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Auswärtiges Amt zur Entscheidung der EU-Kommission, Mittel für UNRWA teilweise wieder freizugeben
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte zur Entscheidung der EU-Kommission, Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) teilweise wieder freizugeben (01.03.):
Wir sind seit Wochen im engsten Austausch mit den anderen großen Gebern, vor allem unseren Partnern in der EU und den Vereinten Nationen. Dabei stehen wir vor dem Spagat, dass die humanitäre Lage in Gaza katastrophal ist und die Situation der Menschen dort mit jedem Tag verzweifelter wird. Und zugleich müssen wir der Notwendigkeit der Aufklärung der schwerwiegenden Vorwürfe und einer Reform des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) gerecht werden. Dies war auch Gegenstand der jüngsten Gespräche der Außenministerin in New York.
Gemeinsam mit der EU und den anderen großen Gebern setzen wir uns dafür ein, dass die schweren Vorwürfe gegen UNRWA-Mitarbeiter schnell und umfassend aufgeklärt werden und dann entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Deshalb bindet die EU-Kommission auch die aktuelle Auszahlung einer Tranche der EU-Gelder an ein eigenes Audit.
Das Auswärtige Amt wickelt die deutsche humanitäre Hilfe für Gaza derzeit über andere internationale Organisationen wie das Rote Kreuz, das Welternährungsprogramm WFP und UNICEF ab. Erst gestern haben wir dafür weitere 20 Millionen Euro bereit gestellt. Wir bleiben über die verschiedenen von uns geförderten Organisationen der zweitgrößte Geber für humanitäre Hilfe in Gaza. Wir werden im Lichte des Fortgangs der UNRWA-Untersuchungen ebenfalls über die Bewilligung neuer Mittel entscheiden.