Die deutsche Botschaft in Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. Für konsularische Dienstleistungen – insbesondere Legalisationen und die Beantragung deutscher Reisepässe – verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Botschaft Beirut.
Die Beantragung eines Schengenvisums (bspw. zu Besuchszwecken) oder eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt ist für Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien wie bisher bei den Visastellen der Deutschen Botschaften Amman, Beirut, Riad, Kairo, Kuwait und der Generalkonsulate Erbil und Istanbul möglich. Eine Antragstellung kann bis auf Weiteres nicht an der Deutschen Botschaft Damaskus erfolgen.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise.
Am 8. Dezember 2024 stürzten oppositionelle und islamistische Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Seitdem kontrollieren sie weite Teile des Landes, wie die Gouvernements Idlib, Hama, Homs, Latakia, Tartus, Damaskus, As-Suweida, Dar‘a.
Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den Demokratischen Kräften Syriens (SDF) kontrolliert. Die Lage bleibt allerdings volatil und kann sich jederzeit ändern.
Für Syrien stehen derzeit nicht alle üblichen Länderinformationen zur Verfügung.