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Auswärtiges Amt zur iranischen Entscheidung, zwei Mitglieder der Deutschen Botschaft Teheran des Landes zu verweisen

01.03.2023 - Pressemitteilung

Zur iranischen Entscheidung, zwei Mitglieder der Deutschen Botschaft Teheran des Landes zu verweisen, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (01.03.):

Das iranische Außenministerium hat heute mitgeteilt, dass zwei Angehörige der Deutschen Botschaft Teheran zu unerwünschten Personen erklärt werden.

Der heutige Schritt war nach der Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten am 22. Februar zu erwarten, er ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Ausweisungsentscheidung in angemessener Weise auf das Todesurteil und die massive Verletzung der Rechte des deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd reagiert.

Die Botschaftsangehörigen, die jetzt von Iran des Landes verwiesen werden, waren - trotz immer schwierigerer Umstände - mit Offenheit, Interesse und großem Engagement vor Ort im Einsatz. Ihre Ausweisung ist willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Das Auswärtige Amt stand über die letzten Tage in engem Austausch mit dem Team der Deutschen Botschaft Teheran, nicht zuletzt zu den erwarteten Schritten und den absehbar harten Konsequenzen für die Kolleginnen und Kollegen. Wir werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien in dieser schwierigen persönlichen Lage bei allen Herausforderungen, mit denen sie nun konfrontiert sind, umfassend unterstützen.

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