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Erklärung des Hohen Repräsentanten der EU im Namen der Europäischen Union zur Verabschiedung des chinesischen Sicherheitsgesetzes für Hongkong

01.07.2020 - Pressemitteilung

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas hat am 30. Juni das Gesetz über nationale Sicherheit in Hongkong verabschiedet und es daraufhin noch am selben Tag in Hongkong verkündet. Die Europäische Union unterstreicht ihre große Besorgnis darüber, dass dieses Gesetz ohne echte vorherige Konsultation des Legislativrats und der Zivilgesellschaft von Hongkong beschlossen wurde.

Die Europäische Union hat ein starkes Interesse am Erhalt der Stabilität und des Wohlstands in Hongkong nach dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“. Sie misst der Wahrung der weitgehenden Autonomie Hongkongs im Einklang mit dem Grundgesetz und internationalen Verpflichtungen, ebenso wie der Achtung dieses Grundsatzes, große Bedeutung bei.

Es bestehen Bedenken, ob das neue Gesetz mit dem Grundgesetz Hongkongs und Chinas völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist. Im Einklang mit den von China in der Vergangenheit abgegebenen Zusicherungen hält die Europäische Union es für wesentlich, dass die bestehenden Rechte und Freiheiten der Einwohner von Hongkong in vollem Umfang gewahrt werden, einschließlich der Rede-, Presse- und Veröffentlichungsfreiheit, der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie des Demonstrationsrechts. Der in Hongkongs Rechtsordnung verankerte Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte muss weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden.

Die Europäische Union ist besorgt, dass das Gesetz die weitgehende Autonomie Hongkongs ernstlich untergraben und schädliche Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit haben könnte. Diese beiden Grundsätze bleiben zentral für den Erhalt der Stabilität und des Wohlstands Hongkongs und sind deshalb im vitalen Interesse der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft.

Die Europäische Union fordert China mit Nachdruck auf, alles zu unterlassen, was Hongkongs Eigenständigkeit im Rechtsbereich, auch im Hinblick auf die Menschenrechte, untergräbt.

Die Europäische Union bewertet die Folgewirkungen eines solchen Gesetzes und wird in ihrem Dialog mit China ihre Bedenken weiterhin zum Ausdruck bringen. Sie wird die weiteren Entwicklungen genau verfolgen, auch im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen zum Legislativrat am 6. September, die wie geplant und in einem Umfeld stattfinden müssen, das der Ausübung demokratischer Rechte und Freiheiten, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind, förderlich ist.

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