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Zweite Vertragsstaaten­konferenz des Atomwaffen­verbotsvertrags

Zweite Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags in New York

Zweite Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags in New York, © UN Photo

01.12.2023 - Artikel

Deutschland nahm auch an der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffen­verbotsvertrags, die vom 27.11. bis 01.12. in New York stattfand, als Beobachter teil.

Atomwaffen sind eine Realität. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat verdeutlicht, dass glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig sind, um die Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Russland hat nicht davor zurückgeschreckt, auch nukleare Drohungen auszusprechen. Das ist unverantwortlich.

Darum muss die nukleare Abschreckung der NATO glaubhaft bleiben. Eine Welt, in der die Staaten, die die internationale regelbasierte Ordnung herausfordern, Atomwaffen besitzen, die NATO aber nicht, ist keine sichere Welt. Deshalb hat die Bundesregierung die Beschaffung der F-35 beschlossen – Flugzeuge, die in Nachfolge unserer jetzigen Flieger im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO zum Einsatz kommen.

Deutschlands Ziel bleibt eine Welt ohne Atomwaffen.

Gleichzeitig steht die Bundesregierung zum Ziel einer Welt ohne Atomwaffen. Auf dem Weg dahin braucht es dringend neue Impulse für nukleare Abrüstung. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, hier eine Führungsrolle zu übernehmen.

Zentraler Handlungsrahmen für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung bleibt für Deutschland dabei der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem fast alle Staaten der Welt angehören. Im Rahmen der Stockholm-Initiative hat Deutschland gemeinsam mit Partnern konkrete Vorschläge entwickelt, um den NVV zu stärken und damit einen Weg aufgezeigt, die Welt sicherer vor Atomwaffen zu machen.

Die Atomwaffenverbotsvertrag-Vertragsstaatenkonferenz

Ein weiteres Forum, in dem ein Austausch zu diesem gemeinsamen Ziel stattfindet, ist die Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV). Der AVV ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten, nachdem mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten. Vom 27. November an fand in New York die zweite Konferenz aller Vertragsstaaten statt.

Der Atomwaffenverbotsvertrag verbietet unter anderem den Einsatz, Besitz und Transit, die Lagerung und Stationierung von Atomwaffen. Mit diesen weitreichenden Verboten steht der AVV in einem Spannungsverhältnis mit Verpflichtungen, die die NATO-Bündnispartner z.B. im Rahmen der nuklearen Teilhabe übernommen haben. Aus diesem Grund sind weder Deutschland noch andere NATO-Mitgliedstaaten dem AVV beigetreten.

Gemeinsame Sorge über den Stillstand in der nuklearen Abrüstung

Die Bundesregierung teilt jedoch die Sorge der AVV-Vertragsstaaten um den Stillstand in der nuklearen Abrüstung. Die Bundesregierung – wie auch einige andere Alliierte und enge Partner – hat daher auch an der zweiten AVV-Vertragsstaatenkonferenz als Beobachterin teilgenommen.

Wie im gegenwärtigen Sicherheitsumfeld neue Fortschritte in der nuklearen Abrüstung erzielt werden können – darüber will die Bundesregierung mit den AVV-Vertragsstaaten im Dialog bleiben.

Die deutsche Delegation in New York wurde geleitet von der Stellvertreterin des Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle, Frau Susanne Riegraf. Sie ist als Unterabteilungsleiterin in der Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt für genau die Fragen zuständig, die in New York besprochen werden.

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