Was genau ist eine Apostille oder wo erhalte ich sie zu meiner ausländischen Urkunde?
Die „Haager Apostille“ ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss.
Die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde kann Ihnen üblicherweise die Stelle mitteilen, von der die Urkunde stammt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung oder die Standesamtsaufsicht des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Auch die zuständige deutsche Auslandsvertretung verfügt meist über Informationen auf ihrer Internet-Seite oder über ein Merkblatt, in dem die Anschriften der Apostille-Behörden und ergänzende Hinweise zum Verfahren enthalten sind.
Außerdem sind die Apostille-Behörden auf der Webseite der Haager Konferenz veröffentlicht:
Treten bei dem Vorhaben, sich die „Haager Apostille“ aus dem Ausland zu beschaffen, sprachliche oder andere Schwierigkeiten auf, die einen unmittelbaren Kontakt mit der zuständigen Behörde im Ausland unmöglich machen, so kann unter Umständen die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung weiterhelfen. Diese kann jedoch nur für deutsche Staatsangehörige tätig werden. Ob eine Auslandsvertretung diesen Service anbietet, sollte vor Übersendung der Urkunden direkt mit dieser abgeklärt werden.
Die Beschaffung der „Haager Apostille“ für Urkunden ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren sowie die entstandenen Auslagen (Gebühren der örtlichen Behörde) sind vom Antragsteller zu erstatten. Bei der Einholung der „Haager Apostille“ ist oft auch mit langen Wartezeiten zu rechnen. Die deutsche Auslandsvertretung hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei den Behörden des Empfangsstaates.
Es gibt auch verschiedene Dienstleister, die die Beschaffung der Apostille kostenpflichtig übernehmen.