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UNHCR verkündet aktuelle Flüchtlings- und Vertriebenen­zahlen – erneuter Höchststand

UNHCR-Flüchtlingslager Kutupalong, in dem aus Myanmar vertriebene Rohynga leben (Archivbild)

UNHCR-Flüchtlingslager Kutupalong, in dem aus Myanmar vertriebene Rohynga leben (Archivbild), © Ute Grabowsky / photothek.net

18.06.2021 - Artikel

Der Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, hat am 18.06.2021 die aktuellen Zahlen zu Flucht und Vertreibung vorgestellt. Demnach waren Ende 2020 82,4 Mio. Menschen gewaltsam vertrieben – knapp drei Millionen mehr als im Vorjahr. So viele wie noch nie.

Zwei Tage vor dem Weltflüchtlingstag am 20. Juni hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bekannt gegeben, dass Ende 2020 82,4 Mio. Menschen auf der Flucht bzw. gewaltsam vertrieben waren. Zum Vergleich: Das entspricht der Bevölkerungszahl Deutschlands. Seit Jahren wächst die Zahl und hat nun einen neuen Rekordwert erreicht.

Der Großteil der gewaltsam Vertriebenen, 48 Mio., sind weiterhin Binnenvertriebene, Menschen, die innerhalb der ihrer Landesgrenzen fliehen mussten. Diese Gruppe ist im Gesamtkontext gewaltsamer Vertreibung erneut am stärksten gewachsen.

Die übrigen 44,4 Millionen Menschen sind Asylsuchende und Personen, die zum Schutz vor Verfolgung, Krieg und bewaffneten Konflikten in ein anderes Land geflohen sind. Die meisten von ihnen leben in einem Nachbarstaat des eigenen Herkunftslandes. Gerade einmal 5 Länder, darunter Deutschland, tragen den Großteil der Verantwortung, sie haben fast 40 % der weltweit Vertriebenen aufgenommen.

Über zwei Drittel der Flüchtlinge kommen dabei aus gerade einmal fünf Ländern: Syrien bleibt weltweit das größte Herkunftsland (6,7 Mio.). Dahinter folgen Venezuela (4 Mio.), Afghanistan (2,6 Mio.), Südsudan (2,2 Mio.) und Myanmar (1,1 Mio.).

Gemeinsam durch die Pandemie

Flüchtlinge und Binnenvertriebene haben oft keine Möglichkeit, einen Arzt oder eine Ärztin zu besuchen oder Medikamente zu kaufen, die sie brauchen. Viele Aufnahmeländer gewähren nur eingeschränkt Zugang zur örtlichen Gesundheitsversorgung. Vor allem in der Corona-Pandemie sind Flüchtlinge besonders gefährdet. Viele von ihnen wohnen auf engem Raum und haben nur rudimentäre Sanitärversorgung. Auch die indirekten Folgen der Pandemie treffen Flüchtlinge und Binnenvertriebene besonders, denn viele Jobs im informellen Sektor sind durch die lokalen Einschränkungen und Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage weggefallen.

Aber in der Pandemie haben viele Flüchtlingsgemeinden auch ihre Resilienz gezeigt. Innerhalb weniger Wochen gelang es, Flüchtlingslager auf die Pandemie vorzubereiten – mit mobilen Handwaschstationen, selbstgenähten Masken und viel Rücksicht aufeinander. Deshalb hat der UNHCR für den diesjährigen Weltflüchtlingstag neben der Devise „Gemeinsam können wir alles erreichen!“ unter anderem das Motto „Zusammen können wir heilen“ gewählt.

Was macht Deutschland?

Deutschland ist zweitgrößter bilateraler Geber (2020 rund 447 Mio. USD) des UNHCR. Insgesamt hat das Auswärtige Amt 2020 mehr als 900 Mio. Euro für Schutz und Versorgung von Flüchtlingen in über 30 Ländern aufgebracht. Mit dem deutschen finanziellen Beitrag konnte UNHCR z.B. schnell reagieren, als im November 2020 mehrere Zehntausend Menschen aus Tigray im Norden Äthiopiens nach Sudan fliehen mussten, und Notunterkünfte und Verpflegung für die Menschen dort bereitstellen. Gleichzeitig ist Deutschland auch ein bedeutendes Flüchtlingsaufnahmeland.

Die Bundesregierung setzt sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auch dafür ein, dass Staaten weiterhin Flüchtlingsschutz garantieren und Flüchtlinge in nationale Impfpläne aufgenommen werden. Damit UNHCR der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und ihren Folgen in Flucht- und Vertreibungskontexten wirksam entgegentreten kann, hat das Auswärtige Amt seit Ausbruch der Pandemie zusätzliche 70 Mio. Euro bereitgestellt.

Genfer Flüchtlingskonvention: vor 70 Jahren beschlossen – weiterhin von zentraler Bedeutung

Nach dem zweiten Weltkriegs einigte sich eine Vielzahl von Staaten 1951 auf ein völkerrechtliches Abkommen: die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Konvention soll die Rechtsstellung derer regeln, die „aus begründeter Furcht vor Verfolgung, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ fliehen müssen. Das Abkommen ist Grundlage für die Arbeit des UNHCR. Es hat in den vergangenen 70 Jahren zum Schutz von Millionen Flüchtlingen beigetragen – in Deutschland und weltweit. Gerade aufgrund seiner historischen Verantwortung setzt sich Deutschland für den Flüchtlingsschutz und die Geltungskraft der Genfer Flüchtlingskonvention ein.

Angesichts der weiterhin wachsenden Flüchtlingszahlen und der teils Jahrzehnte andauernden Flüchtlingssituationen gilt es, die Genfer Flüchtlingskonvention zu stärken und andere Dokumente, wie den Globalen Pakt für Flüchtlinge, in die Praxis umzusetzen. Als Mitveranstalter des ersten Globalen Flüchtlingsforums – einem zentralen Element zur Umsetzung des Globalen Pakts für Flüchtlinge – wird sich Deutschland auch weiterhin für eine Verbesserung der Situation der Millionen Flüchtlinge weltweit einsetzen.

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