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Prävention und Umgang mit sexueller Belästigung im Auswärtigen Amt

20.07.2023 - Artikel

Im Einklang mit den Empfehlungen des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Beendigung von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe (OECD/LEGAL/5020) tritt das Auswärtige Amt als maßgeblicher Akteur in der humanitären Hilfe nachdrücklich gegen sexuelle Ausbeutung, sexuellen Missbrauch und sexuelle Belästigung ein.

Dies umfasst auch zu verhindern, dass es im Zusammenhang mit Personal oder Projekten des Auswärtigen Amts zu sexueller Ausbeutung, sexuellen Missbrauch und sexuelle Belästigung kommt, und umgehend zu reagieren, wenn es doch dazu kommt.

Sofern Sie von sexueller Ausbeutung, sexuellem Missbrauch oder sexueller Belästigung im Zusammenhang mit Personal oder Programmen des Auswärtigen Amts erfahren oder Opfer hiervon werden, bitten wir Sie, sich über das untenstehende Kontaktformular an die Beschwerdestelle des Auswärtige Amts zu wenden.

Die Beschwerdestelle ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und die betroffene Person über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

Die Beschwerdestelle prüft auch, ob eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft angebracht ist.


Ihre Beschwerdestelle für Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung



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