Ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte mit meinem ausländischen Ehepartner (nicht Unionsbürger) in ein anderes EU-Land ziehen. Benötigt mein Partner ein Visum?
Von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte nationale Aufenthaltstitel berechtigen zur visumfreien Einreise in die übrigen Schengener EU-Staaten. Wenn Sie in einen nicht dem Schengen-Raum angehörigen EU-Staat ziehen wollen, braucht Ihr Ehepartner unter Umständen kein Visum, wenn dieser einen nationalen Aufenthaltstitel besitzt.
Besitzt Ihr Ehepartner keinen nationalen Aufenthaltstitel wird in der Regel ein Einreisevisum benötigt, sofern Ihr Ehepartner aus einem Land stammt, das der Visumpflicht unterliegt. Die Visumvergabe und das Visumverfahren finden jedoch unter erleichterten Voraussetzungen statt.
Eine Visumpflicht besteht nicht, wenn Ihr Ehepartner eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ gemäß Art. 10 Abs. 1 der RL 2004/38/EG besitzt. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner, aus einem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, in ein anderes EU-Land ziehen, sollten Sie dies zunächst klären.
Bei weiteren Fragen sollten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung des bestreffenden EU-Staates wenden sowie die Hinweise auf deren Webseite einsehen.