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Das iranische Atomprogramm
Die Flaggen der Europäischen Union, Iran, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien, © Florian Gaertner/photothek.net
Nach langem Konflikt um das gefährliche iranische Atomprogramm unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Russland, China und Iran am 14. 07.2015 die sog. Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA). Damit wurde versucht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg lösen.
Mit der Resolution 2231 (2015) billigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den JCPoA und am 18.10.2015 trat das umfassende Regelwerk in Kraft. Der Hohe Vertreter der EU hat als Koordinator eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des JCPoA. Diese verlief zunächst erfolgreich.
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bestätigte in ihren Quartalsberichten bis Mitte 2019 wiederholt, dass sich Iran an die Absprachen im JCPoA hielt. Auch Iran profitierte von der Vereinbarung: Die Sanktionen wurden wie vereinbart gelockert, die iranische Wirtschaft wuchs.
Der JCPoA in der Krise
Am 8. Mai 2018 gab US-Präsident Donald Trump den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem JCPoA bekannt. Die USA setzten die ehemals suspendierten US-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft und verhängten schrittweise weitergehende restriktive Maßnahmen. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen handelt es sich um Sekundärsanktionen, die auch Wirkung gegen Handelspartner Irans aus Drittstaaten entfalten.
Seit dem 1. Juli 2019 setzte Iran seine nukleartechnischen JCPoA-Verpflichtungen schrittweise aus und intensivierte seine systematischen JCPoA-Verletzungen nochmals auf der Grundlage eines „strategischen Nukleargesetzes“ vom Dezember 2020: Iran erhöhte die Produktion niedrig angereicherten Urans und steigerte den Anreicherungsgrad auf bis zu 60%, gab die vereinbarten Beschränkungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit fortschrittlichen Zentrifugen auf, nahm die Urananreicherung in der unterirdischen Anlage in Fordow wieder auf, reduzierte die Transparenz seines Nuklearprogramms und startete Experimente zur Gewinnung von Uranmetall, ohne dafür eine plausible zivile Rechtfertigung zu haben.
Wiener Gespräche zur Wiederherstellung des JCPoA
Die US-Regierung unter Präsident Biden bekundete ihre Entschlossenheit, in die Nuklearvereinbarung zurückzukehren und die von der Vorgängerregierung gegen Iran verhängten oder wiedereingesetzten nuklearbezogenen Sekundärsanktionen aufzuheben, wenn auch Iran seine Verpflichtungen wieder einhält. Von April bis Juni 2021 und November 2021 bis März 2022 fanden in Wien Verhandlungen der JCPoA-Teilnehmer und der USA statt, in denen die Konturen einer diesbezüglichen Einigung erarbeitet wurden. Iran lehnte die vom EAD als Koordinator im März und August 2022 vorgelegten Kompromisspakete jedoch letztlich ab und verhinderte so eine Wiederherstellung des JCPoA. Angesichts der erheblichen und fortgesetzten Verstöße Irans gegen den JCPoA haben die E3 nuklearbezogene Sanktionen, die gemäß JCPoA zum „Transition Day“ (18.10.2023) aufgehoben werden sollten, auf EU-Ebene und im britischen Rechtssystem beibehalten. Dieser Schritt bedeutet nicht das Ende des JCPoA, er ist reversibel, sofern Iran sich wieder an seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung hält.
Seit dem Scheitern einer Wiederherstellung des JCPoA 2022 haben keine weiteren derartigen Verhandlungen stattgefunden. Das iranische Nuklearprogramm hat in der Zwischenzeit einen sehr gefährlichen Stand erreicht. Die Bundesregierung hält an einer Lösung auf diplomatischem Wege fest.
Was sind die Kernelemente der Wiener Vereinbarung?
Zwischen Juli 2015 und Januar 2016 hatte Iran ein halbes Jahr Zeit, um nach Abschluss der Vereinbarung sein Nuklearprogramm erheblich zurückzubauen. Seither unterliegt das iranische Nuklearprogramm strengen Begrenzungen. Zu den Verpflichtungen Irans gehört insbesondere:
- zwei Drittel seiner Zentrifugen abzubauen;
- den Vorrat an überschüssigem angereicherten Uran nahezu vollständig nach Russland auszuführen;
- den Kern des Plutoniumreaktors in Arak / Khondab unbrauchbar zu machen;
- für zehn Jahre maximal 5.060 Zentrifugen der ersten Generation ausschließlich in der Anlage Natanz zur Uran-Anreicherung zu nutzen;
- für 15 Jahre Uran nicht auf einen Grad von über 3,67 Prozent anzureichern;
- zu keinem Zeitpunkt mehr als 300 kg niedrig angereicherten Uranhexafluorids im Land zu lagern;
- die unterirdische Anlage in Fordow nicht mehr zur Uran-Anreicherung zu nutzen;
- für 15 Jahre kein Uranmetall herzustellen und für entsprechende Experimente mit kleinen Mengen zwischen Jahr 10 und Jahr 15 die Zustimmung der Joint Commission einzuholen;
- den Forschungsreaktor in Arak so umzubauen, dass er für die Herstellung von waffenfähigem Plutonium untauglich wird;
- für 15 Jahre auf die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen zu verzichten;
- die weltweit strengsten Kontrollen durch die IAEO zuzulassen und das IAEO-Zusatzprotokoll vorläufig anzuwenden;
- die Einfuhr von Nukleartechnologie bzw. doppelverwendbaren Gütern durch einen international überwachten Beschaffungskanal unter Aufsicht des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abzuwickeln.