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Außenministerin Annalena Baerbock zur IGH-Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren Südafrika v. Israel

26.01.2024 - Pressemitteilung

Zur heutigen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Südafrika v. Israel erklärte Außenministerin Baerbock heute (26.01.):

Der Internationale Gerichtshof hat nicht in der Hauptsache entschieden, sondern im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet. Aber auch diese sind völkerrechtlich verbindlich. Daran muss sich Israel halten.

Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss.

Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Maßnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen.

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