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Kommuniqué des Treffens der Außenministerinnen und Außenminister der G7 in Japan

18.04.2023 - Pressemitteilung

18. April 2023, Karuizawa, Nagano

I EINLEITUNG

Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, unterstreichen unser starkes Einigkeitsempfinden in einer Zeit, in der die Welt schwerwiegende Bedrohungen des internationalen Systems zu bewältigen hat, darunter den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu gemeinsamem Handeln, um globale Herausforderungen anzugehen, unter anderem in den Bereichen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt, Gesundheit sowie Ernährung- und Energiesicherheit, und um die freie und offene internationale Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und unter Achtung der Charta der Vereinten Nationen (VN) aufrechtzuerhalten und zu stärken. Wir werden weiterhin mit unseren Partnern zusammenarbeiten, um offene, transparente, widerstandsfähige und nachhaltige Gesellschaften zu fördern, die für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Würde eintreten und den Bedürfnissen der Schwächsten Rechnung tragen. Wir bekräftigen unsere Absicht, die menschliche Sicherheit zu fördern und weiter auf eine globale Gemeinschaft hinzuarbeiten, in der niemand zurückgelassen wird. Wir rufen alle Partner auf, sich uns bei der Bewältigung dieser akuten globalen Herausforderungen anzuschließen und gemeinsam an einer besseren Zukunft mit mehr Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten.

II FRIEDEN UND SICHERHEIT FÖRDERN

1. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine

Wir verurteilen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht einschließlich der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut auf das Schärfste. Russland muss alle Streitkräfte und sämtliche Ausrüstung unverzüglich und bedingungslos aus der Ukraine abziehen. Wir haben uns heute erneut dazu bekannt, die Ukraine so lange wie nötig zu unterstützen und nachhaltige sicherheitspolitische, wirtschaftliche und institutionelle Unterstützung zu leisten, um der Ukraine zu helfen, sich zu verteidigen, ihre demokratische Zukunft in Freiheit zu sichern und Russland von künftigen Aggressionen abzuschrecken.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für Präsident Selenskys Bemühungen um Herbeiführung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens im Einklang mit der VN-Charta und unterstützen die in seiner Friedensformel dargelegten Grundsätze. Wir begrüßen ferner Resolution A/RES/ES-11/6, die am 23. Februar 2023 mit breiter Unterstützung der internationalen Gemeinschaft auf der Notstandssondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Wir werden der Ukraine weiterhin helfen, ihre kritische Energie- und Umweltinfrastruktur instand zu setzen und wiederherzustellen, und bekräftigen erneut unsere nachdrückliche Unterstützung der Energiesicherheit der Ukraine. Die Bemühungen der Ukraine um Korruptionsbekämpfung und interne Reformen müssen fortgesetzt werden, und wir werden diese unterstützen. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unser volles Vertrauen in die Unterstützungsgruppe der G7-Botschafter in der Ukraine und ihre Rolle bei der Förderung des Umsetzungsprozesses.

Russlands verantwortungslose nukleare Rhetorik und seine Drohung, Atomwaffen in Belarus zu stationieren, sind inakzeptabel. Jeglicher Einsatz chemischer, biologischer oder nuklearer Waffen durch Russland zöge schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Wir erinnern an die Bedeutung der Tatsache, dass seit 1945, also bereits seit 77 Jahren, keine Kernwaffen mehr eingesetzt wurden. Wir verurteilen Russlands fortdauernde Besetzung und Militarisierung des Kernkraftwerks Saporischschja, welche potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit und Sicherung haben könnten. Wir unterstützen die Bemühungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stärkung der nuklearen Sicherheit und Sicherung in der Ukraine, darunter die Führungsrolle des Generaldirektors bei den Bemühungen am Kernkraftwerk Saporischschja.

Wir sind weiterhin entschlossen, Sanktionen gegen Russland zu verstärken, diese abzustimmen und vollumfänglich durchzusetzen, unter anderem durch den Mechanismus zur Koordinierung der Durchsetzung, sowie den Versuchen Russlands und Dritter entgegenzuwirken, unsere Sanktionsmaßnahmen zu umgehen und zu unterlaufen. Wir rufen Dritte erneut dazu auf, ihre Unterstützung für Russlands Krieg einzustellen; andernfalls müssen sie mit hohen Kosten rechnen. Wir werden uns stärker abstimmen, um Waffenlieferungen an Russland durch Dritte zu unterbinden und darauf zu reagieren, und werden weiterhin Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die Russlands Krieg gegen die Ukraine materiell unterstützen. Wir sind entschlossen, im Einklang mit unseren jeweiligen Rechtssystemen zu gewährleisten, dass Russlands staatliche Vermögenswerte in unseren Hoheitsgebieten stillgelegt bleiben, bis es eine Lösung für den Konflikt gibt, die sich mit der Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch Russland befasst. Bei jeder Lösung des Konflikts muss gewährleistet sein, dass Russland für die von ihm verursachten Schäden zahlt.

Für Kriegsverbrechen und andere Gräueltaten wie Russlands Angriffe auf Zivilpersonen und auf kritische zivile Infrastruktur kann es keine Straflosigkeit geben. Ferner verurteilen wir die rechtswidrige Verbringung und Deportation von Ukrainerinnen und Ukrainern, darunter auch Kinder, ebenso wie konfliktbezogene sexualisierte Gewalt gegen Ukrainerinnen und Ukrainer. Wir bekräftigen unser Bekenntnis dazu, die Verantwortlichen im Einklang mit dem Völkerrecht zur Rechenschaft zu ziehen, auch durch die Unterstützung der Bemühungen internationaler Mechanismen, insbesondere des Internationalen Strafgerichtshofs. Wir unterstützen die Prüfung der Schaffung eines im ukrainischen Justizwesen angesiedelten Tribunals mit internationalen Elementen zur strafrechtlichen Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine. Darüber hinaus betonen wir, wie wichtig es ist, die Kulturgüter und das kulturelle Erbe der Ukraine zu schützen und zu bewahren, die durch den Angriffskrieg beschädigt oder gefährdet sind.

Russlands Einsatz von Nahrungsmitteln und Energiequellen als Waffen hat die wirtschaftliche Verwundbarkeit verstärkt, ohnehin schon katastrophale humanitäre Krisen weiter verschärft und die weltweite Ernährungs- und Energieunsicherheit zugespitzt. Wir werden weiterhin Unterstützung zur Verfügung stellen, auch im Nahrungsmittelbereich, um betroffenen Ländern und Bevölkerungsgruppen zu helfen.

2. Indopazifik

Wir betonen erneut die Bedeutung eines freien und offenen, inklusiven, wohlhabenden und sicheren Indopazifiks, der auf Rechtsstaatlichkeit beruht und der gemeinsame Grundsätze, darunter Souveränität, territoriale Unversehrtheit und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, sowie Grundfreiheiten und Menschenrechte schützt. Wir bekräftigen die individuellen Initiativen der G7-Mitglieder und begrüßen Initiativen unserer Partner zur Verstärkung ihres Engagements in der Region. Wir unterstreichen unsere Verpflichtung, unsere Abstimmung untereinander in Bezug auf die Region weiter zu verbessern und mit regionalen Partnern zusammenzuarbeiten, darunter der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und seine Mitgliedstaaten. Wir bekräftigen unsere unerschütterliche Unterstützung der Zentralität und Einheit von ASEAN und unsere Zusage, die Zusammenarbeit im Einklang mit der ASEAN-Erklärung „Outlook on the Indo-Pacific“ zu fördern. Wir bekräftigen ferner unsere Partnerschaft mit den Inselstaaten im Pazifik und betonen, wie wichtig es ist, ihre Prioritäten und Bedürfnisse im Einklang mit der Strategie 2050 für den Kontinent des Blauen Pazifiks des Pazifikinsel-Forums zu unterstützen, auch durch die 4. Internationale Konferenz über die kleinen Inselentwicklungsländer 2024. Wir begrüßen die vonseiten des Privatsektors, von Universitäten und Thinktanks unternommenen Bemühungen, die zur Realisierung eines freien und offenen Indopazifik beitragen, und ermutigen zu weiteren derartigen Bemühungen.

3. China

Wir erkennen an, wie wichtig es ist, offen mit China zu kommunizieren und unsere Sorgen China gegenüber direkt anzusprechen. Wir nehmen die Notwendigkeit zur Kenntnis, mit China bei globalen Herausforderungen und in Bereichen von gemeinsamen Interesse zusammenzuarbeiten, darunter Klimawandel, biologische Vielfalt, globale Gesundheitssicherheit und Geschlechtergerechtigkeit. Wir bekräftigen unseren Aufruf an China, als verantwortungsvolles Mitglied der internationalen Gemeinschaft zu handeln. Wir sind bereit zusammenzuarbeiten, um im Wege des Dialogs konstruktive und stabile Beziehungen aufzubauen sowie die Erholung der Weltwirtschaft und den persönlichen Austausch zwischen den Menschen zum gegenseitigen Nutzen zu fördern. Es liegt im Interesse aller Länder, auch Chinas, ein transparentes, berechenbares und faires Geschäftsumfeld zu gewährleisten. Legitime Geschäftstätigkeiten und Interessen ausländischer Unternehmen müssen vor unfairen, wettbewerbswidrigen und nicht marktorientierten Methoden geschützt werden, welche sich unter anderem aus unrechtmäßigem Technologietransfer oder der Offenlegung von Daten im Austausch gegen Marktzugang ergeben. Wir ermutigen China, seinen Zusagen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln im Cyberraum nachzukommen, was auch umfasst, davon abzusehen, durch das Internet ermöglichten Diebstahl geistigen Eigentums zu kommerziellen Zwecken zu betreiben oder zu unterstützen.

Wir erinnern China an die Notwendigkeit, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Ziele und Grundsätze zu achten und von Drohungen, Zwang, Einschüchterung und der Anwendung von Gewalt abzusehen. Wir sind nach wie vor ernsthaft besorgt angesichts der Lage im Ost- und Südchinesischen Meer. Wir lehnen einseitige Versuche zur gewaltsamen oder erzwungenen Änderung des Status quo entschieden ab. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Chinas expansive maritime Ansprüche im Südchinesischen Meer, und wir lehnen Chinas Aktivitäten zur Militarisierung in der Region ab. Wir betonen die universelle und einheitliche Bedeutung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) und bekräftigen dessen wichtige Rolle bei der Festlegung des Rechtsrahmens, durch den alle Aktivitäten in den Ozeanen und Meeren geregelt werden. Wir unterstreichen erneut, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts vom 12. Juli 2016 einen bedeutenden Meilenstein darstellt, der für die Streitparteien rechtlich bindend ist und eine hilfreiche Grundlage für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien bietet.

Wir bekräftigen, wie wichtig Frieden und Stabilität in der gesamten Straße von Taiwan als unverzichtbarer Bestandteil von Sicherheit und Wohlstand der internationalen Gemeinschaft sind, und rufen zu einer friedlichen Lösung der diesbezüglichen Probleme auf. Die G7‑Mitglieder haben ihre grundsätzlichen Positionen in Bezug auf Taiwan nicht geändert, auch nicht die erklärte Ein-China-Politik. Wir unterstützen Taiwans wirksame Beteiligung in internationalen Organisationen, darunter die Weltgesundheitsversammlung und die Fachtagungen der Weltgesundheitsorganisation, und zwar als Mitglied, wenn Eigenstaatlichkeit keine Voraussetzung ist, und als Beobachter oder Gast, wenn Eigenstaatlichkeit Voraussetzung ist. Die internationale Gemeinschaft sollte die Möglichkeit haben, von den Erfahrungen aller Partner zu profitieren. Wir bringen China gegenüber weiterhin unsere Sorgen angesichts der gemeldeten Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße, unter anderem in Xinjiang und Tibet, zur Sprache. Wir bekräftigen unsere Besorgnis angesichts der anhaltenden Aushöhlung der Autonomierechte und Freiheiten von Hongkong und fordern China auf, im Einklang mit seinen internationalen Zusagen und rechtlichen Verpflichtungen zu handeln, darunter diejenigen, die in der Gemeinsamen Britisch-Chinesischen Erklärung und dem Grundgesetz von Hongkong verankert sind.

Wir rufen China auf, im Einklang mit seinen Verpflichtungen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen zu handeln.

4. Nordkorea

Wir verurteilen in aller Schärfe die beispiellose Zahl rechtswidriger Starts ballistischer Flugkörper durch Nordkorea, darunter den Start des laut Nordkorea mit Festbrennstoff betriebenen interkontinentalen ballistischen Flugkörpers am 13. April. Mit jedem dieser Starts wurde gegen zahlreiche Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstoßen. Nordkoreas Aktivitäten untergraben – zusammen mit einer zunehmend auf Eskalation und Destabilisierung gerichteten Rhetorik im Hinblick auf den Einsatz von Kernwaffen – die regionale Stabilität und stellen eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Wir fordern, dass Nordkorea von jeglichen weiteren destabilisierenden oder provozierenden Handlungen absieht, was weitere Nuklearversuche und Raketenstarts einschließt, bei denen Technologien für ballistische Flugkörper genutzt werden. Derartige Handlungen erfordern eine rasche, einheitliche und entschlossene internationale Antwort, einschließlich weiterer bedeutender Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat der VN ergriffen werden müssen.

Wir bekräftigen unser unerschütterliches Bekenntnis zu dem Ziel, dass Nordkorea seine Nuklearwaffen und bestehenden Nuklearprogramme sowie weiteren Massenvernichtungswaffen und Programme für ballistische Flugkörper im Einklang mit einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vollständig, nachprüfbar und unwiderruflich aufgibt. Wir fordern Nordkorea dringend auf, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und die IAEO-Sicherungsmaßnahmen uneingeschränkt zu achten sowie den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Nordkorea darf nicht und wird nie den Status eines Kernwaffenstaats im Sinne des NVV haben. Wir fordern Nordkorea auf, die wiederholten Angebote zum Dialog, unter anderem vonseiten Japans, der Vereinigten Staaten und der Republik Korea, anzunehmen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sanktionen von allen Staaten vollständig und gewissenhaft umgesetzt werden und so lange in Kraft bleiben, wie Nordkoreas Programme für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper bestehen. Wir rufen zu mehr Abstimmung auf internationaler Ebene auf, um Nordkoreas böswilligen Cyberaktivitäten zu begegnen.

Wir sind nach wie vor tief besorgt angesichts der sich intensivierenden humanitären Krise in Nordkorea, die davon angetrieben wird, dass Nordkorea seinen rechtswidrigen Programmen für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper einen höheren Stellenwert einräumt als dem Wohlergehen seiner Bevölkerung. Wir missbilligen die systematischen Menschenrechtsverletzungen Nordkoreas und fordern Nordkorea nachdrücklich auf, Menschenrechte zu achten, internationalen humanitären Organisationen den Zugang zu erleichtern und die Frage der Entführungen unverzüglich zu klären.

5. Myanmar

Wir verurteilen nach wie vor in aller Schärfe den Militärputsch in Myanmar, sind unverändert tief besorgt angesichts der sich verschlechternden sicherheitspolitischen, humanitären, menschenrechtsbezogenen und politischen Lage und bringen unsere Solidarität mit der Bevölkerung Myanmars zum Ausdruck. Wir verurteilen den Luftangriff des Militärs von Myanmar am 11. April auf die Gemeinde Kanbalu in der Region Sagaing, bei dem eine große Anzahl Zivilistinnen und Zivilisten, darunter Kinder, getötet wurden, auf das Schärfste. Wir rufen das Militär von Myanmar auf, jegliche Gewalt unverzüglich einzustellen, alle politischen Gefangenen und diejenigen, die willkürlich festgehalten werden, freizulassen und das Land wieder auf einen wirklich demokratischen Weg zurückzuführen. Wir verurteilen ferner den Ausschluss vierzig politischer Parteien Myanmars, darunter die Nationale Liga für Demokratie, vom politischen Prozess durch das Militär von Myanmar. Das Militär von Myanmar sollte ein Umfeld für einen inklusiven und friedlichen Dialog schaffen, der alle einschlägigen Interessengruppen im Land einbezieht. Wir fordern ferner einen sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zu allen Menschen, vor allem zu den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Wir unterstützen weiterhin die Bemühungen von ASEAN zur Umsetzung des Fünf-Punkte-Konsens, unter anderem durch den ASEAN-Vorsitz und den ASEAN-Sondergesandten für Myanmar. Wir bekräftigen ferner die Unterstützung für die Sondergesandte des VN-Generalsekretärs für Myanmar und begrüßen Resolution 2669 des Sicherheitsrats der VN zur Lage in Myanmar, in der die sofortige Beendigung der Gewalt, die Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie der Schutz der Zivilbevölkerung gefordert werden. Wir bekräftigen unseren Aufruf an alle Staaten, Waffenströme nach Myanmar zu verhindern. Wir betonen, dass Bedingungen für die freiwillige und langfristige Rückkehr aller Vertriebenen in Sicherheit und Würde geschaffen werden müssen, auch für Rohingya-Flüchtlinge.

6. Afghanistan

Mit großer Sorge nehmen wir Kenntnis von der gestiegenen Bedrohung der Stabilität in Afghanistan und der sich verschlechternden humanitären und wirtschaftlichen Lage. Wir bekunden unsere entschiedenste Ablehnung der zunehmenden Einschränkungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Taliban. Insbesondere verurteilen wir die systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie die Diskriminierung von Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten durch die Taliban. Alle Afghaninnen und Afghanen müssen uneingeschränkt, gleichberechtigt und wahrhaftig an allen Bereichen des täglichen Lebens teilnehmen können, Zugang zu lebensrettender humanitärer Hilfe und grundlegenden Dienstleistungen einschließlich Bildung haben sowie Bewegungs- und Meinungsfreiheit genießen können. Dies sind Voraussetzungen für Frieden, Stabilität und Wohlstand in Afghanistan. Der ungehinderte Zugang von humanitären Helferinnen und Helfern ist unabdingbar für eine wirksame Bereitstellung von Unterstützung. Wir fordern die unverzügliche Rücknahme inakzeptabler Entscheidungen, mit denen Menschenrechte und Grundfreiheiten eingeschränkt werden, darunter die jüngsten Verbote, die afghanischen Frauen untersagen, für nichtstaatliche Organisationen und die Vereinten Nationen tätig zu sein.

Wir sind weiterhin besorgt angesichts der nach wie vor fehlenden politischen Inklusivität und repräsentativen Staatsführung. Wir rufen die Taliban dringend auf, bedeutende Maßnahmen zu ergreifen, um sich an einem glaubhaften und alle Seiten einschließenden nationalen Dialog zu beteiligen, in dem alle Afghanen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer, religiöser oder politischer Zugehörigkeit, ein Mitspracherecht haben. Wir erkennen an, dass es notwendig ist, in Abstimmung mit den Ländern der Region und anderen internationalen Partnern den Taliban einheitliche Botschaften zu übermitteln. Wir unterstreichen, dass die Taliban dafür verantwortlich sind, die Achtung der Menschenrechte und ein würdevolles Leben für alle Afghaninnen und Afghanen zu gewährleisten, Stabilität und wirtschaftliche Erholung des Landes sicherzustellen sowie zu verhindern, dass Afghanistan zu einem Rückzugsgebiet für den Terrorismus wird. Wir verurteilen einmütig die wiederkehrenden terroristischen Angriffe, darunter jene, die sich gegen Angehörige bestimmter ethnischer und religiöser Gruppen richten. Wir unterstützen das Mandat der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Afghanistan, der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Afghanistan, womit auf Frieden und Stabilität hingearbeitet wird.

7. Iran

Wir bekräftigen unsere klare Entschlossenheit, dass Iran niemals eine Kernwaffe entwickeln darf, und rufen Iran dringend dazu auf, nukleare Eskalationen einzustellen. Wir rufen Iran auf, seinen rechtlichen Verpflichtungen und politischen Zusagen im Hinblick auf die Nichtverbreitung von Kernwaffen unverzüglich nachzukommen. Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über Irans unverminderte Eskalation seines Nuklearprogramms, das keine glaubwürdige zivile Rechtfertigung hat und Iran echten waffenbezogenen Aktivitäten gefährlich nahebringt. Wir erinnern an die jüngsten Probennahmen durch die IAEO, bei denen Partikel von auf 83,7 % angereichertem Uran gefunden wurden. Eine diplomatische Lösung ist nach wie vor der von uns bevorzugte Weg, um internationale Bedenken im Hinblick auf Irans Nuklearprogramm auszuräumen. In diesem Zusammenhang stellt der Gemeinsame Umfassende Aktionsplan weiterhin einen nützlichen Referenzrahmen dar. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Iran die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht hat, der IAEO weitere Informationen zur Verfügung zu stellen und Zugang zu gewähren, damit die offenen Fragen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen angegangen werden können, und dass Iran der IAEO die Erlaubnis erteilt hat, weitere angemessene Verifikations- und Überwachungsaktivitäten durchzuführen. Wir rufen Iran auf, seinen Verpflichtungen im Hinblick auf Sicherungsmaßnahmen und seinen erklärten Zusagen durch unverzügliche und konkrete Maßnahmen nachzukommen.

Wir bringen unsere große Sorge angesichts der fortwährenden destabilisierenden Aktivitäten Irans zum Ausdruck, darunter die Weitergabe von Flugkörpern, unbemannten Luftfahrzeugen und ähnlichen Technologien an staatliche und nichtstaatliche Akteure und Stellvertretergruppen, was gegen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, einschließlich Resolution 2231 und Resolution 2216, verstößt. Iran muss die Unterstützung für das russische Militär in dessen Angriffskrieg beenden. Insbesondere rufen wir Iran auf, die Weitergabe bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge, die in der Ukraine eingesetzt wurden, einzustellen. Willkürliche Angriffe auf Zivilpersonen und auf kritische zivile Infrastruktur stellen Kriegsverbrechen dar. Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass die Weitergabe ballistischer Flugkörper eine weitreichende Eskalation darstellen würde. Wir begrüßen Initiativen zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen Ländern und zum Abbau von Spannungen in der Region, darunter die kürzlich geschlossene Vereinbarung zur Wiederbelebung der Beziehungen zwischen Iran und Saudi-Arabien. Darüber hinaus betonen wir, wie wichtig es ist, die maritime Sicherheit in den Gewässern des Nahen und Mittleren Ostens zu gewährleisten, auch in der Straße von Hormus und im Bab al-Mandab, und wir rufen Iran auf, die rechtmäßige Ausübung von Schifffahrtsrechten und -freiheiten aller Schiffe nicht zu behindern.

Wir bekräftigen unsere tiefe Besorgnis angesichts der von Iran begangenen systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, insbesondere im Hinblick auf die Bemühungen Irans, friedlich bekundeten Dissens durch Drohungen und Einschüchterung zu unterdrücken. Wir verurteilen, dass Einzelpersonen, darunter Frauen, Mädchen, Minderheiten sowie Journalistinnen und Journalisten, in Iran und außerhalb des Landes zur Zielscheibe dessen werden. Wir fordern Iran auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Themen anzugehen. Wir lehnen nachdrücklich ab, dass Iran Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und ausländische Staatsangehörige ins Visier nimmt, und fordern die iranische Führung auf, alle unrechtmäßigen und willkürlichen Inhaftierungen zu beenden.

8. Zusammenarbeit für Frieden und Stabilität im Nahen und Mittleren Osten und in Nordafrika

Deeskalation, Stabilität und regionaler Wohlstand sind zentrale Schwerpunkte. Wir rufen alle Israelis und alle Palästinenserinnen und Palästinenser auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Vertrauen mit Blick auf die Realisierung einer Zwei-Staaten-Lösung aufzubauen, mit der angestrebt wird, dass Israel und ein lebensfähiger palästinensischer Staat Seite an Seite in Frieden und Sicherheit und gegenseitiger Anerkennung leben. Alle Parteien müssen einseitige Handlungen unterlassen, welche die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung untergraben, was Siedlungsaktivitäten und Anstiftung zu Gewalt einschließt. Wir verurteilen alle Formen von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich Terrorismus, in aller Schärfe. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für den traditionellen Status quo in Jerusalem und Jordaniens besondere Rolle in dieser Hinsicht. Wir begrüßen die jüngsten Treffen zwischen Jordanien, Ägypten, den Vereinigten Staaten, Israel und der Palästinensischen Behörde im jordanischen Akaba und im ägyptischen Scharm El-Scheich zum Abbau von Spannungen und wir hoffen, dass die in dem daraus resultierenden gemeinsamen Kommuniqué festgelegten Verpflichtungen nach Treu und Glauben eingehalten werden. Wir werden die Palästinenserinnen und Palästinenser weiterhin dabei unterstützen, ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit zu verbessern. Wir rufen die internationale Gemeinschaft zu einer breiten und anhaltenden Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten auf.

Mit Blick auf Jemen bekräftigen wir unsere Unterstützung für den Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für Jemen und fordern alle Parteien, insbesondere die Huthi, auf, einen dauerhaften Waffenstillstand sicherzustellen und auf einen umfassenden, langlebigen und alle Akteure einbeziehenden politischen Prozess unter jemenitischer Führung hinzuarbeiten. Wir fordern ferner die Huthi auf, jegliche Hindernisse für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu beseitigen, insbesondere mit Blick auf humanitäre Hilfe für Frauen und Mädchen. Wir bringen unsere Wertschätzung für die abgestimmten Anstrengungen vonseiten der Regierung von Jemen und anderer Länder in der Region, darunter das Königreich Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und das Sultanat Oman, zum Ausdruck. Wir rufen alle einschlägigen Parteien und die internationale Gemeinschaft auf, die Umsetzung des Plans zur Rettung der FSO Safer unter Federführung der VN zu unterstützen, was auch umfasst, die verbleibende Finanzierungslücke rasch zu schließen.

Um in Libyen Stabilität zu erreichen und die Einheit des Landes zu fördern, unterstützen wir den Vorschlag des VN-Generalsekretärs, einen Weg zu finden, der dazu führt, politischen Konsens zu erzielen und bis Ende 2023 freie, faire und alle Seiten einbeziehende Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abzuhalten. Wir fordern alle Akteure auf, die Stabilität vor Ort aufrechtzuerhalten und sich zu einer konstruktiven Beteiligung am politischen Prozess zu verpflichten.

Wir ermutigen und unterstützen die tunesische Regierung, zügig ihr eigenes Programm für wirtschaftliche Reformen umzusetzen, um auf die wirtschaftliche Lage des Landes zu reagieren und eine Einigung mit dem IWF zu erzielen.

In Syrien sind wir nach wie vor fest einem alle Seiten einschließenden und von den Vereinten Nationen moderierten politischen Prozess im Einklang mit Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats verpflichtet. Wir unterstreichen wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft den VN-Sondergesandten weiterhin unterstützt. Wir bekräftigen, dass die internationale Gemeinschaft Wiederaufbauhilfe nur in Betracht ziehen kann, nachdem es echte und dauerhafte Fortschritte hin zu einer politischen Lösung im Einklang mit Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats gibt. Wir verurteilen die anhaltenden Gräueltaten gegen die syrische Bevölkerung. Wir sind fest entschlossen, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für den Einsatz chemischer Waffen und Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, wozu auch Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen internationale Menschenrechtsnormen gehören können. Wir fordern das syrische Regime weiterhin auf, seinen Verpflichtungen nach Resolution 2118 des VN-Sicherheitsrats nachzukommen. Wir bekräftigen ferner unsere fortwährende Verpflichtung, die syrische Bevölkerung durch alle notwendigen Mittel zu unterstützen, gegebenenfalls auch durch Hilfe in der Frühphase des Wiederaufbaus. Wir fordern uneingeschränkten und ungehinderten humanitären Zugang zu allen Not leidenden Syrerinnen und Syrern, insbesondere durch grenzüberschreitende Hilfe der Vereinten Nationen, zu der es hinsichtlich Reichweite und Umfang keine Alternative gibt.

Wir stehen solidarisch an der Seite der von den schrecklichen Erdbeben im Februar betroffenen Menschen in Türkiye und Syrien und planen, unsere Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen dieser Katastrophe fortzusetzen. Es ist zudem von entscheidender Bedeutung, dass die humanitäre Hilfe sicher, ungehindert und so effizient wie möglich alle erreicht, die sie benötigen.

9. Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten

Wir bekräftigen unsere Absicht, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der zentralasiatischen Staaten zu unterstützen. Wir bekennen uns zur Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten, um regionale Herausforderungen anzugehen, darunter die Folgen von Russlands Angriffskrieg, die destabilisierenden Auswirkungen der Lage in Afghanistan, Ernährungs- und Energieunsicherheit, Terrorismus und die Folgen des Klimawandels. Wir sind entschlossen, Konnektivität, Verkehr sowie Handels- und Energiebeziehungen auf nachhaltige Weise zu fördern, um regionalen Wohlstand zu steigern. Darüber hinaus sind wir weiterhin entschlossen, unsere Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten in den Bereichen sozioökonomische Entwicklung, wirtschaftliche Mitgestaltungsmacht von Frauen, Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit, innerstaatliche und institutionelle Reformen sowie regionale Sicherheit zu stärken. Wir begrüßen die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit der zentralasiatischen Staaten in den oben genannten Bereichen und sind weiterhin entschlossen, diese Zusammenarbeit zu unterstützen.

10. G7-Partnerschaft mit Afrika

Wir vertiefen unsere Partnerschaften mit afrikanischen Ländern und regionalen Organisationen, darunter die Afrikanische Union (AU). Wir unterstützen die afrikanischen Forderungen nach einer stärkeren Repräsentation in internationalen Foren.

Wir bekräftigen unser entschiedenes Bekenntnis zur Unterstützung von Regierungen der Region bei der Beseitigung der Ursachen, die der Verbreitung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und Instabilität in ganz Afrika förderlich sind. Wir sind tief besorgt über die zunehmende Präsenz der mit Russland verbundenen Truppen der Gruppe Wagner auf dem afrikanischen Kontinent sowie über ihren destabilisierenden Einfluss und ihre Verstöße gegen die Menschenrechte. Wir fordern alle Akteure dringend auf, internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht zu achten, und bekräftigen unsere Forderung, alle Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir fordern ferner einen sicheren, ungehinderten Zugang für Akteure der humanitären Hilfe, um Menschen in Not zu erreichen.

Mit Blick auf den Sahel würdigen wir die Bemühungen der Mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali, die zum Schutz des Lebens der Zivilbevölkerung beiträgt, und zwar im Kontext politischer und sicherheitspolitischer Beschränkungen, denen die Mission unterliegt. Wir nehmen die strategische Überprüfung vonseiten des VN-Generalsekretärs und die festgelegten Parameter für eine Weiterführung der Mission zur Kenntnis. Wir sind ferner tief besorgt angesichts der Ausbreitung terroristischer Bedrohungen und Aktivitäten auf die Küstenländer Westafrikas. Unter Anerkennung der Notwendigkeit, die Sensibilität der Regierungen für die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger zu steigern, sowie der Bedeutung freier und fairer Wahlen fordern wir eine umfassende Umsetzung der Übergangschartas in den Ländern, die sich auf dem Weg hin zu einer verfassungsmäßigen Ordnung befinden.

Es ist dringend notwendig, am Horn von Afrika Frieden und Sicherheit wiederherzustellen, den erheblichen Bedarf an humanitärer Hilfe zu decken und Widerstandsfähigkeit in der Region aufzubauen. Wir begrüßen die positiven Entwicklungen, die sich aus dem Abkommen zur Einstellung der Feindseligkeiten zwischen der Regierung von Äthiopien und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) ergeben haben, würdigen die Afrikanische Union für ihre Vermittlung und fordern dringend Fortschritte in den Bereichen Unrechtsaufarbeitung während des Übergangsprozesses und Rechenschaftspflicht. Wir fordern beide Seiten auf, weiterhin für eine vollständige Umsetzung des Abkommens, einschließlich des ungehinderten Zugangs für internationale Menschenrechtsbeobachter, einzutreten. Wir fordern ferner zu internationaler Unterstützung für die Reformprioritäten des somalischen Präsidenten und den Kampf gegen Al-Shabaab auf. Wir verurteilen in aller Schärfe die anhaltenden Kämpfe zwischen den Sudanesischen Streitkräften und den Schnellunterstützungskräften, wodurch die Sicherheit und der Schutz der sudanesischen Zivilbevölkerung gefährdet und die Bemühungen um Wiederherstellung eines demokratischen Übergangs Sudans untergraben werden. Wir fordern alle Parteien dringend auf, die Feindseligkeiten unverzüglich und ohne Vorbedingungen einzustellen. Wir rufen alle Akteure auf, auf Gewalt zu verzichten, zu den Verhandlungen zurückzukehren und aktiv Maßnahmen einzuleiten, um Spannungen abzubauen und die Sicherheit der gesamten Zivilbevölkerung, einschließlich diplomatischen und humanitären Personals, sicherzustellen.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Demokratischen Republik Kongo. Wir verurteilen die Vorstöße der von den Vereinten Nationen mit Sanktionen belegten bewaffneten Gruppe „Bewegung des 23. März“ (M23), die eine extreme humanitäre Lage verschärft haben. Wir rufen M23 dringend auf, alle weiteren Vorstöße zu unterlassen und sich aus allen besetzten Gebieten zurückzuziehen. Alle bewaffneten Gruppen müssen unverzüglich sämtliche gewaltsamen Handlungen einstellen und ihre Waffen abgeben. Wir fordern die unverzügliche und vollständige Umsetzung der am 3. März vereinbarten Einstellung der Feindseligkeiten. Wir begrüßen regionale Stabilisierungsbemühungen, darunter den von der Ostafrikanischen Gemeinschaft geleiteten Nairobi-Prozess und den Dialog der Staatschefs mit Angola als Mittler, und wir unterstreichen die entscheidende Rolle der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo beim Schutz der Zivilbevölkerung und bei der Unterstützung der Bemühungen zur Friedenskonsolidierung vonseiten der Regierung der Demokratischen Republik Kongo.

11. Zusammenarbeit mit Partnern aus Lateinamerika und der Karibik

Wir betonen, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit mit Ländern in Lateinamerika und der Karibik auszubauen, um gemeinsame Interessen und Werte zu wahren. Wir sind entschlossen, zusammenzuarbeiten, um wirtschaftliche Herausforderungen, Naturkatastrophen und den Klimawandel zu bewältigen, Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die sozioökonomische Widerstandsfähigkeit zu verbessern, Handel und Investitionen zu fördern und globale Probleme anzugehen.

Wir sind besorgt über die wirtschaftliche, politische und humanitäre Lage in Venezuela, die Auslöser für Flucht und Vertreibung ist und zu beispiellosen Migrationsströmen in der Region führt, welche die Kapazitäten der Aufnahmeländer übersteigen. Wir fordern humanitären Zugang, um den dringenden Bedürfnissen derjenigen nachzukommen, die von dieser vielschichtigen Krise betroffen sind. Der Ausweg liegt in von Venezuela geleiteten Verhandlungen, die zu freien und fairen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zum Wohle der venezolanischen Bevölkerung führen.

Wir bekräftigen unsere Zusage, gemeinsam mit anderen Akteuren der internationalen Gemeinschaft alle Bemühungen zur Stärkung öffentlicher Einrichtungen und zur Bewältigung der sich verschlechternden sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti zu unterstützen. Wir verurteilen die von bewaffneten Banden verübte Gewalt und begangenen kriminellen Aktivitäten sowie diejenigen, die sie unterstützen, und wir begrüßen Resolution 2653 des VN-Sicherheitsrats, mit der Sanktionsregelungen für Haiti verhängt werden. Wir unterstützen die Rolle des Integrierten Büros der Vereinten Nationen in Haiti und fordern alle Interessengruppen auf, Differenzen zu überwinden und auf der Grundlage der politischen Einigung von 2022, dem „Nationalen Konsens für einen inklusiven Übergang und transparente Wahlen“, Fortschritte in den Gesprächen zu erzielen. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die Stabilität in Haiti wiederherzustellen und die für freie und faire Wahlen notwendigen Bedingungen zu schaffen sowie die ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe für die haitianische Bevölkerung zu ermöglichen.

Mit Sorge nehmen wir den gestiegenen humanitären Bedarf und die erhöhten Sicherheitsbedürfnisse in El Salvador, Guatemala und Honduras zur Kenntnis. Diese Länder leiden unter Vertreibungen von großem Ausmaß, steigenden Nahrungsmittelpreisen und Herausforderungen im Bereich Sicherheit. Wir befürworten sowohl laufende als auch neue Bemühungen von Gebern, einschließlich privater Akteure, um die im entsprechenden Plan der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen 2023 aufgeführten dringenden Bedürfnisse zu decken.

Wir verfolgen sehr sorgfältig die Lage in Nicaragua, wo weiterhin Menschenrechtsverletzungen und -verstöße stattfinden. Wir verurteilen die Entscheidung Nicaraguas, willkürlich mehr als 300 nicaraguanischen Bürgerinnen und Bürgern die Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Wir fordern Nicaragua auf, die weitverbreitete Unterdrückung der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und politischer Akteure zu beenden, alle politischen Gefangenen freizulassen, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und Rechtsmittel für den Fall von Verstößen und Missachtungen vorzusehen.

III WELTWEITE HERAUSFORDERUNGEN ANGEHEN

12. Eine freie und offene internationale Ordnung

Wir sind entschlossen, die freie und offene internationale Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Charta der Vereinten Nationen, der Souveränität und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken. Von diesen Grundsätzen profitieren große wie kleine Länder. Wir sind entschlossen, sie zu bewahren und zu schützen, und wir sind bereit, dafür mit allen willigen Partnern zusammenzuarbeiten.

Das in der VN-Charta vorgesehene Verbot jeder gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt stellt den Grundpfeiler des internationalen Systems der Nachkriegszeit dar. Und doch treiben territoriale Ambitionen einige Staaten erneut zu einer Rückkehr zur Gewaltherrschaft; daher intensivieren wir – geleitet von Rechtsstaatlichkeit – unsere Anstrengungen zur Wahrung des Friedens. Das Verbot des sich aus der Androhung oder Anwendung von Gewalt ergebenden Gebietserwerbs, wie es in der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1970 bekräftigt wurde, sollte nach Treu und Glauben eingehalten werden. Wir lehnen einseitige Versuche der gewaltsamen oder erzwungenen Änderung des friedlich herbeigeführten Status von Hoheitsgebieten überall auf der Welt entschieden ab. In diesem Zusammenhang ist es verboten, reguläre oder irreguläre Streitkräfte auszusenden, um ein Hoheitsgebiet einseitig zu annektieren.

Wir betonen, dass freier und fairer Handel entscheidend für eine widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung für alle, vor allem die Schwächsten ist. Wir erkennen an, dass ein freier und gleichberechtigter öffentlicher Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen unabdingbar für die Bewältigung globaler Herausforderungen ist. Wir erkennen ferner an, wie wichtig es ist, internationale Maßnahmen zur Aufdeckung, Abwendung und Beendigung illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei auszuweiten, auch indem wir Entwicklungsländer unterstützen.

Wir bestätigen erneut die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit unseren Partnern bei der Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus einschließlich der Terrorismusfinanzierung und des Missbrauchs des Cyberraums für terroristische Zwecke zu beschleunigen. Wir bekräftigen die Bedeutung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, wozu auch Verbrechen im Zusammenhang mit Drogenhandel, der Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen, Menschenhandel und Kindesmissbrauch sowohl online als auch offline gehören. Wir erkennen die erheblichen Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit an, die von synthetischen Drogen ausgehen. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, der illegalen Produktion und dem Schmuggel dieser Substanzen Einhalt zu gebieten und die Auswirkungen des Drogenmissbrauchs auf die öffentliche Gesundheit anzugehen. Wir bleiben einer sicheren, geordneten und regulären Migration überall auf der Welt verpflichtet und werden uns weiter dafür einsetzen, die Schleusung von Migrantinnen und Migranten und den Menschenhandel zu verhüten und zu bekämpfen. Unser Herangehen wird sich weiterhin an den Menschenrechten orientieren, die Überlebenden in den Mittelpunkt stellen, genderresponsiv sein und sich darauf konzentrieren, die am stärksten Gefährdeten zu ermitteln und zu schützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Wir sind entschlossen, zusammenzuarbeiten, um die grenzübergreifende Strafverfolgung zu stärken und Korruptionstäter zur Rechenschaft zu ziehen. Wir bekennen uns zur Gewährleistung einer starken und wirksamen Umsetzung unserer bestehenden Verpflichtungen und Zusagen bei der Bekämpfung der Korruption, wozu auch Anstrengungen im Kampf gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger gehören, und zum Hinarbeiten auf Fortschritte bei unseren gemeinsamen Prioritäten bei der Korruptionsbekämpfung.

13. Globale Ordnungspolitik

Wir bekräftigen die Bedeutung des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit bei der Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand. Wir bekunden unsere Unterstützung für die in „Unsere gemeinsame Agenda“ des VN-Generalsekretärs dargelegte Vision. Wir sind der Auffassung, dass die VN gestärkt werden sollten, um dem sich wandelnden internationalen Umfeld und den Herausforderungen im Bereich der kollektiven Sicherheit Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Stimmen der überwältigenden Mehrheit der Mitgliedstaaten in der VN-Generalversammlung, die trotz des Umstands, dass Russland Beschlüsse im VN-Sicherheitsrat blockiert, das klare Signal ausgesendet haben, dass sie Russlands Angriffskrieg verurteilen. Wir begrüßen die Verpflichtung Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, freiwillig nur in seltenen und außergewöhnlichen Situationen Gebrauch von ihrem Vetorecht im VN-Sicherheitsrat zu machen, und hoffen, dass die übrigen ständigen Mitglieder sich ihnen anschließen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Verhaltenskodex der Gruppe für Rechenschaftspflicht, Kohärenz und Transparenz (ACT) und die Initiative Frankreichs und Mexikos, im Fall von Massengräueltaten das Vetorecht auszusetzen. Wir sind entschlossen, mit allen VN-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Rolle des Generalsekretärs und der Generalversammlung zu stärken. Darüber hinaus bekennen wir uns erneut zur Reform des VN-Sicherheitsrats.

Unter Verweis auf die gemeinsame Verantwortung der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt, die Finanzierungslücke im Bereich der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu schließen, streben wir die Umsetzung der Agenda 2030 und die Erreichung der SDG an und erkennen die Notwendigkeit, unser Handeln zu beschleunigen, damit dies bis 2030 möglich ist. Wir sind entschlossen, zum Erfolg des Gipfeltreffens über die Ziele für nachhaltige Entwicklung 2023, der Bestandsaufnahme des Gipfels der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen und des Zukunftsgipfels 2024 beizutragen. Wir bekräftigen unsere Bemühungen, gefährdete Bevölkerungsgruppen, insbesondere in Afrika südlich der Sahara, wo sich Vorhersagen zufolge extreme Armut künftig vermehrt konzentrieren wird, verstärkt zu unterstützen, und zwar auch durch Förderung des Konzepts der menschlichen Sicherheit in dieser neuen Zeit. Wir begrüßen die am 20. März 2023 veröffentlichte Zusammenfassung des Vorsitzes zum Treffen der hochrangigen für Entwicklung zuständigen Beamtinnen und Beamten der G7, in der die entscheidende und zentrale Bedeutung nachhaltiger Entwicklungsbemühungen in der gesamten Arbeit der G7 hervorgehoben und die laufende Überprüfung der japanischen Charta für Entwicklungszusammenarbeit anerkannt wird. Wir begrüßen das im Juni in Paris stattfindende „Gipfeltreffen über einen neuen globalen Finanzpakt“, dessen Ziel es ist, die laufenden Bemühungen um eine umfassende Umsetzung der Agenda 2030 zu katalysieren und zu flankieren. Wir bekräftigen die Notwendigkeit gestärkter internationaler Finanzinstitutionen und unterstreichen die Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, auch in krisenhaften Kontexten. Wir unterstützen die laufenden Bemühungen um eine Reform der MDB, darunter den Entwicklungsfahrplan der Weltbankgruppe. Wir bekräftigen ferner unsere Unterstützung für die G20 und werden unsere Staats- und Regierungschefinnen und -chefs dabei unterstützen, auf einen erfolgreichen Gipfel im September 2023 in New Delhi hinzuarbeiten.

14. Friedenskonsolidierung und -sicherung

Wir erneuern unser Bekenntnis zur Verstärkung friedenskonsolidierender Maßnahmen, um zunehmend komplexen und miteinander verwobenen sicherheitspolitischen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Wir müssen resiliente Gesellschaften aufbauen, Menschenrechte schützen, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln fördern und in Menschen investieren, um dauerhaften Frieden zu erreichen. Wir verurteilen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, vor allem im Zusammenhang mit Konflikten.

Wir messen der Rolle der Vereinten Nationen einen hohen Wert bei und unterstützen einen integrierten Ansatz zur Friedenskonsolidierung und -sicherung. Wir unterstützen die Kommission für Friedenskonsolidierung in ihrer Rolle als Forum für einschlägige Akteure und Beratungsgremium für andere VN-Organe. Wir bekräftigen, dass die Friedenssicherungseinsätze und besonderen politischen Missionen der VN wertvolle Instrumente dafür sind, Eskalationen und das Wiederaufflammen von Konflikten zu verhüten und Zivilpersonen bei entsprechendem Mandat zu schützen. Wir bekräftigen ferner unseren Einsatz und unsere Unterstützung für die Projekte „Action for Peacekeeping“ (Aktion für Friedenssicherung) und „Action for Peacekeeping Plus“ (Aktion für Friedenssicherung Plus) des VN-Generalsekretärs, um diese Einsätze zu reformieren und zu stärken. Wir werden die Fähigkeiten der Eingesetzten ausbauen und ihren Schutz sowie ihre Sicherheit beispielsweise durch das VN-Programm zur Dreieckspartnerschaft (TPP) gewährleisten. Ferner unterstreichen wir, wie wichtig es ist, die weltweite Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit (WPS) zu stärken. Wir erneuern unser Bekenntnis, zur Diskussion innerhalb der VN über eine „Neue Agenda für den Frieden“ beizutragen.

15. Abrüstung und Nichtverbreitung

Wir sind entschlossen, Bemühungen um Abrüstung und Nichtverbreitung zur Schaffung einer sichereren und stabileren Welt aufrechtzuerhalten und zu verstärken, und billigen die Erklärung der G7-Direktorengruppe für Nichtverbreitung vom 17. April 2023.

In dem Bewusstsein, dass das Treffen der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 in Hiroshima stattfinden wird, das uns gemeinsam mit Nagasaki die beispiellose Zerstörung und das immense menschliche Leid vor Augen führt, das die Bewohnerinnen und Bewohner beider Städte als Folge der Bombenangriffe 1945 erfuhren, erneuern wir unser Bekenntnis zum übergeordneten Ziel einer kernwaffenfreien Welt mit unverminderter Sicherheit für alle Menschen, das durch realistische, pragmatische und verantwortungsvolle Schritte erreicht wird. In dieser Hinsicht ist Japans Aktionsplan von Hiroshima ein willkommener Beitrag, der angesichts des aktuellen rauen Sicherheitsumfelds einen pragmatischen Ansatz bietet. Wir unterstreichen, wie wichtig Bildung im Bereich nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung ist, und ermutigen andere führende Politikerinnen und Politiker, junge Menschen und weitere Gruppen, Hiroshima und Nagasaki ebenfalls zu besichtigen.

Den grundsätzlichen Rückgang bei den globalen Kernwaffenbeständen gilt es fortzusetzen, nicht umzukehren. Der NVV ist der Grundpfeiler des nuklearen Nichtverbreitungsregimes und Grundlage für das weitere Vorgehen bei der nuklearen Abrüstung und für die friedliche Nutzung der Kernenergie. Wir fordern die umgehende Aufnahme längst überfälliger Verhandlungen über ein Übereinkommen über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper und rufen alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, dringend dazu auf, freiwillige Moratorien für die Produktion solchen Materials auszurufen und aufrechtzuerhalten. Wir unterstreichen, dass es dringend erforderlich ist, den CTBT in Kraft zu setzen. Wir verleihen unserer Sorge über die angekündigte Bereitschaft Russlands, einen Atomtest durchzuführen, Ausdruck und rufen Russland zur Einhaltung seines Moratoriums für Atomtests auf.

Die G7 ist entschlossen, mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, um weitere Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen und so das Risiko des Einsatzes von Kernwaffen so gering wie möglich zu halten und die Rüstungskontrolle zu stärken. Wir erinnern an die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs der fünf Kernwaffenstaaten über die Verhütung eines Atomkriegs und die Vermeidung eines Wettrüstens vom 3. Januar 2022 und bekräftigen, dass ein Atomkrieg nicht zu gewinnen ist und niemals geführt werden darf. Wir rufen Russland auf, sich – in Wort und Tat – erneut zu den in der Erklärung niedergelegten Grundsätzen zu bekennen. Wir begrüßen die Transparenz seitens der G7-Kernwaffenstaaten, die Daten über ihre nuklearen Kräfte und die objektive Größe ihrer Kernwaffenbestände bereitstellen. Wir rufen andere, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, sich anzuschließen. Wir bedauern zutiefst Russlands Entscheidung, den neuen START-Vertrag auszusetzen, und rufen Russland dazu auf, zu dessen uneingeschränkter Durchführung ebenso zurückzukehren wie zum Dialog mit den Vereinigten Staaten über die Verringerung nuklearer Risiken. Wir sind ferner besorgt angesichts Chinas fortwährenden und beschleunigten Ausbaus seiner Kernwaffenbestände sowie der Entwicklung zunehmend fortschrittlicher Trägersysteme ohne Transparenz, Rüstungskontrolle in gutem Glauben und Maßnahmen zur Risikominderung. Die G7 ruft China dringend dazu auf, zügig Gespräche über strategische Risikominderung mit den Vereinigten Staaten zu führen und Stabilität durch mehr Transparenz seiner nuklearen Strategien, Pläne und Fähigkeiten zu fördern. Unsere Sicherheitspolitik beruht auf dem Verständnis, dass Kernwaffen, solange es sie gibt, der Verteidigung und Abschreckung dienen und Krieg sowie die Ausübung von Zwang verhindern sollen.

Die G7-Mitglieder, die sich für Kernkraft oder verwandte friedliche Anwendungen der Kernkraft entscheiden, erkennen an, dass die Nutzung der Kernenergie sowie der Nuklearwissenschaft und -technologie dazu beiträgt, bezahlbare CO2-arme Energie bereitzustellen und dabei höchste Standards im Bereich Nuklearsicherheit, Sicherung und Nichtverbreitung zu gewährleisten. Wir erkennen die entscheidende Rolle der IAEO an, die Mitgliedstaaten beim Aufbau der für diese Standards benötigten menschlichen und institutionellen Kapazitäten zu unterstützen. Wir unterstreichen, wie wichtig es ist, die Transparenz bei der Behandlung und Entsorgung von für zivile Zwecke genutztem Plutonium zu erhöhen. Wir rufen alle Staaten, die sich dazu verpflichtet haben, der IEAO jährlich ihre gesamten für friedliche nukleare Aktivitäten genutzten Plutoniumbestände zu übermitteln, dazu auf, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Wir unterstützen die weltweite Annahme wesentlicher Sicherungsabkommen, darunter umfassende Sicherungsabkommen, IAEO-Zusatzprotokolle und, wo zutreffend, das Protokoll betreffend geringe Mengen in seiner geänderten Fassung.

Wir erinnern an das Bekenntnis der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7, Maßnahmen zu prüfen, um die Abhängigkeit von zivilen Gütern mit Kernenergiebezug aus Russland zu verringern und Länder zu unterstützen, die ihre Versorgung diversifizieren möchten.

Wir unterstreichen, dass Ausfuhrkontrollen ein wesentliches Instrument der Wahrung der internationalen Sicherheit und Stabilität bleiben und alle Staaten nach Resolution 1540 des VN-Sicherheitsrats die rechtliche Verpflichtung haben, wirksame Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, um innerstaatliche Kontrollen zur Verhütung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen einzurichten. Multilateralen Ausfuhrkontrollregimen kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu. Wir stimmen uns weiterhin innerhalb der G7 ab und arbeiten mit anderen Staaten bei der Verstärkung einer wirksamen und verantwortungsvollen Ausfuhrkontrolle in Bezug auf Materialien, Technologie und Forschung zusammen, die für militärische Zwecke verwendet werden könnten. Wir erneuern unser Bekenntnis, Material und Technologie unter unserer Kontrolle zu überprüfen, auch indem wir unsere jeweiligen Bemühungen abstimmen und die Arbeit daran unterstützen, Listen über multilaterale Ausfuhrkontrollregimes zu aktualisieren, um mit den rasanten technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, mit unseren Partnern zusammenzuarbeiten, um der Bedrohung durch nukleare, chemische und biologische Waffen zu begegnen. Wir erneuern unser Bekenntnis, zu gewährleisten, dass die von der G7 geführte, 31 Mitglieder zählende Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien ihre Führungsrolle dabei behält, von Massenvernichtungswaffen und -materialien ausgehenden Bedrohungen entgegenzuwirken.

16. Wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Sicherheit

Wir verleihen unserer Sorge Ausdruck, dass Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit zunehmen, und betonen, dass wir unsere Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb der G7 und darüber hinaus dringend verstärken müssen. Wir bekunden unser fortgesetztes Engagement für die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit, insbesondere für die anfälligsten Länder. Wir betonen, wie wichtig es ist, internationale Normen und Verpflichtungen zu achten, um die globale wirtschaftliche Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu bewahren, und bekräftigen unser Eintreten dafür, globale wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu schaffen und auf schädliche Praktiken, die die regelbasierte internationale Ordnung mit der WTO im Zentrum untergraben, zu reagieren. Wir teilen die Auffassung, dass resiliente Lieferketten transparent, diversifiziert, sicher, nachhaltig, vertrauenswürdig und verlässlich aufgebaut sein sollten.

Wir bleiben der Erhöhung unserer Wachsamkeit und dem Ausbau unserer Zusammenarbeit mit dem Ziel verpflichtet, Bedrohungen abzuwehren, die nicht nur unsere Interessen, sondern auch die globale Sicherheit und Stabilität untergraben sollen, was auch wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen einschließt. Wir betonen, wie wichtig es ist, uns selbst die Mittel an die Hand zu geben, die erforderlich sind, um sich wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen zu widersetzen und mit gleichgesinnten Partnern, darunter auch Schwellen- und Entwicklungsländer, zusammenzuarbeiten, um unsere Bewertung, Vorsorge, Abschreckung und Reaktion bezüglich solcher Bedrohungen auf der Grundlage robuster diplomatischer Abstimmung zu verbessern.

Wir betonen ferner, dass dringend Maßnahmen gegen die unrechtmäßige oder erzwungene staatlich geleitete Aneignung kritischer Technologie und geistigen Eigentums ergriffen werden müssen, insbesondere dann, wenn dies eine Gefahr für die Sicherheit der im Fokus stehenden Länder darstellt. Kritische und neue Technologien werden die Art und Weise verändern, in der Gesellschaften funktionieren, und ihr unvorhergesehener, böswilliger, unseriöser oder unsachgemäßer Einsatz hat das Potenzial, sich negativ auf die nationale Sicherheit und die Sicherheit des Einzelnen auszuwirken. Wir betonen erneut, dass Gestaltung, Entwicklung, Steuerung, Ausfuhr und Nutzung solcher Technologien von gemeinsamen demokratischen Werten geleitet sein sollten.

Wir begrüßen ferner die Bemühungen der Rom/Lyon-Gruppe, Diskussionen über wirtschaftliche Sicherheit und Terrorismusbekämpfung mit Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung zusammenzuführen, um die Abstimmung und Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Partnern zu fördern und die Strafverfolgungsmaßnahmen, einschließlich präventiver Maßnahmen, zu verbessern.

17. Entwicklungsfinanzierung und Infrastruktur

Wir erneuern unser Bekenntnis dazu, die Investitionslücke im Bereich Infrastruktur zu verringern, indem wir eine nachhaltige, resiliente, inklusive und hochwertige Infrastruktur finanziell und anderweitig unterstützen. Wir werden zusammenarbeiten, um die Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen (PGII) umzusetzen, auch durch von Ländern getragene Partnerschaften und Investitionen in ein einer nachhaltigen Infrastrukturentwicklung förderliches Umfeld. Unser Ziel ist es, den Schwerpunkt der Investitionen auf Bereiche zu legen, die gerechtes Wachstum und Widerstandsfähigkeit voranbringen; dazu gehören Klima und Energie, Konnektivität einschließlich IKT und Verkehr, Ernährungssicherung, Gesundheit und geschlechtsspezifische Fragen.

Da 2023 die Hälfte der für die Erreichung der SDG veranschlagten Zeit verstrichen ist, müssen wir Bemühungen um eine Neubelebung der internationalen Zusammenarbeit zum Erreichen der SDG umfassend verstärken, und wir sind besorgt angesichts der zunehmenden Schuldenlast in vielen Entwicklungsländern und der Verdrängung von Investitionen im Bereich der Wende hin zu grüneren, resilienteren und inklusiveren Volkswirtschaften, was die Bedeutung fairer und offener Kreditvergabeverfahren verdeutlicht. Unser Ziel ist es, die Abstimmung der Gläubiger bei der Umschuldung zu verstärken und die Umsetzung bestehender Rahmenwerke durch den Aufbau einschlägiger Kapazitäten zu verbessern.

Wir sind entschlossen, transparente und gerechte Praktiken der Entwicklungsfinanzierung zu fördern und werden zusammenarbeiten, um die Umsetzungslücke bei bestehenden Grundsätzen anzugehen, etwa auf den Gebieten Schuldentransparenz und -tragfähigkeit, international abgestimmte Schuldenregelungen und Achtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, faire Bewertung, Auswahl und Kreditvergabe sowie Investitionen in eine hochwertige Infrastruktur. In diesem Zusammenhang rufen wir alle Akteure dazu auf, sich an international anerkannte Regeln, Normen und Grundsätze zu halten, darunter die G20-Grundsätze für Investitionen in eine hochwertige Infrastruktur und das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Wir bekennen uns zu einer Vertiefung der Diskussionen und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Partnern.

18. Weltraum und Cybersicherheit

Angesichts der Tatsache, dass unsere Gesellschaften in immer stärkerem Maße von Weltraumsystemen abhängen, treten wir für die Förderung der Aufrechterhaltung eines friedlichen, sicheren, geschützten und nachhaltigen Weltraums ein und rufen alle Staaten auf, im Interesse künftiger Generationen zusammenzuarbeiten. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, dass wir uns des Themas Weltraummüll annehmen, der exponentiell zunimmt. Wir unterstützen nachdrücklich die Umsetzung internationaler, vom Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (COPUOS) verabschiedeter Leitlinien und begrüßen einzelstaatliche Maßnahmen zur Erarbeitung weiterer Lösungsansätze zur Eindämmung und Beseitigung von Weltraummüll. In Unterstützung der Resolution 77/41 der VN-Generalversammlung bekennen wir uns dazu, keine zerstörerischen Tests direkt aufsteigender Antisatellitenraketen durchzuführen, und rufen andere auf, sich anzuschließen. Wir sind nach wie vor sehr besorgt angesichts zunehmender Bedrohungen für Weltraumsysteme. Wir unterstützen nachdrücklich die offene VN-Arbeitsgruppe (OEWG) zum Thema „Verringerung der Weltraumbedrohungen durch Normen, Regeln und Grundsätze für verantwortungsvolles Verhalten“. Darüber hinaus ist es wichtig, gemeinsam die Fähigkeiten der Weltraumlageerfassung (SSA) zu verbessern, um unbeabsichtigte Zusammenstöße zu vermeiden und entsprechende Daten besser auszutauschen.

Wir unterstützen einen offenen, interoperablen, zuverlässigen und sicheren Cyberraum. Wir sind besorgt angesichts zunehmender Bedrohungen aus dem Cyberraum und setzen uns weiter dafür ein, Herausforderungen zu begegnen und Rechtsstaatlichkeit im Cyberraum zu fördern. Wir ermutigen alle Staaten, die inhaltlichen Diskussionen darüber zu vertiefen, wie das bestehende Völkerrecht einschließlich der Charta der Vereinten Nationen auf den Cyberraum anzuwenden ist. Wir sind entschlossen, regionale und globale vertrauensbildende Maßnahmen umzusetzen, international etablierte, freiwillige und rechtlich nicht bindende Normen zu einem verantwortungsvollen Verhalten von Staaten im Cyberraum zu fördern und Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten auszuweiten. Wir halten daran fest, bestehende Systeme der internationalen Zusammenarbeit bei Ermittlung und Strafverfolgung zu verbreiten und zu laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität beizutragen.

19. Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland einschließlich Desinformation

Wir sind nach wie vor besorgt angesichts der zunehmenden Bedrohungen unserer Nationen, Volkswirtschaften und Gesellschaften durch Einflussnahme aus dem Ausland einschließlich Desinformation, die darauf gerichtet sind, unsere demokratischen Prozesse zu beeinträchtigen, unsere Gesellschaften zu destabilisieren, unsere Bevölkerungen zu gefährden und unsere Institutionen und gemeinsamen Werte zu untergraben. Wir bekennen uns zur Förderung einer freien und offenen Informationsumgebung ohne ausländische Manipulation von Informationen. Wir bekräftigen – neben anderen internationalen Bemühungen – unsere Verpflichtung zur Stärkung des Krisenreaktionsmechanismus der G7 als Teil unserer Bemühungen um den gemeinschaftlichen Schutz vor ausländischen Bedrohungen der Demokratie, auch durch ausländische Bedrohungen im Informationsbereich. Wir verurteilen den breit angelegten Einsatz der Informationsmanipulation und Desinformationen durch Russland mit dem Ziel, Unterstützung für seinen Angriff auf die Ukraine zu erhalten. Der Zugang zu hochwertigen und vertrauenswürdigen Informationen ist entscheidend für die Bekämpfung von Informationsmanipulation und Desinformation, und wir werden unsere Anstrengungen in dieser Hinsicht verstärken, auch indem wir einschlägige internationale Initiativen wie die Internationale Partnerschaft Information und Demokratie sowie Maßnahmen der VN, der OECD oder anderer unterstützen. Wir bekennen uns auch dazu, Unternehmen im Digitalbereich zu ermutigen, ihre Plattformen gegen jeglichen Missbrauch zum Zweck der Manipulation zu wappnen, wobei wir ein freies, offenes und sicheres Internet fördern.

20. Energiesicherheit, Klimawandel und Umweltzerstörung

Wir erkennen an, dass das Erreichen von Energiesicherheit bei gleichzeitiger Beschleunigung der Energiewende hin zu Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 sowie die Aufhaltung und Umkehr des Verlusts der biologischen Vielfalt bis 2030 dringliche Aufgaben sind. Zu diesem Zweck bekräftigen wir unsere Entschlossenheit, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu fördern und die Entwicklung und Bereitstellung sauberer, sicherer und nachhaltiger Energie zu beschleunigen, während wir gleichzeitig unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren, um die Dekarbonisierung globaler Energiesysteme zu forcieren. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die globale Energiepolitik zu stärken und die Liquidität der Energiemärkte beispielsweise durch den verstärkten Einsatz sauberer Energie zu gewährleisten, um Länder daran zu hindern, Energieexporte zur Ausübung geopolitischen Zwangs zu nutzen. Wir werden darauf hinwirken, sichere, resiliente, nachhaltige, verantwortungsvolle, transparente und diversifizierte Lieferketten für kritische Mineralien zu stärken, die für klimaneutrale Volkswirtschaften und saubere Technologien von grundlegender Bedeutung sind, und zur Unterstützung der globalen Energiewende breitere Lieferketten für saubere Energie diversifizieren. Unter Verweis auf unser Bekenntnis zu dem Ziel, bis 2035 einen vollständig oder überwiegend dekarbonisierten Stromsektor zu erreichen, treten wir weiterhin engagiert dafür ein, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarer, zuverlässiger und nachhaltiger Energie erhalten. Wir werden die internationale Zusammenarbeit zu einem beschleunigten Übergang zu sauberen und nachhaltigen Energiequellen fördern, um eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C in Reichweite zu halten. Wir betonen, wie wichtig objektive Daten und Analysen sowie ein Dialog aller Interessengruppen für die Stabilisierung der Energiemärkte sind.

Mit Blick darauf, dass die dreifache Krise aus Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung sich beschleunigend auswirkt, sowie im Lichte der Erkenntnisse des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen erneuern wir unser unerschütterliches Bekenntnis zur Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens von Paris und des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (KMGBF) in diesem entscheidenden Jahrzehnt und werden auf eine erfolgreiche 28. Vertragsstaatenkonferenz des VN-Klimarahmenübereinkommens (COP28) hinarbeiten. Wir begrüßen den Abschluss der Verhandlungen über eine rechtsverbindliche internationale Übereinkunft im Rahmen des VN‑Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche. Wir rufen alle Akteure dazu auf, umfangreichere, sofortige, ehrgeizige und inklusive Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ihre Klimaverpflichtungen auf den 1,5-Grad-Pfad ausgerichtet sind, um bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen. Wir rufen ferner alle Länder dazu auf, sich auf der COP28 dazu zu verpflichten, gemeinsam den Höchststand globaler Treibhausgasemissionen so bald wie möglich und bis spätestens 2025 zu erreichen und erforderlichenfalls die Zielvorgaben für 2030 in ihren national festgelegten Beiträgen zu überprüfen und zu stärken. Wir erneuern unser Bekenntnis zum Ziel der Industrieländer, bis 2025 gemeinsam eine Klimafinanzierung in Höhe von 100 Milliarden US-Dollar jährlich im Rahmen bedeutsamer Minderungsmaßnahmen und von Transparenz bei der Umsetzung aufzubringen. Wir werden unsere Bemühungen beschleunigen, gemeinsam die Klimafinanzierungsmittel, die den Entwicklungsländern für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, bis 2025 im Vergleich zum Niveau von 2019 mindestens zu verdoppeln, und rufen andere auf, sich anzuschließen. Wir bekräftigen, dass für den ambitionierten zweiten Wiederauffüllungsprozess des Grünen Klimafonds robuste Zusagen der G7 und eine breitere Beitragszahlerbasis erforderlich sind. Wir bekennen uns dazu, die Finanzströme auf das Übereinkommen von Paris und den KMGBF auszurichten, und rufen andere Länder und MDB dazu auf, sich anzuschließen. Wir bekräftigen, wie wichtig Partnerschaften für eine gerechte Energiewende (JETP) sind, und begrüßen die Fortschritte, die bei den JETP mit Südafrika, Indonesien und Vietnam sowie in den laufenden Gesprächen mit Indien und Senegal erzielt wurden.

Der Schutz von Menschen, die in vom Klimawandel gefährdeten Kontexten, beispielsweise in kleinen Inselentwicklungsländern, am wenigsten entwickelten Ländern und fragilen Staaten leben, ist für die menschliche Sicherheit und die Wahrung der Stabilität unerlässlich. Wir fördern die Mitgestaltungsmacht und den Schutz von Gruppen, die möglicherweise stärker negativ vom Klimawandel betroffen sind. Wir werden auch künftig weitere Unterstützung bereitstellen, um die Anpassung an den Klimawandel voranzubringen und die Widerstandsfähigkeit dieser Menschen zu stärken, sowie rasche und wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Risiken ergreifen, die Klimawandel und Umweltzerstörung für Frieden und Stabilität bergen. Wir erkennen die besonderen Sorgen vieler Länder, darunter die Mitglieder des Pazifikinsel-Forums und der Allianz der kleinen Inselstaaten an, wenn es um den Fortbestand ihrer Basislinien und Meereszonen im Angesicht steigender Meeresspiegel geht. Wir betonen die nachdrückliche Entschlossenheit, darauf hinzuarbeiten, den Beschluss der COP27/CMA4 des Übereinkommens von Paris, neue Finanzierungsvereinbarungen für die Reaktion auf Verluste und Schäden zu schließen, erfolgreich umzusetzen. Wir betonen erneut, dass der Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 dringend aufgehalten und umgekehrt werden muss.

21. Ernährungssicherheit, Ernährung und humanitäre Hilfe

Wir bekräftigen, dass zahlreiche Faktoren, darunter die COVID-19-Pandemie, stark steigende Energie- und Lebensmittelpreise, der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und bewaffnete Konflikte, vor allem Russlands Angriffskrieg, zu Verwerfungen in den globalen Ernährungssystemen einschließlich Produktionsketten sowie Düngemittel- und Energieversorgungsketten geführt haben, wodurch sich insbesondere in Afrika und im Nahen und Mittleren Osten die Ernährungsunsicherheit verschärft und die Mangelernährung verschlimmert hat. Wir nehmen wachsende Besorgnis über schlechte Bodengesundheit und -fruchtbarkeit, Wassermangel, mangelhafte Bewirtschaftung von Wasservorkommen, unzureichend nährstoffreiche Lebensmittel und fehlenden Zugang zu bezahlbaren Düngemitteln zur Kenntnis und unterstreichen, wie wichtig Maßnahmen zum Aufbau resilienterer und nachhaltigerer Lieferketten sind.

Wir haben auf die Lebensmittel- und Ernährungskrise reagiert, indem wir Bemühungen um Verhütung und Behandlung sämtlicher Formen der Mangelernährung verstärkt und unsere Hilfe für betroffene Länder, Regionen und Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen und Mädchen, auf die sich die Lebensmittel- und Ernährungskrise unverhältnismäßig stark auswirkt, intensiviert haben. Wir betonen auch, wie wichtig die Bemühungen sind, die im Rahmen des von der G7 und der Weltbank ins Leben gerufenen Bündnisses für globale Ernährungssicherheit aufgenommen wurden. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die G7-Vereinbarung zur Verhinderung von Hungersnöten und zu humanitären Krisen. Wir erkennen an, dass die Solidaritätskorridore, die Schwarzmeer-Getreide-Initiative und die Initiative „Grain from Ukraine“ von entscheidender Bedeutung dafür sind, den Wiederaufbau des landwirtschaftlichen Sektors der Ukraine zu unterstützen und weiteren Schocks in Ernährungssystemen vorzubeugen. Wir fordern Russland auf, die Bedrohung der globalen Lebensmittelversorgung einzustellen und es der Schwarzmeer-Getreide-Initiative zu gestatten, ihr volles Potenzial dauerhaft auszuschöpfen.

Wir unterstreichen, wie wichtig sowohl die Verhinderung und Behandlung von Mangelernährung, der Schutz der schwächsten Bevölkerungsgruppen als auch das Recht auf angemessene Ernährung sind. Wir sehen den Zugang zu bezahlbaren, sicheren und nährstoffreichen Lebensmitteln und die Verwirklichung des Rechts auf angemessene Ernährung als menschliches Grundbedürfnis an. Wir bekräftigen, dass es notwendig ist, die landwirtschaftsbezogene Infrastruktur zu verbessern, was Verarbeitung, Lagerung, Bewässerung und Transportsysteme einschließt. Wir bekräftigen unsere Absicht, die Unterstützung für besonders gefährdete Länder zu beschleunigen, den regionalen Agrarhandel zu fördern, das Versorgungsmanagement zu stärken und Marktverbindungen für kleinbäuerliche Betriebe aufzubauen. Wir erkennen an, dass nachhaltige Investitionen in die landwirtschaftliche Entwicklung dazu beigetragen haben, Hunger, Armut und Mangelernährung weltweit zu reduzieren. Wir bekräftigen unser Engagement, Partner aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu mobilisieren, um besonders gefährdete Länder dabei zu unterstützen, ihre landwirtschaftlichen Sektoren im Zuge der Anpassung an den Klimawandel zu transformieren und die landwirtschaftliche Produktivität nachhaltig zu steigern und ihre wachsende Bevölkerung mit nährstoffreichen und sicheren Lebensmitteln zu versorgen sowie langfristig resiliente und nachhaltige Landwirtschafts- und Ernährungssysteme aufzubauen.

Wir bekräftigen unser Engagement zu Krisenvorsorge und -reaktion im humanitären Bereich, um besonders schutzbedürftige, von mehrfachen Krisen betroffene Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Wir sind entschlossen, Effizienz und Wirksamkeit humanitärer Hilfe wie vorausschauendes Handeln und weitere Maßnahmen im Einklang mit dem Grand Bargain und anderen Verpflichtungen zu verbessern. Wir werden weiterhin mit der internationalen Gemeinschaft auf das zweite Globale Flüchtlingsforum im Dezember 2023 hinarbeiten. Wir erkennen ferner die Bedeutung des Folgeaktionsprogramms zur Binnenvertreibung des VN-Generalsekretärs an.

22. Globales Gesundheitswesen

Eine gesunde Umwelt ist Voraussetzung für Gesundheit und Wohlergehen des Menschen. Wir arbeiten mit Partnern weltweit bei der Prävention, Vorsorge und Bekämpfung bezüglich künftiger Epidemien und Pandemien zusammen. Der One-Health-Ansatz ist hierbei eine entscheidende Komponente. Wir sind entschlossen, resilientere Gesundheitssysteme aufzubauen, um Prävention, Vorsorge und Bekämpfung bezüglich künftiger Pandemien, antimikrobieller Resistenzen und weiterer Bedrohungen der globalen Gesundheit zu verbessern. Wir erneuern unser Bekenntnis, ein WHO-Übereinkommen oder eine andere internationale Übereinkunft zur Pandemieprävention, -vorsorge und -bekämpfung (WHO CA+) zu entwerfen und zu verhandeln und dabei mit anderen WHO-Mitgliedstaaten im zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium zusammenzuarbeiten. Wir verhandeln ferner über gezielte Änderungen zur Stärkung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005).

Wir sind entschlossen, Gesundheitssysteme zu stärken und den gleichberechtigten, zügigen Zugang zu sicheren, hochwertigen, bezahlbaren und wirksamen medizinischen Produkten zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten (MCM), auch im humanitären Bereich, zu verbessern. Zu diesem Zweck sind wir entschlossen, die Stärkung eines durchgängigen MCM-Ökosystems für künftige gesundheitliche Notlagen zu unterstützen. Wir betonen, wie wichtig die Förderung nachhaltiger lokaler und regionaler Herstellung und Versorgung entsprechend dem Bedarf des öffentlichen Gesundheitswesens ist. Das Erreichen einer allgemeinen Gesundheitsversorgung mit medizinischer Grundversorgung als Eckpfeiler ist von entscheidender Bedeutung für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie wie auch für die Bewältigung weiterer Herausforderungen im Gesundheitsbereich. Wir bekennen uns dazu, zu gewährleisten, dass der Pandemiefonds, dessen Schwerpunkt auf der Stärkung der Präventions- und Vorsorgekapazitäten liegt, seine Arbeit aufnehmen kann.

Wir erneuern unser nachdrückliches Bekenntnis zu einem umfassenden Ansatz zu psychischer Gesundheit und psychosozialer Unterstützung sowie zu umfassender sexueller und reproduktiver Gesundheit und entsprechenden Rechten für alle, auch durch verstärkte Abstimmung bei der Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Gesundheit von Müttern und Kindern, der Ernährung und dem verbesserten Zugang zu Familienplanung. Wir sind entschlossen, mit anderen zusammenzuarbeiten, um auf der Gesamtheit der Tagungen auf hoher Ebene der VN-Generalversammlung zur allgemeinen Gesundheitsversorgung, Tuberkulose und Pandemieprävention, -vorsorge und -bekämpfung Synergien zu maximieren und ehrgeizige, handlungsorientierte Ergebnisse zu erzielen. Wir betonen, wie wichtig der gemeinschaftliche Aufbau von Kapazitäten einschließlich erweiterter Überwachung und Laborkapazitäten für die Stärkung der globalen Biosicherheit ist.

23. Geschlechtergerechtigkeit

Wir bekräftigen die fortwährende Führungsrolle der G7 bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung und dem Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt sowie von LGBTQIA+-Personen. Wir verleihen unserer großen Besorgnis insbesondere über die Rücknahme der Rechte von Frauen und Mädchen und die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Konflikten und Krisen auf sie Ausdruck. Wir treten für die Beseitigung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt einschließlich konfliktbezogener und technologisch begünstigter sexualisierter Gewalt ein. Wir unterstreichen, wie wichtig es ist, die volle Mitgestaltungsmacht von Frauen ebenso zu gewährleisten wie ihre vollständige, gleichberechtigte und wahrhafte Teilhabe an allen politischen und Friedensprozessen. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, genderresponsive Klimaschutzmaßnahmen voranzubringen, die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern zu überwinden, die Care-Ökonomie zu stärken und zu formalisieren und geschlechtsspezifische Barrieren in der Bildung abzubauen. Wir erneuern unser Bekenntnis zur Umsetzung der globalen WPS-Agenda im Einklang mit Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats und der nachfolgenden Resolutionen.

24. Katastrophenvorsorge

Wir bauen die internationale Zusammenarbeit bei der Katastrophenvorsorge aus und erkennen an, dass viele Länder Naturkatastrophen und der daraus folgenden Zwangsumsiedlung in besonderem Maße ausgesetzte sind. Wir erkennen uneingeschränkt an, wie wichtig der Aufbau von Kapazitäten und Frühwarnsystemen im Einklang mit der Initiative „Frühwarnungen für alle“ des VN-Generalsekretärs, eine flexible Beschaffung und Systeme der sozialen Sicherung für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen sind, von denen viele durch den Klimawandel verschärft werden. Wir bekennen uns auch dazu, die internationale Zusammenarbeit im Einklang mit dem Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015-2030 zu beschleunigen, und begrüßen die Ergebnisse seiner in diesem Jahr vom Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNDRR) gemeinsam mit Staaten und einschlägigen Interessengruppen durchgeführten Halbzeitüberprüfung. Aufbauend auf den Ergebnissen der COP27 unterstreichen wir, dass derartige Maßnahmen der Katastrophenvorsorge dazu beitragen, Verluste und Schäden, die mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden, abzuwehren, zu mindern und anzugehen und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Wir betonen, wie wichtig es ist, vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen, um akute humanitäre Krisen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, bevor sie ihr volles Ausmaß erreichen.

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