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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Freispruch von Anwar Ibrahim in Malaysia

09.01.2012 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, sagte heute (09.01.) anlässlich des Freispruchs des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim:

Oppositionsführer Anwar Ibrahim wurde vorgeworfen, mit einem 23-jährigen Wahlhelfer homosexuell verkehrt zu haben. Nach dem malaysischen Strafgesetzbuch sind „widernatürliche Praktiken“ zwischen Gleichgeschlechtlichen strafbar. Anwar Ibrahim drohten im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft sowie ein politisches Betätigungsverbot für 5 Jahre. Anklagen wegen homosexuellen Verkehrs sind in Malaysia extrem selten. In den letzten zehn Jahren gab es sieben Fälle, davon war zwei Mal Anwar Ibrahim selbst betroffen.

Die Strafbarkeit von Homosexualität weltweit abzuschaffen, ist ein zentrales menschenrechtspolitisches Anliegen der Bundesregierung.

Menschenrechtspolitik

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