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Auswärtiges Amt zum 2. Ermittlungsbericht des Attributionsteams der Organisation für das Verbot chemischer Waffen

12.04.2021 - Pressemitteilung

Anlässlich der Veröffentlichung des zweiten Ermittlungsberichts des Attributionsteams der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (12.04.):

Der heute erschienene Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu Chemiewaffeneinsätzen in der syrischen Stadt Sarakib ist – dank der professionellen, unabhängigen Ermittlungen der OVCW – ein wichtiger Beitrag für den Kampf gegen Straflosigkeit im Syrien-Konflikt.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Luftstreitkräfte des syrischen Regimes für den Einsatz von Chemiewaffen in Sarakib im Februar 2018 verantwortlich sind. Damit konnte die OVCW dem syrischen Regime erneut einen Chemiewaffeneinsatz in Syrien zuordnen. Wir verurteilen diese völkerrechtswidrigen Einsätze von Chemiewaffen auf das Schärfste. Für uns steht fest, dass ein so deutlicher Bruch des Völkerrechts nicht folgenlos bleiben darf. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Alle OVCW-Mitgliedstaaten sind jetzt aufgerufen, auf diese fortgesetzten syrischen Verstöße gegen das Chemiewaffenübereinkommen zu reagieren und mithilfe der im Rahmen des Übereinkommens zur Verfügung stehenden Mittel seine Einhaltung durchzusetzen.

Hintergrund:

Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) hat am 12.04.2021 den zweiten Bericht des im Juni 2018 eingesetzten Attributionsmechanismus („Investigation and Identification Team“ - IIT) zu Chemiewaffeneinsätzen in Syrien veröffentlicht. Das IIT wurde im Juni 2018 auf einer Sonderkonferenz der CWÜ-Vertragsstaaten zur Identifizierung von Verantwortlichkeit für Chemiewaffeneinsätze gegen Zivilisten und zivile Ziele in Syrien im Rahmen der OVCW geschaffen. Der erste IIT-Bericht, der im April 2020 vorgelegt wurde, hatte für drei Fälle von CW-Einsätzen in Ltamenah im März 2017 die syrischen Luftstreitkräfte als verantwortlich identifiziert. Der heute veröffentlichte zweite Bericht hat in den vergangenen Monaten die Umstände eines Chlorgasangriffs am 4. Februar 2018 in Sarakib ermittelt. Der Bericht stellt wie im Fall von Ltamenah erneut hinreichende Gründe („reasonable grounds“) fest, dass am 4. Februar 2018 während der Angriffe auf Sarakib mindestens ein mit Chlorgas befüllter Zylinder von einem Hubschrauber der Syrischen Luftstreitkräfte abgeworfen wurde.

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