Wir als Eltern haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (ein Elternteil ist deutscher Staatsangehöriger) und leben im Ausland. Wie erwirbt unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Sofern Sie als Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn der Vater seine Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkennt.
Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister stellen (§ 36 Personenstandsgesetz). Diese Frist ist auch gewahrt, wenn die Geburtsanzeige innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht.
Informationen zum sogenannten Generationenschnitt, zur Passbeantragung und ggf. zur Vaterschaftsanerkennung erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung.