Was versteht man unter dem „Working Holiday“-Programm?
„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay.
Die Programme richten sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren (mit Ausnahme für Staatsangehörige der Republik Korea, die bis zu 34 Jahre alt sein dürfen). Sie sollen die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes bieten und ermöglichen Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.
Den Aufenthaltstitel können australische, israelische, japanische und neuseeländische Staatsangehörige bei jeder deutschen Auslandsvertretung oder nach der Einreise bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde beantragen.
Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Koreanische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel ausschließlich bei der deutschen Botschaft in Seoul, Taiwanerinnen und Taiwaner ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen.
Wegen des besonderen Status der Sonderverwaltungsregion Hongkong können die notwendigen Visa ausschließlich beim Generalkonsulat Hongkong beantragt werden. Die Antragsteller und -stellerinnen müssen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig sein.
Brasilianische Staatsangehörige können den erforderlichen Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien beantragen.
Nähere Informationen zur Beantragung, der Dauer des Antragsverfahrens, den vorzulegenden Unterlagen, Gebühren usw. finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
Deutsche Interessenten wenden sich an die jeweiligen ausländischen Vertretungen in Deutschland, im Falle Taiwans an die Taipeh-Vertretungen in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München, im Falle Hongkongs an die chinesische Botschaft oder die chinesischen Generalkonsulate in Deutschland (oder an die zuständige Einwanderungsbehörde in Hongkong).
Allen Interessenten wird empfohlen, vor Übernahme von Ferienjobs die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Landes zu prüfen: