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Auswärtiges Amt anlässlich der Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zur Ausfuhrkontrolle von Militärtechnologie und Militärgütern

16.09.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich der Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts der EU, der die gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern betrifft, sagte eine Sprecherin heute (16.9.):

Das Auswärtige Amt begrüßt den heutigen Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Änderung des für die Mitgliedstaaten rechtlich bindenden Gemeinsamen Standpunkts zur Ausfuhrkontrolle von Militärtechnologie und Militärgütern. Die Änderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Übereinstimmung zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Rüstungsexportkontrolle.

Es ist das erste Mal seit 10 Jahren, dass es gelungen ist, den Gemeinsamen Standpunkt weiterzuentwickeln. Dabei ging es auch darum, neue rechtliche Verpflichtungen aufzunehmen, wie sie etwa der Arms Trade Treaty von 2014 oder die Dual-Use-Verordnung von 2009 vorgeben. Gleichzeitig greift der neue Gemeinsame Standpunkt die Forderungen des Europäischen Parlaments und der Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz auf: künftig wird etwa der EU-Jahresbericht über Rüstungsexporte der Mitgliedstaaten früher und in benutzerfreundlicherer Form auf der Webseite des EAD zur Verfügung gestellt.

Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für restriktive europaweite Rüstungsexportregeln, eine stärkere Übereinstimmung und mehr Transparenz der Rüstungsexportkontrolle der EU-Mitgliedstaaten einsetzen.

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