Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?
Sofern Sie aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten Sie stets eine aktuelle Bescheinigung Ihres Hausarztes mit sich führen, aus der Ihre besondere Situation hervorgeht. Eine solche ärztliche Bescheinigung, die bei einer Reise ins fremdsprachige Ausland in englischer Sprache verfasst sein sollte, kann helfen, bei einer etwaigen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Der Zoll informiert über die Vorschriften über die Mitnahme von Arzneimitteln zur Ausreise aus und Einreise nach Deutschland:
Zoll-Arzneimittel als Reisebedarf
Sollten Sie, was Ihren konkreten Fall betrifft, Zweifel haben, so müssen Sie sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Nur dort kann man Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Die Adressen der Botschaften und Konsulate in Deutschland finden Sie hier:
Vertretungen fremder Staaten