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Erklärung des Asien-Europa-Treffens (ASEM) zum Coronavirus (COVID-19)

07.09.2020 - Pressemitteilung

durch die Außenminister Kambodschas als Gastgeber des 13. ASEM-Gipfels, der EU und Deutschlands als regionale Koordinatoren der europäischen Gruppe, Singapurs als regionaler Koordinator der ASEAN-Gruppe und Russlands als regionaler Koordinator der Gruppe Nordost- und Südasien [1]

  1. Wir, die Außenminister des Gastgeberlandes des 13. Europäisch-Asiatischen Gipfeltreffens (ASEM) und der ASEM-Regionalkoordinatoren bringen in Abstimmung mit den ASEM-Partnern[2] unsere große Besorgnis im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie zum Ausdruck, die eine beispiellose weltweite Gesundheitskrise darstellt, welche schwerwiegende Störungen für Weltwirtschaft, Handel und Reisen verursacht, zu einem noch nie dagewesenen Verlust von Arbeitsplätzen geführt und gravierende Auswirkungen auf das Leben der Menschen und die Volkswirtschaften der ASEM-Partner hat.
  2. Der Verlust von Menschenleben und das Leid, das die Pandemie verursacht, erfüllen uns mit Trauer, und wir sprechen dem medizinischen Fachpersonal, dem Pflegepersonal und allen anderen, die an vorderster Front die Pandemie bekämpfen, darunter Freiwillige, unseren aufrichtigen Dank und unsere Unterstützung aus.
  3. Der grenzüberschreitende Charakter der Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie stark Asien und Europa miteinander vernetzt sind. Das Virus unterscheidet nicht zwischen Kontinenten, Grenzen, Nationalitäten oder ethnischen Zugehörigkeiten. Wir begrüßen die Resolution 2532 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und betonen, dass der Aufforderung des VN-Generalsekretärs zu einer globalen Waffenruhe nachgekommen werden sollte. Wir dürfen weder Stigmatisierungen und Diskriminierungen dulden noch zulassen, dass bestehende Ungleichheiten durch die Pandemie verschärft werden. Diejenigen, in prekären Situationen, müssen geschützt werden, was auch die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder umfasst. Wir betonen die primäre Verantwortung der Regierungen, Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie zu beschließen und umzusetzen, die an die jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten angepasst sind. Wir fordern die ASEM-Partner in diesem Zusammenhang auf, nationale Aktionspläne umzusetzen, indem sie, angepasst an ihre jeweiligen Gegebenheiten, zur Bekämpfung von COVID-19 ressortübergreifend umfassende, verhältnismäßige, zeitlich begrenzte Maßnahmen umsetzen, die Alter, Gender und Behinderungen berücksichtigen, sowie Maßnahmen zur Teilhabe von Frauen in allen Phasen von Entscheidungsprozessen zu verstärken. Bei der Bewältigung der Pandemie sollte niemand zurückgelassen werden.
  4. Anerkennend nehmen wir den Bericht des VN-Generalsekretärs „COVID-19 und die Menschenrechte“ zur Kenntnis. Maßnahmen, die von Regierungen zur Bewältigung der Pandemie ergriffen werden, sollten Menschenrechte schützen, nicht untergraben, und vorrangig darauf ausgerichtet sein, Menschenleben zu retten und die Sicherheit, das Wohlergehen und die Lebensgrundlagen der Bürger zu gewährleisten. Sie sollten notwendig, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein, im Einklang mit internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und den jeweiligen staatlichen Rechtsvorschriften stehen und nur so lange in Kraft bleiben wie unbedingt erforderlich. Sie sollten nicht als Vorwand genutzt werden, um demokratische und zivilgesellschaftliche Freiräume, Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit einzuschränken. Wir verurteilen das Verbreiten von Fake News und schädlichen, gezielter Desinformation, welche die Öffentlichkeit täuschen und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit sowie eine Bedrohung des Rechts eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit darstellen.
  5. Wir erkennen an, dass zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht Selbstbezogenheit, sondern abgestimmte internationale Zusammenarbeit, effektive Maßnahmen multilateraler Organisationen und die Unterstützung des Multilateralismus vonseiten der ASEM-Partner, basierend auf den Prinzipien und Werten der Vereinten Nationen, erforderlich sind.
  6. Wir begrüßen die gute Zusammenarbeit zwischen den ASEM-Partnern während der durch die Pandemie verursachten weitreichenden Störungen im Reiseverkehr, als die zügige und sichere Rückführung gestrandeter Bürger sowie der Zugang zu zentralen Dienstleistungen für in ASEM-Ländern verbliebene Bürger ermöglicht wurde.

    Internationale Zusammenarbeit und Unterstützung
  7. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, zusammenzuarbeiten und Erfahrungen, bewährte Praktiken und Informationen frei, auf verantwortungsvolle und transparente Art und Weise sowie zügig auszutauschen, um die Pandemie entschieden und wirksam einzudämmen. Gleichzeitig sollten die negativen Auswirkungen der Pandemie auf unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften auf ein Minimum reduziert werden, wobei den besonderen Bedürfnissen gefährdeter Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen, das Wohlergehen, die Privatsphäre und die Sicherheit aller Menschen geschützt und die sozioökonomische Stabilität gewahrt werden sollten. Wir erkennen an, dass die Zurückhaltung von Informationen verheerende Folgen für die Bevölkerung hat und bestätigen daher, dass der Zugang zu transparenten, aktuellen, verlässlichen und auf Tatsachen beruhenden Informationen für eine wirksame globale Bewältigung der Pandemie von entscheidender Bedeutung ist, und betonen, wie wichtig es ist, Informationen hinsichtlich möglicher globaler Gesundheitsrisiken auszutauschen, was auch die Weitergabe von Informationen zur öffentlichen Gesundheit im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) umfasst, und Gesundheitsstrategien im Zusammenhang mit COVID-19 miteinander zu teilen.
  8. Uns ist bewusst, dass die COVID-19-Pandemie für beispiellose wirtschaftliche Herausforderungen sorgt, von denen Entwicklungsländer überdurchschnittlich stark betroffen sind. Wir rufen dringend zur Partnerschaft zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern, gemeinsam mit globalen Finanzinstitutionen, auf, um durch innerstaatliche und internationale Unterstützungsmaßnahmen die Wirtschaft widerstandsfähiger zu machen und so, wie in Ziel 17 festgehalten, die Ziele für nachhaltige Entwicklung erfolgreich zu erreichen.
  9. Wir unterstützen den Aufruf der Vereinten Nationen für eine gemeinsame Verantwortung, globale Solidarität und verstärkte multilaterale Zusammenarbeit im Umgang mit den vielschichtigen Auswirkungen von COVID-19, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei der Abstimmung der gesundheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Wir begrüßen die Annahme der Resolution der 73. Weltgesundheitsversammlung zu COVID-19 in vollem Umfang, einschließlich der Forderung der Versammlung nach Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten der WHO, internationale Organisationen und einschlägige Akteure sowie den Generaldirektor der WHO.
  10. Wir verpflichten uns, weiter eng mit allen einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen und Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten, um auf eine weitere Verbesserung unserer Pandemievorsorge, -resilienz und -abwehr hinzuarbeiten.
  11. Die Bekämpfung der Pandemie erfordert internationale Zusammenarbeit, um die Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger, zugänglicher und erschwinglicher Impfstoffe, Diagnoseverfahren und Behandlungen zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir vollumfänglich die Umsetzung bestehender multilateraler Mechanismen, die eingerichtet wurden, um die Entwicklung und den gleichberechtigten und universellen Zugang zu Diagnoseverfahren, Impfstoffen und Behandlungen zu beschleunigen, was auch den Mechanismus zur Beschleunigung des Zugangs zu Instrumenten für die Bekämpfung von COVID-19 (ACT-Accelerator) umfasst, und stärken gleichzeitig die Gesundheitssysteme. Wir erkennen eine flächendeckende Immunisierung gegen COVID-19 als ein globales Öffentliches Gut für die Gesundheit an.
  12. Wir sind entschlossen, digitale Technologien und Innovationen auf ethisch verantwortliche Art und Weise aktiv zu teilen und wirksam einzusetzen, um ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen gegen COVID-19 zu fördern und die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft anzugehen. Wir verpflichten uns, offene wissenschaftliche Forschung und Innovation sowie technische Zusammenarbeit zwischen ASEM-Partnern zu erleichtern und ihre diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und anderen einschlägigen Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, zu fördern, und zwar im Hinblick auf die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und gerechte Verteilung hochwertiger Diagnoseverfahren, antiviraler Medikamente, Impfstoffe und anderer medizinischer Versorgungsgüter und basierend auf den Grundsätzen Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit, Gleichberechtigung, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit.
  13. Wir begrüßen die Geberzusagen der ASEM-Partner im Rahmen der insgesamt 15,9 Milliarden Euro für die weltweite Coronavirus-Krisenreaktion beziehungsweise der insgesamt 8,8 Milliarden US-Dollar auf dem globalen Impfstoff-Gipfel.
  14. Um die Zusammenarbeit im Bereich Prävention von und Reaktion auf Infektionskrankheiten, einschließlich COVID-19, weiter auszubauen, fördern wir durch gemeinsame Forschung und Ausbildung die Bemühungen zum Aufbau von Laborkapazitäten in Ländern, die Unterstützung benötigen.
  15. Wir betonen, wie wichtig es ist, über ausreichende Ressourcen zu verfügen, und ermutigen die ASEM-Partner zur Zusammenarbeit, um ein gemeinsames Vorgehen gegen COVID-19 zu ermöglichen, auch durch die Sicherstellung einer uneingeschränkten Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen durch unsere Gesundheitssysteme.
  16. Unter Verweis auf das hochrangige Treffen über allgemeine Gesundheitsversorgung vom 23. September 2019 in New York und unter Bekräftigung der dort verabschiedeten politischen Erklärung mit dem Titel „Allgemeine Gesundheitsversorgung: gemeinsam eine gesündere Welt schaffen“ ermutigen wir die Staaten, grundlegende Dienste im Bereich öffentliche Gesundheit aufrechtzuerhalten und öffentliche Gesundheitssysteme zu stärken, während sie gleichzeitig die COVID-19-Pandemie bekämpfen. Dies umfasst auch die fortgesetzte Unterstützung für entscheidende Immunisierungsprogramme gegen Krankheiten, die durch Impfung verhütet werden können, wie Polio, Diphtherie und Masern.
  17. Neben den Herausforderungen für das öffentliche Gesundheitswesen und die Weltwirtschaft sind wir besorgt angesichts der Schäden durch die Verbreitung von Falschinformationen sowie von fehlerhaften oder manipulierten Informationen und Narrativen bezüglich der Pandemie, insbesondere in den digitalen Medien, wodurch Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens untergraben werden. Wir werden uns bemühen sicherzustellen, dass die Menschen zutreffende und umfassende Informationen erhalten, und bekräftigen unsere Entschlossenheit, Falsch- und Desinformationen zu bekämpfen.
  18. Wir begrüßen die weitreichenden Bemühungen der ASEM-Partner auf regionaler Ebene zur Zusammenarbeit mit externen Partnern und der internationalen Gemeinschaft bei der Bekämpfung von COVID-19, auch indem sie die weltweite Bereitstellung von Ressourcen für die Entwicklung neuer Impfstoffe, Behandlungen und Tests in der erforderlichen Geschwindigkeit und dem notwendigen Umfang vorantreiben, was Ausdruck des Bekenntnisses zu einer gemeinsamen Bewältigung der Pandemie ist. Wir unterstützen ferner die laufenden Bemühungen der Asien-Europa-Stiftung (ASEF) zur Stärkung der Pandemievorsorge. Wir bekräftigen die entscheidende Bedeutung von ASEAN und der von ASEAN geführten Strukturen bei der Abstimmung regionaler Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 und nehmen gleichzeitig zur Kenntnis, dass ASEAN zur Unterstützung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der Region und darüber hinaus eine wichtige Rolle spielt.

    Aufrechterhaltung widerstandsfähiger, offener und vernetzter Lieferketten
  19. Auch wenn die ASEM-Partner außergewöhnliche Maßnahmen umsetzen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, zu erkennen, einzudämmen und zu bewältigen, bekennen wir uns weiterhin dazu, auf ein offenes, freies, gerechtes und nicht diskriminierendes Umfeld hinzuarbeiten, das gleiche Ausgangsbedingungen, Transparenz und gegenseitigen Nutzen für Handel und Investitionen bietet. Widerstandsfähigere und flexiblere Lieferketten sind unabdingbar, um gegen zukünftige Schocks gewappnet zu sein. Wir werden weiterhin den ungehinderten, grenzüberschreitenden Fluss wesentlicher Güter und Dienstleistungen sowie deren angemessene weltweite Verteilung gewährleisten. Wir werden eng zusammenarbeiten, um etwaige Unterbrechungen der für die Gesundheit und das Wohlergehen aller Menschen notwendigen Versorgung zu beheben. Wir ermutigen dazu, die notwendige Vernetzung in der Region aufrechtzuerhalten, indem der für humanitäre, wissenschaftliche und wichtige wirtschaftliche Aktivitäten notwendige Personen- und Warenverkehr ermöglicht wird, und zwar so, dass die Bemühungen der einzelnen Staaten zur Bekämpfung der Krankheit nicht untergraben werden.
  20. Wir werden ferner weiter zusammenarbeiten, um den internationalen Handel, auch im Rahmen der WTO, aufrechtzuerhalten und zu erleichtern und Maßnahmen so aufeinander abzustimmen, dass sichergestellt ist, dass der internationale Verkehr und kritische Verkehrsinfrastrukturen wie Flug- und Seehäfen weiterhin betriebsfähig sind und Güter- und Warenströme weiterhin fließen, wobei die Belange der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt werden. Soforthilfemaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19, einschließlich für notwendig erachtete Reisebeschränkungen, müssen gezielt, angemessen, transparent und zeitlich begrenzt sein. Sie sollten keine unnötigen Handelshemmnisse oder Unterbrechungen globaler Lieferketten darstellen und im Einklang mit den WTO-Regeln stehen. In Übereinstimmung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) sollten Reisebeschränkungen der WHO mitgeteilt werden.
  21. Wir erkennen an, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) im Wirtschaftsleben unserer Staaten eine wichtige Rolle spielen. Wir ermutigen zur Umsetzung angemessener Maßnahmen, um das Vertrauen zu stärken und die wirtschaftliche Stabilität zu erhöhen, auch durch politische Anreize, und um Menschen und Unternehmen, die unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leiden, zu unterstützen, insbesondere KKMU, arme Menschen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen.
  22. Wir erkennen ferner an, wie bedeutend die regionale Wirtschaftsintegration auf der Grundlage offener Märkte, von Regeln und Zusammenarbeit sind, wobei Einschränkungen nach der Krise zurückgenommen werden müssen, um die Erholung der regionalen Wirtschaft zu fördern.

    Zusammenarbeit in der Zeit nach der Pandemie
  23. Im Hinblick auf die Zeit nach der Pandemie verpflichten wir uns, weiterhin zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige sozioökonomische Erholung nach COVID-19 zu beschleunigen, die wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Widerstandsfähigkeit anzukurbeln und die Gefahr einer globalen Wirtschaftsrezession zu minimieren, indem Wachstum, Investitionen, nachhaltige Vernetzungen und Reiseaktivitäten im Geschäfts- und Tourismusbereich wieder belebt und die Stabilität der Märkte aufrechterhalten werden. Wir begrüßen daher die Initiative Kambodschas als Gastgeber des 13. ASEM-Gipfels für eine eigenständige Erklärung zu COVID-19 und der sozioökonomischen Erholung nach der Pandemie als ein Ergebnisdokument von ASEM13. Für einige Länder kann internationale Unterstützung, einschließlich Schuldenerleichterungen, die Chance auf eine erfolgreiche Bekämpfung von COVID-19 erheblich verbessern. In dieser Hinsicht begrüßen wir jegliche Form der Unterstützung der ASEM-Partner für Länder, die auf Hilfe angewiesen sind.
  24. Wir verpflichten uns, weiterhin gemeinsam eine nachhaltige und integrative Erholung nach COVID-19 anzustreben. Wir werden zusammenarbeiten, um globale Maßnahmen zur sozioökonomischen Erholung nach der Pandemie auf der Grundlage der Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu intensivieren. Wir werden im Vorfeld der 26. Vertragsstaatenkonferenz des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP26) eng zusammenarbeiten.
  25. Wir verpflichten uns ferner, unter Einhaltung der angemessenen Sicherheitsvorkehrungen Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, auch im Hinblick auf Maßnahmen im Bereich Reisen und Handel, wobei die Themen öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, soziale Sicherung und andere sozioökonomische Überlegungen berücksichtigt werden. Wir müssen die Gelegenheit nutzen, integrativere, gerechtere und widerstandsfähigere Gesellschaften aufzubauen, in denen wirtschaftliche Erholung einhergeht mit sozialer Gerechtigkeit und menschenwürdiger Arbeit.
  26. Wir ermuntern alle ASEM-Partner, während der schrittweisen Lockerung von Beschränkungen zusammenzuarbeiten, um Frühwarnsysteme für Krankheitsausbrüche und Pandemien auszubauen. Wir sind ferner bestrebt, den Informationsaustausch und die Kommunikation untereinander zu verbessern und auszuweiten, um abgestimmte Maßnahmen im Bereich Vorsorge und bei der Bekämpfung von Krankheits- und Pandemieausbrüchen umzusetzen.
  27. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, die Dynamik von ASEM zur Stärkung des Multilateralismus im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Das Virus wird unsere Entschlossenheit, in Solidarität zusammenzustehen und uns in dieser schwierigen Zeit gegenseitig zu unterstützen, nicht schwächen. Durch unsere abgestimmten Bemühungen und unsere enge Zusammenarbeit werden die ASEM-Partner aus dieser beispiellosen globalen Herausforderung gestärkt und widerstandsfähiger hervorgehen.

[1] Aufgrund der durch COVID-19 verursachten außergewöhnlichen Krisensituation, die eine zügige Reaktion durch ASEM erforderlich machte, haben die ASEM-Partner zugestimmt, die Erklärung anzunehmen, wobei dieses Format als Ausnahme anzusehen ist.

[2] Die 53 ASEM-Partner sind: Australien, Bangladesch, Belgien, Brunei Darussalam, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Republik Korea, Kroatien, Demokratische Volksrepublik Laos, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mongolei, Myanmar, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zypern, das ASEAN-Sekretariat und die Europäische Union.

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