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Freiheit im Internet - Auswärtiges Amt finanziert UNESCO-Studie

07.03.2017 - Artikel

Am 15. Februar präsentierte Wolfgang Schulz die vom Auswärtigen Amt finanzierte und von der UNESCO in Auftrag gegebene Studie „Human rights and encryption“ einem Fachpublikum aus Vertretern der Bundesregierung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Am 15. Februar präsentierte Wolfgang Schulz die vom Auswärtigen Amt finanzierte und von der UNESCO in Auftrag gegebene Studie „Human rights and encryption“ einem Fachpublikum aus Vertretern der Bundesregierung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Menschenrechte im Netz - Ein UN-Thema

Thomas Fitschen, der Beauftragte des Auswärtigen Amtes für Vereinte Nationen, Cyber-Außenpolitik und Terrorismusbekämpfung, stellte zu Beginn der Veranstaltung die UNESCO-Publikationsreihe zur Internetfreiheit vor, aus welcher die Studie von Schulz entstammt. Die Förderung der Studie sei ein wichtiges Element des Engagements der Bundesregierung in den Vereinten Nationen – u.a im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung - zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter.

Schulz argumentierte in seinem Vortrag, dass Verschlüsselungstechnologie im Informationszeitalter für die Verwirklichung von Menschenrechten eine wichtige Rolle spiele. Denn wenn das Vertrauen in sichere und vertrauliche Kommunikation eingeschränkt sei, würden Bürger ihr Verhalten ändern und von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung keinen vollständigen Gebrauch mehr machen. Zum anderen seien IT-Systeme ein ausgelagerter Persönlichkeitsbereich. Demnach sei die Integrität und Sicherheit elektronischer Kommunikation essentiell für den Schutz von Bürgerrechten. Jegliche Einschränkung technischer Lösungen wie Verschlüsselungstechnologie müsse demnach höchsten rechtlichen und prozeduralen Anforderungen genügen.

Freie Meinungsäußerung - Journalisten als Schlüsselakteure

Er hob darüber hinaus die Wichtigkeit von Schlüsselakteuren der freien Meinungsäußerung wie Journalisten hervor, und betonte die Bedeutung von technischen Intermediären, die starke Verschlüsselungstechnologie umsetzen müssten. Bei der anschließenden Diskussion wurde festgehalten, dass die Debatte über Verschlüsselungstechnologie auch die Integrität von IT-Systemen als Ganzes betreffe. Es herrschte zudem Konsens darüber, dass Strafverfolgungsbehörden auch die technischen Fähigkeiten haben sollten, auf elektronische Kommunikation zuzugreifen. Teilnehmer erinnerten auch an die wichtige Rolle des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren wegweisenden Entscheidungen Reichweite und Relevanz der Grundrechte für die Überwachung elektronischer Kommunikation und generell für die informationelle Selbstbestimmung ausbuchstabiert hat.

Die vom Auswärtigen Amt finanzierte UNESCO-Studie ist die achte Veröffentlichung aus der Publikationsreihe „Freiheit im Internet“. Die Studienreihe ist hier zugänglich.

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