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Kulturerhaltprogramm (KEP)

21.06.2024 - Frage

Gefördert werden Projekte:

  • zum Erhalt des kulturellen Erbes im Ausland
  • zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland

Mögliche Maßnahmen:

  • die Restaurierung und Konservierung von historischen Bauwerken oder Gegenständen,
  • die Sammlung und Dokumentation mündlicher Überlieferungen im Bereich Musik und Literatur,
  • die Konservierung und Digitalisierung von historischen Handschriftenbeständen und Tonarchiven,
  • aber auch die Aus- und Fortbildung von Restauratorinnen und Restauratoren, Archivarinnen und Archivaren, Museumsfachleuten sowie
  • die Bereitstellung von Geräten und Ausstattungsgegenständen.

Ziel ist es, das Bewusstsein für die eigene nationale Identität zu stärken und einen partnerschaftlichen Kulturdialog zu fördern. Das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts ist ein wirkungsvolles Instrument der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Gerade der Beitrag von Kulturerhalt-Vorhaben zur Stabilisierung in Krisenstaaten und als Krisenprävention hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Projekte mit Gender- und/oder Umweltbezügen werden bevorzugt gefördert.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja: Reine Forschungs- und Wissenschaftsvorhaben

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Ausgenommen sind historische deutsche Siedlungsgebiete im östlichen Europa (Zuständigkeit für letztere liegt beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien)

Wer kann gefördert werden?

Keine besonderen Einschränkungen
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Ja: Bevorzugt überjährige Förderung

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Grundsätzlich nicht, in der Regel liegt Förderbetrag zwischen 20.000 und 150.000 Euro pro Projekt

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Nein

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Vollständige Antragsunterlagen sollen bis Ende September des Jahres vor Förderbeginn vorliegen

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur Antragstellung 613-r@auswaertiges-amt.de


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