gestoppt worden, weil sie nicht vom Golf von Amerika schreiben wollten.
Herr Büchner oder das Auswärtige Amt, vielleicht wollen Sie das kommentieren?
SRS Büchner
Wir kommentieren keine deutschen Gerichtsurteile und erst recht keine Gerichtsurteile im Ausland. Ganz generell: Wie eben schon gesagt, sind die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit ein hohes Gut, und es ist gut, wenn es überall hochgehalten wird.
Zusatzfrage
Freut es Sie, dass die US-Justiz bei solchen Fragen offenbar noch stabil ist?
SRS Büchner
Wie gesagt, kommentiere ich jetzt keine Gerichtsurteile mit irgendwelchen Äußerungen.
Frage
Wenn ich mich richtig erinnere, dann wird in dem Reporter-ohne-Grenzen-Bericht an einer Stelle auch von Einflussnahme auf die freie Berichterstattung durch Auslandsvertretungen in Deutschland gesprochen. Was war der Bundesregierung zu diesem Themenfeld vor Veröffentlichung des Berichts bekannt? Zum Beispiel wird die Botschaft Israels genannt.
Wagner (AA)
Das müssen wir uns anschauen. Ich kenne den Bericht nicht und wusste auch nicht, dass darin Auslandsvertretungen genannt werden. Aber ich gehe dem gern nach. Wenn wir etwas dazu nachliefern können, werden wir das gern tun. Aber ich kann vielleicht so viel sagen: Natürlich sind Auslandsvertretungen in Deutschland an deutsches Recht gebunden. Hier gelten Recht und Gesetz und die Standards von Meinungsfreiheit, und an diese sind auch ausländische diplomatische Vertretungen gebunden.
Frage
Herr Wagner, ist dem Auswärtigen Amt bekannt, ob und, wenn ja, in welcher Weise zum Beispiel die israelische Botschaft direkt auf Redaktionen und einzelne Journalisten im Hinblick auf die Berichterstattung einwirkt?
Wagner (AA)
Es ist inhärente Aufgabe einer diplomatischen Mission, auch „public diplomacy“ zu betreiben. Das tun auch deutsche Auslandsvertretungen im Ausland. Wir werben dort für unsere Anliegen, für deutsche Interessen und setzen uns für diese ein. Das hat auch eine öffentliche Komponente. Deshalb ist Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel Kommunikation über Social Media, wichtiger Teil der Aufgabenbeschreibung einer Auslandsvertretung. Das gilt sicherlich auch für Auslandsvertretungen anderer Staaten hier in Deutschland.
Aber wie gesagt bilden deutsche Gesetze und deutsche Regeln den Rahmen, der dafür relevant und wichtig ist. Daran müssen sich auch ausländische Vertretungen halten. Das als ganz generelle Einordnung, nicht spezifisch auf eine gemünzt.
Zusatzfrage
Sie haben den Begriff „werben um“ als originäre diplomatische Tätigkeit genannt. Ist das Einwirken im Hinblick darauf, bestimmte Berichterstattung zu unterlassen, noch von „werben um“ gedeckt, oder ist das unzulässige Einflussnahme? Sie kennen, denke ich, so wie die meisten von uns belastbare Berichte darüber, dass dies stattfindet.
Wagner (AA)
Wir haben hier länglich zu den Grundsätzen der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit sowie dem hohen rechtlichen Schutz, der in Deutschland dafür gilt, ausgeführt. Ich kann, wie gesagt, nur noch einmal wiederholen: Das sind die Parameter, nach denen auch ausländische Diplomatinnen und Diplomaten in Deutschland agieren.
Frage
Herr Wagner, können Sie aber noch einmal spezifizieren, ab welchem Punkt sich das Auswärtige Amt denn gezwungen sehen würde, entsprechend einzugreifen und den diplomatischen Vertretungen eine Rückmeldung zu geben? Wir hatten jetzt schon das Beispiel Israel. Wir hatten hier auch schon thematisiert, dass der ukrainische Botschafter zum Beispiel sehr massiv auf die „Berliner Zeitung“ eingewirkt hat, weil die entsprechende Berichterstattung ihm nicht gefällig war. Könnten Sie nur zum Verständnis sagen, ab welchem Punkt der Einmischung eines ausländischen Diplomaten auf Redaktionsbezüge in Deutschland das Auswärtige Amt aktiv werden würde, und was für Formate gäbe es da?
Wagner (AA)
Sehen Sie es mir nach, wenn ich sage, dass es ein bisschen spekulativ wäre, mich hier jetzt sozusagen dazu einzulassen, wie da die Parameter sind. Ich glaube, allein der Fakt, dass diese Dinge ja öffentlich verhandelt werden und auch öffentlich diskutiert werden, zeigt ja, dass es einen Diskussionsraum in Deutschland gibt, in dem Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gelten und in dem diese Dinge auch thematisiert werden. Insofern, glaube ich, ist ein Handlungsbedarf unsererseits da nicht gegeben.
Aber wir schauen uns so etwas natürlich an. Ich habe ja gesagt: Es gibt eine Grenze. Das sind die Regeln, die in Deutschland gelten. Wenn die überschritten werden sollten oder wenn sich ausländische Missionen außerhalb dessen bewegen, was das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen hergibt, dann würden wir uns das natürlich anschauen.
Zusatzfrage
Es gibt ja beispielsweise als konkretes Beispiel den Fall eines Deutsch sprechenden IDF-Sprechers, der sehr explizit, unter anderem auf X, eine Reihe von Journalisten genannt hat, sozusagen namentlich aufgeführt hat, und die de facto verbal bedroht hat. Nur zum Verständnis: Wäre das ein Fall, in dem das Auswärtige Amt normalerweise intervenieren würde, oder fällt das dann auch unter „Werbemaßnahmen eines ausländischen Staates“?
Wagner (AA)
Das ist ja jetzt niemand, der der Botschaft des Staates Israel zugehörig ist. Insofern ist es, glaube ich, auch erst einmal etwas für Justizbehörden, wenn sich Journalistinnen und Journalisten da bedroht fühlen sollten. Aber, noch einmal, es gilt in Deutschland deutsches Recht, und das muss zur Anwendung kommen.
Gedenkveranstaltungen anlässlich des Tags der Befreiung
Zusatzfrage
Eine aktuelle Handreichung des Außenministeriums empfiehlt Ländern, Landkreisen und Kommunen anlässlich des Gedenkens an die Befreiung von der NS-Diktatur am 8. und 9. Mai, keine Einladung an russische oder belarussische Diplomaten auszusprechen und bei Bedarf Diplomaten dieser Länder per Hausrecht von den Gedenkorten zu entfernen. Wir sprechen ja wohl gemerkt von Grabstätten, an denen Abertausende Soldaten aus just diesen beiden Ländern zur Ruhe gebettet sind. Da würde mich zunächst interessieren, Herr Wagner, auf welcher Rechtsgrundlage sich das AA hier einmischt und mitbestimmen will, in welcher Art und Weise bzw. mit welchen Teilnehmern Bundesländer, Landkreise und Kommunen diesen Jahrestag begehen.
Wagner (AA)
Das öffentliche Gedenken an die Befreiung und das Ende des Zweiten Weltkriegs ist wahnsinnig wichtig, auch das Gedenken an die Rolle der Roten Armee bei der Befreiung. Das ist ein hohes Gut, und das wird bei diesen Gedenkveranstaltungen hochgehalten.
Was natürlich nicht geht, ist eine Instrumentalisierung von Gedenkveranstaltungen zu propagandistischen Zwecken. Ich erinnere noch einmal daran, dass Russland ja im Moment dafür verantwortlich ist, dass ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg in Europa geführt wird. Insofern gilt, glaube ich, bei diesen Veranstaltungen ein Hausrecht ‑ das liegt bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern ‑, und von dem kann Gebrauch gemacht werden.
Zusatzfrage
Ich fürchte, Sie haben meine Frage nicht ganz verstanden. Meine Frage war ja relativ deutlich die, auf welcher Rechtsgrundlage das Auswärtige Amt diese Handlungsgrundlage erstellt und an die Länder, Kommunen etc. hat austeilen lassen, und das in einem föderalen System! Da würde mich interessieren, wie gesagt, auf welcher Rechtsgrundlage ausgerechnet das Auswärtige Amt in dieser Form intervenieren kann.
Wagner (AA)
Sie fragen mich, auf welcher Rechtsgrundlage ein deutsches Bundesministerium im hypothetischen Fall ‑ hierbei geht es ja um interne Papiere, auf die ich hier sozusagen nicht eingehen werde ‑ mit deutschen Landkreisen, Städten und Bundesländern kommunizieren darf. Ich glaube, Sie haben meine Antwort nicht verstanden. Es gibt ein Hausrecht. Auf das können sich Veranstalterinnen und Veranstalter von solchen Veranstaltungen berufen, und das gilt dort.
Im Übrigen, noch einmal gesagt: Das Andenken an die Befreiung und an das Ende des Zweiten Weltkriegs ist wahnsinnig wichtig, und es ist gut, dass es diese Gedenkveranstaltungen gibt. Was es nicht geben darf, ist eine Instrumentalisierung durch russische Propaganda. Ich erinnere noch einmal daran, dass Russland im Moment einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa führt.
Frage
Dazu habe ich eine Frage an das BMI: Wie sind denn die Erfahrungen mit den vergangenen Gedenkveranstaltungen zum 8. und 9. Mai? Welche Provokationen sind da von wem ausgegangen, und welche Befürchtungen gibt es für dieses Jahr?
Kall (BMI)
Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen. Erst einmal ist ja für die Sicherheit solcher Veranstaltungen dann auch die Landespolizei zuständig. Die Bundespolizei unterstützt dabei. Insofern fragen Sie doch vielleicht einmal bei der Innenverwaltung in Berlin nach, wie die Erfahrungen der Berliner Polizei damit sind. Es gibt ja ganz vielfältige Gedenkveranstaltungen in Berlin, vom offiziellen Gedenken bis hin zu dem, was man in Treptow am Sowjetischen Ehrenmal kennt, und Ähnlichem. In Berlin gibt es also eine sehr große Zahl davon und auch eine große Erfahrung der Berliner Polizei; insofern mein Hinweis, sich dorthin zu wenden.
Frage
Herr Wagner, die Argumentation des Auswärtigen Amtes ist es also, dass man diplomatische Vertreter von zwei Ländern, die mit Abstand den höchsten Blutzoll für die Befreiung vom NS-Regime geleistet haben, präventiv ausschließt, weil man glaubt, das könnte propagandistisch, wie Sie meinten, genutzt werden. Aber dahinter steht ein Präventivgedanke. Sie haben jetzt keine konkreten Ansätze, die besagen, dass das so genutzt wird, sondern aus Angst vor Missnutzung verbieten Sie diesen zwei Ländern und deren diplomatischen Vertretern die Teilnahme an diesem Gedenken. Habe ich das richtig verstanden?
Wagner (AA)
Wir verbieten überhaupt nichts, sondern ich verweise Sie noch einmal auf das, was ich eben gesagt habe. Es geht ja nicht um das Auswärtige Amt, und Max Kall hat es ja gerade auch dargestellt. Es gibt eine Vielzahl von Gedenkveranstaltungen ganz unterschiedlicher Organisatorinnen und Organisatoren. Ich würde das, ehrlich gesagt, wirklich strikt zurückweisen. Niemand hier stellt die Rolle der Sowjetunion bei der Befreiung Deutschlands und die Rolle der Roten Armee bei der Befreiung Deutschlands in Abrede. Das tut hier wirklich niemand. Ich habe nur noch einmal darauf hingewiesen, dass Russland im Moment für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa verantwortlich ist und Belarus diesen Krieg unterstützt.
Zusatz
Das heißt, der Krieg in der Ukraine ist sozusagen die Grundlage dafür, dass das AA in dieser Handreichung sagt, es solle von deutscher Seite keine Einladung an russische und belarussische Vertreter zu offiziellen Gedenkveranstaltungen geben.
Wagner (AA)
Es gibt eine russische Propaganda, die im Moment diesen Krieg in der Ukraine rechtfertigt. Ganz allgemein gesprochen muss man gewahr sein, dass das instrumentalisiert werden kann, auch bei solchen Gedenkveranstaltungen.
Zusatz
(ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)
Wagner (AA)
Wir werden doch jetzt diesen Dialog nicht weiterführen. Ich verweise Sie auf das, was ich eben gesagt habe, und wenn Sie es nicht verstehen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht.
Äußerungen der EU-Erweiterungskommissarin über den serbischen Vizeministerpräsidenten
Zusatzfrage
Die EU-Kommissarin für Erweiterung und östliche Nachbarschaft, Marta Kos, hat öffentlich erklärt, dass der Vizepremierminister Serbiens, Aleksandar Vulin, nicht Teil einer neuen serbischen Regierung sein sollte. Begründung: Dieser habe sich zuvor positiv zu einer BRICS-Mitgliedschaft geäußert. - Da würde mich ganz grundsätzlich interessieren: Wie bewertet denn die Bundesregierung diese Art der Einmischung der EU-Kommission in die Regierungsbildung eines souveränen Landes? Unterstützt man so ein Vorgehen der EU-Kommission, oder findet man das eher unangemessen? Die Frage geht im Zweifel wieder an Herrn Wagner oder, um personell abzuwechseln, an Herrn Büchner.
Wagner (AA)
Ich kenne die Äußerungen nicht und deshalb kommentiere ich sie jetzt hier auch nicht.
SRS Büchner
Dem schließe ich mich an.
Zusatzfrage
Noch einmal grundsätzlich: Wir haben eine EU-Kommissarin, die sehr explizit und öffentlich sagt, eine gewisse Person, die derzeit Teil der Regierung ist, und zwar der Vizepremierminister Serbiens, sollte nicht Teil einer neuen Regierung sein. Das ist ja schon eine signifikante Einmischung in innere Angelegenheiten, zumindest aus meiner naiven Sicht. Da würde ich ganz gerne wissen, wie die Bundesregierung diese Art der Einmischung bewertet, ob sie das unterstützt oder eher ablehnt.
Wagner (AA)
Man könnte es auch als Meinungsäußerung qualifizieren. Aber ich kann das an dieser Stelle nicht kommentieren. Ich kenne die Äußerung nicht. Ich müsste sie mir anschauen.
Zusatzfrage
Können Sie dazu etwas nachreichen?
Wagner (AA)
Wenn ich etwas nachzureichen habe, dann machen wir das gerne.