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Auswärtiges Amt zur Überstellung Ali Kushaybs an den Internationalen Strafgerichtshof

10.06.2020 - Pressemitteilung

Zur Überstellung Ali Kushaybs an den Internationalen Strafgerichtshof erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (10.06.):

Es ist eine wichtige Entwicklung, dass sich der mit Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) gesuchte Ali Kushayb gestern in der Zentralafrikanischen Republik gestellt hat und an den IStGH überstellt wurde. Das Gericht wirft ihm vor, als Anführer der sogenannten Janjaweed-Miliz in Darfur für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein. Die Festnahme unterstreicht die Schlüsselrolle, die der IStGH im weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Völkerverbrechen spielt. Der weitere Verfahrensverlauf liegt nun in den Händen des IStGH, in dessen Tätigkeit die Bundesregierung volles Vertrauen hat und dessen Unabhängigkeit Deutschland achtet.

Hintergrund:

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) ist nach einer Überweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gemäß Art. 13 (b) Römisches Statut seit 2005 mit der Situation in Darfur ab dem 1. Juli 2002 befasst. Am 27. April 2007 wurde ein Haftbefehl gegen den mutmaßlichen ehemaligen Anführer der sogenannten Janjaweed-Miliz in Darfur, Ali Kushayb, ausgestellt. Ali Kushayb wurde am 09. Juni 2020 in der Zentralafrikanischen Republik festgenommen und an den IStGH überstellt, nachdem er sich laut IStGH-Informationen selbst gestellt hatte. Dem Verhafteten werden in Verbindung mit dem Darfur-Konflikt Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

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