Wie kann ich mich davor schützen, dass ich bei einer plötzlichen Insolvenz meines Reiseveranstalters doppelte Kosten für Hotel und Rückflug zu tragen habe?
Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) empfiehlt allen Kunden von Reiseveranstaltern, bereits bei der Anzahlung ihrer Reise auf die Aushändigung eines „Sicherungsscheins für Pauschalreisen“ zu bestehen. Dieser Sicherungsschein muss solange gültig sein, bis die entsprechende Reise abgeschlossen und der Betreffende zurückgekehrt ist. Mit diesem Dokument können Kunden im Falle der Insolvenz des Veranstalters direkt von der Versicherung die Rückerstattung ihrer Zahlungen für noch nicht erbrachte Leitstungen einfordern.