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Förderung von Vorhaben der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung

21.06.2024 - Frage

Maßnahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung verfolgen den Zweck, politische Gestaltungsmöglichkeiten in fragilen Kontexten zu schaffen, um dem Ausbruch, der Eskalation, Fortführung und Wiederkehr von gewaltsamen Konflikten entgegenzuwirken und Frieden zu fördern. Näheres ist auch dem Konzept Integriertes Friedensmanagement zu entnehmen.

Der hier beschriebene Förderbereich folgt der grundlegenden Logik von Konfliktphasen (vor, während, nach einem bewaffneten/gewaltsamen Konflikt), in dem Verständnis, dass die Übergänge dynamisch, oft nicht trennscharf und sehr kontextspezifisch sind. Dabei dienen Maßnahmen/Instrumente in der Regel zu unterschiedlichen Anteilen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung.

In allen Förderbereichen ist die Anschlussfähigkeit an die strukturbildende Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen.

Der hier beschriebene Förderbereich umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmenarten und Instrumente:

  • Friedensmediation
  • Rechtsstaatsförderung
  • Extremismusprävention und -bekämpfung
  • Förderung von Demokratisierungsprozessen, einschließlich Wahlhilfe und Stärkung der Zivilgesellschaft
  • schnellwirksame Verbesserung der Lebensbedingungen (insbesondere dort, wo ein bewaffneter Konflikt vorliegt)
  • Vergangenheitsarbeit und Versöhnung
  • Krisenfrüherkennung / Early Warning

Im Verfahren der Antragsstellung wird der Antrag auf enthaltene mögliche Ziele der Geschlechtergerechtigkeit geprüft.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Ja: Förderkonzept Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Stabilisierung sowie Demokratisierungshilfe
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja, wenn die Maßnahmen nicht mit der vorne genannten Zweckbestimmung vereinbart sind. Eine Förderung von Maßnahmen der humanitären Hilfe und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sind ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch die Grundsätze des integrierten Friedensengagements.

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Der Schwerpunkt des Förderbereichs liegt auf Ländern bzw. Regionen außerhalb von EU und OECD, die von bewaffneten Konflikten betroffen oder bedroht sind. Die konkrete Auswahl der Interventionsbereiche erfolgt mit Blick auf die außen- und sicherheitspolitischen Prioritäten des Auswärtigen Amts.

Wer kann gefördert werden?

Keine besonderen Einschränkungen
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Ja: Die Projektdauer darf 3 Jahre nicht überschreiten.

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Nein

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Nein

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Der vollständige Antrag sollte mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn vorgelegt werden.

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Ja: Um Einreichung einer Voranfrage/Skizze zum geplanten Vorhaben wird gebeten: s03-r@diplo.de und s04-r@diplo.de
Kontakt zur Antragstellungs03-r@diplo.de und s04-r@diplo.de


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