Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärung der G7-Außenministerinnen und Außenminister- Globale Herausforderungen angehen, Partnerschaften entwickeln (Englisch)

19.04.2024 - Pressemitteilung

I EINLEITUNG

In Anbetracht der vielfältigen Krisen, mit denen die internationale Gemeinschaft konfrontiert ist, bekräftigen wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, unser Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit, humanitärer Grundsätze und des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, und zum Schutz der Menschenrechte und der Würde aller Menschen.

Wir bekräftigen die Notwendigkeit, kollektive Maßnahmen zu ergreifen, um Frieden und Stabilität zu erhalten und globale Herausforderungen anzugehen, unter ihnen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt, globale Gesundheit, Bildung, Ungleichbehandlung der Geschlechter, Armut, Ernährungsunsicherheit und Fehl- und Mangelernährung, gewalttätiger Extremismus und Terrorismus, Integrität von Informationen und ein digitaler Wandel, im Zuge dessen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und gefördert werden.

Wir erneuern unser Bekenntnis zu freien Gesellschaften und demokratischen Grundsätzen, in deren Rahmen alle Menschen ihre Rechte und Freiheiten frei ausüben können. Menschenrechte sind universell und unteilbar, sie hängen miteinander zusammen und voneinander ab.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) und dazu, die Anstrengungen zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) wiederzubeleben, die durch multidimensionale Krisen und insbesondere die Pandemie und fortwährende große Konflikte hinsichtlich ihrer Erreichung Rückschläge erlitten haben.

Wir werden weiterhin eng mit unseren Partnern und mit einschlägigen multilateralen Foren wie der G20 zusammenarbeiten. Globale Herausforderungen erfordern Solidarität und eine geschlossene internationale Reaktion, um nach gemeinsamen Lösungen für Frieden, Stabilität und Entwicklung zu suchen, bei denen niemand zurückgelassen wird.

II. FÖRDERUNG DER PARTNERSCHAFT MIT DEM MITTELMEERRAUM UND AFRIKA

Wir werden weiterhin die Partnerschaft mit afrikanischen Ländern und regionalen Organisationen, einschließlich der Afrikanischen Union (AU), vertiefen. Wir begrüßen die Beteiligung der AU an der G20 als ständiges Mitglied und bekräftigen unsere Unterstützung für die G20-Initiative „Compact with Africa“. Die G7-Partnerschaft mit Afrika wird von den Zielen der Agenda 2063 der AU, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris geleitet.

Die Folgen von Russlands Aggression und seines Einsatzes von Nahrungsmitteln und Energieressourcen als Waffe haben insbesondere für viele schwache Länder, vor allem in Afrika, Auswirkungen. In dieser Hinsicht zeigt sich, dass Russlands Krieg nicht nur ein Krieg gegen die Ukraine, sondern ein Krieg gegen die Ärmsten und Schwächsten der Welt ist.

Wir bekräftigen unsere starke Partnerschaft für eine gerechte Energiewende hin zu Netto-Null-Emissionen als Kernstück nachhaltiger Entwicklung und wir sind bereit, dem Streben nach der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) neuen Schwung zu verleihen. Zusammen mit der gesamten internationalen Staatengemeinschaft und Akteuren außerhalb der Regierungen müssen wir dringend partnerschaftlich daran arbeiten, im Einklang mit dem bei der VN‑Generalversammlung letzten September einstimmig bekräftigten Bekenntnis Fortschritte bei der Erreichung der Agenda 2030 und der SDG zu beschleunigen.

Schuldenanfälligkeiten sind eine erhebliche Herausforderung. Wir unterstützen uneingeschränkt die Bemühungen der G20, die Umsetzung des Gemeinsamen Rahmens auf vorhersehbare Art, zeitnah, geordnet und in abgestimmter Weise zu verbessern und so für Klarheit für die Beteiligten zu sorgen. Wir erkennen die Bedeutung wirksamer und langfristiger Lösungen an, die die Koordinierung zwischen offiziellen bilateralen und privaten Gläubigern fördern. Wir rufen die multilateralen Entwicklungsbanken und die Institutionen für Entwicklungsfinanzierung auf, auch weiterhin bei der Förderung nachhaltiger Entwicklung eine Schlüsselrolle zu spielen, und zwar durch verstärkte Finanzierung, politische Beratung und technische Unterstützung zugunsten der Entwicklungsländer, insbesondere der ärmeren und fragileren Staaten auf dem ganzen Kontinent. Für die wirtschaftliche Entwicklung ist es insbesondere wichtig, den Zugang zu nachhaltigen und resilienten Ernährungssystemen, Gesundheitsversorgung und -sicherheit sowie sauberer, erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie für alle Menschen zu gewährleisten.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Unterstützung afrikanischer Regierungen, die Bedingungen verändern, die zu Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und Instabilität führen, und dabei Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit achten. Entwicklung und Demokratie verstärken einander, und wir unterstreichen die Bedeutung freier und fairer Wahlen, um die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern zu befriedigen.

Wir sind besorgt über die Aktivitäten der vom Kreml unterstützten Gruppe Wagner und anderer zunehmend präsenter, von Russland unterstützter Truppen, die einen destabilisierenden Einfluss ausüben, insbesondere in Nordafrika, Zentralafrika und im Sahel. Wir fordern, dass alle, die für Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden.

1. Libyen

Wir werden Libyen weiterhin helfen, seinen vernichtenden Langzeitkonflikt zu beenden, der auch von ausländischen Truppen, Kämpfern und Söldnern angeheizt wird, um eine friedlichere Zukunft in größerem Wohlstand aufzubauen und seine Stabilität, Unabhängigkeit, territoriale Unversehrtheit und nationale Einheit zu unterstützen. Durch den politischen Stillstand ist Libyen außerordentlich anfällig für Akteure aus Drittstaaten, die die Kontrolle über Libyens Sicherheit, Politik und Wirtschaft anstreben und im gesamten Land und der Region Instabilität verbreiten.

Wir rufen daher alle politischen Akteure in Libyen auf, in einen ernsthaften Dialog einzutreten, um die derzeitige Blockade zu überwinden und unverzüglich den Weg hin zu einem glaubwürdigen Fahrplan für freie, faire und alle Seiten einbeziehende nationale Präsidentschafts- und Parlamentswahlen einzuschlagen. Die internationale Staatengemeinschaft muss auch bei der Verfolgung dieser Ziele geeint sein.

Wir nehmen mit Bedauern die vor Kurzem erfolgte Ankündigung des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN, Abdoulaye Bathily, bezüglich seines Entschlusses, zurückzutreten, zur Kenntnis. Wir danken ihm für seinen engagierten Einsatz und bekräftigen unsere uneingeschränkte Unterstützung für die Vereinten Nationen und die Schlüsselrolle, die sie auch weiterhin in Libyen spielen. Wir rufen den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, unverzüglich die Nachfolge zu regeln.

2. Sahel

Wir bringen unsere große Sorge hinsichtlich der Verschlechterung der Sicherheitslage im Sahel zum Ausdruck, die durch die Abkehr von den Grundsätzen der verfassungsmäßigen Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des verantwortungsbewussten staatlichen Handelns sowie Rückschritten in den regionalen Formaten der Zusammenarbeit verschärft wird.

Ein solches zunehmend prekäres und unberechenbares politisches Szenario erfordert neuerliche Anstrengungen aller einschlägigen Akteure und Interessensgruppen, um internationale und regionale Antworten an die Herausforderung durch wachsende politische Spannungen, Konfrontationen und Instabilität im Sahel anzupassen.

Wir sind zudem tief besorgt angesichts der Ausbreitung terroristischer Bedrohungen und Aktivitäten, die zu Konflikten führen und weitverbreitetes Elend und die Vertreibung der Zivilbevölkerung verursachen. Wir sind entsetzt über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Parteien, einschließlich der russischen Stellvertreter in der Region.

Wir sehen einer weiteren Verstärkung unserer Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union, regionalen Organisationen und den Vereinten Nationen bei der Förderung von Stabilität, Sicherheit, verantwortungsbewusstem staatlichen Handeln und Entwicklung im Sahel erwartungsvoll entgegen, durch die ein Übergreifen der Unsicherheit auf den Golf von Guinea und Nordafrika und irreguläre Migrationsströme in Richtung Nordafrika, Europa und die westliche Hemisphäre verhindert werden.

Wir beglückwünschen Mauretanien zur Übernahme des rotierenden Vorsitzes der Afrikanischen Union und begrüßen sein Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsbewusstem staatlichen Handeln, der Integration von Flüchtlingen und verfassungsmäßigen Werten. Wir stehen bereit, um die Staaten des Sahel darin zu unterstützen, das Tempo des Übergangs hin zur Rückkehr zu einer verfassungsmäßigen Ordnung zu beschleunigen.

3. Horn von Afrika

Wir bekräftigen unser nachdrückliches Bekenntnis zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität am Horn von Afrika. Wir leisten weiterhin denjenigen humanitäre Hilfe, die am stärksten von Ernährungsunsicherheit, weit verbreiteter Armut, bewaffneter Gewalt, den Auswirkungen extremer Wetterereignisse und Vertreibung betroffen sind.

Wir verleihen unserer Sorge hinsichtlich der im Januar 2024 angekündigten Absprache zwischen Äthiopien und der Region Somaliland von Somalia Ausdruck. Wir ermutigen beide, die äthiopische Regierung und die Bundesregierung von Somalia, alle Kommunikationskanäle offen zu halten, um eine weitere Eskalation zu vermeiden, und dabei mit regionalen Partnern im Rahmen der Afrikanischen Union und über bilaterale Kontakte im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit, so wie sie in der VN-Charta verankert sind, zusammenzuarbeiten.

4. Somalia

Wir begrüßen die wichtigen Fortschritte im institutionellen, makroökonomischen und Sicherheitssektor in Somalia. Wir ermutigen die somalischen Behörden, weiter ernsthafte Fortschritte beim Kampf gegen Al-Shabaab und bei der Konsolidierung des institutionellen Rahmens zu machen, einschließlich des Abschlusses eines transparenten und alle Seiten einbeziehenden Prozesses zur Verfassungsreform.

Der Prozess der Übertragung von Sicherheitsverantwortlichkeiten an die somalischen Sicherheitskräfte muss intensiv verfolgt werden, insbesondere hinsichtlich der Beendigung des Mandats der Übergangsmission der Afrikanischen Union (ATMIS) in Somalia Ende 2024. Wir begrüßen die laufenden Planungen von Somalia und der Afrikanischen Union im Hinblick auf eine multinationale Mission als Nachfolge von ATMIS, um dazu beizutragen, die Stabilität aufrechtzuerhalten, solange Somalia weiter seine Sicherheitskapazitäten aufbaut.

5. Äthiopien

Wir begrüßen die Entwicklungen bei der Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung von Äthiopien und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) zur Einstellung der Feindseligkeiten und verleihen gleichzeitig unserer Sorge Ausdruck angesichts der anhaltenden und gewalttätigen Spannungen in vielen Gebieten des Landes sowie der Berichte über Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, der schweren Wirtschaftskrise und der sich ausbreitenden Ernährungsunsicherheit.

Wir ermutigen zu weiteren und dauerhaften Entwicklungen beim Schutz der Menschenrechte, beim Schutz der Zivilpersonen, beim politischen Dialog zur Beilegung von Spannungen, bei der Aussöhnung und dem nationalen Dialog, bei der Übergangsjustiz und der Rechenschaftspflicht für Verbrechen, die während des Konflikts begangen wurden.

Wir fordern von denjenigen, die an Konflikten in anderen Regionen Äthiopiens beteiligt sind, einen ähnlichen Beitrag, um den Frieden durch Dialog voranzubringen.

Wir unterstreichen, wie wichtig es ist, dass von Konflikten betroffenen Bevölkerungen rasch eine Friedensdividende durch Unterstützung bei Erholung und Wiederaufbau, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von ehemaligen Kämpfern und der Umsetzung dauerhafter Lösungen für Binnenflüchtlinge erhalten.

6. Sudan

Wir verurteilen in aller Schärfe die anhaltenden Kämpfe zwischen den Sudanesischen Streitkräften und den Schnellunterstützungskräften in Sudan, wo sich die humanitäre Lage mehr als ein Jahr nach Kriegsbeginn weiter verschlechtert. Wir stellen insbesondere die Auswirkungen der Krise auf Frauen und Mädchen fest und verurteilen die anhaltenden Gräueltaten, die von beiden Konfliktparteien begangen werden, auch durch den Einsatz von Vergewaltigungen und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich konfliktbezogener sexueller Gewalt. Wir sind besorgt über die wachsende Zahl von Binnenvertriebenen.

Die Behinderung des Zugangs für humanitäre Hilfe durch die Sudanesischen Streitkräfte und die Schnellunterstützungskräfte führt zum Aushungern der sudanesischen Bevölkerung. Wir rufen sowohl die Sudanesischen Streitkräfte als auch die Schnellunterstützungskräfte auf, einen dauerhaften Waffenstillstand ohne Vorbedingungen zu vereinbaren und umzusetzen sowie über Grenzen und Konfliktlinien hinweg sichere und stabile Zugangskanäle für humanitäre Hilfe einzurichten, auch von verschiedenen Zugangspunkten aus zu den am stärksten verwüsteten Gebieten Sudans. Wir rufen alle Akteure auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und einen Frauen und die verschiedenen Teile der sudanesischen Zivilgesellschaft einbeziehenden nationalen Dialog aufzunehmen, dessen Ziel es ist, die zivilen und repräsentativen Institutionen wiederherzustellen. Eine aktive Rolle Afrikas und die fortgesetzte Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bleiben zentral, um Sudan zu helfen, den Prozess des demokratischen Übergangs wiederaufzunehmen.

Wir begrüßen die Ergebnisse der Pariser Konferenz für Sudan und die Nachbarstaaten, während der mehr als zwei Milliarden Euro für die Unterstützung der Zivilbevölkerung in Sudan und derjenigen, die in Nachbarstaaten Zuflucht gesucht haben, für das Jahr 2024 zugesagt worden sind.

7. Demokratische Republik Kongo

Wir verurteilen in aller Schärfe die Wiederaufnahme der Angriffe durch die „Bewegung des 23. März“ (M23) im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Wir sind sehr besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage und die Zunahme schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Wir verurteilen ferner alle bewaffneten Gruppen, die im Land aktiv sind. Wir fordern die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten und aller weiteren Vorstöße der M23 sowie ihren Rückzug aus allen besetzten Gebieten, wie im von der AU unterstützten Luanda-Prozess vereinbart. Wir rufen alle bewaffneten Gruppen auf, die Feindseligkeiten einzustellen, sich aus den von ihnen kontrollierten Gebieten zurückzuziehen und ihre Waffen niederzulegen.

Wir bringen unsere große Besorgnis über die Berichte der Expertengruppe zur Demokratischen Republik Kongo hinsichtlich ausländischer militärischer Unterstützung für die M23 und direkter militärischer Interventionen im Hoheitsgebiet der Demokratischen Republik Kongo zum Ausdruck. Wir verurteilen jegliche derartige Unterstützung für die M23 und für jede andere bewaffnete Gruppe, die in der Demokratischen Republik Kongo aktiv ist, und fordern ihre Beendigung sowie den unverzüglichen Rückzug aller nicht genehmigten ausländischen militärischen Präsenzen aus der Demokratischen Republik Kongo. Wir verurteilen auch die insbesondere von Streitkräften geleistete Unterstützung bestimmter bewaffneter Gruppen wie der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR) und fordern die Beendigung derartiger Unterstützung.

Wir unterstreichen, dass Verletzungen des VN‑Waffenembargos nicht hinnehmbar sind, und rufen alle Staaten auf, die Unterstützung dieser bewaffneten Gruppen zu beenden.

Wir bekennen uns unverändert zum Luanda- und zum Nairobi-Prozess, um eine verhandelte diplomatische Lösung des Konflikts zu erreichen. Wir befürworten ein wirksames Abrüstungs-, Demobilisierungs-, Gemeindeentwicklungs- und Stabilisierungsprogramm und eine wirksame Teilhabe von Frauen und Jugendlichen in all ihrer Vielfalt. Wir stehen auch bereit, um mit den Staaten der Region der Großen Seen die grundlegenden Ursachen der Zyklen der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo in einer Weise anzugehen, bei der die Sorgen und Interessen der gesamten Region berücksichtigt werden, auch indem alle Akteure, die für die Verletzungen und Verstöße im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind, vermehrt zur Rechenschaft gezogen werden.

III. UMGANG MIT ILLEGALER MIGRATION, SCHAFFUNG VON HOFFNUNG UND CHANCEN

Wir sind uns bewusst, dass Vertreibung und illegale Migration in integrierter, umfassender und ausgewogener Weise im Geist gemeinsamer Verantwortung und Verbindlichkeit im Einklang mit dem Völkerrecht sowie unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte angegangen werden müssen.

Wir werden unsere Partner darin unterstützen, die grundlegenden Ursachen der Instabilität in Afrika und anderen Herkunftsregionen und -ländern anzugehen und dabei einen Wachstumszyklus zu fördern, der auf dem gewaltigen Potenzial des Kontinents gründet, insbesondere im Hinblick auf eine gerechte und saubere Wende und ein solches Wachstum beim Zugang zu Elektrizität, und so alternative Lösungen zu illegaler Migration zu bieten. Gemeinsam werden wir migrationsauslösende Faktoren angehen, auch, indem wir unsere Entwicklungs- und Klimafinanzierung besser einsetzen und koordinieren, fragile und von Konflikten betroffene Länder unterstützen und die internationale Fähigkeit stärken, Klimawandel, Konflikte, Lernarmut und andere migrationsauslösende Faktoren anzugehen. Wir sind bereit, Synergien zwischen Initiativen aller unserer Partner und Institutionen aufzubauen. Wir werden ferner weiterhin afrikanische Staaten unterstützen, die eine große Anzahl an vertriebenen Bevölkerungsgruppen aufgenommen haben.

Wir erkennen an, dass der Klimawandel ein Risikomultiplikator ist, der bereits einen starken Einfluss auf die Mobilität der Menschen hat. Wir erkennen die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge, Anpassung und Resilienz weiter zu verstärken, um die Auslöser unfreiwilliger Vertreibung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu bekämpfen.

Menschenhändler und Menschenschmuggler müssen daran gehindert werden, ihre schädlichen Aktivitäten fortzusetzen, und wir müssen ihre Geschäftsmodelle aufbrechen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass Frauen und Mädchen besonders von Menschenhandel, insbesondere zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, betroffen sind. Die VN und ihre Sonderorganisationen müssen in dieser Hinsicht eine Rolle spielen. Herkunfts-, Transit- und Zielländer müssen zusammenarbeiten, um die Schleusung von Migrantinnen und Migranten sowie den Menschenhandel zu beenden und die Würde und den Wert des Menschen im Einklang mit der VN-Charta zu wahren.

Wir werden darauf hinarbeiten, irreguläre Migration einzudämmen und eine reguläre, sichere und geordnete Migration auf der Grundlage der einschlägigen nationalen souveränen Vorschriften zu gestalten. Wir sind entschlossen, Wege zu finden, um besser mit durch illegale Migration gestellten Herausforderungen im Rahmen unserer internationalen Verpflichtungen umzugehen. Wir werden unsere Zusammenarbeit im Kampf gegen die Schleusung von Migrantinnen und Migranten und den Menschenhandel verstärken. In dieser Hinsicht begrüßen wir den im Juli 2023 mit der Internationalen Konferenz zu Entwicklung und Migration begonnenen Rom-Prozess mit dem doppelten Ziel des Kampfes gegen Menschenhändler und Schleuser sowie der Unterstützung wirtschaftlicher Entwicklung. Wir begrüßen auch den von Italien ins Leben gerufenen Mattei-Plan für Afrika. Wir erinnern ferner an die Erklärung von Los Angeles zu Migration und Schutz und den multilateralen Rechtsrahmen zu Migration und Flüchtlingsschutz. Wege für legale Migration können zu wirtschaftlichem Wachstum sowie menschenwürdiger Arbeit im Einklang mit internationalen Standards in Herkunfts- und Zielländern beitragen.

Wir müssen für Konsistenz und Kohärenz bei unseren Investitionen in Bereichen gemeinsamer Priorität in Afrika sorgen, darunter Ernährungssicherheit, Ernährung, nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes, Energiewende, nachhaltige, inklusive, resiliente und hochwertige Infrastrukturentwicklung, Überwindung digitaler Klüfte, Bildung, Aus- und Weiterbildung, Geschlechtergerechtigkeit und verantwortungsbewusstes staatliches Handeln. Auf der Grundlage eines für alle Seiten vorteilhaften Austauschs, des Umgangs mit Fragen auf gleicher Augenhöhe und der Gewährleistung der Abstimmung auf die von der Afrikanischen Union, afrikanischen Regierungen und Bevölkerungen festgestellten Bedürfnisse und Prioritäten müssen wir unsere Bemühungen verstärken, konkrete nachhaltige Entwicklungsergebnisse zu erzielen, zur Stabilisierung von Krisenregionen beizutragen, den Fundamentalismus zu bekämpfen und gegen die grundlegenden Ursachen illegaler Migrationsströme vorzugehen.

IV. FÖRDERUNG EINES FREIEN UND OFFENEN INDOPAZIFIKS, ENGAGEMENT IN ASIEN

Die indopazifische Region, in der mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt, ist ein wichtiger Motor für das globale Wachstum. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu einem freien und offenen, auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Indopazifik, in dem niemand ausgeschlossen wird, in dem Wohlstand und Sicherheit herrschen und der auf dem Völkerrecht, insbesondere dem VN-Seerechtsübereinkommen und den Grundsätzen der territorialen Unversehrtheit, der Souveränität, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten sowie auf Grundfreiheiten und Menschenrechten, beruht. Wir unterstreichen, dass Frieden und Stabilität in der Region auch zu Wohlstand und Entwicklung in der gesamten internationalen Staatengemeinschaft beitragen. Entwicklungen in jener Region können sich unmittelbar auf die euroatlantische Sicherheit auswirken.

Wir bekräftigen die individuellen Initiativen der G7-Mitglieder und begrüßen Initiativen unserer Partner, wie ASEAN, der Vereinigung der Anrainerstaaten des Indischen Ozeans (IORA), Australien, der Republik Korea, Indiens und anderer südasiatischer Staaten sowie der Inselstaaten im Pazifik, zur Verstärkung ihres Engagements in der Region. Wir unterstreichen unser Bekenntnis zu einer weiteren Stärkung unserer Abstimmung untereinander innerhalb der G7. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir, wie wichtig es ist, mit allen regionalen Partnern zusammenzuarbeiten.

Wir bekräftigen unsere nachdrückliche Unterstützung der Zentralität und Einheit von ASEAN sowie für Initiativen, die darauf abzielen, die regionale Zusammenarbeit im Einklang mit der ASEAN-Erklärung “Outlook on the Indo-Pacific” zu fördern.

Wir unterstützen unser Bekenntnis zu einer weiteren Stärkung unserer Partnerschaft mit den Inselstaaten im Pazifik, indem wir ihre Prioritäten und Bedürfnisse im Einklang mit der Strategie 2050 für den Kontinent des Blauen Pazifiks des Pazifikinsel-Forums unterstützen. Wir sehen der 4. Konferenz über die kleinen Inselentwicklungsländer unter dem Motto „Kurs auf krisenfesten Wohlstand nehmen“ (St. John‘s, Antigua und Barbuda, 27. -30. Mai 2024) erwartungsvoll entgegen. Wir werden unsere Unterstützung für die Pläne der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und der Wissenschaft zur Förderung eines freien und offenen Indopazifiks ausweiten.

8. China

Wir erkennen die Bedeutung konstruktiver und stabiler Beziehungen mit China an. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, offen mit China zu kommunizieren und unsere Sorgen China gegenüber direkt anzusprechen. China ist ein zentraler Gesprächspartner im Umgang mit globalen Herausforderungen und wir stehen bereit, um mit China in Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten.

Wir bekräftigen unser Interesse an einer ausgewogenen und beidseitigen Zusammenarbeit mit China, deren Ziel es ist, das globale Wirtschaftswachstum im Hinblick auf die Schaffung nachhaltiger und fairer Wirtschaftsbeziehungen und die Stärkung des internationalen Handelssystems zu fördern. Unsere Politik soll China nicht schaden und wir haben nicht die Absicht, den wirtschaftlichen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung Chinas zu behindern. Jedoch sind wir besorgt darüber, dass Chinas nicht marktorientierte Strategien und Praktiken zu einer schädlichen Überkapazität führen, die unsere Arbeitskräfte, Industrien und wirtschaftliche Resilienz beeinträchtigen. Ein wachsendes China, das sich an die internationalen Regeln hält, wäre von globalem Interesse. Wir setzen nicht auf Entkopplung oder Abschottung.

Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein transparentes, berechenbares und faires Geschäftsumfeld zu gewährleisten. Die Achtung des regelbasierten, multilateralen Handelssystem auf der Grundlage von Marktprinzipien muss das Markenzeichen unserer Beziehungen sein, um unsere Arbeitskräfte und Unternehmen vor unfairen nicht marktorientierten Strategien und Praktiken, auch dem erzwungenen Technologietransfer oder unrechtmäßiger Datenpreisgabe, die weltweit zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen und einen fairen Wettbewerb untergraben, zu schützen. Wir werden unsere Arbeitskräfte und unsere Wirtschaft vor unfairen Praktiken schützen, auch vor denjenigen, die zu Überkapazitäten führen, Schwachstellen in Lieferketten schaffen und die Exposition gegenüber wirtschaftlichem Zwang erhöhen, da wir anerkennen, dass für wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit De-Risking und Diversifizierung gegebenenfalls erforderlich sind.

Wir bekräftigen die Notwendigkeit, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze in ihrer Gesamtheit zu bewahren. Wir fordern China auf, gegenüber Russland darauf zu dringen, dass es seine militärische Aggression stoppt. Wir äußern unsere große Sorge darüber, dass Unternehmen in der Volksrepublik China Dual-Use-Material und Bauteile für Waffen und Ausrüstung für die militärische Produktion an Russland weitergeben.

Wir sind ernsthaft besorgt angesichts der Situation im Ost- und Südchinesischen Meer und bekräftigen unsere entschiedene Ablehnung einseitiger Versuche, den Status quo durch Gewalt oder Zwang zu verändern. Wir lehnen Chinas gefährlichen Einsatz der Küstenwache und maritimen Miliz im Südchinesischen Meer und seine wiederholte Behinderung der Freiheit der Schifffahrt der Staaten auf Hoher See nach wie vor ab und wir verleihen diesbezüglich unserer ernsten Sorge hinsichtlich des zunehmenden Einsatzes gefährlicher Manöver und Wasserkanonen gegen philippinische Schiffe Ausdruck. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Chinas expansive maritime Ansprüche im Südchinesischen Meer, und wir lehnen Chinas Aktivitäten der Militarisierung, des Zwangs und der Einschüchterung im Südchinesischem Meer ab. Wir betonen erneut den universellen und einheitlichen Charakter des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) und bekräftigen seine wichtige Rolle bei der Festlegung des Rechtsrahmens, durch den alle Aktivitäten in den Ozeanen und Meeren geregelt werden. Wir unterstreichen, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts vom 12. Juli 2016 einen bedeutenden Meilenstein darstellt, der für die Streitparteien rechtlich bindend ist und eine hilfreiche Grundlage für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien bietet.

Wir betonen erneut, wie wichtig und unabdingbar Frieden und Stabilität in der Straße von Taiwan für Sicherheit und Wohlstand der gesamten internationalen Gemeinschaft sind, und wir rufen zu einer friedlichen Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Straße von Taiwan auf. Wir unterstützen Taiwans wirksame Beteiligung in internationalen Organisationen, einschließlich der Weltgesundheitsversammlung und der Fachtagungen der Weltgesundheitsorganisation, und zwar als Mitglied, wenn Eigenstaatlichkeit keine Voraussetzung ist, und als Beobachter oder Gast, wenn Eigenstaatlichkeit Voraussetzung ist. Die G7‑Mitglieder haben ihre grundsätzliche Position in Bezug auf Taiwan nicht geändert, auch nicht die jeweilige erklärte Ein-China-Politik.

Wir sind weiterhin besorgt über die Menschenrechtslage in China, einschließlich Xinjiang und Tibet. Wir verleihen unserer Sorge über die Verschlechterung des Pluralismus und der bürgerlichen und zivilen Rechte in Hongkong seit dem nationalen Sicherheitsgesetz von 2020 Ausdruck. Wir bekräftigen diese Besorgnis infolge der jüngst erfolgten Verabschiedung des Gesetzes zum Erhalt der nationalen Sicherheit nach Artikel 23 des Grundgesetzes für Hongkong, wodurch Autonomie, Menschenrechte und Grundfreiheiten in Hongkong weiter ausgehöhlt werden. Das neue Gesetz wird es erschweren, in Hongkong zu leben, zu arbeiten und geschäftlich aktiv zu sein, und die Möglichkeit der Hongkonger Bevölkerung, einen freien und offenen Austausch mit der Welt aufrechtzuerhalten, untergraben. Wir bekräftigen unseren Appell an China, zu seinen Verpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Britisch-Chinesischen Erklärung und des Grundgesetzes für Hongkong zu stehen, worin Rechte und Freiheiten sowie ein hoher Grad an Autonomie für Hongkong verankert sind. Wir rufen China und die Behörden in Hongkong ferner dringend auf, im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen und den geltenden rechtlichen Verpflichtungen zu handeln.

Wir rufen China auf, keine Aktivitäten durchzuführen oder zu dulden, die darauf abzielen, Sicherheit und Schutz unserer Gemeinschaften sowie die Unversehrtheit unserer demokratischen Institutionen zu untergraben, und unter strikter Einhaltung seiner Verpflichtungen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen zu handeln. Wir ermutigen China, seinen Zusagen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln im Cyberraum nachzukommen.

9. Nordkorea

Wir bekräftigen unsere nachdrückliche Verurteilung von Nordkoreas eskalierender Weiterentwicklung seiner unrechtmäßigen Programme für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper. Wir bekräftigen ferner unsere Forderung nach einer vollständigen Entnuklearisierung der koreanischen Halbinsel und verlangen, dass Nordkorea alle seine Nuklearwaffen, bestehenden Nuklearprogramme sowie alle weiteren Programme für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper im Einklang mit allen einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vollständig, nachprüfbar und unwiderruflich aufgibt. Wir fordern Nordkorea dringend auf, zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und die IAEO-Sicherungsmaßnahmen zurückzukehren und sie uneingeschränkt zu achten sowie den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Wir bekräftigen, dass Nordkorea den Status eines Kernwaffenstaats im Einklang mit dem NVV nicht haben darf. Wir fordern Nordkorea dringend auf, keine weiteren Nuklearversuche durchzuführen. Wir fordern alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dringend auf, alle einschlägigen Resolutionen des VNSR vollständig und wirksam umzusetzen, und fordern die Mitglieder des Sicherheitsrats auf, ihre Zusagen umzusetzen. Wir fordern Nordkorea dringend auf, Aktivitäten einzustellen, durch die Einkünfte für seine unrechtmäßigen Programme für ballistische Flugkörper und Massenvernichtungswaffen generiert werden, einschließlich böswilliger Cyberaktivitäten.

In diesem Zusammenhang verurteilen wir die zunehmende militärische Zusammenarbeit zwischen Nordkorea und Russland auf das Schärfste, einschließlich Nordkoreas Export und Russlands Beschaffung von nordkoreanischen ballistischen Flugkörpern unter Verletzung von VN-Sicherheitsratsresolutionen, sowie Russlands Einsatz dieser Flugkörper gegen die Ukraine. Wir sind ferner tief besorgt über das Potenzial für die Weitergabe von mit nuklearen oder ballistischen Flugkörpern zusammenhängender Technologie an Nordkorea unter Verletzung der einschlägigen VN-Sicherheitsresolutionen. Russlands Veto bei der VN-Sicherheitsresolution 1718 zur Verlängerung des Mandats der Ausschuss-Sachverständigengruppe macht es für Nordkorea einfacher, die VN-Sanktionen zu umgehen, für die Russland zuvor selbst gestimmt hatte. Wir rufen Russland und Nordkorea dringend auf, umgehend alle derartigen Maßnahmen einzustellen und die einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats einzuhalten. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die Umgehung von Sanktionen zu bekämpfen und ihre Durchsetzung zu verstärken. Wir werden die Bemühungen, die Sachverständigengruppe beizubehalten, intensivieren.

Wir verurteilen nachdrücklich Nordkoreas systematische Menschenrechtsverletzungen und -verstöße und seine Entscheidung, seinen rechtswidrigen Waffenentwicklungsprogrammen einen höheren Stellenwert einzuräumen als dem Wohlergehen seiner Bevölkerung. Wir rufen Nordkorea auf, die Frage der Entführungen unverzüglich zu klären und substanziell mit dem Menschenrechtssystem der VN zusammenzuarbeiten. Wir nehmen die progressive Wiedereröffnung der nordkoreanischen Grenzen zur Kenntnis und rufen Nordkorea auf, diese Gelegenheit zu ergreifen, um zu einem Miteinander mit der internationalen Staatengemeinschaft zurückzufinden, auch durch die Rückkehr des gesamten diplomatischen und humanitären Personals nach Nordkorea.

Wir sind enttäuscht, dass Nordkorea einen Dialog weiterhin ablehnt, und rufen Nordkorea auf, die wiederholten Angebote zum Dialog anzunehmen, um Frieden und Sicherheit in der Region zu verbessern.

10. Myanmar

Wir bekräftigen unsere nachdrückliche Verurteilung des Militärputsches in Myanmar und unsere Unterstützung und Solidarität mit der Bevölkerung von Myanmar in ihrem Streben nach Frieden, Freiheit und Demokratie. Die fortgesetzten Angriffe durch das Militär, durch die die zivile Infrastruktur (einschließlich Häuser, Schulen, Gebetshäuser und Krankenhäuser) zerstört wird, die wiederholten und schweren Menschenrechtsverletzungen sowie die alarmierende humanitäre Situation – von der besonders die Schwächsten betroffen sind, einschließlich Kinder, Frauen und Angehörige , religiöser und ethnischer Minderheiten, – sind inakzeptabel. Wir verurteilen auch die jüngst erfolgte Umsetzung des Einberufungsgesetzes von 2010 durch das Militärregime. Die Zwangsrekrutierung von jungen Menschen kann nur zu weiterer Gewalt führen und einen massiven Exodus in Nachbarländer auslösen.

Wir rufen das Militär von Myanmar auf, unverzüglich jegliche Gewalt einzustellen, alle willkürlich festgehaltenen Gefangenen – beginnend mit den demokratisch gewählten Führungspersonen – freizulassen und einen inklusiven Dialog mit allen Akteuren aufzunehmen, um den Weg hin zu einem bedeutsamen und dauerhaften demokratischen Prozess wieder einzuschlagen. Wir bekräftigen ferner unseren Aufruf an das Militär von Myanmar, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten, von jeglicher Form der Zwangsarbeit abzusehen und allen Vertriebenen und Not leidenden Menschen den unverzüglichen, sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewähren.

Wir unterstützen weiterhin die Bemühungen von ASEAN zur Förderung eines glaubwürdigen und inklusiven Prozesses zur schnellen Umsetzung des Fünf-Punkte-Konsenses. Wir unterstreichen die Bedeutung einer umfassenden Umsetzung der Resolution 2669 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unterstützen das weitere Engagement der VN in der Krise, auch durch die Führungsrolle der neu ernannten VN-Sondergesandten für Myanmar und durch die Ernennung eines Residierenden Koordinators vor Ort. Die Rechenschaftspflicht für in Myanmar begangene schwere Verbrechen bleibt von zentraler Bedeutung.

Wir bekräftigen unseren Aufruf an alle Staaten, den Fluss von Waffen und Dual-Use-Material, einschließlich Flugzeugtreibstoff, nach Myanmar zu verhindern oder zu beenden. Wir betonen die Notwendigkeit, Bedingungen für die freiwillige und langfristige Rückkehr aller Rohingya-Flüchtlinge und Vertriebenen in Sicherheit und Würde sowie Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Gräueltaten gegen die Rohingya und andere ethnische Gemeinschaften zu schaffen.

V. WELTWEITE HERAUSFORDERUNGEN ANGEHEN

11. Entwicklungsfinanzierung und Infrastruktur

Wir bekräftigen unser Bekenntnis, eine nachhaltige, resiliente, inklusive und hochwertige Infrastruktur als Schlüsselelement für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung durch die Schließung der Investitionslücke im Infrastrukturbereich in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern. Die G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen sowie Initiativen wie Global Gateway der EU bieten einen Rahmen, den wir nutzen werden, um unsere Vision von einer nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Infrastruktur, getragen von einer transparenten Projektauswahl, -beschaffung und -finanzierung, voranzubringen,

Wir bekräftigen unser Bekenntnis, hohe Standards für hochwertige Infrastruktur als Anreiz für nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.

Wir beabsichtigen zusammenzuarbeiten, um Fortschritte auf dem Weg hin zu dem Bekenntnis, bis 2027 bis zu 600 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren, durch die Stärkung der strategischen Dimension der Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen zu beschleunigen. Wir haben vor, in enger Zusammenarbeit mit Partnerländern, multilateralen Entwicklungsbanken und Institutionen für Entwicklungsfinanzierung zu handeln, auch durch De-Risking, Kofinanzierungsinitiativen und verstärkte Koordinierungsmechanismen, auch auf Länder- oder regionaler Ebene, um die Entwicklung bankfähiger Projekte in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu fördern und die Vorbereitung von Projekten zu unterstützen.

Die Infrastrukturentwicklung sollte auch eine große Bandbreite an Initiativen umfassen (d.h. zu ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, Arbeitsmarkt, Zugang zu Energie, Ausbildungs-, Forschungs- und Gesundheitssystemen), um Partner darin zu unterstützen, den am stärksten ausgegrenzten und gefährdeten Menschen Chancen zu eröffnen und den sozialen Zusammenhalt und die Integration zu stärken.

Wir werden einen Wandel hin zu hochwertigen Investitionen in Schlüsselbereichen fördern, die eine inklusive und nachhaltige Entwicklung und Resilienz fördern, einschließlich Ernährungssicherung, Klima und sauberer Energie, Biodiversität und Verringerung der Umweltverschmutzung, Konnektivität einschließlich IKT und Verkehrsnetze, resilienter globaler Lieferketten, Gesundheit und Bildung sowie Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit. Wir werden den Bemühungen Vorrang geben, durch die Partnerschaften mit Afrika vertieft werden und die auf den Investitionsbedürfnissen des Kontinents beruhen, im Einklang mit dem Ziel, Fortschritte hin zu den SDG durch konkrete, zu erbringende Ergebnisse zu beschleunigen, wie die derzeit erfolgende Arbeit entlang des Lobito-Korridors. Angesichts ihres globalen Mandats werden die G7-Länder auch weiterhin Investitionen einsetzen und gleichzeitig die globale Strategie der Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen in anderen strategischen Regionen voranbringen, wie die Arbeit am Luzon-Wirtschaftskorridor.

In Anbetracht der unzureichenden Fortschritte bei der Erreichung der Agenda 2030 und der dringenden Notwendigkeit, die Finanzierungslücken im Kontext einer wachsenden Anzahl von einkommensschwachen Ländern und Ländern mit mittlerem Einkommen, die mit einem größeren Risiko der Überschuldung und einem eingeschränkten finanziellen Spielraum für Investitionen in ihre eigene Entwicklung und Zukunft konfrontiert sind, werden wir mit unseren Partnern und mit internationalen Finanzinstitutionen zusammenarbeiten, um die Bedingungen zu schaffen, langfristige Finanzierungen für die Länder in Not zu verstärken. In dieser Hinsicht begrüßen wir die Einführung von Infrastrukturzertifizierungssystemen, wie Blue Dot Network und die Initiativen zu Finanzen für die Beschleunigung des nachhaltigen Infrastrukturwandels, deren Ziel es ist, höhere private Investitionen im Übergang befindliche Wirtschaftssysteme zu mobilisieren. Wir sind bestrebt, das Instrumentarium für Entwicklungsfinanzierung zu verbessern, um zusätzliche Finanzmittel von internationalen Finanzinstitutionen, bilateralen Partnern und aus dem Privatsektor zu mobilisieren, um Armut wirksamer zu verringern und den Planeten zu schützen.

12. Lebensmittel- und Ernährungssicherheit

Wir verleihen unserer Sorge über die zunehmende Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung Ausdruck, die aus den kombinierten Auswirkungen des Klimawandels, des Verlustes und der Verschlechterung von Ökosystemen, der wachsenden Zahl von Konflikten, des inflationären Drucks und des verringerten Finanzspielraums in vielen Entwicklungsländern entsteht. Wir sind entschlossen, mit Partnern die sich verschärfende Hungerkrise, die Teile von Afrika betrifft, anzugehen. Um Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung wirksam anzugehen, ist es notwendig, die Resilienz von Systemen im Agrar- und Lebensmittelbereich zu stärken. Dies macht international koordiniertes Handeln dringender erforderlich als je zuvor. Die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit zu gewährleisten bleibt eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft und betroffene Länder, insbesondere in bekannten Hunger-Hotspots in Afrika und darüber hinaus, die für klima- und konfliktbezogene Schocks anfällig sind.

Wir bekräftigen unsere Absicht, Investitionen zu erhöhen, um resilientere und nachhaltigere Ernährungssysteme aufzubauen, dazu beizutragen, die Folgen künftiger Lebensmittelschocks abzumildern und die Lieferketten für Lebensmittel zu diversifizieren. Zu diesem Zweck bekräftigen wir unsere Entschlossenheit, zu einer Transformation hin zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Ernährungssystemen im Geist des Handlungsaufrufs des Fahrplans für globale Ernährungssicherheit und des Handlungsaufrufs des Generalsekretärs für eine beschleunigte Transformation der Ernährungssysteme, der beim Weltgipfel der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen (UNFSS+2) im Juli 2023 in Rom verabschiedet wurde, beizutragen. Wir erinnern an die von den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 und der eingeladenen Staaten verabschiedete Aktionserklärung von Hiroshima für eine resiliente globale Ernährungssicherheit. Wir bekräftigen ferner unsere Unterstützung für die Erklärung von Matera zu Ernährungssicherheit, Ernährung und Ernährungssystemen der G20 sowie das Bündnis für globale Ernährungssicherheit der G7. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, die Effizienz des Einsatzes von Düngemitteln und die Wertschöpfungsketten für Düngemittel einschließlich der Düngemittelherstellung vor Ort zu unterstützen, Die G7 ist dem Erfolg des nächsten Gipfels zu Ernährung für Wachstum im Jahr 2025 verpflichtet.

Wir bekräftigen ferner unsere Entschlossenheit, mit den in Rom ansässigen Agenturen FAO, IFAD und WFP zusammenzuarbeiten. Wir erkennen die Rolle des Ausschusses für Welternährungssicherung als einer inklusiven und von vielen Akteuren getragenen Plattform der Zusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherung und Ernährung an.

In der Kontinuität der Erklärung der VAE-Präsidentschaft zu nachhaltiger Landwirtschaft, widerstandsfähigen Ernährungssystemen und Klimaschutz, die auf der COP28 von 159 Staaten einschließlich der G7 verabschiedet wurde, werden wir unsere Bemühungen, die miteinander zusammenhängenden Bereiche Ernährungssicherheit und Klimawandel in kohärenter und pragmatischer Weise anzugehen, auch durch Initiativen wie die Vision für angepasste Saatpflanzen und Böden (VACS) ausbauen.

Wir betonen die Notwendigkeit einer besseren Koordination internationaler Initiativen und Projekte, die darauf abzielen, Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung zu bekämpfen, um Bereitstellung und Wirkung bereits existierender Ressourcen zu maximieren. Wir benötigen nach wie vor innovative finanzielle Lösungen für Ernährungssysteme, insbesondere durch verantwortungsvolle private Investitionen.

13. Wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit

Wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit sind von entscheidender Bedeutung für das gute Funktionieren der G7 und der großen Weltwirtschaften insgesamt. Wir werden die Zusammenarbeit im Einklang mit der in Hiroshima letztes Jahr verabschiedeten Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 zu wirtschaftlicher Sicherheit voranbringen. Zu diesem Zweck bekennen wir uns unverändert dazu, globale Lieferketten widerstandsfähiger und verlässlicher zu machen, insbesondere für kritische Güter und Technologien.

Wir werden nach wie vor unsere Arbeit zu De-Risking, der Diversifizierung und Verringerung kritischer Abhängigkeiten und systemischer Anfälligkeiten koordinieren und dabei den Privatsektor aktiv beteiligen.

Wir betonen, wie wichtig es ist, internationale Normen und Verpflichtungen zu achten, um die globale wirtschaftliche Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu bewahren, und bekräftigen unser Eintreten dafür, globale wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu schaffen und auf schädliche Praktiken, die die regelbasierte internationale Ordnung mit der WTO im Zentrum untergraben, zu reagieren. Wir werden unverändert innerhalb der G7 und mit vertrauenswürdigen Partnern auf widerstandsfähige Lieferketten hinarbeiten, die in transparenter, diversifizierter, sicherer, nachhaltiger, vertrauenswürdiger und verlässlicher Weise aufgebaut werden.

Wir bekräftigen unsere Besorgnis hinsichtlich wachsender Bedrohungen für die wirtschaftliche Sicherheit aller großen Weltwirtschaften, insbesondere wirtschaftlicher Zwang und umfassende Strategien, die nicht marktorientierte Strategien und Praktiken sowie andere Praktiken mit dem Ziel der Marktdominanz einsetzen, die zu einer schädlichen Überkapazität und Lieferkettenkonzentration führen und so Anfälligkeiten und Abhängigkeiten schaffen. Wir sind nach wie vor entschlossen, unsere Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der G7 zu verbessern und wirken gleichzeitig auf andere internationale Partner ein, sich uns in unseren Anstrengungen anzuschließen. Wir werden unverändert daran arbeiten, vor allem über die Koordinierungsplattform zu wirtschaftlichem Zwang unsere Bewertung, Vorsorge, Abschreckung und Reaktion in Bezug auf wirtschaftlichen Zwang im Einklang mit unseren jeweiligen Rechtssystemen und dem Völkerrecht zu verbessern.

Wir erkennen die zentrale Rolle von Halbleitern als wesentlichem Element der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten und der wirtschaftlichen Sicherheit an. In dieser Hinsicht begrüßen wir die Einrichtung einer Kontaktpunktgruppe Halbleiter (PoC) durch die Ministerinnen und Minister für Industrie, Technologie und Digitales der G7, deren Ziel die Erleichterung des Austausches von Informationen und bewährten Verfahren unter G7-Mitgliedern ist.

14. Klima, Energiesicherheit und Umwelt

Wir sind konfrontiert mit den beispiellosen dreifachen Krisen aus Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung, die sich gegenseitig verstärken und untrennbar miteinander verbunden sind, sowie einer anhaltenden weltweiten Energiekrise, Bedrohungen für die Gesundheit und Schädigung der Umwelt, einschließlich derjenigen, die durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht oder verschärft werden.

Die internationale Staatengemeinschaft muss zusammenkommen und entschlossen handeln, unabhängig von geografischen oder politischen Gräben, und dabei gemeinsam konkrete Maßnahmen ergreifen, um das globale Ziel zu erreichen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und weltweit Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 zu erreichen.

Zu diesem Zweck bekräftigen wir unser Bekenntnis und erneuern unseren Aufruf an alle Länder, zu den globalen Bemühungen beizutragen, die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen in gerechter, geordneter, nachhaltiger und fairer Weise zu beschleunigen und damit das Handeln in diesem kritischen Jahrzehnt so voranzutreiben, dass bis 2050 Netto-Null-Emissionen im Einklang mit der Wissenschaft erreicht und emissionsfreie und emissionsarme Technologien zügiger entwickelt werden.

Wir erkennen an, dass es als erstes notwendig ist, den Übergang zu Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu beschleunigen und gleichzeitig politische Strategien zur Diversifizierung von Energiequellen und -versorgungswegen zu gewährleisten, um potenziellen Sicherheitsrisiken für Energiesysteme in einer mit unseren Klima- und Nachhaltigkeitszielen im Einklang stehenden Weise zu begegnen.

Wir sind entschlossen, Energieeffizienz als „ersten Kraftstoff“ („first fuel“) zu fördern und die Entwicklung und Bereitstellung sauberer, sicherer und nachhaltiger Energie zu beschleunigen und gleichzeitig unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang zu Elektrizität und umweltschonendem Kochen zu verbessern sowie nachhaltige, gerechte und inklusive Prozesse einer Energiewende in Schwellen- und Entwicklungsländern zu beschleunigen und die Bemühungen fortzusetzen, rasch die Partnerschaften für eine gerechte Energiewende umzusetzen.

Wir sind entschlossen, erschwingliche, zuverlässige, nachhaltige und moderne Energie in Afrika zu fördern. Mit Blick auf dieses Ziel sehen wir unter der italienischen Präsidentschaft der Fortsetzung der Diskussionen darüber, wie die G7 konkret Afrikas industrielle Weiterentwicklung und sein nachhaltiges, widerstandsfähiges und inklusives Wachstum voranbringen und dazu beitragen kann, erwartungsvoll entgegen.

Die Verbindung zwischen Klima, Umwelt und Energie ist von entscheidender Bedeutung, um Fortschritte hinsichtlich unserer Klima- und Umweltziele zu machen und gleichzeitig wirtschaftlich nachhaltige, gerechte und rasche Übergangsprozesse einzuleiten. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die sich durch innovative technologische Lösungen und die Ausrichtung globaler Finanzströme auf die Unterstützung der Ziele des Übereinkommens von Paris und des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming–Montreal ergebenden Chancen zu nutzen, um Wohlstand und ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig Entwicklung und Armutsbekämpfung voranzubringen, insbesondere in den Entwicklungsländern.

Wir unterstreichen die Rolle der G7 dabei, die Umsetzung der globalen Anstrengung der CMA5, im Einklang mit den jeweiligen innerstaatlichen Gegebenheiten weltweit bis 2030 die erneuerbare Energiekapazität zu verdreifachen und die globale durchschnittliche jährliche Geschwindigkeit bei der Verbesserung der Energieeffizienz zu verdoppeln und begrüßen den auf der CMA5 im Konsens ergangenen Aufruf an alle Vertragsparteien, zur Erreichung dieses Zieles beizutragen.

Wir müssen eine zentrale Rolle dabei spielen, sichere, nachhaltige und erschwingliche Energiesysteme zu definieren und dabei gerechte und inklusive Prozesse einer Energiewende zu gewährleisten. Wir sind daher entschlossen, konkrete Fortschritte in strategischen Bereichen zu erzielen. Dazu gehören aus unserer Sicht die Rolle der erneuerbaren Energien, auch aus nachhaltigen biologischen Quellen, Kernenergie für die Staaten, die sich für die Nutzung von Kernenergie entscheiden, einschließlich fortschrittlicher Reaktoren und modularer Kleinreaktoren (Small Modular Reactors), Energieeffizienz, Verringerung von Methanemissionen im Einklang mit dem Globalen Bekenntnis zur Verringerung weltweiter Methanemissionen, industrielle Dekarbonisierung, innovativste Technologien wie erneuerbarer und emissionsfreier Wasserstoff und Technologien zum Kohlenstoffmanagement. Wir werden sichere, resiliente, erschwingliche und nachhaltige Lieferketten für kritische Mineralien und Rohstoffe anstreben, auch durch die Partnerschaft für die Sicherheit der Versorgung mit Mineralien (MSP) und das MSP-Forum, und bemühen uns um die Umsetzung des Fünf-Punkte-Plans für die Sicherheit auf dem Gebiet der kritischen Mineralien, der von den für Klima, Energie und Umwelt zuständigen Ministerinnen und Ministern der G7 angenommen wurde. Wir unterstreichen ferner die sich durch die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Recycling und Ressourceneffizienz, sowie durch innovative Technologien, bietenden Chancen. Investitionen in Innovation sollten uns auch helfen, das zentrale Thema der Verringerung von Treibhausgasen in emissionsreichen Sektoren anzugehen und die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Die Nutzung von Finanzmitteln des Privatsektors und innovative Finanzierungsmechanismen sind wichtig, um die Energiewende in Entwicklungsländern zu unterstützen, Ressourcen für Anpassung und Resilienz zu steigern und Maßnahmen zur Reaktion auf Verluste und Schäden zu ermöglichen, um Entwicklungsländer zu unterstützen, die in Bezug auf die negativen Auswirkungen des Klimawandels besonders gefährdet sind, besonders kleine Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (SIDS) und am wenigsten entwickelte Länder (LDCs).

Der Übergang zu einer nachhaltigen, klimaresilienten und naturfreundlichen, verschmutzungsfreien Netto-Null Kreislaufwirtschaft wird notwendigerweise die Beteiligung aller Teile der Gesellschaft erfordern, um einen gerechten und inklusiven Übergang zu gewährleisten, bei dem niemand zurückgelassen wird. Tendenziell tragen Frauen, Jugendliche und indigene Völker die Hauptlast von mit dem Klimawandel zusammenhängenden Katastrophen. In diesem Zusammenhang betonen wir insbesondere die Notwendigkeit, diese Teile der Gesellschaft zu stärken und sie in die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung einzubeziehen. Wir unterstreichen die Bedeutung naturnaher Lösungen in diesem Zusammenhang. Verschmutzung durch Plastikmüll ist ein globales Problem, das dringend unsere Aufmerksamkeit erfordert. Wir sehen einer ehrgeizigen und wirksamen globalen Übereinkunft zur Beendigung der Verschmutzung durch Plastikmüll erwartungsvoll entgegen.

Der Verlust der biologischen Vielfalt ist ebenfalls eine ernsthafte Bedrohung. Klima, Biodiversität und menschliche Gesundheit hängen miteinander zusammen und voneinander ab. Wir erinnern an unser Bekenntnis zur raschen und vollständigen Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming–Montreal und zur Erreichung aller seiner Ziele und Zielvorgaben; Plan ist das zentrale Instrument, um den Verlust der biologischen Vielfalt bis spätestens 2030 aufzuhalten und rückgängig zu machen. Wir unterstreichen auch die Rolle der G7, die Umsetzung der globalen Anstrengung der CMA5, Waldflächenverlust und -degradation bis 2030 aufzuhalten und rückgängig zu machen.

Wir werden darauf hinarbeiten, Naturschutzfinanzierung aus allen einschlägigen Quellen zu mobilisieren und Fiskal- und Finanzströme, gegebenenfalls einschließlich der internationalen Entwicklungshilfe, am Globalen Biodiversitätsrahmen auszurichten. Wir rufen ferner die multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) auf, die Naturschutzfinanzierung bis zur 16. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP 16) zu erhöhen und entsprechend zu berichten. Wir begrüßen, dass durch die weltweite Bestandsaufnahme die wichtige Rolle der Natur für die Erreichung des Temperaturziels des Pariser Übereinkommens anerkannt wurde, auch indem Waldflächenverlust und -degradation bis 2030 aufgehalten und umgekehrt werden.

Angesichts des Risikos einer globalen Wasserkrise und eines dauerhaft mangelnden allgemeinen Zugangs zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung rufen wir zu einer stärkeren Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene im Einklang mit der UNEA-6-Resolution zu Wasser auf. Wir begrüßen die systemweite Strategie der VN zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und sind der Umsetzung der Agenda für den Wasserschutz als wesentlichem Ergebnis der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen 2023 verpflichtet. Wir rufen ferner zur zügigen Ernennung eines VN-Sondergesandten für Wasser auf.

15. Globales Gesundheitswesen

Globale Gesundheit ist Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Aufbauend auf den Lehren der COVID-19-Pandemie werden wir die globale Gesundheit in dem Wissen fördern, dass gesundheitliche Notlagen eine globale Herausforderung darstellen, die einer globalen Reaktion bedürfen.

Wir unterstützen eine Reform der globalen Gesundheitsarchitektur zugunsten eines besser abgestimmten Vorgehens unter Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -bekämpfung (PPR) einschließlich nachhaltiger Finanzierung der Stärkung der Kapazitäten und der Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen, insbesondere durch den Pandemiefonds. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, bis Mai 2024 ein erfolgreiches und ausgewogenes Ergebnis der laufenden Verhandlungen über ein neues WHO-Übereinkommen oder eine andere internationale Übereinkunft zur Pandemieprävention, -vorsorge und -bekämpfung und gezielte Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) (2005) zu erreichen, und erneuern unser Bekenntnis hierzu. Der zeitgerechte Abschluss der Verhandlungen ist entscheidend, um die Aufmerksamkeit der Politik zu gewinnen, künftige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu stärken und Gerechtigkeit zu verbessern.

Wir verpflichten uns, unsere Anstrengungen zu intensivieren, um eine universelle Gesundheitsversorgung auch dadurch voranzubringen, dass wir Länder dabei unterstützen, den Zugang zu Basisgesundheitsleistungen wiederherzustellen und die Sterblichkeitsraten bis 2025 auf unter das Niveau vor der Pandemie zu senken. Wir erneuern unser Bekenntnis, in resiliente Gesundheitssysteme, medizinische Grundversorgung und qualifizierte Fachkräfte im Gesundheitswesen zu investieren – auch durch die WHO-Akademie. Dies ist unerlässlich, um den aufgrund von COVID-19 verlorenen Boden gutzumachen und die allgemeine Gesundheitsversorgung als wesentliches Element der Pandemievorsorge zu fördern.

Wir erkennen an, dass Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung sich auf drastische Weise auf die globale Gesundheit und auf die Risiken sowohl nicht übertragbarer wie auch Infektionskrankheiten auswirken. Wir widmen uns diesen Herausforderungen daher auf kohärente und strategische Weise: durch den One-Health-Ansatz, der der Tatsache Rechnung trägt, dass die Gesundheit der Menschen mit der Gesundheit von Tieren, Pflanzen und unserer gemeinsamen Umwelt zusammenhängt.

In diesem Rahmen bekräftigen wir, dass antimikrobielle Resistenzen eine zentrale Priorität sind, und werden eng auf den Erfolg der bevorstehenden VN-Tagung auf hoher Ebene über antimikrobielle Resistenzen im September 2024 hinarbeiten.

16. Gleichstellung der Geschlechter

Wir erneuern unser Bekenntnis, der Gleichstellung der Geschlechter neue Dynamik zu verleihen. Wir erinnern an die Erklärung und Aktionsplattform von Peking und die Ergebnisdokumente ihrer Überprüfungskonferenzen und bekräftigen unsere Entschlossenheit, die für die Agenda 2030 relevanten Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Wir bekräftigen die fortwährende globale Führungsrolle der G7 bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung und dem Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt sowie von LGBTQIA+-Personen. Wir verleihen unserer großen Besorgnis über die Rücknahme der Rechte aller Frauen und Mädchen, einschließlich sexueller und reproduktiver und damit verbundener Rechte, und die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Konflikten und Krisen auf sie Ausdruck.

Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen sind Grundvoraussetzungen für die Bekämpfung der Armut, die Förderung von Wohlstand und nachhaltigem, inklusivem Wachstum und den Aufbau friedlicher, gerechter und inklusiver Gesellschaften. Wir erkennen an, dass unbezahlte Sorge- und Hausarbeit einer uneingeschränkten, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe von Frauen massiv im Wege stehen und sich nachteilig auf ihre wirtschaftliche Mitgestaltungsmacht auswirken, weil sie sie darin beeinträchtigen, in Vollzeit oder in Führungspositionen zu arbeiten. Wir bekräftigen die erhebliche Bedeutung der Weltbankinitiative “Invest in Childcare” und streben an, bis 2035 200 Millionen weitere Frauen beim Einstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen, indem wir in Anstrengungen zur Schließung der globalen Kinderbetreuungslücke investieren.

Wir müssen die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe prioritär verfolgen, um die Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Angehörigen von Minderheiten zu fördern und zu schützen – was einschließt, dass sie ihre Menschenrechte ausüben können –, indem wir die Abwesenheit sämtlicher Formen der Diskriminierung und geschlechtsspezifischen Gewalt gewährleisten. Wir müssen ihre wirtschaftliche Sicherheit und Mitgestaltungsmacht stärken, indem wir ihre Teilhabe verbessern und entsprechende Hindernisse angehen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken, auch, indem wir ihren Zugang zu Arbeitsplätzen in der für unsere Zukunft und die unseres Planeten so entscheidenden grünen und blauen Wirtschaft voranbringen. Wir werden die umfassende sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte fördern, auch in der VN-Generalversammlung und auf dem Zukunftsgipfel.

Frauen und Mädchen sind von Konflikten und Krisen überdurchschnittlich stark betroffen, was die bestehende Geschlechterungerechtigkeit verschärfen und Frauen und Mädchen einem höheren Risiko der Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung aussetzen kann. Die Einbindung von Frauen und Mädchen in alle Bereiche der Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten sowie der Katastrophenvorsorge ist entscheidend für die Schaffung und Gewährleistung eines tragfähigen und integrativen Friedens und die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Ursachen von Konflikten. Im Einklang mit Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats und Folgeresolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit unterstreichen wir, wie wichtig die uneingeschränkte, gleichberechtigte und wirksame Beteiligung von Frauen und die Wahrnehmung von Führungsaufgaben sowohl in allen Bereichen der Beschlussfassung und konkreten Umsetzung in Bezug auf politische Maßnahmen als auch durch zivilgesellschaftliche Frauenorganisationen, nichtstaatliche Partner und über die Sphären Politik, Sicherheit und Entwicklung hinweg ist. Wir bleiben dem Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt vor, während und nach Konflikten verpflichtet, wobei wir gewährleisten, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, und den Überlebenden Unterstützung leisten und Dienstleistungen anbieten.

17. Katastrophenvorsorge

Wir erneuern unser Bekenntnis zur Stärkung und beschleunigten Umsetzung des Sendai-Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge und der Initiative „Frühwarnungen für alle“ durch verstärkte internationale Zusammenarbeit.

Wir erkennen an, dass die Ursachen und Folgen von Katastrophen, vor allem durch den Klimawandel verursachten Katastrophen, sich auf verschiedene Bereiche auswirken, darunter Frieden und Stabilität, lokale, regionale und internationale Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergerechtigkeit und Vulnerabilität. Wir erneuern unser Bekenntnis, entlang der Schnittstelle von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden schon vor dem Eintreten von Katastrophen tätig zu werden. Unser Ziel ist es, Risiken zu senken, Katastrophen vorherzusehen und uns darauf vorzubereiten sowie die Auswirkungen von Katastrophen auf Gemeinschaften und Infrastruktur zu minimieren, um Entwicklungsfortschritte nicht zu behindern.

Wir betonen, wie wichtig das Ergebnis der COP28 in Bezug auf die Operationalisierung neuer Finanzierungsvereinbarungen einschließlich des Fonds für den Umgang mit Verlusten und Schäden ist. Wir begrüßen die für den Fonds bereits erfolgten Zusagen und ermutigen zu weiterer Unterstützung, die auf freiwilliger Basis und aus einer Vielzahl von Quellen geleistet werden soll. Dies ist Teil unseres umfassenderen Engagements, Entwicklungsländer zu unterstützen, die mit Blick auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels besonders gefährdet sind.

18. Globale Ordnungspolitik

Wir heben erneut hervor, wie wichtig die Aufrechterhaltung und Stärkung der freien und offenen internationalen Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und unter Achtung der VN-Charta sind, und welch übergeordnete Bedeutung der internationalen und multilateralen Zusammenarbeit bei der Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand zukommt. Wir teilen den Ehrgeiz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, einen inklusiven, vernetzten und effektiven Multilateralismus im Sinne des Berichts „Unsere gemeinsame Agenda“ herbeizuführen. Wir sehen dem VN-Zukunftsgipfel als einer Gelegenheit, diesen Anstrengungen Tempo zu verleihen, globale Herausforderungen anzugehen und Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen, erwartungsvoll entgegen.

Um zu einem Gemeinschaftssinn unter den VN-Mitgliedstaaten zurückzufinden und die internationale und multilaterale Zusammenarbeit stärker, wirkungsvoller, integrativer, demokratischer, effizienter und transparenter zu machen, verpflichten wir uns, einen aktiven Beitrag zum Zukunftsgipfel als einer Gelegenheit, den Dialog zu fördern und gemeinschaftliche Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden, zu leisten. Menschenrechte als einer der Grundpfeiler des VN-Systems werden uns über den gesamten Zukunftspakt hinweg als Kompass dienen. Wir begrüßen den jüngsten Bericht des VN-Generalsekretärs über menschliche Sicherheit. Wir sind entschlossen, mit allen VN-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Rolle des Generalsekretärs und der Generalversammlung der VN zu stärken. Darüber hinaus bekennen wir uns erneut zur Reform des VN-Sicherheitsrats.

Wir bekräftigen die Notwendigkeit gestärkter internationaler Finanzinstitutionen und unterstreichen die Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, auch in krisenhaften Kontexten. Wir unterstützen die laufenden Bemühungen um eine Reform der MDB, darunter den Entwicklungsfahrplan der Weltbankgruppe, um globalen Herausforderungen wirksamer begegnen zu können. In diesem Zusammenhang sehen wir den Jahrestagungen der Weltbankgruppe und des internationalen Währungsfonds erwartungsvoll entgegen.

Wir betonen die zentrale Rolle, die den MDB bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Pandemien, Fragilität und Konflikte zukommt, die sich maßgeblich auf eine inklusive und resiliente Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung auswirken.

19. Konfliktverhütung und -management, Unterstützung für VN-Friedensmissionen

Wir erneuern unser Bekenntnis zur Verstärkung friedenskonsolidierender und konfliktverhütender Maßnahmen, um zunehmend komplexen und miteinander verwobenen sicherheitspolitischen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Wir müssen resiliente Gesellschaften aufbauen, die Menschenrechte wahren, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln fördern und in Menschen investieren, um dauerhaften Frieden zu erreichen. Wir verurteilen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, vor allem im Zusammenhang mit Situationen bewaffneter Konflikte.

Wir messen der Rolle der Vereinten Nationen einen hohen Wert bei und unterstützen einen integrierten Ansatz zur Friedenskonsolidierung und -sicherung. Wir unterstützen die Kommission für Friedenskonsolidierung in ihrer Rolle als Forum für einschlägige Akteure und Beratungsgremium für andere VN-Organe und unterstützen den Friedenskonsolidierungsfonds als entscheidendes Instrument für die Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung von Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung.

Wir bekräftigen, dass die Friedenssicherungseinsätze und besonderen politischen Missionen der VN wertvolle Instrumente dafür sind, Eskalationen und das Wiederaufflammen von Konflikten zu verhüten und Zivilpersonen bei entsprechendem Mandat zu schützen.

Wir bekräftigen ferner unsere allgemeine Unterstützung für die Projekte „Neue Agenda für den Frieden“, „Action for Peacekeeping“ (Aktion für Friedenssicherung) und „Action for Peacekeeping Plus“ (Aktion für Friedenssicherung Plus) des VN-Generalsekretärs zur Reform und Stärkung solcher Einsätze auf der Grundlage eines konfliktverhütenden Herangehens an Krisen. Wir werden die Fähigkeiten der Eingesetzten ausbauen und daran arbeiten, ihren Schutz sowie ihre Sicherheit beispielsweise durch das VN-Programm zur Dreieckspartnerschaft (TPP) zu gewährleisten.

Wir unterstreichen, wie wichtig es ist, die weltweite Umsetzung der Agenden „Frauen, Frieden und Sicherheit“ „Jugend, Frieden und Sicherheit“ und „Kinder und bewaffnete Konflikte“ zu stärken.

20. Ein weltweit resilienter Cyberraum, künstliche Intelligenz

Wir erneuern unser Bekenntnis zu einem offenen, interoperablen, zuverlässigen und sicheren Cyberraum. Wir messen der Rolle der Cybergruppe von Ise-Shima bei der Festlegung gemeinsamer Grundlagen einen hohen Wert bei.

Wenngleich wir auf die Führungsstärke von Regierungen und internationalen Organisationen setzen, erkennen wir doch gleichzeitig die Bedeutung eines Modells an, das verschiedene Akteure einbezieht, mit der unschätzbaren Beteiligung des Privatsektors an der Förderung der technologischen Entwicklung und der Zivilgesellschaft an der Herbeiführung eines gemeinsamen Verständnisses von Bedrohungen und mit Lösungsangeboten zur Verbesserung der Cybersicherheit.

Zu einer Zeit, in der die internationale Gemeinschaft immer stärker mit durch Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie verübten Störmanövern konfrontiert ist, betonen wir, dass das Völkerrecht einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen auch im Cyberraum gilt. Wir rufen zur uneingeschränkten Umsetzung bestehender Normen für ein verantwortungsvolles Verhalten von Staaten im Cyberraum auf und ermutigen Staaten, ihr Verständnis darüber zu vertiefen, wie das Völkerrecht auf den Cyberraum anzuwenden ist.

Wir verurteilen böswillige Cyberaktivitäten und werden weiterhin auf nationaler Ebene und in multilateralen Foren zusammenarbeiten, um die Rechenschaftspflicht im Cyberraum zu verbessern. Wir werden unsere Zusammenarbeit gegen böswillige – auch staatlich geförderte – Cyberaktivitäten intensivieren. Wir sind entschlossen, unsere demokratischen Systeme und kritischen Infrastrukturen vor böswilligen Cyberbedrohungen zu schützen. Wir äußern unsere Besorgnis angesichts der wachsenden Zahl von Ransomware-Angriffen, insbesondere auf Krankenhäuser und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, und erinnern in diesem Zusammenhang an die einschlägigen Normen für ein verantwortungsvolles Handeln der Staaten im Cyberraum, in denen das Engagement der Staaten betont wird, nicht wissentlich zuzulassen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet völkerrechtswidrige Handlungen mit Hilfe von IKT begangen werden, und auf Ersuchen um Eindämmung böswilliger IKT-Aktivitäten aus ihrem Hoheitsgebiet, die sich auf die kritische Infrastruktur eines anderen Staates richten, zu reagieren. Wir begrüßen wichtige internationale Initiativen wie die Initiative gegen Ransomware und den Pall-Mall-Prozess, die dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und die Aufsicht besser zu koordinieren.

Wir fordern die Länder dringend auf, Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Übereinkommen über Computerkriminalität des Europarats (Übereinkommen von Budapest) zu verabschieden und den Beitritt zu dem Übereinkommen zu betreiben. Wir fordern die Länder ferner dringend auf, das VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität umfassend als Instrument zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einzusetzen.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, sich vom Rahmen für verantwortungsvolles Verhalten von Staaten im Cyberraum leiten zu lassen, um Risiken für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu senken und den Cyberraum zu einer weniger umkämpften Domäne zu machen. Wir betonen, wie wichtig vertrauensbildende Maßnahmen, internationale Zusammenarbeit und der Aufbau von Kapazitäten sind. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für das Aktionsprogramm zur Förderung des verantwortungsvollen Verhaltens von Staaten bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Kontext der internationalen Sicherheit als dauerhaftem, handlungsorientiertem Mechanismus für Diskussionen über Cybersicherheit auf VN-Ebene ab 2025.

Wir bekräftigen die Unterstützung der G7 für die Cyberresilienz der Ukraine und begrüßen multilaterale Initiativen wie den Tallinn-Mechanismus, die der Bereitstellung von Hilfe dienen sollen.

Wir werden unsere Bemühungen weiter abstimmen und soweit möglich zusammenführen, um Ländern dabei zu helfen, ihre Fähigkeiten im Umgang mit den multiplen Herausforderungen der Cybersicherheit und Resilienz zu verbessern. Ein Austausch von Informationen über einschlägige einzelstaatliche Projekte kann dazu beitragen, bewährte Verfahren zu ermitteln. Wir werden uns von einem nachfragebasierten Ansatz leiten lassen und haben das Ziel, die Cybersicherheit wie im Aufruf von Accra zu einer cyberresilienten Entwicklung ausgeführt umfassend in die digitale Entwicklung einzubeziehen. Zu diesem Zweck werden wir in relevanten Bereichen weiter mit internationalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank und dem Privatsektor zusammenarbeiten.

Böswillige Cyberaktivitäten stören kritische Dienstleistungen in den Ländern der G7, darunter Krankenhäuser, Energie- und Wasserunternehmen, und verursachen Kosten in Milliardenhöhe für unsere Volkswirtschaften. Wir verpflichten uns, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung unserer kollektiven Cyberresilienz zu ergreifen.

In Anbetracht der wichtigen ergänzenden Rolle, die hochrangige Politikerinnen und Politiker sowie die nationalen Agenturen für Cybersicherheit bei der Gewährleistung eines sicheren Cyberraums und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf politischer und technischer Ebene spielen, begrüßen wir auch das für den 16./17. Mai in Rom anberaumte erste Treffen auf Ebene der G7 und sehen den Ergebnissen seiner Diskussionen erwartungsvoll entgegen. Wir sind entschlossen, die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der künstlichen Intelligenz und anderer neuer und im Entstehen begriffener Technologien auf eine Weise weiter zu analysieren, durch die eine wirkliche Balance zwischen den für die Menschen vorteilhaften Anwendungen und der Notwendigkeit, die potenziellen negativen Auswirkungen in anderen Bereichen einschließlich des Cyberraums zu mindern, erreicht werden kann. In dieser Hinsicht erkennen wir an, wie wichtig es ist, unsere Bemühungen um die Gewährleistung einer sicheren, geschützten und vertrauenswürdigen KI, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und auf den Menschenrechten beruht, auch durch eine Beschleunigung der Ergebnisse des KI-Prozesses von Hiroshima, voranzutreiben, und die Interoperabilität zwischen KI-Governance-Netzwerken zugunsten unserer gemeinsamen Vision zu fördern.

In einer Zeit, in der neue Technologien die Zukunft unserer Gesellschaften bestimmen, billigen wir die Resolution “Seizing the Opportunities for Safe, Secure and Trustworthy Artificial Intelligence Systems for Sustainable Development” (Die Chancen für sichere und vertrauenswürdige Systeme der künstlichen Intelligenz für nachhaltige Entwicklung nutzen) der VN-Generalversammlung, die im Konsens angenommen und von 123 Staaten miteingebracht wurde. Wir sind ferner bestrebt, Beiträge zum Globalen Digitalpakt, der 2. Überprüfungskonferenz des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS+20) und dem Zukunftspakt der VN zu leisten, um ein offenes, freies, sicheres und inklusives, durch von verschiedenen Akteuren getragene Prozesse verwaltetes Internet für künftige Generationen zu bewahren und durch den Schutz des freien und sicheren Informationsaustauschs und der freien und sicheren Kommunikation für alle zu gewährleisten, dass jüngere Generationen sowie Schwellen- und den Entwicklungsländer angemessen Gehör finden.

Wir erkennen den Zusammenhang zwischen KI und Cybersicherheit an und bekennen uns dazu, den KI-bedingten Risiken für die Cybersicherheit zu begegnen. Wir unterstreichen darüber hinaus, wie wichtig es ist, die Cybersicherheit von KI-Systemen zu gewährleisten, und nehmen die Veröffentlichung des Leitfadens zur Entwicklung sicherer KI-Systeme zur Kenntnis.

21. Bekämpfung hybrider Bedrohungen einschließlich ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme

Böswillige ausländische Operationen mit dem Ziel der Einflussnahme, einschließlich böswilliger Cyberaktivitäten und ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme (foreign information manipulation and interference, FIMI), stellen eine zunehmende Herausforderung für demokratische Gesellschaften überall auf der Welt dar und bergen die Gefahr, demokratische Werte, Menschenrechte, politische Stabilität und internationale Partnerschaften zu untergraben. Diese Operationen sind darauf gerichtet, unsere Bürgerinnen und Bürger in die Irre zu führen und zu täuschen, in unsere demokratischen Prozesse einzugreifen, unsere Regierungen und demokratischen Institutionen zu destabilisieren, unsere gemeinsamen Werte zu unterminieren, kulturelle und gesellschaftliche Spannungen auszulösen und auszunutzen und unsere Fähigkeit, eine Außen- und Sicherheitspolitik zu verfolgen, zu beeinträchtigen. FIMI droht das Gefüge unseres regelbasierten internationalen Systems zu destabilisieren und wird durch den Einsatz im Entstehen begriffener Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) noch verschärft.

Wir sind entschlossen, das potenzielle Risiko des Missbrauchs neuer Technologien zum Zweck der Desinformation sowie die Rolle der KI bei der FIMI anzugehen, insbesondere im Kontext bevorstehender Wahlen.

Die KI verfügt über das Potenzial, die Demokratie zu stärken, indem sie Resilienz, Offenheit, bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe sowie den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Informationen begünstigt. Die KI kann jedoch auch als Werkzeug dafür genutzt werden, die Demokratie zu unterminieren, so zum Beispiel durch Wählerunterdrückung, Manipulation von Informationen und Beschneidung des bürgerschaftlichen Engagements. Wir sind besorgt über das Potenzial autoritärer Staaten und nichtstaatlicher Akteure, aktuelle und im Entstehen begriffene Technologien zu nutzen, um die Demokratie und das Vertrauen in Wahlen zu untergraben und das Informationsumfeld auszuhöhlen.

FIMI beeinträchtigt Bürgerinnen und Bürger dabei, rationale, fundierte Entscheidungen zu treffen – eine Fähigkeit, die ein Herzstück unserer demokratischen Institutionen bildet, und ist darauf gerichtet, das Vertrauen in demokratisch geführte Regierungen und Gesellschaften zu unterminieren. Desinformation kann eingesetzt werden, um die Gesellschaft zu polarisieren; oft unterstützt sie extremistische Aktivitäten und wird von böswilligen ausländischen Akteuren befeuert. Desinformationskampagnen im Internet werden von einer Vielzahl böswilliger Akteure dazu genutzt, Spannungen auszulösen oder zu verschärfen.

Staatliche und nichtstaatliche Akteure verfolgen zunehmend hybride Taktiken, auch durch ihre Stellvertreter. Insbesondere Russland hat seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine militärische Bodenoperationen durch hybride Taktiken einschließlich Cyberangriffe und ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ergänzt. Wir verurteilen den breit angelegten Einsatz von FIMI und KI durch die russische Regierung und ihre Stellvertreter, um den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen und weitere Spannungen weltweit anzuheizen. Aufbauend auf unserer Entschlossenheit, die Informationsresilienz zu fördern, werden wir die Abstimmung dahingehend verbessern, zu einem gemeinsamen Lagebild zu gelangen und koordinierte Reaktionen auf die Manipulation von Informationen zu erarbeiten. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen und alle Regierungsebenen einschließenden Anstrengung, FIMI zu bekämpfen und die Integrität von Informationen zu fördern.

Wir sind dem Schutz unseres Informationsumfelds und unserer demokratischen Werte vor jeglichem Versuch ausländischer Manipulation verpflichtet. Wir verpflichten uns, für freie und unabhängige Medien im Inland und weltweit einzutreten und Pluralismus und freie Meinungsäußerung zu fördern. Gemeinsam wollen wir die öffentliche Widerstandsfähigkeit gegenüber FIMI und das Bewusstsein dafür durch Bildung einschließlich Initiativen zur Verbesserung der Digital-, Medien- und Informationskompetenz und Sensibilisierungskampagnen stärken, auch indem wir geschlechtsspezifische Desinformation angehen.

Wir planen eine Verstärkung unserer abgestimmten Bemühungen, FIMI-Bedrohungen zu verhindern, zu erkennen, darauf zu reagieren und sie zu minimieren und dabei die Folgen hybrider Bedrohungen im frühestmöglichen Stadium anzugehen. Milliarden Bürgerinnen und Bürger werden 2024 weltweit ihre Stimme abgeben, und daher ist der Schutz freier und fairer Wahlen vor ausländischer Einflussnahme ein zentraler Fokus der G7-Agenda.

Wir rufen ferner Technologieunternehmen, allen voran Social-Media-Plattformen, dazu auf, ihre Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung von FIMI-Kampagnen und zur Eindämmung des potenziell missbräuchlichen Einsatzes von KI-Technologie zu diesem Zweck auch durch die Verbesserung ihrer Transparenz zu intensivieren.

Durch den Krisenreaktionsmechanismus (RRM) der G7 werden wir uns stärker abstimmen, wenn es darum geht, die vielfältigen und sich verändernden Bedrohungen für unsere Demokratien zu erkennen und darauf zu reagieren. Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen um den Schutz unserer demokratischen Systeme und offenen Gesellschaften vor ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme auch durch den Austausch von Informationen und Analysen und das Ausloten von Möglichkeiten für eine abgestimmte Reaktion zu intensivieren.

22. Digitale und grenzüberschreitende Repression

Fortschritte bei der Überwachungstechnik einschließlich KI und kommerzielle Spionagesoftware können ausländische Regierungen und ihre Stellvertreter in die Lage versetzen, Personen wirksamer und invasiver zu überwachen, aufzuspüren und ins Visier zu nehmen. Wir sind entschlossen, gegen den Missbrauch von Technologien, die sich gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Journalistinnen und Journalisten, vermeintliche politische Gegnerinnen und Gegner und andere Angehörige der Zivilgesellschaft richten, vorzugehen.

Grenzüberschreitende Repression beinhaltet, Dissidentinnen und Dissidenten, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und andere dafür, dass sie friedlich ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben, über Landesgrenzen hinweg einzuschüchtern, zum Schweigen zu bringen, anzugreifen oder zu töten; sie wirkt sich nachteilig auf die Redefreiheit, freie Meinungsäußerung und weitere Grundfreiheiten aus. Sie ist eine der schädlichsten Arten, in der autoritäre Regierungen in Erscheinung treten, und zielt darauf ab, repressive Regierungsformen über Ländergrenzen hinweg zu exportieren. Wir verurteilen in diesem Zusammenhang auf das Schärfste, dass Aktivistinnen und Aktivisten, Kritikerinnen und Kritiker sowie Journalistinnen und Journalisten zur Zielscheibe gemacht werden.

23. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung, Weltraum

Wir bleiben der Aufrechterhaltung der internationalen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur fest verpflichtet. Wir beabsichtigen, Bemühungen um Abrüstung und Nichtverbreitung zur Schaffung einer sichereren und stabileren Welt aufrechtzuerhalten und zu verstärken, und billigen die Erklärung der G7-Direktorengruppe für Nichtverbreitung.

Wir sind überaus besorgt über den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie Russlands verantwortungslose nukleare Rhetorik und sein entsprechendes Handeln wie auch darüber, dass Nordkorea und Iran ihre Nuklear- und Raketenprogramme weiter vorantreiben. Diese Entwicklungen stellen ernsthafte Herausforderungen für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar und erfordern unsere geeinte Entschlossenheit, die globalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregimes zu verteidigen.

Unter Verweis auf die Vision von Hiroshima der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 zu nuklearer Abrüstung erneuern wir unser Bekenntnis zu dem ultimativen Ziel einer Welt ohne Kernwaffen mit unverminderter Sicherheit für alle durch einen realistischen, pragmatischen und verantwortungsvollen Ansatz.

In diesem Sinne sind wir nach wie vor entschlossen, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) zu stärken und seine Umsetzung über seine drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen hinweg voranzubringen. Wir bekräftigen die zentrale Rolle des NVV als Eckpfeiler des nuklearen Nichtverbreitungsregimes und Grundlage für das weitere Vorgehen bei der nuklearen Abrüstung und für die friedliche Nutzung nuklearer Technologien.

Wir unterstreichen, dass es dringend notwendig ist, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) in Kraft zu setzen und ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um die kontinuierliche Tätigkeit und den langfristigen Weiterbestand aller Elemente des CTBT-Verifikationssystems sicherzustellen. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags rufen wir alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, auf, neue Moratorien für Kernwaffentests und andere Nuklearexplosionen auszurufen oder an bestehenden festzuhalten. Wir bedauern zutiefst Russlands Rücknahme seiner Ratifikation des Vertrags und sind ernsthaft besorgt angesichts der russischen Erklärungen in Bezug auf Kernwaffentests. Wir fordern Moskau dringend zur weiteren Einhaltung seines Moratoriums für Atomtests auf.

Wir fordern die umgehende Aufnahme längst überfälliger Verhandlungen über ein Übereinkommen über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper und rufen alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, dringend dazu auf, freiwillige Moratorien für die Produktion solchen Materials auszurufen und aufrechtzuerhalten.

Wir halten uns im Bereich Nuklearsicherheit, Sicherung und Nichtverbreitung an die höchsten Standards. Wir unterstreichen die entscheidende Rolle der IAEO bei der Aufrechterhaltung der internationalen Nichtverbreitungsarchitektur, der Verbesserung der nuklearen Sicherheit, Sicherung und Sicherungsmaßnahmen und der Förderung der friedlichen Nutzung von Nukleartechnologie zum Wohle aller Mitgliedstaaten. Wir erinnern an das Bekenntnis der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7, Maßnahmen zu prüfen, um die Abhängigkeit von zivilen Gütern mit Kernenergiebezug aus Russland zu verringern und Länder zu unterstützen, die ihre Versorgung diversifizieren möchten. Wir unterstützen Japans sicheren, transparenten und wissenschaftsbasierten Prozess, durch den in proaktiver Abstimmung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Partnern und der IAEO die Ableitung von mithilfe der ALPS-Anlage aufbereitetem Wasser ins Meer verantwortungsvoll durchgeführt wird.

Die G7 ist entschlossen, mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, um weitere Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen und so das Risiko des Einsatzes von Kernwaffen so gering wie möglich zu halten und die Rüstungskontrolle zu stärken. Wir erinnern an die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs der fünf Kernwaffenstaaten vom 3. Januar 2022 über die Verhütung eines Atomkriegs und die Vermeidung eines Wettrüstens und bekräftigen, dass ein Atomkrieg nicht zu gewinnen ist und niemals geführt werden darf. Wir rufen Russland auf, sich – in Wort und Tat – erneut zu den in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätzen zu bekennen. Wir begrüßen die Transparenz seitens der G7-Kernwaffenstaaten, die Daten über ihre nuklearen Kräfte und die objektive Größe ihrer Kernwaffenbestände bereitstellen. Wir rufen andere, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, sich anzuschließen.

Wir betonen erneut, dass wir Russlands behauptete Aussetzung des neuen START-Vertrags zutiefst bedauern, und rufen Russland dazu auf, zu dessen uneingeschränkter Durchführung zurückzukehren und mit den Vereinigten Staaten auf die Verringerung nuklearer Risiken hinzuwirken. Wir sind ferner besorgt angesichts Chinas fortwährenden und beschleunigten Ausbaus seiner Kernwaffenbestände sowie der Entwicklung zunehmend fortschrittlicher Trägersysteme ohne Transparenz – auch hinsichtlich der Bereitstellung von Daten und der objektiven Größe seiner Kernwaffenbestände – und ohne Rüstungskontrolle in gutem Glauben und Maßnahmen zur Risikominderung. Die G7 ruft China dringend dazu auf, konkrete Gespräche über strategische Risikominderung mit den Vereinigten Staaten zu führen, um Stabilität durch mehr Transparenz seiner nuklearen Strategien, Pläne und Fähigkeiten zu fördern.

Wir unterstreichen, wie wichtig Bildung im Bereich nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung ist, und ermutigen andere führende Politikerinnen und Politiker, junge Menschen und weitere Gruppen, Hiroshima und Nagasaki ebenfalls zu besichtigen. Wir erkennen die wichtige Rolle an, die konventioneller Rüstungskontrolle, vertrauensbildenden Maßnahmen und regionaler Risikominderung dabei zukommt, das Risiko einer bewaffneten Eskalation oder Fehlkalkulation zu senken, Vertrauen und Transparenz zu verbessern und die strategische Stabilität zwischen den Staaten zu fördern.

Konventionelle Waffen werden weiterhin dazu eingesetzt, regional Druck auszuüben und international Spannungen zu verschärfen; sie finden auch Einsatz in militärischen Angriffshandlungen, die zu einer überproportionalen Zahl ziviler Opfer führen. Dies zeigt, wie dringend notwendig die Umsetzung der Vereinbarungen und Verpflichtungen in Bezug auf konventionelle Rüstungskontrolle und Abrüstung ist, die humanitäre Faktoren berücksichtigen.

In Bekräftigung unseres nachdrücklichen Eintretens für ein wirkungsvolles multilaterales Handeln gegen die Verbreitung aller Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme unterstreichen wir die Notwendigkeit der weltweiten Anwendung und uneingeschränkten Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und des Übereinkommens über Biologische und Toxinwaffen (BWÜ).

Wir werden uns aktiv darum bemühen, die Anstrengungen in der Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ voranzutreiben, konkrete Maßnahmen für eine verbesserte Umsetzung des Übereinkommens zu prüfen und zu erarbeiten.

Wir erkennen, dass der Abwehr biologischer Gefahren weltweit ein außerordentlich hoher Stellenwert zukommt. Angesichts rasanter technologischer Fortschritte und einer wachsenden Zahl akuter biologischer Gefahrenlagen ist es von entscheidender Bedeutung, zu gewährleisten, dass biologische Forschung, Entwicklung und Innovation auf sichere, geschützte, verantwortungsvolle, transparente und nachhaltige Weise erfolgen. Verstärkte innerstaatliche Maßnahmen unter Einbindung internationaler Organisationen, der Wissenschaft und des Privatsektors bleiben von größter Bedeutung für die Festlegung und Förderung wirksamer regulatorischer Maßnahmen für Bio- und Laborsicherheit für die Lebenswissenschaften und die globale Gesundheit.

Wir bekräftigen die zentrale Bedeutung, die der Auseinandersetzung mit Herausforderungen im Bereich der Biosicherheit auf dem afrikanischen Kontinent, der verbesserten Prävention und der stärkeren Mitgestaltungsmacht der afrikanischen wissenschaftlichen Gemeinschaft unter Einbindung von Frauen und jungen Menschen zukommt. Wir erkennen die wichtigen Fortschritte an, die durch die auf die Minderung biologischer Gefahren in Afrika gerichtete Vorzeigeinitiative SIMBA der von der G7 geführten Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien bei der Stärkung der Bio- und Laborsicherheit, der nationalen Rahmenbedingungen, der Kapazitäten zur Überwachung, Epidemieaufklärung und Nichtverbreitung in Afrika erzielt wurden.

Bei diesem Unterfangen werden wir über die gesamte G7, die von der G7 geführte 31 Mitglieder zählende Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien, das BWÜ, die WHO und andere geeignete internationale Foren darauf hinarbeiten, die Messlatte für Bio- und Laborsicherheit weltweit höher zu legen.

Wir bekennen uns zur Aufrechterhaltung und Aktualisierung der Ausfuhrkontrollen in Bezug auf Materialien, Technologie und Forschung, die für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen verwendet werden könnten, auch durch multilaterale Ausfuhrkontrollregime und in Zusammenarbeit mit allen verantwortungsbewussten internationalen Akteuren.

Wir bekräftigen die zentrale Rolle der Globalen Partnerschaft der G7, wenn es darum geht, Gefahren anzugehen, die sich aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Stoffen ergeben, und gefährdete Länder überall auf der Welt dabei zu unterstützen, Sicherheitskapazitäten aufzubauen, um alle Arten von CBRN-Bedrohungen besser mindern zu können. Wir begrüßen den Start der neuen Initiative der Globalen Partnerschaft, Desinformation im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen entgegenzuwirken.

Gemeinsam mit Partnern werden wir die Risiken, die mit der Ausfuhr sich rasant entwickelnder Dual-Use-Technologien einhergehen, weiter bewerten. Soweit erforderlich und im Einklang mit unseren jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir zusammenarbeiten und Bemühungen um eine Umsetzung von Ausfuhrkontrollen fördern, um Risiken für die internationale Sicherheit anzugehen.

2024 feiern wir das zehnjährige Bestehen der Internationalen Partnerschaft für die Verifikation der nuklearen Abrüstung (IPNDV), an der alle Mitglieder der G7 beteiligt sind. Die Erarbeitung realistischer Prozesse und Technologien durch die IPNDV wird helfen sicherzustellen, dass künftige Vereinbarungen robuste Bestimmungen zur Verifizierung enthalten.

Weltraumbezogene Dienstleistungen, Daten und Aktivitäten werden für das Funktionieren unserer Volkswirtschaften und die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen im Interesse des Wohlergehens unserer Bürgerinnen und Bürger immer unerlässlicher. Dennoch erleben wir weltweit eine Intensivierung der Bedrohungen und die Entwicklung von Fähigkeiten, die darauf gerichtet sind, die friedliche Nutzung des Weltraums zu stören.

Wir bekräftigen, wie wichtig die Bewahrung des bestehenden rechtlichen Rahmens für Tätigkeiten im Weltraum ist, allen voran der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Weltraum-Vertrag). Wir werden uns weiterhin entschlossen für internationale Zusammenarbeit, Transparenz und Vertrauensbildung einsetzen, um verantwortungsbewusstes Verhalten mit dem Ziel, die Weltraumsicherheit für alle Staaten zu verbessern, zu fördern. Parallel hierzu werden wir wachsam bleiben und in die Resilienz weltraumbezogener Dienstleistungen gegenüber potenziell feindseligen Aktivitäten investieren.

Wir bekräftigen die Verpflichtung aller Vertragsstaaten, den Weltraum-Vertrag uneingeschränkt zu achten, was einschließt, keine Gegenstände mit Kernwaffen oder anderen Massenvernichtungswaffen in Erdumlaufbahnen zu bringen.

24. Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität

Wir verurteilen den Terrorismus in all seinen Formen und bekräftigen unsere Entschlossenheit, Freiheit und Sicherheit in unseren Gesellschaften zu schützen, indem wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte einschließlich des Rechts, keine willkürlichen oder unrechtmäßigen Eingriffe in die Privatsphäre zu erleben, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit bewahren.

Terroristische Netzwerke machen nicht an Grenzen halt, und Terrorismusbekämpfung erfordert ein starkes, gemeinsames und international abgestimmtes Vorgehen, das die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der terroristischen Propaganda einschließt. Wir müssen neue Bedrohungen erkennen und angehen, die dadurch entstehen, dass böswillige Akteure im Entstehen begriffene Technologien wie Drohnen und künstliche Intelligenz einsetzen, während gleichzeitig die Risiken chemischer, biologischer und radiologischer Angriffe weiterhin eine ernste Bedrohung darstellen. Der potenzielle Einsatz von Technologien zur Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus muss ebenfalls anerkannt werden.

Die Bekämpfung des Terrorismus erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der auch auf die Verhütung des gewaltsamen Extremismus gerichtet ist. Es ist unerlässlich, dass wir Radikalisierung hin zu Gewalt online und offline verhindern, sowohl in Gefängnissen als auch in den Gesellschaften, durch Arbeit mit der Zivilgesellschaft, von Frauen geführten Organisationen, lokalen Führungsverantwortlichen und Gemeinden. Wir sollten uns für die Förderung der Rehabilitation und Reintegration ehemaliger Terroristen einsetzen, um sie mit verminderter Rückfallgefahr wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Wir beabsichtigen, den Informationsaustausch, die internationale Zusammenarbeit und die Förderung des Kapazitätsaufbaus national und mit Partnern, auch beim Grenzmanagement, auszubauen. All unsere Anstrengungen beruhen auf der Achtung der Menschenrechte und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit.

Die organisierte Kriminalität ist eine weitere große Gefahr für unsere Gesellschaften und unsere Bürgerinnen und Bürger, die nicht an Grenzen haltmacht. Die organisierte Kriminalität kann sich durch Terrorismus verursachte Unsicherheiten, Instabilitäten und Konflikte zunutze machen, und kann terroristischen Gruppen wiederum zur Unterstützung ihrer Aktivitäten dienen. Der Terrorismus kann ebenfalls die organisierte Kriminalität begünstigen. Menschenhandel, Waffenschmuggel, Drogenhandel, Umweltkriminalität, Handel mit Kulturgut, Geldwäsche und Korruption können fruchtbaren Nährboden vorfinden, wenn Krieg und Konflikte instrumentalisiert werden. Der Aufbau von Kapazitäten im Justizsektor kann zusammen mit Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung illegaler Wirtschaftstätigkeiten dazu beitragen, integrative und friedliche Gesellschaften zu fördern.

Wir erneuern unser Bekenntnis zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und ihrer illegalen Erlöse, wobei wir einen Schwerpunkt auf neue Risiken wie die Cyberkriminalität legen. Menschenhandel und Schleuserei von Migrantinnen und Migranten sind neben dem Drogenhandel zu wesentlichen Einkommensquellen der organisierten Kriminalität geworden. Wir sind fest entschlossen, der kriminellen Ausbeutung gefährdeter Völker ein Ende zu setzen und dem Geschäftsmodell organisierter krimineller Gruppen die Grundlage zu entziehen.

Wir erneuern ferner unser Bekenntnis zur Bekämpfung der illegalen Herstellung und Verbreitung synthetischer Drogen einschließlich Fentanyl. Der Handel mit illegalem Fentanyl und anderen synthetischen Drogen lässt große, anpassungs- und widerstandsfähige grenzübergreifende kriminelle Organisationen entstehen, die global operieren und über die finanziellen Mittel und Kapazitäten verfügen, Gesellschaften zu korrumpieren, Regierungshandeln zu unterminieren und staatliche Institutionen überall auf der Welt zu schwächen. Gemeinsam erneuern wir unser Bekenntnis, gegen Herstellung, Verteilung und Verkauf illegaler Suchtstoffe vorzugehen, Informationen über Bedrohungen auszutauschen und gemeinsam Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen durchzuführen, chemische Vorläuferstoffe und andere Drogen im Einklang mit den Empfehlungen der Vereinten Nationen und anderer wichtiger internationaler Stellen zu kategorisieren, Maßnahmen gemeinsam mit wichtigen internationalen Partnern, insbesondere Ländern, in denen synthetische Drogen hergestellt werden, abzustimmen, an multilateralen Foren wie der Globalen Koalition zur Bewältigung der Gefahren durch synthetische Drogen teilzunehmen, die Länder und wichtige internationale Einrichtungen bei der Bekämpfung der Geißel todbringender Drogen zusammenbringen, und Interventionen und Dienstleistungen des öffentlichen Gesundheitswesens für diejenigen voranzubringen, die diese Hilfe benötigen. Einzeln und gemeinschaftlich werden wir den globalen kriminellen Netzwerken zu Leibe rücken, die die Zahl der Todesfälle durch Überdosis erhöhen, die illegalen Finanzmechanismen aufbrechen, die diese Netzwerke unterstützen, tödliche Drogen beschlagnahmen, bevor sie in unsere Gemeinschaften gelangen, und lebensrettende Medikation und Versorgung bereitstellen. Wir sind bereit, mit anderen Regierungen bei der Bewältigung dieser grenzüberschreitenden Herausforderungen zusammenzuarbeiten und die Globale Koalition zur Bewältigung der Gefahren durch synthetische Drogen zu unterstützen.

Wir begrüßen die wertvollen Beiträge der Rom/Lyon-Gruppe der G7 im Bereich der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.

25. Bekämpfung der Korruption

Wir erkennen an, dass Korruption und ähnliche illegale Finanzaktivitäten und Erträge aus Straftaten an den öffentlichen Mitteln zehren, die organisierte Kriminalität häufig weiter schüren und die demokratische Staatsführung untergraben können. Korruption und illegale Finanzaktivitäten unterminieren darüber hinaus Fortschritte bei allen nachhaltigen Entwicklungszielen.

Wir bekräftigen die fundamentale Rolle, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und seine unterstützenden Stellen bei der weltweiten Bekämpfung der Korruption spielen. Wir werden uns darum bemühen, die Wirksamkeit seines Mechanismus zur Überprüfung der Durchführung, insbesondere im Hinblick auf die nächste Überprüfungsphase, weiter zu unterstützen und zu verbessern.

Wir erneuern unser Bekenntnis zur zeitnahen und weltweiten Umsetzung der überarbeiteten FATF-Standards für Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und Rechtsgestaltungen und unterstreichen die Bedeutung von Instrumenten der Rechenschaftspflicht, die korrupten Akteuren den Zugang zu unseren Hoheitsgebieten und Finanzsystemen verwehren.

Wir erkennen auch die Herausforderungen an, vor denen einige Entwicklungsländer stehen, wenn es darum geht, internationalen Normen zur Bekämpfung von Korruption und illegalen Finanzaktivitäten zu genügen, und ermutigen die internationalen Finanzinstitutionen, ihre Bemühungen darum, Länder in ihren Anstrengungen über alle Einsatzbereiche hinweg zu unterstützen, insbesondere in fragilen und von Konflikten betroffenen Ländern abzustimmen und zu verstärken.

26. Bedrohungen der maritimen Sicherheit

Wir erneuern unser Bekenntnis zur Förderung eines kooperativen Systems der internationalen Ordnungspolitik in Bezug auf die Ozeane und Meere und zur Aufrechterhaltung der regelbasierten maritimen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts, insbesondere des Seerechtsübereinkommens der VN (UNCLOS) und der Grundsätze der territorialen Unversehrtheit, Souveränität, friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, Grundfreiheiten und Menschenrechte. In diesem Zusammenhang erkennen wir die wichtige Rolle internationaler Gerichtshöfe einschließlich des Internationalen Seegerichtshofs an.

Wir bekräftigen nachdrücklich, dass wir Seeräuberei und bewaffnete Raubüberfälle auf See ebenso verurteilen wie Terrorismus und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität im Seeverkehr, Menschenschmuggel, Schleusung von Migrantinnen und Migranten, Waffen- und Drogenhandel, illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei und weitere illegale Aktivitäten auf See. Wir bekräftigen die Bedeutung nationaler und regionaler Eigenverantwortung im Kampf gegen illegale Aktivitäten auf See.

VI. REGIONALE FRAGEN

27. Westbalkan

Wir bekräftigen unser gemeinsames Eintreten für Sicherheit, wirtschaftlichen Wohlstand und eine europäische Perspektive der sechs Westbalkanländer als entscheidende Investition in Frieden und Stabilität. Wir betonen, wie wichtig es ist, die erforderlichen innenpolitischen Reformen voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der illegalen Finanzierung und der Korruption.

Wir unterstützen uneingeschränkt weitere Fortschritte bei der regionalen Kooperation und Integration, auch durch Umsetzung des Gemeinsamen Regionalen Marktes, und wir ermutigen die lokalen politischen Eliten, bei der regionalen Aussöhnung entscheidend voranzukommen. Im Hinblick darauf rufen wir Kosovo und Serbien auf, das 2023 verabschiedete Abkommen über den Weg zur Normalisierung der Beziehungen und seinen Umsetzungsanhang unverzüglich umzusetzen. Wir fordern beide Seiten auf, sich konstruktiv in den von der EU vermittelten Dialog einzubringen sowie Provokationen, Hetze und nicht abgestimmte Aktionen zu unterlassen.

Wir weisen jeglichen Versuch interner wie externer Akteure zurück, die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und den multiethnischen Charakter Bosnien und Herzegowinas zu untergraben. Wir unterstützen uneingeschränkt das Exekutivmandat der Operation EUFOR Althea zur Unterstützung der Behörden von Bosnien und Herzegowina bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds im Land.

Wir rufen alle Parteien in Bosnien und Herzegowina dringend auf, spaltende und aufrührerische Rhetorik zu unterlassen, um Handlungen zu vermeiden, die das Land destabilisieren könnten, und sich stattdessen auf innenpolitische Reformen zu konzentrieren, die das Land näher an die Verwirklichung seiner euroatlantischen Bestrebungen brächten. Wir begrüßen den im März 2024 getroffenen Beschluss des Europäischen Rates, Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina über den Beitritt zur Europäischen Union aufzunehmen. Wir unterstützen das Mandat des Hohen Vertreters Christian Schmidt.

28. Südkaukasus

Wir rufen Armenien und Aserbaidschan dringend dazu auf, dem Prozess zur Herbeiführung eines würdevollen und dauerhaften Friedens auf der Grundlage der Grundsätze der Nichtanwendung von Gewalt, Achtung der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territorialen Unversehrtheit uneingeschränkt verpflichtet zu bleiben. Wir erinnern an die gemeinsame Erklärung der Seiten vom 7. Dezember 2023 und ermutigen sie, den Geist dieser Zusammenarbeit in ihrem weiteren Miteinander zu bewahren. Eine weitere Eskalation wäre nicht hinnehmbar.

Wir rufen Aserbaidschan nachdrücklich auf, seinen Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts uneingeschränkt nachzukommen, und ermutigen zu geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren, würdevollen und langfristigen Rückkehr der Geflüchteten und Vertriebenen, die heimkehren wollen.

Die G7 und ihre Mitglieder sind bereit, weitere konstruktive Kontakte auf allen Ebenen zu vermitteln, insbesondere innerhalb der Verhandlungsrahmen, die von der EU und den USA etabliert wurden, deren unermüdlichen Einsatz wir würdigen.

Wir betonen erneut, wie wichtig das Bekenntnis zur Erklärung von Alma-Ata aus dem Jahr 1991 ist, durch die Armenien und Aserbaidschan die territoriale Unversehrtheit und Souveränität des jeweils anderen anerkennen. Wir ermutigen zu mehr regionaler Zusammenarbeit und zur Wiedereröffnung aller Grenzen, wozu auch die Grenze zwischen Armenien und Türkiye gehört.

29. Zentralasiatische Staaten

Wir sind nach wie vor entschlossen, die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbestimmung der zentralasiatischen Staaten zu unterstützen.

Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten bei der Bewältigung regionaler Herausforderungen auszubauen, darunter die Folgen von Russlands Aggression gegen die Ukraine, die fortdauernden Auswirkungen der Lage in Afghanistan und die regionale Terrorgefahr wie auch die Bewirtschaftung von Wasserressourcen, Klimawandel und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Wir regen zur weiteren Stärkung der regionalen Zusammenarbeit an, vor allem im Bereich Konnektivität und Infrastruktur, wozu auch der „mittlere Korridor“ gehört, um den Handel zwischen den zentralasiatischen Staaten zu erleichtern, globale Lieferketten zu stärken, den Handel zu fördern, Investitionen und Energieverbindungen zu mobilisieren, wirtschaftliche Diversifizierung zu ermöglichen und die Resilienz zu steigern, während Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz gewahrt bleiben.

Wir werden die Durchführung der in den zentralasiatischen Staaten angekündigten sozioökonomischen und politischen Reformen unterstützen. In der gesamten Region unterstützen wir die Ausweitung der bürgerschaftlichen und politischen Teilhabe, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte.

30. Afghanistan

Wir bleiben der Unterstützung der afghanischen Bevölkerung verpflichtet. Wir verurteilen die fortwährenden und systemischen Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Taliban, insbesondere der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rechte von Frauen und Mädchen sowie der Rechte von Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten. Wir bedauern zutiefst, dass die Taliban keine ernsthaften Schritte unternommen haben, um einen alle Seiten einbeziehenden politischen Prozess mit ihren afghanischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern über die Zukunft des Landes einzuleiten. Für Frieden und Stabilität in Afghanistan wird es erforderlich sein, einen inklusiven und repräsentativen politischen Prozess einzuleiten, der es Afghanistan erlaubt, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und afghanischen Frauen eine umfassende, gleichberechtigte, sichere und wirksame Teilhabe unter Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ermöglicht.

Wir beabsichtigen, wachsam gegenüber dem Risiko zu bleiben, dass Afghanistan als Heimstätte oder Exportbasis für Terrorismus in andere Staaten dient.

Die sichere und geschützte Ausreise aller Afghaninnen und Afghanen, die das Land verlassen wollen, muss gewährleistet sein, ebenso humanitärer Zugang und die Möglichkeit, humanitäre Hilfe tatsächlich bereitstellen zu können.

Wir unterstützen das Mandat der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Afghanistan, der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Afghanistan.

Wir treten für die zügige Ernennung eines VN-Sondergesandten entsprechend den Empfehlungen der unabhängigen Bewertung der VN ein, wozu in Resolution 2721 des VN-Sicherheitsrats der Auftrag erteilt wurde.

VII. ZUSAMMENARBEIT MIT LATEINAMERIKA UND DER KARIBIK

Aufgrund unserer gemeinsamen Werte und Interessen ist eine stärkere Zusammenarbeit mit Ländern in Lateinamerika und der Karibik von größter Bedeutung. Wir bekennen uns zur weiteren Partnerschaft mit der Region, um globale Herausforderungen zu bewältigen, indem wir unter anderem das auf internationaler Zusammenarbeit und dem Völkerrecht beruhende internationale System schützen, Naturkatastrophen und Klimawandel begegnen, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bekämpfen und Handel und Investitionen fördern, die die sozioökonomische Widerstandsfähigkeit verbessern.

31. Haiti

Wir bekunden unsere Solidarität mit der Bevölkerung Haitis, die unter einem beispiellosen Ausmaß an Bandengewalt zu leiden hat. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die laufenden internationalen Bemühungen um eine Stärkung der öffentlichen Einrichtungen und der Strafverfolgung sowie um Bekämpfung der kriminellen Banden, deren illegale Aktivitäten zu einer erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage und der humanitären Situation des Landes geführt haben.

Wir ermutigen die internationale Gemeinschaft zu mehr humanitärer Unterstützung für die haitianische Bevölkerung. Wir stellen fest, dass Frauen und Kinder in Haiti, die unter der jüngsten rasanten Gewalteskalation überproportional stark leiden, dringend Schutz brauchen.

Wir begrüßen die Resolution 2699 des VN-Sicherheitsrats, in der die Ermächtigung zur Bildung einer Multinationalen Sicherheitsunterstützungsmission (MSS) in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Regierung Haitis erteilt wird, um die Anstrengungen der Haitianischen Nationalpolizei zur Wiederherstellung der Sicherheit in Haiti und zur Schaffung günstiger Sicherheitsbedingungen für die Abhaltung freier und fairer Wahlen zu unterstützen. Wir würdigen die Bereitschaft der Regierung von Kenia, die Mission zu leiten. Es sollte alles darangesetzt werden, die Mission zügig mit robuster finanzieller Unterstützung auszustatten, damit sie so bald wie möglich auf den Weg gebracht werden kann. Das haitianische Volk kann nicht warten.

Wir begrüßen ferner die Resolution 2700 des VN-Sicherheitsrats, mit der die für Haiti geltenden Sanktionen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Sanktionsregime wirkt sich positiv auf die Rechenschaftspflicht aus, indem es das territoriale Rüstungsembargo und die Möglichkeit, Personen und Einrichtungen, die für Handlungen, die den Frieden und die Sicherheit Haitis bedrohen, verantwortlich sind oder daran mitbeteiligt waren, mit Sanktionen zu belegen, verlängert.

Wir begrüßen die Ergebnisse des am 11. März im jamaikanischen Kingston abgehaltenen CARICOM-Gipfeltreffens und die von den haitianischen Interessenträgern eingegangene Verpflichtung, eine Vereinbarung über eine inklusive Übergangsregierung umzusetzen.

Wir unterstützen die laufenden Bemühungen des Integrierten Büros der Vereinten Nationen in Haiti und fordern die politischen Akteure auf, ihre Differenzen beizulegen und sich auf einen vorwärtsgewandten, transparenten und fairen nationalen Dialog einzulassen, der für die Stabilisierung des Landes von entscheidender Bedeutung ist.

Wir betonen erneut, wie wichtig es ist, dass der Prozess zur Findung dauerhafter Auswege aus der laufenden humanitären und Sicherheitskrise unter haitianischer Führung und Eigenverantwortung erfolgt.

32. Nicaragua

Wir rufen die nicaraguanische Regierung auf, ihre Menschenrechtsverletzungen und die breitangelegte Unterdrückung im Verbund mit Verletzungen und Verstößen gegenüber der Zivilgesellschaft, indigenen Menschen, Akademikerinnen und Akademikern, Studierenden, der unabhängigen Presse und Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Religion zu beenden.

Wir appellieren an die Behörden, alle politischen Gefangenen unverzüglich und ohne Vorbedingungen freizulassen und ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Wir verurteilen die Auflösung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die systematischen Angriffe auf religiöse Einrichtungen und Organisationen, unter ihnen die katholische Kirche und ihre Geistlichen, von denen viele ebenso wie Hunderte politischer Akteure und Angehörige der Zivilgesellschaft festgenommen, ins Exil geschickt, ausgewiesen und ihrer Staatsangehörigkeit beraubt wurden. Wir rufen die Regierung auf, ihnen ihre Staatsangehörigkeit im Einklang mit völkerrechtlichen Übereinkünften zurückzugeben.

Wir rufen die nicaraguanische Regierung ferner auf, freie und faire Wahlen abzuhalten und den Mitgliedern der Opposition zuzugestehen, ihr Recht auf Versammlungs- und Redefreiheit auszuüben.

33. Venezuela

Wir sind zutiefst besorgt angesichts der fortdauernden politischen, wirtschaftlichen und humanitären Krise in Venezuela. Wir rufen Venezuela auf, die im Oktober 2023 in Barbados getroffenen Vereinbarungen, insbesondere in Bezug auf Garantien hinsichtlich der Wahlen und die Entsendung internationaler Wahlbeobachtungsmissionen zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen, zügig umzusetzen.

Wir sind tief besorgt über die jüngsten Entscheidungen, Angehörige der Opposition daran zu hindern, ihre grundlegenden politischen Rechte wahrzunehmen, sowie darüber, dass Angehörige der Opposition weiter festgehalten und schikaniert werden. Wir fordern die unverzügliche Freilassung aller noch inhaftierten politischen Gefangenen.

Wir verfolgen aufmerksam die Entwicklungen zwischen Venezuela und Guyana in Bezug auf die Region Essequibo und fordern Venezuela auf, destabilisierende Initiativen zu unterlassen. Die Angelegenheit muss im Einklang mit dem Völkerrecht geklärt werden.

Schlagworte

nach oben