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Förderung des europäischen Gedankens

21.06.2024 - Frage

Es werden insbesondere Projekte und Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten gefördert:

  • Verbreitung des europäischen Gedankens in der Öffentlichkeit,
  • Vernetzung der Zivilgesellschaft auf transnationaler und multigenerationaler Ebene zu europäischen Themen,
  • Schaffung von Foren für einen vielfältigen und lebendigen Dialog zu europäischen Themen,
  • Sichtbarmachung des Mehrwerts der EU,
  • innovative Projekte zu europäischen Themen, die verschiedene Zielgruppen ansprechen sowie neue erschließen.

Die Antragsteller verpflichten sich zu einem Frauenanteil von mindestens 30% bei Panels und Einzuladenden (entsprechend den Selbstverpflichtungen des Auswärtigen Amts aus dem Bericht Geschlechtergerechtigkeit in der deutschen Außenpolitik und im Auswärtigen Amt).

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
  • Projekte und Maßnahmen, die bereits durch eine andere Bundesbehörde aus öffentlichen Mitteln gefördert werden (im Ausnahmefall kann jedoch eine anteilige Förderung durch mehrere Bundesbehörden dann in Frage kommen, wenn eine Maßnahme mehreren unterschiedlichen förderpolitischen Zielen dient und das Vorhaben noch nicht begonnen wurde),
  • Projekte, die keinen eindeutigen Bezug zu Europa bzw. der EU aufweisen,
  • Projekte, deren Wirkungs- und Ausstrahlkraft sehr begrenzt sind,
  • Projekte der humanitären Hilfe sowie entwicklungspolitische oder friedensschaffende Maßnahmen,
  • Erstellung reiner Fachpublikationen, sofern mit diesen nicht eine hinreichend große Öffentlichkeit erreicht wird.

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?

Zuwendungen werden vornehmlich an natürliche und juristische Personen in Deutschland gewährt. Dazu zählen bei Projekten zur Förderung des europäischen Gedankens:

  • nationale und internationale Vereine,
  • deutsche und ausländische Nichtregierungsorganisationen,
  • Einzelpersonen,
  • gemeinnützige Einrichtungen,
  • internationale Organisationen.

Bei der Gewährung einer Zuwendung an Empfänger mit ausschließlichem Sitz im Ausland werden die vorgenannten Bestimmungen für einen Zuwendungsbescheid analog im Zuwendungsvertrag angewendet.

Wer kann gefördert werden?

Zugelassen sind nur Förderungen von zivilgesellschaftlichen und unabhängigen Organisationen sowie von Einzelpersonen, die sich für die europäische Integration einsetzen.
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Es sind nur unterjährige Maßnahmen förderfähig.

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Nein

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Nein

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Eingang der vollständigen Antragsunterlagen muss mindestens acht Wochen vor angestrebtem Projektbeginn erfolgen.

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein

Werden Hinweise zum Verwendungsnachweis (Inhalte, Fristen) gegeben?

Nein
Kontakt zur Antragstellung e-stab-r1@auswaertiges-amt.de


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