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Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof, © Gerichtshof der Europäischen Union

23.12.2021 - Artikel

Als Rechtsprechungsorgan der EU wacht er gemeinsam mit den Gerichten der Mitgliedstaaten über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts. Zu dieser Aufgabe gehört insbesondere:

  • die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der EU zu überprüfen,
  • darüber zu wachen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus den Verträgen nachkommen,
  • auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auszulegen.

Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. Er setzt sich aus zwei Gerichten zusammen: dem Gerichtshof, der 1952 errichtet wurde, und dem Gericht der Europäischen Union („Gericht“), das 1988 errichtet wurde.

Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat. Die Richter:innen und Generalanwält:innen werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt. Die Richter:innen wählen aus ihrer Mitte den/die Präsident:in und den/die Vizepräsident:in für eine Dauer von drei Jahren.

Deutscher Richter am Gerichtshof ist seit 2006 Thomas von Danwitz. Unterstützt wird der Gerichtshof von elf Generalanwält:innen. Deutsche Generalanwältin ist seit 2003 Juliane Kokott.

Das Gericht besteht seit 2019 aus zwei Richter:innen je Mitgliedstaat. Aktuell sind dies für die Bundesrepublik Deutschland Johannes Laitenberger und Gabriele Steinfatt. Das Gericht ist insbesondere zuständig für Klagen natürlicher oder juristischer Personen gegen Maßnahmen der Organe der EU.

Die Richter:innen führen ihre Aufgaben in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit aus.

Die Rechtssachen werden in öffentlichen Sitzungen mündlich verhandelt. Da jeder Mitgliedstaat seine eigene Sprache und sein spezifisches Rechtssystem hat, stellt der EuGH ein vielsprachiges Organ dar. Jede Amtssprache der EU kann Verfahrenssprache sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des EuGH:

https://curia.europa.eu

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